Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2015 - L 14 U 127/14 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.07.2015 - L 14 U 127/14 (https://dejure.org/2015,68686)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Juli 2015 - L 14 U 127/14 (https://dejure.org/2015,68686)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Bremen - S 29 U 109/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.07.2015 - L 14 U 127/14
- BSG, 27.10.2015 - B 2 U 200/15 B
Wird zitiert von ...
- BSG, 27.10.2015 - B 2 U 200/15 B L 14 U 127/14 (LSG Niedersachsen-Bremen).
Rechtsprechung
OLG Celle, 03.09.2014 - 14 U 127/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzlei-kotz.de
Verkehrsunfall - Indizien für Unfallmanipulation wegen Verschweigen von Vorschäden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Celle, 03.09.2014 - 14 U 127/14
Von einem durchschnittlich sorgfältigen Kraftfahrer ist generell zu erwarten, dass er das von ihm geführte Fahrzeug konzentriert führt und sich nicht vom eigentlichen Fahrvorgang ablenken lässt (vgl. u. a. BGH, NJW 1992, S. 2418).
- OLG Saarbrücken, 28.04.2016 - 4 U 96/15
Haftung für Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation
Da die Polizei stets erst nach der Kollision informiert wird und bei der Unfallaufnahme entscheidend auf die Angaben der Unfallbeteiligten angewiesen ist, lässt sich auch bei Hinzuziehung der Polizei ein einvernehmliches Schadensereignis leicht kaschieren (OLG Celle, Beschl. v. 03.09.2014 - 14 U 127/14 -, juris Rn. 13).Auch bei einer einvernehmlichen Schadenshandlung kann das Fahrzeug gewollt in der später gegenüber der Versicherung dargestellten Form geführt werden, wobei außenstehende Zeugen nur in der Lage sein werden, das tatsächliche Geschehen zu beschreiben, ohne dass sie Erkenntnisse dazu haben können, ob dieses Fahrverhalten gewollt oder ungewollt war (OLG Celle, Beschl. v. 03.09.2014 - 14 U 127/14 -, juris Rn. 20).
- OLG Saarbrücken, 21.12.2017 - 4 U 124/16
Zivilprozessualer Streitgegenstand im Verkehrsunfallprozess
Da die Polizei stets erst nach der Kollision informiert wird und bei der Unfallaufnahme entscheidend auf die Angaben der Unfallbeteiligten angewiesen ist, lässt sich auch bei Hinzuziehung der Polizei ein einvernehmliches Schadensereignis leicht kaschieren (Senatsurteil NJW-Spezial 2016, 619; OLG Celle, Beschluss vom 3. September 2014 - 14 U 127/14, juris).