Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 06.07.2004

Rechtsprechung
   OLG Celle, 10.02.2005 - 14 U 132/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1719
OLG Celle, 10.02.2005 - 14 U 132/04 (https://dejure.org/2005,1719)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.02.2005 - 14 U 132/04 (https://dejure.org/2005,1719)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 14 U 132/04 (https://dejure.org/2005,1719)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Mitverschulden eines Beifahrers gegenüber einem alkoholisierten Unfallfahrer; Erkennbarkeit der Alkoholisierung eines Fahrers; Absprache über das Führen eines Fahrzeugs wegen beabsichtigtem Alkoholkonsums; Bemessung von Schadensersatz unter Berücksichtigung der ...

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verschuldensquote zwischen Fahrer und Beifahrer, wenn alkoholisierter Fahrer entgegen ursprünglicher Verabredung das Fahrzeug führt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden eines Beifahrers gegenüber einem alkoholisierten Unfallfahrer; Erkennbarkeit der Alkoholisierung eines Fahrers; Absprache über das Führen eines Fahrzeugs wegen beabsichtigtem Alkoholkonsums; Bemessung von Schadensersatz unter Berücksichtigung der ...

  • blutalkohol PDF, S. 88

    Mitverschulden des Beifahrers im Rahmen einer Trunkenheitsfahrt mit Unfallfolgen

  • Judicialis

    BGB § 254

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254; BGB § 823 Abs. 1
    Mitverschulden des Beifahrers eines alkoholisierten Fahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    "Wer fährt?" - Alkoholisierter Fahrer und Beifahrer haften bei Verkehrsunfall unter bestimmten Umständen je zur Hälfte

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Mithaftung des Beifahrers von 1/2 bei mit 1,87 Prom. alkoholisiertem Fahrzeugführer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Trunkenheitsfahrt trifft auch den Beifahrer schuld!

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Trunkenheitsfahrt: Mitverschulden des Beifahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 752
  • NZV 2005, 421
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 10.06.1999 - 1 U 1/99

    Sprung aus dem Auto bei Flucht des Fahrers vor Polizeikontrolle

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2005 - 14 U 132/04
    Das dem Kläger nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in erster Instanz zutreffend anzulastende Mitverschulden ist nach Auffassung des Senats weder höher (wie von der Kammer angenommen) noch niedriger (wie vom Kläger geltend gemacht) zu gewichten als dasjenige des Beklagten zu 1. Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass im Regelfall in der Rechtsprechung (übrigens auch des erkennenden Senats) der Verschuldensvorwurf gegen den alkoholisierten Fahrer schwerer gewichtet wird als derjenige gegen den Beifahrer, der die Alkoholisierung erkannt hat oder hätte erkennen können (vgl. etwa OLG Hamm, MDR 1996, 149; OLG Düsseldorf, Schadenpraxis 2002, 267; OLG Köln, NJW-RR 2000, 1553).
  • BGH, 14.01.1997 - VI ZR 366/95

    Bemessung des Verdienstausfallschadens bei einem jungen Menschen; Maßgeblichkeit

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2005 - 14 U 132/04
    Wenn das Landgericht angesichts dessen trotz einer kurzzeitigen Arbeitslosigkeit das geschätzte durchschnittliche Einkommen eines Großhandelskaufmanns zugrundelegt, ist dies - auch vor dem Hintergrund der mehrfach zitierten Entscheidung des BGH, NJW 1997, 937 f. - nicht zu beanstanden.
  • OLG Bremen, 16.08.1972 - 3 U 7/72
    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2005 - 14 U 132/04
    Dabei gilt als Verzugsbeginn allerdings für beide Parteien der Zeitpunkt der (früheren) Zustellung an die Beklagte zu 2, die als mit der Schadensabwicklung bereits befasste Haftpflichtversicherung als (auch empfangs) bevollmächtigt für den Beklagten zu 1 als ihren Versicherungsnehmer anzusehen ist (vgl. OLG Bremen, VersR 72, 1170 f., Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 21. Aufl., Q VII, Rn. 4, s. auch § 7 II 5 AKB).
  • OLG Hamm, 06.10.1995 - 9 U 70/95

    Mitverschulden des verletzten Beifahrers bei Teilnahme an einer Fahrt mit

    Auszug aus OLG Celle, 10.02.2005 - 14 U 132/04
    Das dem Kläger nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in erster Instanz zutreffend anzulastende Mitverschulden ist nach Auffassung des Senats weder höher (wie von der Kammer angenommen) noch niedriger (wie vom Kläger geltend gemacht) zu gewichten als dasjenige des Beklagten zu 1. Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass im Regelfall in der Rechtsprechung (übrigens auch des erkennenden Senats) der Verschuldensvorwurf gegen den alkoholisierten Fahrer schwerer gewichtet wird als derjenige gegen den Beifahrer, der die Alkoholisierung erkannt hat oder hätte erkennen können (vgl. etwa OLG Hamm, MDR 1996, 149; OLG Düsseldorf, Schadenpraxis 2002, 267; OLG Köln, NJW-RR 2000, 1553).
  • OLG Celle, 05.10.2011 - 14 U 93/11

    Mitverschulden des Beifahrers durch die Teilnahme an einer Autofahrt trotz

    Die Rechtsprechung gelangt dabei in Einzelfällen zu einer Gleichgewichtigkeit der Haftungsanteile oder auch einem Übergewicht der Haftung des Beifahrers (vgl. OLG Frankfurt, NZV 2007, 525, juris Rdnr. 21; Senat, NJW-RR 2005, 752; zahlreiche Nachweise bei Wenker, juris Praxisreport Verkehrsrecht 12, 2009, Anm. 1, lit. C).
  • LG Stade, 28.11.2006 - 1 S 47/06

    Absolute Fahrunsicherheit; absolute Fahruntüchtigkeit; alkoholbedingte

    Der verletzte bzw. getötete Beifahrer muss sich unter dem Gesichtspunkt des Handelns auf eigene Gefahr ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er die Alkoholisierung des Fahrers vor Fahrtantritt erkennen konnte und sich in dem Unfall ein alkoholtypisches Risiko verwirklicht ( vgl. OLG Köln, NJW-RR 2000, 1553; OLG Gelle, NJW-RR 2005, 752; OLG München, OLGR 1998, 107; OLG Oldenburg, DAR 1998, 277 f.; OLG Stuttgart, RuS 1976, 99 sowie OLG Celle, VersR 1978, 330 f ).
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   OLG Dresden, 06.07.2004 - 14 U 132/04   

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OLG Dresden, 06.07.2004 - 14 U 132/04 (https://dejure.org/2004,29353)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.07.2004 - 14 U 132/04 (https://dejure.org/2004,29353)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Juli 2004 - 14 U 132/04 (https://dejure.org/2004,29353)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Unterschiedliche Beurteilung der Dringlichkeit eines Verfügungsbegehrens für den Hauptantrag und Hilfsantrag; Widerlegung einer Dringlichkeitsvermutung bei fehlender Beanstandung eines Wettbewerbsverstoßes über eine längere Zeit; Möglichkeit der Wissenszurechnung von ...

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