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OLG Karlsruhe, 26.08.1988 - 14 U 147/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei einer Mithaftung der Geschädigten von 50 %
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz; Schmerzensgeld; Schädel-Hirn-Trauma; Geruchssinn; Kraftrad; Sozius
Verfahrensgang
- LG Offenburg - 3 O 548/84
- OLG Karlsruhe, 26.08.1988 - 14 U 147/85
Papierfundstellen
- VersR 1990, 318
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.02.1966 - VI ZR 263/64
Schadensersatzpflicht aus unerlaubter Handlung - Mitverschulden des Verletzten - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1988 - 14 U 147/85
Bei der Abwägung ist zu berücksichtigen, dass in erster Linie der Fahrer für seine Fahrtüchtigkeit verantwortlich ist (vgl. BGH, VersR 1966, 565, 567 für einen angetrunkenen Fahrer; BGH, VersR 1985, 965 für einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis). - OLG Nürnberg, 28.10.1981 - 5 W 2355/81
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1988 - 14 U 147/85
Voraussetzung ist jedoch, dass insoweit hinreichend konkrete Feststellungen getroffen werden (BGH, NJW 1981, 288). - BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1988 - 14 U 147/85
Dies richtet sich nach den Grundsätzen der Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGHZ 34, 355, 363;… Palandt/Heinrichs, BGB , 47. Aufl., § 254 Rdn. 6 c und w.N.) auch bei einer Fahrt mit einem angetrunkenen Fahrer danach, inwieweit der Mitfahrer die Beeinträchtigung erkennen konnte; die bloße Kenntnis vom Alkoholgenuss reicht für den gänzlichen Haftungsausschluss, nicht aus. - BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79
Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1988 - 14 U 147/85
b) Im Falle der Nichtanlegung des Sicherheitsgurtes ist anerkannt (BGH, NJW 1980, 2125 ), dass die Minderung nur die Schadenspositionen betrifft, für die das Nichtanlegen des Gurtes mitursächlich war; jedoch kann die Bildung einer einheitlichen Quote für alle Verletzungen gemäß § 287 ZPO vertretbar sein. - BGH, 02.07.1985 - VI ZR 68/84
Zur Höhe des immateriellen Schadens bei Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.08.1988 - 14 U 147/85
Bei der Abwägung ist zu berücksichtigen, dass in erster Linie der Fahrer für seine Fahrtüchtigkeit verantwortlich ist (vgl. BGH, VersR 1966, 565, 567 für einen angetrunkenen Fahrer; BGH, VersR 1985, 965 für einen Fahrer ohne Fahrerlaubnis).
- OLG Düsseldorf, 10.12.1999 - 22 U 98/99
DM 30.000 Schmerzensgeld für Schädelbruch aufgrund vorsätzlicher Körperverletzung
Soweit in Einzelfällen geringere Schmerzensgelder zuerkannt worden sind, findet dies seine Begründung in einer Vorschädigung des Geruchssinnes (OLG Köln OLGR 1993, 133 = NJW-RR 1993, 919 = ZfS 1993, 326) oder in einem bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigenden Mitverschulden des Verletzten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.08.1988 - 14 U 147/85 - DRsp-ROM Nr. 1996/1013). - OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
Wechselseitige Haftung bei einem Unfall mit einem gestohlenen Kraftwagen nach …
In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170).