Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.06.2001

Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.02.2003 - 14 U 11/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13009
OLG Celle, 13.02.2003 - 14 U 11/01 (https://dejure.org/2003,13009)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.02.2003 - 14 U 11/01 (https://dejure.org/2003,13009)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 14 U 11/01 (https://dejure.org/2003,13009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflicht eines Fahrzeugführers gegenüber fünfjährigem Radfahrer auf dem Gehweg; Schmerzensgeldbemessung bei Dauerschaden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 2a StVO; § 823 BGB; § 847 BGB; § 3 PflVG
    Ersatz zukünftiger materieller und immaterieller Schäden wegen eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz zukünftiger materieller und immaterieller Schäden wegen eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 288 Abs. 1 § 823 Abs. 1
    Anforderung an das Verhalten eines Kraftfahrers gegenüber Kindern im Straßenverkehr; Verzinsung am 1.5.2003 bereits fälliger Geldforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99

    Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Auszug aus OLG Celle, 13.02.2003 - 14 U 11/01
    Nur dann, wenn das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen können, wird von dem Kraftfahrer verlangt, dass er besondere Vorkehrungen (z. B. Verringerung der Fahrgeschwindigkeit, Einnehmen der Bremsbereitschaft) zur Abwendung der Gefahr trifft (vgl. zuletzt BGH VersR 2000, 1556 f.).
  • LG Arnsberg, 16.02.2018 - 2 O 354/15

    Schadensersatz nach Flugzeugabsturz

    Die Kammer zieht insbesondere die Entscheidungen OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2003, Az. 14 U 11/01, OLG Hamm v. 24.01.2002, 6 U 169/01, OLG Oldenburg vom 07.01.2014, Az.: 12 U 130/13 und LG Dortmund, Urt. v. 30.06.1999, 21 O 82/98 als Maßstab heran.

    In dem OLG Celle, Urteil vom 13. Februar 2003, Az. 14 U 11/01 zugrundeliegenden Fall wurde dem fünfjährigen Kläger, der bei einem Autounfall verletzt wurde, ein Schmerzensgeld in Höhe von 250.000,00 EUR zugesprochen.

  • OLG Hamm, 18.03.2021 - 27 U 34/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Flugzeugabsturz Haftung nach dem LuftVG

    Hierbei hat das Landgericht auf die Entscheidungen des OLG Celle - 14 U 11/01 - vom 13.02.2003, des OLG Hamm - 6 U 169/01 - vom 24.01.2002, des OLG Oldenburg - 12 U 130/13 - vom 07.01.2014 und des LG Dortmund - 21 O 82/98 - vom 30.06.1999 verwiesen und hat sodann näher ausgeführt und begründet, dass und weshalb diese Entscheidungen heranzuziehen seien.
  • OLG Hamm, 22.01.2019 - 27 U 34/18

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Absturz eines Flugzeuges

    Hierbei verweist das Landgericht auf die Entscheidungen des OLG Celle - 14 U 11/01 - vom 13.02.2003, des OLG Hamm - 6 U 169/01 - vom 24.01.2002, des OLG Oldenburg - 12 U 130/13 - vom 07.01.2014 und des LG Dortmund - 21 O 82/98 - vom 30.06.1999 und hat sodann näher ausgeführt und begründet, dass und weshalb diese Entscheidungen heranzuziehen seien.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 11/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8273
OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 11/01 (https://dejure.org/2001,8273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2001 - 14 U 11/01 (https://dejure.org/2001,8273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - 14 U 11/01 (https://dejure.org/2001,8273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft; Zusicherung; Haftungsausschluß; Arglistiges Verschweigen von Mängeln; Feuchtigkeit ; Kaschieren von Feuchtigkeitsmangeln

  • Judicialis

    BGB § 463 S. 1; ; BGB § 459 Abs. 2; ; BGB § 463 S. 2; ; BGB § 459 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Feuchtigkeitsdurchlässigkeit von Wänden als Sachmangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 836 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.03.1995 - V ZR 43/94

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines früher als Werksdeponie genutzten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 11/01
    Eine Zusicherung im Sinne von §§ 459 Abs. 2, 463 S. 1 BGB liegt vor, wenn der Verkäufer vertraglich die Gewähr für den Bestand einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und somit für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will (vgl. BGH NJW 1995, 1549).

    Soweit er darüber hinaus versichert hat, dass ihm verborgene Mängel nicht bekannt seien, stellt eine solche Versicherung keine Zusicherung des Inhalts dar, dass solche Mängel nicht vorhanden seien (vgl. BGH NJW-RR 1992, 332; NJW 1995, 1549).

  • OLG Hamm, 19.01.1995 - 22 U 187/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 11/01
    Etwas anderes gilt jedoch für um die Jahrhundertwende errichtete Hauser, weil diese üblicherweise nicht isoliert wurden und die darauf zurückzuführende Feuchtigkeit daher keinen Fehler darstellt (vgl. etwa OLG Hamm NJW-RR 1996, 39).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 11/01
    Zwar stellt die Feuchtigkeitsdurchlässigkeit von Wanden regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel im Sinne von § 459 Abs. 1 BGB dar, den der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf (vgl. BGH NJW-RR 1992, 333, 334).
  • BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 1 Z 2/91

    Umdeutung; Formnichtig; Gemeinschaftliches Testament; Einzeltestament; Verfügung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2001 - 14 U 11/01
    Soweit er darüber hinaus versichert hat, dass ihm verborgene Mängel nicht bekannt seien, stellt eine solche Versicherung keine Zusicherung des Inhalts dar, dass solche Mängel nicht vorhanden seien (vgl. BGH NJW-RR 1992, 332; NJW 1995, 1549).
  • BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07

    Umfang der Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht; Haftung

    Maßgeblich sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls; dabei kann von Bedeutung sein, ob ein Haus in saniertem Zustand verkauft worden ist, ob der Keller Wohnzwecken dient, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 101; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 39).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2014 - 16 O 375/08
    Insbesondere Feuchtigkeit, die auf das Fehlen einer dem Ausbauzustand der Kellerräume entsprechende Abdichtung zurückzuführen ist, ist als ein Sachmangel anzusehen (BGH, Urt. v. 16.03.2012 - V ZR 18/11 = NJW-RR 2012, 1078; OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.06.2001 - 14 U 11/01 = OLGR 2002, 101).
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