Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2010

Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09   

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https://dejure.org/2011,37633
OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09 (https://dejure.org/2011,37633)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.04.2011 - 14 U 137/09 (https://dejure.org/2011,37633)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. April 2011 - 14 U 137/09 (https://dejure.org/2011,37633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schlaganfall nach Ärger mit Unfallverursacher: Unfallverursacher haftet nicht für Folgen des Schlaganfalls - Kein haftungsrechtlicher Zusammenhang zwischen Schlaganfall und Verkehrsunfall

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

    Auszug aus OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09
    Diese können schon aus Rechtsgründen nicht auf den Unfall zurückgeführt werden (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, NJW 1989, 2616, juris-Rdnr. 13 f., 18 f.; BGH, Urteil vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965, Rdnr. 9; ähnlich auch OLG Hamm, DAR 2007, 705 - nachgehend BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, BGHZ 107, 359 = NJW 1989, 2616) fehlt es an einem haftungsrechtlichen Zusammenhang, wenn ein Geschädigter sich über einen Verkehrsunfall und das anschließende Verhalten des Schädigers derart aufregt, dass es dadurch bei dem Geschädigten zu einer Gehirnblutung mit einem Schlaganfall kommt.

    Hierin hat sich vielmehr auch für die Gefährdungshaftung des Straßenverkehrsgesetzes ein eigenständiger Gefahrenkreis verwirklicht, der nach dem Maßstab dieser Haftung dem allgemeinen Lebensrisiko zugewiesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, NJW 1989, 2616, juris-Rdnr. 19 a. E.).

  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 6 U 185/04

    Keine haftungsrechtliche Zurechnung von therapiebedingten psychischen Schäden

    Auszug aus OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09
    Diese können schon aus Rechtsgründen nicht auf den Unfall zurückgeführt werden (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, NJW 1989, 2616, juris-Rdnr. 13 f., 18 f.; BGH, Urteil vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965, Rdnr. 9; ähnlich auch OLG Hamm, DAR 2007, 705 - nachgehend BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris).

    Überdies hat der VI. Zivilsenat des BGH (mit Beschluss vom 11.Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris) die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Hamm (NJW-RR 2006, 1395) zurückgewiesen, in dem ausgeführt wurde, dass ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsverletzung abzulehnen ist, wenn insoweit nur ein äußerer, gleichsam zufälliger Zusammenhang bestehe (juris-Rdnr. 24).

  • BGH, 11.07.2006 - VI ZR 230/05
    Auszug aus OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09
    Diese können schon aus Rechtsgründen nicht auf den Unfall zurückgeführt werden (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, NJW 1989, 2616, juris-Rdnr. 13 f., 18 f.; BGH, Urteil vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965, Rdnr. 9; ähnlich auch OLG Hamm, DAR 2007, 705 - nachgehend BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris).

    Überdies hat der VI. Zivilsenat des BGH (mit Beschluss vom 11.Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris) die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Hamm (NJW-RR 2006, 1395) zurückgewiesen, in dem ausgeführt wurde, dass ein haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang zwischen Unfall und Gesundheitsverletzung abzulehnen ist, wenn insoweit nur ein äußerer, gleichsam zufälliger Zusammenhang bestehe (juris-Rdnr. 24).

  • BGH, 14.03.2006 - X ZR 46/04

    Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm im Rahmen des Mitverschuldens

    Auszug aus OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09
    Diese können schon aus Rechtsgründen nicht auf den Unfall zurückgeführt werden (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, NJW 1989, 2616, juris-Rdnr. 13 f., 18 f.; BGH, Urteil vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965, Rdnr. 9; ähnlich auch OLG Hamm, DAR 2007, 705 - nachgehend BGH, Beschluss vom 11. Juli 2006 - VI ZR 230/05, juris).

    Der BGH hat diese Rechtsprechung nicht geändert oder eingeschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965, Rdnr. 9 des Urteils).

  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 235/07

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholungs eines fachmedizinischen Gutachtens zum

    Auszug aus OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09
    Soweit es sich hier zudem um weitere Erstbehandler-Befunde handeln sollte, käme diesen ohnehin gegenüber den Erhebungen und Feststellungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen nur nachrangige Bedeutung zu (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - VI ZR 235/07, NZV 2008, 502, Rdnr. 11 m. w. N.).
  • OLG Celle, 20.01.2010 - 14 U 126/09

    Zurechnung therapiebedingter Schäden; Anforderungen an die Feststellung eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09
    Der erkennende Senat ist diesen Ausführungen in seinem Urteil vom 20. Januar 2010 (14 U 126/09, Schaden-Praxis 2010, 284) beigetreten (juris-Rdnr. 55).
  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 13.04.2011 - 14 U 137/09
    Deshalb ist das von den Klägern in der Berufung herangezogene Urteil des BGH vom 11. November 1997 (VI ZR 376/96, BGHZ 137, 142 = NJW 1998, 810) hier nicht einschlägig.
  • OLG München, 13.10.2017 - 10 U 3415/15

    Zurückverweisung durch Berufungsgericht wegen unvollständiger Beweiserhebung und

    Eine Zurechnung solcher Schäden kann nach dem Schutzzweck der §§ 7 1, 18 I StVG nicht erfolgen, denn diese Vorschriften dienen weder dem Zweck, noch haben sie die Aufgabe, Geschädigte vor Aufregung durch Gerichts- oder Ermittlungsverfahren, sowie der Schadensregulierung zu schützen (OLG Celle, Urt. v. 13.04.2011 - 14 U 137/09 [juris]: "Es wird demnach nicht vom Schutzzweck der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung umfasst, dass die Aufregung des Geschädigten durch das dem Unfall nachfolgende Verhalten des Schädigers derart gesteigert wurde, dass dann beim Geschädigten eine Gehirnblutung mit Schlaganfall ausgelöst wurde").
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2010 - L 14 U 137/09   

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https://dejure.org/2010,119582
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2010 - L 14 U 137/09 (https://dejure.org/2010,119582)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.06.2010 - L 14 U 137/09 (https://dejure.org/2010,119582)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Juni 2010 - L 14 U 137/09 (https://dejure.org/2010,119582)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2010 - L 14 U 137/09
    Für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht gilt die auch sonst im Sozialrecht anzuwendende Lehre von der wesentlichen Bedingung, wofür grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht aber die bloße Möglichkeit, ausreicht (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 12/04 R - zur BK 2108; im Einzelnen ausführlich BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R = SozR 4-2700, § 8 Nr. 17; vgl. Rn. 13 ff. des juris-Umbruchs).

    Hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt vor, wenn mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O., mit weiteren Nachweisen).

    Grundlage der Beurteilung medizinischer Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge ist der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O.).

    Aus einem rein zeitlichen Zusammenhang und der Abwesenheit konkurrierender Ursachen kann bei komplexen Gesundheitsstörungen indes nicht automatisch auf eine Wesentlichkeit der fraglichen Ursache geschlossen werden (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - a.a.O., Rn. 39 des juris-Umbruchs).

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2010 - L 14 U 137/09
    Für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht gilt die auch sonst im Sozialrecht anzuwendende Lehre von der wesentlichen Bedingung, wofür grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht aber die bloße Möglichkeit, ausreicht (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 31. Mai 2005 - B 2 U 12/04 R - zur BK 2108; im Einzelnen ausführlich BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R = SozR 4-2700, § 8 Nr. 17; vgl. Rn. 13 ff. des juris-Umbruchs).
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