Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07   

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https://dejure.org/2009,8431
OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07 (https://dejure.org/2009,8431)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.04.2009 - 14 U 140/07 (https://dejure.org/2009,8431)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. April 2009 - 14 U 140/07 (https://dejure.org/2009,8431)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers: Verunreinigung des Fußbodens durch verschüttete Flüssigkeiten und Glasscherben; Schmerzensgeldanspruch eines 24jährigen Mannes für Schnittwundenverletzung der rechten Hand mit Dauerschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers bei Verunreinigung des Fußbodens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Diskothekenbetreiber - Verkehrssicherungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Diskothekenbetreibers bei Verunreinigung des Fußbodens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ra-braune.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgerutscht in der Disko

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1043
  • ZMR 2009, 848
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.04.1989 - VI ZR 146/88

    Abgesonderte Befriedigung aus einer Entschädigungsforderung gegen eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer kann durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend gemacht werden (BGH, NJW-RR 1989, 918; BGH, VersR 1956, 625).
  • OLG Köln, 28.06.2002 - 19 U 7/02

    Verbraucherrecht: Nicht jeder lacht auf der "Lachenden Kölnarena"; Umfang der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Es gibt zwar Umstände, unter denen mit verschütteter Flüssigkeit oder sonstiger Feuchtigkeit am Boden gerechnet werden muss und Reinigungsmaßnahmen zeitweise unmöglich oder jedenfalls unzumutbar sind: Das ist etwa der Fall, wenn am Ende einer Karnevalsveranstaltung Tausende von Besuchern gleichzeitig zu den Ausgängen der Kölnarena strömen, viele nicht ganz leere Bierfässer mit sich führen und Böden und Treppen mit auslaufendem Bier beschmutzen (OLG Köln, NJW-RR 2003, 85), oder wenn zum Beginn einer Veranstaltung Hunderte von Besuchern von der feuchten Straße, auf der sich teilweise noch Schneereste befinden, in eine Halle strömen (OLG Köln, VersR 1994, 1251).
  • BGH, 11.03.1986 - VI ZR 22/85

    schadhafter Bodenbelag im Großmarkt - Cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Im Fall einer solchen objektiven Pflichtverletzung ist es Sache des Betreibers, darzulegen und zu beweisen, dass ihn und seine Angestellten kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand trifft (BGH, NJW 1986, 2757; OLG Köln, VersR 1999, 861).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 223/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Das Recht auf abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer kann durch unmittelbare Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter, beschränkt auf Leistung aus der Versicherungsforderung, geltend gemacht werden (BGH, NJW-RR 1989, 918; BGH, VersR 1956, 625).
  • OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97

    Culpa in contrahendo

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Im Fall einer solchen objektiven Pflichtverletzung ist es Sache des Betreibers, darzulegen und zu beweisen, dass ihn und seine Angestellten kein Verschulden an dem ordnungswidrigen Zustand trifft (BGH, NJW 1986, 2757; OLG Köln, VersR 1999, 861).
  • BGH, 30.10.1990 - VI ZR 40/90

    Verkehrssicherungspflicht des Gastwirts; Rutschgefahr eines Parkettfußbodens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    In einem Festsaal, in dem gefeiert und auch getanzt wird, wird ein glatter Parkettboden von den Gästen dagegen nicht nur hingenommen, sondern sogar erwartet (BGH, NJW 1991, 921).
  • BGH, 05.07.1994 - VI ZR 238/93

    Verkehrssicherungspflicht der Inhaber großer Kaufhäuser und Verbrauchermärkte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Er erfüllt seine Sorgfaltspflichten nur, wenn er einen Bodenbelag auswählt, der bei Feuchtigkeit und Nässe die bestmögliche Rutschfestigkeit besitzt (BGH, NJW 1994, 2617).
  • OLG Köln, 13.07.1993 - 22 U 34/93

    Veranstaltung; Besucher; Halle; Eingangsbereich; Nässe ; Witterungsverhältnisse;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 03.04.2009 - 14 U 140/07
    Es gibt zwar Umstände, unter denen mit verschütteter Flüssigkeit oder sonstiger Feuchtigkeit am Boden gerechnet werden muss und Reinigungsmaßnahmen zeitweise unmöglich oder jedenfalls unzumutbar sind: Das ist etwa der Fall, wenn am Ende einer Karnevalsveranstaltung Tausende von Besuchern gleichzeitig zu den Ausgängen der Kölnarena strömen, viele nicht ganz leere Bierfässer mit sich führen und Böden und Treppen mit auslaufendem Bier beschmutzen (OLG Köln, NJW-RR 2003, 85), oder wenn zum Beginn einer Veranstaltung Hunderte von Besuchern von der feuchten Straße, auf der sich teilweise noch Schneereste befinden, in eine Halle strömen (OLG Köln, VersR 1994, 1251).
  • OLG Hamm, 05.04.2016 - 9 U 77/15

    Stolperkante und nasse Tanzfläche - Verkehrssicherungspflichten

    Damit steht eine objektive Verkehrssicherungspflichtverletzung der Beklagten zu 2.) und 3.) fest (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237, implizit BGH NZV 2013, 534, 535; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, Az. 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949, Rdnr. 21).

    Hierbei haben sie sowohl ein Organisationsverschulden als auch Mängel bei der Ausführung der getroffenen Organisationsanordnungen auszuschließen (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949).

    Generelle Anweisungen genügen nicht, wenn sie nicht befolgt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949) und es deshalb zu gefahrenträchtigen Zuständen kommt (OLG Köln, Urteil vom 25.06.1998, 12 U 271/97, BeckRS 1999, 02237).

    Steht in Rede, dass Glasscherben auf dem Boden einer Discothek erst kurz vor dem Unfall - und zwar nicht durch ein Verhalten des Geschädigten selbst - dorthin geraten sind, trägt der Discothekenbetreiber die Beweislast und muss insbesondere vortragen und beweisen, wann und von welchem Mitarbeiter der betreffende Bereich vor dem Unfallzeitpunkt zuletzt in Augenschein genommen worden ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949).

    Der Besucher einer Discothek hat nur bei Vorliegen besonderer Umstände mit einer Verunreinigung des Fußbodens und der damit verbundenen Rutschgefahr zu rechnen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2009, 14 U 140/07, BeckRS 2009, 23949).

  • OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 2225/22
    So hat das OLG Karlsruhe in einer Entscheidung vom 03. April 2009 (Az.: 14 U 140/07) ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,00 EUR (Indexanpassung 2023: 9.422,00 EUR) zuzüglich immateriellem Vorbehalt zuerkannt.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 140/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20582
OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 140/07 (https://dejure.org/2008,20582)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.03.2008 - 14 U 140/07 (https://dejure.org/2008,20582)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. März 2008 - 14 U 140/07 (https://dejure.org/2008,20582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Luftbeförderungsvertrag: Schadensersatz wegen Absturz eines Privatflugzeugs; Haftung aus entgeltlicher Luftbeförderung nach dem Warschauer Abkommen bei einem Privatflug mit Teilentgeltlichkeit der Flugleistung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 1 Abs. 1 Satz 1 WA; Art. 29 Abs. 1 WA
    Voraussetzungen einer entgeltlichen Beförderung i.S.d. Art. 1 des Warschauer Abkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (WA); Maßgeblichkeit der Prägung des Beförderungsverhältnisses durch das Interesse der Parteien am Leistungsaustausch; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer entgeltlichen Beförderung i.S.d. Art. 1 des Warschauer Abkommens über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (WA); Maßgeblichkeit der Prägung des Beförderungsverhältnisses durch das Interesse der Parteien am Leistungsaustausch; ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.04.1974 - VI ZR 23/73

    Warschauer Abkommen

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 140/07
    Ziel des Warschauer Abkommens ist es, gegen Entgelt durchgeführte Privatflüge dem gewerblichen Flugverkehr gleich zu stellen und damit die haftungs- und vor allem die beweisrechtliche Stellung des Reisenden zu verbessern (BGHZ 62, 256 ff., 259).

    Der Bundesgerichtshof schränkt dies indes anschließend dahin ein, diese Aussage beinhalte lediglich einen allgemeinen Grundsatz, entscheidend sei bei der Auslegung das Ziel des Warschauer Abkommens, gegen Entgelt durchgeführte Privatflüge dem gewerblichen Flugverkehr gleich zu stellen und damit die haftungs- und vor allem die beweisrechtliche Stellung des Reisenden zu verbessern (BGHZ 62, 256 ff., 259).

    Deshalb sei bei der allein entscheidenden Lage des Einzelfalls (BGHZ 52, 194 ff., 206 und BGHZ 62, 256 ff., 260. ebenso Urteil des schweizerischen Bundesgerichts vom 27. September 2000, Az. 4 C 194/00, Bl. 750 ff.. OGH, Urteil vom 13. Januar 1977, Az. 2 Ob 205 - 208/76, Bl. 758 ff.) die Frage zu beantworten, ob es sachgerecht erscheine, den betreffenden Flug den in der Regel strengeren Anforderungen des Warschauer Abkommens zu unterwerfen.

  • BGH, 24.06.1969 - VI ZR 45/67

    "Luftfrachtführer" beim Chartervertrag

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 140/07
    Bei der Auslegung des Begriffes Entgelt (im Original "rémunération") kann jedenfalls der im deutschen Recht verwendete Begriff "unentgeltlich" nicht herangezogen werden, da es sich um die Auslegung eines völkerrechtlichen Vertrages handelt (BGHZ 52, 194 ff., 205).

    Deshalb sei bei der allein entscheidenden Lage des Einzelfalls (BGHZ 52, 194 ff., 206 und BGHZ 62, 256 ff., 260. ebenso Urteil des schweizerischen Bundesgerichts vom 27. September 2000, Az. 4 C 194/00, Bl. 750 ff.. OGH, Urteil vom 13. Januar 1977, Az. 2 Ob 205 - 208/76, Bl. 758 ff.) die Frage zu beantworten, ob es sachgerecht erscheine, den betreffenden Flug den in der Regel strengeren Anforderungen des Warschauer Abkommens zu unterwerfen.

  • BGH, 19.03.1976 - I ZR 75/74

    Anwendbarkeit des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die

    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 140/07
    a) Ein Luftbeförderungsvertrag ist ein formloser gegenseitiger Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärungen der beiden an ihm beteiligten Parteien zustande kommt (BGH NJW 1976, 1583).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.1986 - 1 U 266/85
    Auszug aus OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 140/07
    Zwar führt der Bundesgerichtshof auch aus, es bestehe grundsätzlich weitgehend Einigkeit darüber, dass dem Luftfrachtführer tatsächlich ein über seine Selbstkosten hinausgehender Gewinn zufließen müsse (so auch OLG Karlsruhe VersR 1988, 276 ohne Begründung) oder noch zufließen sollte, wobei es jedoch nicht darauf ankomme, ob der Luftfrachtführer im gegebenen Fall tatsächlich Gewinn erzielt habe.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 14 U 140/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,118532
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 14 U 140/07 (https://dejure.org/2010,118532)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.08.2010 - L 14 U 140/07 (https://dejure.org/2010,118532)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. August 2010 - L 14 U 140/07 (https://dejure.org/2010,118532)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 14 U 140/07
    Dagegen ist das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens - die haftungsausfüllende Kausalität - nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern für die Gewährung einer Rente (vgl. BSG Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).

    Selbst wenn demgemäß zeitnah zum Unfallereignis erhobene ärztliche Untersuchungsbefunde über äußere Verletzungen am rechten Knie nicht dokumentiert sind, so reichen vorliegend doch die keinen begründeten Zweifeln unterliegenden Angaben des Klägers über die im Übrigen nach dem Unfallverlauf naheliegenden Sturzfolgen zur Annahme eines Gesundheitserstschadens im Sinne der Rechtsprechung des BSG aus (vgl. Urteil vom 9. Mai 2006, a. a. O., vgl. auch Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand Januar 2010, § 8 Rdnr. 11.5).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 14 U 140/07
    Für einen Arbeitsunfall ist hiernach erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzuordnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt hat und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 26/04 R - m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    Die vom LSG in seiner Entscheidung vom 20. April 2007 (Verfahren L 14 U 140/07) vertretene, mit der Einschätzung des Dr. F. in dessen Gutachten vom 4. Februar 1994 übereinstimmende Auffassung, wonach sich eine traumatisch bedingte Schwerhörigkeit im Regelfall nach dem Unfall nicht weiter verschlechtert, entspreche auch weiterhin dem allgemeinen unfallmedizinischen Erfahrungswissen.
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