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   OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 14 U 145/10   

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https://dejure.org/2011,59343
OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 14 U 145/10 (https://dejure.org/2011,59343)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.04.2011 - 14 U 145/10 (https://dejure.org/2011,59343)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. April 2011 - 14 U 145/10 (https://dejure.org/2011,59343)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 137 BGB, § 138 BGB, § 196 BGB, § 886 BGB, § 894 BGB
    Zum Anspruch auf Löschung von Rückauflassungsvormerkungen nach Beendigung eines schuldrechtlichen Veräußerungsverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Anspruch auf Löschung von Rückauflassungsvormerkungen nach Beendigung eines schuldrechtlichen Veräußerungsverbots

  • notar-drkotz.de

    Löschung von Rückauflassungsvormerkungen nach Beendigung vertraglichen Veräußerungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 12.08.1994 - 2 Wx 47/93

    Zulässigkeit einer Verfügungsunterlassungsverpflichtung zum Schutz des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 14 U 145/10
    Eine solche Auflassungsvormerkung für Rückübertragungsansprüche bei Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung ist eintragungsfähig (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12.8.1994, 2 Wx 47/93, zitiert nach Juris).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 221/05

    40 Jahre Garantie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.04.2011 - 14 U 145/10
    c) Soweit der Widerbeklagte unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BGH (NJW 2008, 2995) meint, die Vereinbarung einer Bindungsfrist von 35 Jahren sei unbedenklich möglich, weil der BGH auch eine Garantieverpflichtung von 40 Jahren anerkannt habe, kann dem nicht gefolgt werden.
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