Rechtsprechung
OLG Celle, 05.04.2001 - 14 U 111/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einer neben dem Gleiskörper abgestellten Planierraupe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 254
Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einer in der Fahrbahn der Straßenbahn abgestellten Planierraupe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover - 11 O 4117/99
- OLG Celle, 05.04.2001 - 14 U 111/00
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.01.2001 - 14 U 111/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 286 § 371
Verwertbarkeit heimlich gefertigter Tonbandaufzeichnungen von Telefongesprächen
Verfahrensgang
- LG Duisburg - 9 O 18/00
- OLG Düsseldorf, 11.01.2001 - 14 U 111/00
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 U 128/09
Verwertung der heimlichen Aufzeichnung eines Telefonats im Zivilprozess und …
Das allgemeine private Interesse, sich über den Inhalt eines Gespräches ein Beweismittel für eine mögliche Auseinandersetzung zu verschaffen und dieses dann in einem etwaigen Prozess zu verwenden, um zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, reicht hierfür nicht aus (…BGH aaO., BVerfG NJW 2002, 3619; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.01.2001, Az. 14 U 111/00). - FG München, 27.07.2015 - 10 K 3179/13
Einbeziehung von Provisionsforderungen in den Betriebsvermögensvergleich bei …
Denn Tonbandaufzeichnungen sind grundsätzlich nur verwertbar, wenn sie mit Kenntnis des Gesprächspartners gemacht sind; fehlt es an der Kenntnis des Gesprächspartners bei der Aufnahme, gilt dies nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung über die Beweiserhebung und -verwertung rechtswidrig erlangter Beweismittel nur mit dem Einverständnis des Betroffenen - im Streitfall des Zeugen NM - (…Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl. 2015, vor § 371 Rz. 6 und § 286 Rz. 7 und 8 m. w. N.;… Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 286 Rz. 7 f.; BVerfG-Beschluss vom 9. Oktober 2002 1 BvR 1611/96, BVerfGE 106, 28, NJW 2002, 3619; OLG Düsseldorf-Urteil vom 11. Januar 2001 14 U 111/00, OLGR Düsseldorf 2001, 302, juris; OLG Stuttgart-Urteil vom 18. November 2009 3 U 128/09, ITRB 2010, 54, juris).