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   OLG Stuttgart, 12.03.2020 - 14 U 155/19   

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https://dejure.org/2020,4725
OLG Stuttgart, 12.03.2020 - 14 U 155/19 (https://dejure.org/2020,4725)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.03.2020 - 14 U 155/19 (https://dejure.org/2020,4725)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. März 2020 - 14 U 155/19 (https://dejure.org/2020,4725)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Zu den Ansprüchen einer Influencerin als ehemalige Geschäftsführerin einer GmbH für Online-Modevertrieb

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ansprüche einer "Influencerin" - nach ihrem Ausscheiden als Geschäftsführerin

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zu den Ansprüchen einer Influencerin als ehemalige Geschäftsführerin einer GmbH für Online-Modevertrieb

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Influencerin hat auch nach Ausscheiden als Geschäftsführerin Ausgleichsanspruch gegen Online-Modevertrieb

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zum Auskunftsanspruch und der Umsatzbeteiligung einer Influencerin

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.12.2002 - V ZR 359/01

    Anforderungen an die Darlegung schlüssigen Klagevorbringens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.03.2020 - 14 U 155/19
    Allerdings ist der Beklagten zuzugeben, dass es zur Substantiierung eines Anspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt, wenn der Anspruchssteller Tatsachen vorträgt, aus denen sich in Verbindung mit einem Rechtssatz die von ihm begehrte Rechtsfolge ergibt (BGH, NJW-RR 2003, 491; s. auch jüngst BGH, Beschl. v. 28.01.2020, VIII ZR 57/19, Rz. 7).

    Eine Beweisaufnahme zu einem bestrittenen erheblichen Vorbringen darf nicht abgelehnt werden, wenn die Behauptung konkret genug ist, um eine Stellungnahme des Gegners zu ermöglichen und die Erheblichkeit des Vorbringens zu beurteilen (BGH, NJW-RR 2003, 491).

  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.03.2020 - 14 U 155/19
    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergibt sich generell eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH, NJW 2007, 1806, 1807, Rz. 13; BGH, NJW 2014, 155, Rz. 20; BAG, NZA-RR 2010, 95, Rz. 13).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.03.2020 - 14 U 155/19
    Allerdings ist der Beklagten zuzugeben, dass es zur Substantiierung eines Anspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt, wenn der Anspruchssteller Tatsachen vorträgt, aus denen sich in Verbindung mit einem Rechtssatz die von ihm begehrte Rechtsfolge ergibt (BGH, NJW-RR 2003, 491; s. auch jüngst BGH, Beschl. v. 28.01.2020, VIII ZR 57/19, Rz. 7).
  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 816/07

    Rückkaufswert einer Direktversicherung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.03.2020 - 14 U 155/19
    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergibt sich generell eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH, NJW 2007, 1806, 1807, Rz. 13; BGH, NJW 2014, 155, Rz. 20; BAG, NZA-RR 2010, 95, Rz. 13).
  • BGH, 28.11.1989 - VI ZR 63/89

    Rechte und Pflichten der beteiligten Kreditinstitute im Scheckeinzugsverkehr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.03.2020 - 14 U 155/19
    Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn sich der Berechtigte aus ihm zugänglichen Quellen informieren kann; gleiches gilt, wenn der Berechtigte eine frühere Informationsmöglichkeit schuldhaft nicht genutzt hat (BGH, NJW 1990, 1358; Palandt/ Grüneberg , BGB, 79. Aufl., § 260 Rn. 7).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11

    Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.03.2020 - 14 U 155/19
    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergibt sich generell eine Auskunftspflicht, wenn die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH, NJW 2007, 1806, 1807, Rz. 13; BGH, NJW 2014, 155, Rz. 20; BAG, NZA-RR 2010, 95, Rz. 13).
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