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   OLG Karlsruhe, 02.02.2007 - 14 U 158/05   

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https://dejure.org/2007,8022
OLG Karlsruhe, 02.02.2007 - 14 U 158/05 (https://dejure.org/2007,8022)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.02.2007 - 14 U 158/05 (https://dejure.org/2007,8022)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 14 U 158/05 (https://dejure.org/2007,8022)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltshaftung: Reichweite der Pflicht zur Überprüfung von Mandantenangaben über Zustellung eines Kündigungsschreibens

  • IWW
  • Judicialis

    BGB § 675; ; KSchG § 4 S. 1

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 675; KSchG § 4 S. 1
    Reichweite der Pflicht zur Überprüfung von Mandantenangaben über die Zustellung eines Kündigungsschreibens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675; KSchG § 4 S. 1
    Anwaltshaftung: Reichweite der Pflicht zur Überprüfung von Mandantenangaben über Zustellung eines Kündigungsschreibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftung eines Rechtsanwalts im Hinblick auf eine Überprüfung des Beginns des Laufs einer Rechtsmittelfrist nach Zustellung eines freigestempelten Kündigungsschreibens an einen Mandanten; Zumutbarkeit des Umfangs der anwaltlichen Überprüfung von Angaben eines Mandanten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 969
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.1994 - IX ZR 150/93

    Anforderungen an die Aufklärung des Rechtsanwalts hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2007 - 14 U 158/05
    Teilt der Mandant eine sogenannte Rechtstatsache mit, hat der Anwalt sie durch Rückfragen in die zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände und Vorgänge aufzulösen oder, sofern dies keine zuverlässige Klärung erwarten läßt, weitere Ermittlungen anzustellen (BGH, NJW 1994, 2293; BGH, NJW-RR 1995, 825).
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2007 - 14 U 158/05
    Zwar muß sich ein Anwalt die Gaststättenerlaubnis und die Baugenehmigung vorlegen lassen, wenn Zweifel bestehen, ob das Vertragsziel des Pachtvertrags, den sein Mandant abschließen will, erreicht werden kann (BGH NJW 1996, 2929).
  • BGH, 01.10.1997 - XII ZB 109/97

    Feststellung des Zustellungsdatums durch einen Rechtsanwalt; Verlassen auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2007 - 14 U 158/05
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß ein Rechtsanwalt im übrigen alles ihm Zumutbare unternehmen, damit Rechtsmittelfristen gewahrt werden (BGH, NJW-RR 1998, 786).
  • BGH, 07.03.1995 - VI ZB 3/95

    Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Richtigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2007 - 14 U 158/05
    Teilt der Mandant eine sogenannte Rechtstatsache mit, hat der Anwalt sie durch Rückfragen in die zugrunde liegenden tatsächlichen Umstände und Vorgänge aufzulösen oder, sofern dies keine zuverlässige Klärung erwarten läßt, weitere Ermittlungen anzustellen (BGH, NJW 1994, 2293; BGH, NJW-RR 1995, 825).
  • BGH, 17.05.1990 - IX ZB 41/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht über Eingangsdatum der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2007 - 14 U 158/05
    Auch wenn ein Rechtsanwalt eine Anwaltsgehilfin beauftragt, die Berufungsschrift auf dem normalen Postweg zu versenden, darf er ohne Rückfrage bei Gericht nicht davon ausgehen, daß die Rechtsmittelschrift erst am folgenden Tag bei Gericht eingehen werde, sondern muß damit rechnen, daß seine Anweisung vergessen und die von den Bürokräften etwa als eilig eingestufte Rechtsmittelschrift noch am selben Tag zum Gericht befördert wird, so daß die Berufungsbegründungsfrist nach § 519 Abs. 2 S. 2 ZPO a. F. einen Tag früher abläuft, als von dem Anwalt unter Zugrundelegung einer Postlaufzeit von einem Tag angenommen (BGH, VersR 1991, 121).
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