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   OLG Celle, 05.12.2007 - 14 U 114/07   

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https://dejure.org/2007,8448
OLG Celle, 05.12.2007 - 14 U 114/07 (https://dejure.org/2007,8448)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.12.2007 - 14 U 114/07 (https://dejure.org/2007,8448)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 14 U 114/07 (https://dejure.org/2007,8448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Ausschluss eines Anscheinsbeweises bei Seitenauffahrunfall; Kollision eines plötzlich nach links abbiegenden Fahrzeugführers mit einem Fahrzeug auf der Linksabbiegerspur

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 StVG; § 17 StVG; § 18 StVG; § 9 StVO
    Höhe des Verschuldensanteils bei einem Verkehrsunfall nach dem Maß der jeweiligen Mitverursachung für den konkreten Unfall; Grad der Verursachungsbeiträge bei einem Auffahrunfall aufgrund des plötzlichen Wendens des Vordermanns auf der Fahrbahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Verschuldensanteils bei einem Verkehrsunfall nach dem Maß der jeweiligen Mitverursachung für den konkreten Unfall; Grad der Verursachungsbeiträge bei einem Auffahrunfall aufgrund des plötzlichen Wendens des Vordermanns auf der Fahrbahn

  • Judicialis

    StVO § 4 Abs. 1; ; StVO § 9 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines unter Wechsel der Fahrspur zum Linksabbiegen ansetzenden Fahrzeugs mit einem nachfolgenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall mit vorausfahrendem Linksabbieger

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anscheinsbeweis bei Unfall mit vorausfahrendem Linksabbieger

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 1 U 53/00

    Haftungsverteilung bei einem Linksabbiegerunfall

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2007 - 14 U 114/07
    Damit aber liegen nicht die typischen Umstände vor, bei denen im Wege des Anscheinsbeweises aufgrund von Erfahrungssätzen darauf geschlossen werden kann, der nachfolgende Fahrzeugführer sei infolge zu geringen Sicherheitsabstandes oder Unaufmerksamkeit aufgefahren (vgl. hierzu OLG Frankfurt, OLGR 2002, 51 ff. - jurisRdnr. 1. OLG Celle, VersR 1998, 964 - jurisRdnr. 19).
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