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   OLG Karlsruhe, 17.06.2016 - 14 U 165/15   

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https://dejure.org/2016,14243
OLG Karlsruhe, 17.06.2016 - 14 U 165/15 (https://dejure.org/2016,14243)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.06.2016 - 14 U 165/15 (https://dejure.org/2016,14243)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Juni 2016 - 14 U 165/15 (https://dejure.org/2016,14243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Fortpflanzungsmedizin: Klage auf Herausgabe befruchteter Eizellen der verstorbenen Ehefrau unbegründet

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Herausgabeanspruch des Witwers auf Herausgabe von befruchteten Eizellen seiner verstorbenen Ehefrau

  • lto.de (Kurzinformation)

    Herausgabe von Eizellen: Keine Weitergabe befruchteter Eizellen von toter Frau

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klage auf Herausgabe befruchteter Eizellen der verstorbenen Ehefrau unbegründet

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Ehemanns auf Herausgabe befruchteter Eizellen der verstorbenen Ehefrau

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fortpflanzungsmedizin - Klage auf Herausgabe befruchteter Eizellen der verstorbenen Ehefrau unbegründet

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Verbot der Weitergabe befruchteter Eizellen von toter Frau

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Herausgabeanspruch befruchteter Eizellen der verstorbenen Ehefrau

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 20.06.2016)

    Weitergabe befruchteter Eizellen an Witwer untersagt

  • saarbruecker-zeitung.de (Pressebericht, 19.07.2016)

    Witwer hat keinen Anspruch auf befruchtete Eizellen seiner toten Frau

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Herausgabe in-vitro-befruchteter Eizellen nach Tod der Ehefrau

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anspruch eines Ehemannes auf Herausgabe befruchteter Eizellen seiner verstorbenen Ehefrau?

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.05.2016)

    Künstliche Befruchtung: Paar verliert wohl Streit um Herausgabe befruchteter Eizellen

Sonstiges

  • sueddeutsche.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 28.03.2017)

    Kinderwunschbehandlungen: Wer hat das Sorgerecht für eine befruchtete Eizelle?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1790
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 04.11.2020 - 206 StRR 1459/19

    Strafbare missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken

    Entgegen der Rechtsauffassung des Landgerichts wird davon auch ein Vorgang umfasst, wie er den Anklagevorwürfen zugrunde liegt, dass die Eizelle einer Frau, die zum Zweck der Herbeiführung ihrer Schwangerschaft künstlich mit einer Samenzelle zusammengeführt worden ist, und die, zum fortdauernden Zweck der (späteren) Herbeiführung der Schwangerschaft derselben Frau vor der Verschmelzung der Zellkerne durch Einfrieren konserviert wurde, wieder aufgetaut und weiter verwendet wird, nunmehr jedoch zu dem Zweck, die Schwangerschaft einer anderen Frau herbeizuführen (im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Juni 2016, 14 U 165/15, BeckRS 2016, 106673, Rn. 23; Frister in Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie [nachfolgend: JRE] 2015, S. 53 f.; Hübner/Pühler, Urteilsanmerkung, MedR 2019, 483 f., 488, 489; Müller-Terpitz in Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, § 1 ESchG Rn. 10; Günther in Günther/Taupitz/Kaiser, Embryonenschutzgesetz, 2. Aufl. 2014, C. II. § 1 Abs. 1 Nr. 2, Rn. 15; Pelchen/Häberle in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Werksstand 228. EL, Januar 2020, § 1 ESchG Rn. 4; Taupitz in JRE 2015, S. 53; Taupitz/Hermes, NJW 2015, 1802 ff. 1807 f.; Taupitz NJW 2019, 337, 339 f.; Weber, FD-StrafR 2019, 413945; vgl. auch Deutscher Ethikrat, Embryospende, Embryoadoption und elterliche Verantwortung, 2016 [nachfolgend: Ethikrat 2016], https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/stellungnahmeembryospendeembryoadoptionundelterlicheverantwortung.pdf, S. 41 f., 118; anders, soweit ersichtlich, lediglich Frommel, JRE 2015, 52 f. sowie in "Juristisches Gutachten 2011, am 22.11.2014 aktualisiert" [nachfolgend: Gutachten 2014], nur online verfügbar: https://www.netzwerkembryonenspende.de/recht/GutachtenProf-Dr-Frommel.pdf,).
  • LG Augsburg, 13.12.2018 - 16 Ns 202 Js 143548/14

    Embryonenspende (Auftauen und Transfer sog. 2-PN-Zellen) - Zum Begriff des

    Die vom Erstgericht zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 17.06.2016 (Az. 14 U 165/15) befasst sich nur am Rande mit dem Begriff des "Befruchtens" i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG und übernimmt hierbei die Definition von Taupitz/Günther in deren Kommentar zum Embryonenschutzgesetz als Faktum, ohne deren Richtigkeit näher zu hinterfragen.
  • LG Darmstadt, 28.08.2019 - 8 O 166/18

    Kein Anspruch der Frau auf Herausgabe einer imprägnierten Eizelle nach dem Tode

    Die Kammer schließt sich der Auffassung des OLG Karlsruhe in dessen Urteil vom 17.06.2016 (Az. 14 U 165/15; abgedruckt u.a. FamRZ 2016, 1790 ff.; im Langtext zit. nach juris) sowie der herrschenden Literaturmeinung (vgl. hierzu: Peter Bilsdorfer: Rechtliche Probleme der In-vitro-Fertilisation und des Embryo-Transfers, MDR 1984, 803, 804; Annette Prehn: Die Strafbarkeit der post-mortem-Befruchtung nach dem Embryonenschutzgesetz, MedR 2011, 559, 561; Dagmar Coester-Waltjen: Anmerkung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2015, II-1 UF 83/14, 1 UF 83/14 - Zur Abstammung: Möglichkeit der Vaterschaftsfeststellung vor der Geburt eines Kindes, FamRZ 2015, 1979, 1981; Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2017, ESchG § 4 Rdnr. 13; BeckOGK/Mössner, 01.07..2019, BGB § 90 Rdnr. 16.2 m. w. N.) an, dass eine aus gespendeten Keimzellen reproduktionsmedizinisch erzeugte imprägnierte Eizelle gemäß § 947 Abs. 1 BGB analog im Miteigentum beider Keimzellenspender steht.
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