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   OLG Celle, 03.04.2003 - 14 U 158/02   

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https://dejure.org/2003,5258
OLG Celle, 03.04.2003 - 14 U 158/02 (https://dejure.org/2003,5258)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.04.2003 - 14 U 158/02 (https://dejure.org/2003,5258)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. April 2003 - 14 U 158/02 (https://dejure.org/2003,5258)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Architektenvertrag: Honoraranspruch bei streitigem Umfang des Auftrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 BGB ; § 15 HOAI
    Honoraranspruch des Architekten bei Streit über die Beschränkung des Architektenvertrags auf die Rohbauarbeiten; Zustehen von Honoraransprüchen einer neu gegründeten Architektengemeinschaft; Prüffähigkeit einer abgerechneten Honorarforderung; Abweichungen zwischen den in ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honoraranspruch des Architekten bei Streit über die Beschränkung des Architektenvertrags auf die Rohbauarbeiten; Zustehen von Honoraransprüchen einer neu gegründeten Architektengemeinschaft; Prüffähigkeit einer abgerechneten Honorarforderung; Abweichungen zwischen den in ...

  • Judicialis

    BGB § 631; ; HOAI § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; HOAI § 15
    Bau- und Architektenvertrag; Honoraranspruch des Architekten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umfang des Honoraranspruchs des Architekten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinfachte Honorarabrechnung möglich - So nutzen Sie die neue Rechtsprechung zur Abrechnung von Teilaufträgen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planungsauftrag nur für Rohbau oder auch für Ausbau: Wer hat Beweislast? (IBR 2003, 313)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1998 - VII ZR 296/97

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 03.04.2003 - 14 U 158/02
    Den für die Definition der Anforderungen an die Prüffähigkeit maßgeblichen Informations- und Kontrollinteressen des Beklagten (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 95 f.) ist offenbar genügt worden, anderenfalls der Beklagte zu einer derart dezidierten Gegenrechnung nicht in der Lage gewesen wäre.
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