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   OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02   

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https://dejure.org/2002,6623
OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02 (https://dejure.org/2002,6623)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.11.2002 - 14 U 1639/02 (https://dejure.org/2002,6623)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. November 2002 - 14 U 1639/02 (https://dejure.org/2002,6623)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die Ausgabe von Rabattkarten ist irreführend, wenn diese nur anscheinend auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt sind

  • aufrecht.de

    Personalkauf-Ausweisen als allgemeine Rabattkarten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit von Personalkaufausweisen; Gewährung erwarteter Vorteile beim Warenverkauf gegen Vorlage ; Rabattkarten als unzulässige Kaufscheine i.S.d. § 6 b Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Verbrieftes Versprechen der Gewährung eines Preisnachlasses; ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 6 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 6b
    Wettbewerbsverstoß durch Verteilung von Personalkaufausweisen (Rabattausweisen) an Kunden eines Kaufhausunternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 01.10.1986 - I ZR 80/84

    "Rabattkarte"; Zulässigkeit der Ausgabe von Rabattkarten

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02
    Das Überlassen eines Personalkaufausweises wird ein in dieser Situation durchschnittlich aufmerksamer, informierter und verständiger Verbraucher demnach nicht als Angebot an jeden Kunden, sondern - insbesondere unter dem Eindruck der Versicherung - allenfalls als einen Ausnahmefall betrachten, der ihm eine Vorzugsstellung im Kundenkreis der Beklagten verschafft (vgl. BGH, GRUR 1987, 185, 186 - Rabattkarte; BGH, GRUR 1968, 595, 598 - Wiederverkäufer; OLG Köln, WRP 1981, 547; OLG Schleswig, WRP 01, 322, 323).

    Dagegen verschafft der Besitzerwerb dem Inhaber keine Vorzugsstellung gegenüber anderen Kaufinteressenten, die diesen nicht in gleicher Weise wie den Besitzern der Ausweise ohne weiteres zugänglich wäre (vgl. BGH, GRUR 1987, 185, 187 - Rabattkarte).

    c) Da - wie von der Klägerin gerügt - die Ausgabe der in Rede stehenden Personalkaufausweise an Dritte, die nicht dem bestimmten Personenkreis angehören, wettbewerbswidrig ist, verbietet sich auch die Gewährung der angekündigten Vorteile beim Verkauf von Waren durch die Beklagte an solche Dritte, wenn dies von der Vorlage der Personalkaufausweise abhängig gemacht wird (vgl. BGH, GRUR 1987, 185, 186 - Rabattkarte).

  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 84/70

    Veröffentlichung von Verstößen gegen Preisbindungsverpflichtungen - Verbot der

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02
    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ausgabe solcher Kaufscheine durch einen Dritten oder - wie hier - durch den Verkäufer selbst erfolgt (BGH, GRUR 1972, 555, 557 - Kaufausweis I).

    Typischerweise mit dem Kaufscheinhandel verbunden ist die Irreführung über eine zum Einkauf bei Hersteller oder Großhändler berechtigende Vorzugsstellung (BGH, GRUR 1985, 292, 293 - Codekarte; BGH, GRUR 1972, 555, 557 - Kaufausweis I; BGH, GRUR 1975, 382 - Kaufausweis III).

  • BGH, 15.05.1968 - I ZR 63/66

    Irreführende Bezeichnung als Großhandel

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02
    Das Überlassen eines Personalkaufausweises wird ein in dieser Situation durchschnittlich aufmerksamer, informierter und verständiger Verbraucher demnach nicht als Angebot an jeden Kunden, sondern - insbesondere unter dem Eindruck der Versicherung - allenfalls als einen Ausnahmefall betrachten, der ihm eine Vorzugsstellung im Kundenkreis der Beklagten verschafft (vgl. BGH, GRUR 1987, 185, 186 - Rabattkarte; BGH, GRUR 1968, 595, 598 - Wiederverkäufer; OLG Köln, WRP 1981, 547; OLG Schleswig, WRP 01, 322, 323).

    Würde die Beklagte wahrheitsgemäß darauf hinweisen, dass jeder den Personalkaufausweis erhalten könne, und die Aufmachung der Ausweise dementsprechend ändern, so würde sich der Kunde nicht mehr bevorrechtigt sehen und das Angebot für erheblich weniger günstig halten (vgl. BGH, GRUR 1968, 595, 598 - Wiederverkäufer).

  • BGH, 28.02.1975 - I ZR 42/74
    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02
    Typischerweise mit dem Kaufscheinhandel verbunden ist die Irreführung über eine zum Einkauf bei Hersteller oder Großhändler berechtigende Vorzugsstellung (BGH, GRUR 1985, 292, 293 - Codekarte; BGH, GRUR 1972, 555, 557 - Kaufausweis I; BGH, GRUR 1975, 382 - Kaufausweis III).
  • OLG Schleswig, 05.12.2000 - 6 U 63/00

    Irreführende Werbung durch Überlassung eines Gutscheins über

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02
    Das Überlassen eines Personalkaufausweises wird ein in dieser Situation durchschnittlich aufmerksamer, informierter und verständiger Verbraucher demnach nicht als Angebot an jeden Kunden, sondern - insbesondere unter dem Eindruck der Versicherung - allenfalls als einen Ausnahmefall betrachten, der ihm eine Vorzugsstellung im Kundenkreis der Beklagten verschafft (vgl. BGH, GRUR 1987, 185, 186 - Rabattkarte; BGH, GRUR 1968, 595, 598 - Wiederverkäufer; OLG Köln, WRP 1981, 547; OLG Schleswig, WRP 01, 322, 323).
  • BGH, 11.10.1984 - I ZR 137/82

    Zulässigkeit der Ausgabe von codierten Karten zur Entnahme von Benzin mit

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02
    Typischerweise mit dem Kaufscheinhandel verbunden ist die Irreführung über eine zum Einkauf bei Hersteller oder Großhändler berechtigende Vorzugsstellung (BGH, GRUR 1985, 292, 293 - Codekarte; BGH, GRUR 1972, 555, 557 - Kaufausweis I; BGH, GRUR 1975, 382 - Kaufausweis III).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZR 181/99

    Metro V; Überprüfung der Toleranzgrenze für betriebsfremde Warenumsätze

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02
    Das Verbot des § 6 b UWG wendet sich nicht generell gegen jegliche, sondern nur gegen eine solche Verwendung von Bescheinigungen, die typischerweise die mit dem Kaufscheinhandel verbundene Gefahr einer Irreführung der Verbraucher über eine vermeintliche Vorzugsstellung und eine angeblich besonders vorteilhafte Preisgestaltung nach sich zieht (BGH, GRUR 2001, 846, 847 - Metro V; BGH, GRUR 1991, 936, 938 - Goldene Kundenkarte).
  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02
    Die für das Feststellungsinteresse erforderliche Wahrscheinlichkeit eines Schadens ergibt sich daraus, dass die Parteien um dieselben Kunden werben und die Personalkaufausweise auf Grund ihrer Anlockwirkung einen nicht unerheblichen Teil der vorhandenen Kaufkraft zur Beklagten umlenken können (vgl. BGH, GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).
  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93

    Neues Informationssystem - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02
    Käufer können durch die Ausweise dazu veranlasst werden, sich mit dem Angebot der Beklagten näher zu befassen, das sie sonst nicht oder nicht in dieser Weise beachtet hätten (vgl. BGH, GRUR 1995, 610, 611 - Neues Informationssystem).
  • BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80

    Buchvertrieb und Warenvertrieb über eine Buchgemeinschaft - Anbieten von Büchern

    Auszug aus OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02
    Würde allein der Besitz des Personalkaufausweises auch Dritten, die dem bestimmten Personenkreis nicht angehören, einen Einkauf ermöglichen, könnte der Personalkaufausweis erst dadurch die Eigenschaft eines Kaufscheins erlangen (vgl. BGH, GRUR 1982, 613, 614 - Buchgemeinschafts-Mitgliedsausweis).
  • BGH, 12.05.1961 - I ZR 12/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.06.1991 - I ZR 279/89

    Goldene Kundenkarte - Kaufpreisstundung; Barzahlungsnachlaß

  • BGH, 29.05.1991 - I ZR 204/89

    Aquavit - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

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