Weitere Entscheidungen unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2018 | OLG Hamburg

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   OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17   

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OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17 (https://dejure.org/2018,9000)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.04.2018 - 14 U 147/17 (https://dejure.org/2018,9000)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. April 2018 - 14 U 147/17 (https://dejure.org/2018,9000)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Betriebsgefahr, Tiergefahr, Abwägung, Seitenabstand, Begegnung Pferd

  • verkehrslexikon.de

    Tiergefahr und Betriebsgefahr eines LKW bei Begegnung von Reiter und Fahrzeug

  • rabüro.de

    Zur Abwägung von Tiergefahr und Betriebsgefahr eines LKW bei Begegnung von Reiter und Fahrzeug und beiderseitigem leichten Verschulden

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • RA Kotz

    Abwägung Tiergefahr / Betriebsgefahr bei Begegnungsunfall

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Seitenabstand zwischen Lkw und Pferd

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Abwägung Tier-/Betriebsgefahr: Welchen Seitenabstand muss ich zu einem Pony einhalten?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Passieren von Reitern durch einen Lkw

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung bei Verkehrsunfall zwischen Kraftfahrzeug und Pferd

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beiderseitiges Verschulden bei Unfall mit Pferd im Straßenverkehr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lkw-Fahrer muss beim Passieren von Reitern gegebenenfalls unter Ausnutzung des Randstreifens Seitenabstand von 1,50 m bis 2,00 m einhalten - Mithaftung des Reiters aufgrund bloßen Anhaltens des Pferds trotz erkennbarer Gefahrenlage

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 728
  • MDR 2018, 1180
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Brandenburg, 07.04.2011 - 12 U 6/11

    Zum Seitenabstand beim Überholen durch Sattelzug und zur Haftungsabwägung

    Auszug aus OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17
    Dabei geht das Landgericht vom Ansatz her zutreffend davon aus, dass grundsätzlich ein Seitenabstand beim Passieren eines anderen Verkehrsteilnehmers von einem Meter ausreicht, dies aber zu wenig ist, wenn z. B. ein Radfahrer oder ein Reiter passiert werden muss, weil im ersteren Fall mit Schlenkern und beim Reiter oder auch anderen Tieren mit einer plötzlichen Reaktion des Tieres gerechnet werden muss (Senat, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02), so dass - abhängig von den konkreten Umständen - ein Seitenabstand von wenigsten 1, 5 bis etwa 2 Meter einzuhalten ist (Brandenburgisches OLG, Urteil v. 7. April 2011 - 12 U 6/11 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 5 StVO Rn. 54, 55 - jeweils für einen "Überholer").

    Auf Seiten der Klägerin ist die Tiergefahr zu berücksichtigen, die üblicherweise deutlich schwerer wiegt, als die eines Kraftfahrzeugs, da von Tieren für den Straßenverkehr deutlich höhere Gefahren ausgehen (Senat, Urteil v. 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02 - Brandenburgisches OLG, Urteil v. 7. April 2011 - 12 U 6/11 - jeweils bei juris).

  • OLG Celle, 19.12.2002 - 14 U 94/02

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß zwischen Lkw und Pferd; Gefährdung des

    Auszug aus OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17
    Dabei geht das Landgericht vom Ansatz her zutreffend davon aus, dass grundsätzlich ein Seitenabstand beim Passieren eines anderen Verkehrsteilnehmers von einem Meter ausreicht, dies aber zu wenig ist, wenn z. B. ein Radfahrer oder ein Reiter passiert werden muss, weil im ersteren Fall mit Schlenkern und beim Reiter oder auch anderen Tieren mit einer plötzlichen Reaktion des Tieres gerechnet werden muss (Senat, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02), so dass - abhängig von den konkreten Umständen - ein Seitenabstand von wenigsten 1, 5 bis etwa 2 Meter einzuhalten ist (Brandenburgisches OLG, Urteil v. 7. April 2011 - 12 U 6/11 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 5 StVO Rn. 54, 55 - jeweils für einen "Überholer").

    Auf Seiten der Klägerin ist die Tiergefahr zu berücksichtigen, die üblicherweise deutlich schwerer wiegt, als die eines Kraftfahrzeugs, da von Tieren für den Straßenverkehr deutlich höhere Gefahren ausgehen (Senat, Urteil v. 19. Dezember 2002 - 14 U 94/02 - Brandenburgisches OLG, Urteil v. 7. April 2011 - 12 U 6/11 - jeweils bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.1976 - 4 U 292/75

    Mieten eines Reitpferdes; Schaden; Tierhalterhaftung; Sorgfalt

    Auszug aus OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17
    Der Zeugin M. standen auch verschiedene Handlungsalternativen zur Verfügung, um die Situation zu entschärfen oder zumindest die Gefahr zu reduzieren: sie hätte insbesondere rechtzeitig vom Pferd absitzen und es am kurzen Zügel führen können (so auch in einem ähnlichen Fall: OLG Düsseldorf, Urteil v. 22. Juni 1976 - 4 U 292/75 -, Rn. 35 bei juris), sie hätte ein Stück zurückreiten können, um die Begegnung mit dem Lkw an einer breiteren Stelle zu ermöglichen, sie hätte gegebenenfalls auch eine Verständigung mit dem Beklagten zu 1 herbeiführen können.
  • BayObLG, 14.10.1980 - 1 ObOWi 351/80

    Mindestabstand; Fahrbahnrand; Leitlinie; Fahrbahnmitte; Kurve; Gegenverkehr

    Auszug aus OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17
    An Engstellen muss dann aber neben der Reduzierung der Geschwindigkeit entweder auch der Randstreifen mitgenutzt werden (so auch Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 14. Oktober 1980 - 1 Ob OWi 351/80 -, juris) oder gegebenenfalls angehalten und eine Verständigung darüber herbeigeführt werden, wie man sich im Begegnungsverkehr passieren will.
  • RG, 22.03.1909 - VI 225/08

    Tierhalterhaftung und Verschuldenshaftung.

    Auszug aus OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17
    Dieser geht dahin, dass dann, wenn auf Seiten des einen Schädigers nur ein Fall der Gefährdungshaftung, auf Seiten des Mitschädigers jedoch eine Haftung aus Verschulden vorliegt, im Verhältnis der beiden letzterer allein für den Schaden aufzukommen hat (RGZ 71, 7; Palandt, BGB, 77. Auflage, § 840 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 08.02.1990 - 6 U 143/89

    Hobbygärtner; Entsorgung von Gartenabfällen ; Vergiftung von Tieren; Deliktische

    Auszug aus OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17
    Nach der zwar kritisierten (vgl. Vieweg in Staudinger, BGB (2015), § 840 Rn. 82 ff.), aber wohl ständigen Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. BGH, Urteil v. 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94; OLG Schleswig, Urteil v. 29. Juni 1989 - 16 U 201/88 - jeweils in juris; OLG Hamm, Urteil v. 8. Februar 1990, 6 U 143/89, in NJW-RR 1990, 794) ist eine Mithaftung des Tierhalters aus § 833 S. 1 BGB in der Regel ausgeschlossen, wenn den Mitverursacher des Schadens nicht nur eine Gefährdungshaftung - hier gemäß § 7 Abs. 1 StVG -, sondern auch eine Verschuldenshaftung aus § 823 Abs. 1 BGB trifft.
  • OLG Schleswig, 29.06.1989 - 16 U 201/88

    Schmerzensgeld; Erhöhung; Wirtschaftliche Verhältnisse des Geschädigten

    Auszug aus OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17
    Nach der zwar kritisierten (vgl. Vieweg in Staudinger, BGB (2015), § 840 Rn. 82 ff.), aber wohl ständigen Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. BGH, Urteil v. 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94; OLG Schleswig, Urteil v. 29. Juni 1989 - 16 U 201/88 - jeweils in juris; OLG Hamm, Urteil v. 8. Februar 1990, 6 U 143/89, in NJW-RR 1990, 794) ist eine Mithaftung des Tierhalters aus § 833 S. 1 BGB in der Regel ausgeschlossen, wenn den Mitverursacher des Schadens nicht nur eine Gefährdungshaftung - hier gemäß § 7 Abs. 1 StVG -, sondern auch eine Verschuldenshaftung aus § 823 Abs. 1 BGB trifft.
  • BGH, 25.10.1994 - VI ZR 107/94

    Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Abstellen eines Kfz unter

    Auszug aus OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17
    Nach der zwar kritisierten (vgl. Vieweg in Staudinger, BGB (2015), § 840 Rn. 82 ff.), aber wohl ständigen Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. BGH, Urteil v. 25. Oktober 1994 - VI ZR 107/94; OLG Schleswig, Urteil v. 29. Juni 1989 - 16 U 201/88 - jeweils in juris; OLG Hamm, Urteil v. 8. Februar 1990, 6 U 143/89, in NJW-RR 1990, 794) ist eine Mithaftung des Tierhalters aus § 833 S. 1 BGB in der Regel ausgeschlossen, wenn den Mitverursacher des Schadens nicht nur eine Gefährdungshaftung - hier gemäß § 7 Abs. 1 StVG -, sondern auch eine Verschuldenshaftung aus § 823 Abs. 1 BGB trifft.
  • OLG Hamm, 25.02.2002 - 6 U 139/01

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall durch Vollbremsung des vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Celle, 10.04.2018 - 14 U 147/17
    Die Entscheidung des OLG Hamm (Urteil v. 25. Februar 2002 - 6 U 139/01 -, juris) steht dem nicht entgegen, da es dort um den Schadensersatzanspruch eines Kfz-Halters, der den Unfall schuldhaft mitverursacht hat, gegen einen Tierhalter ging.
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2018 - L 14 U 147/17   

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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach den Nummern 1202 und 1319 der Anlage 1 zur BKV

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKV Anlage 1 Nr. 1202 ; BKV Anlage 1 Nr. 1319
    Anerkennung einer Berufskrankheit nach den Nummern 1202 und 1319 der Anlage 1 zur BKV

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 25/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Pleuraasbestose -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2018 - L 14 U 147/17
    Dessen Stellungnahme kann der Senat seiner Entscheidung auch zu Grunde legen, denn der Präventionsdienst (früher "technischer Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaften") ist eine sachkundige Stelle, derer sich das Gericht bedienen kann, um sich die zur Beantwortung technischer Fragen notwendige Sachkunde zu verschaffen (vgl. BSG, Urteil vom 7. September 2004 - Az.: B 2 U 25/03 R).
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