Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05   

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https://dejure.org/2005,2152
OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05 (https://dejure.org/2005,2152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.11.2005 - 14 U 169/05 (https://dejure.org/2005,2152)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. November 2005 - 14 U 169/05 (https://dejure.org/2005,2152)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presse: Unterlassungsanspruch bei Wort- und Bildberichterstattung aus der Privatsphäre absoluter Personen der Zeitgeschichte

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fürst Albert II unterliegt BUNTE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines rechtwidrigen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht durch die Veröffentlichung von Äußerungen und Abbildungen durch die Presse ; Anforderungen an die Begründung einer evidenten Wiederholungsgefahr als Voraussetzung eines ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1, Abs. 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 823; ; BGB § 1004; ; KUG § 22; ; KUG § 23

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Presserechtlicher Unterlassungsanspruch bei Wort- und Bildberichterstattung aus der Privatsphäre absoluter Personen der Zeitgeschichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Berichterstattung über Vaterschaft des Fürsten Albert II von Monaco überwiegend zulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Fürst Albert scheitert gegen Bunte auch in zweiter Instanz

  • beck.de (Kurzinformation)

    Berichterstattung über Privatleben eines Prominenten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Berichterstattung über eine Vaterschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 617
  • ZUM 2006, 226
  • afp 2006, 170
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.1995 - VI ZR 15/95

    Achtung der Privatsphäre einer Person der Zeitgeschichte; Veröffentlichung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05
    Ob dies der Fall ist, muß durch eine Güter- und Interessenabwägung bestimmt werden, in der - nicht anders als bei der Wortberichterstattung - im Einzelfall darüber zu befinden ist, ob das durch die Pressefreiheit geschützte Informationsinteresse der Allgemeinheit (Art. 5 GG), auf die sich die Beklagte auch hier berufen kann, gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Klägers (Art. 2 Abs. 1 GG) den Vorgang genießt (BGHZ 131, S. 332 ff., 337 m.w.N.).

    Soweit der Kläger für seine Auffassung, durch die Veröffentlichung der Bilder sei sein allgemeines Persönlichkeitsrecht in unzulässiger Weise beeinträchtigt worden, die Entscheidungen BGHZ 131, S. 332 ff., BVerfGE 101, S. 361 ff. sowie EGMR, NJW 2004, S. 2647 ff. in Anspruch nimmt, kann dem nicht gefolgt werden.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05
    Soweit der Kläger für seine Auffassung, durch die Veröffentlichung der Bilder sei sein allgemeines Persönlichkeitsrecht in unzulässiger Weise beeinträchtigt worden, die Entscheidungen BGHZ 131, S. 332 ff., BVerfGE 101, S. 361 ff. sowie EGMR, NJW 2004, S. 2647 ff. in Anspruch nimmt, kann dem nicht gefolgt werden.
  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99

    Abwägung zwischen Pressefreiheit und Schutz der Intim- und Privatsphäre

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05
    Die angegriffene Wortberichterstattung war nicht rechtswidrig, so daß sie keine Wiederholungsgefahr und damit auch keine Unterlassungsansprüche begründet: Sie berührt weder die absolut geschützte (BVerfG, NJW 2000, S. 2189 f.) Intimsphäre des Klägers, noch stellt sie einen nicht gerechtfertigten Eingriff in seine - nicht den engsten Persönlichkeitsbereich umfassenden und daher in eine Interessenabwägung mit den Belangen Dritter einzubeziehende - Privatsphäre dar.
  • LG Freiburg, 19.07.2005 - 14 O 199/05

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Bildberichterstattung in einer Illustrierten:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 19.07.2005 - 14 O 199/05 - abgeändert:.
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05
    Die Intimsphäre umfaßt, wie das Landgericht richtig ausgeführt hat, den "unantastbaren innersten Lebensbereich" des Menschen (BVerfGE 35, S. 202 ff., 220).
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.11.2005 - 14 U 169/05
    Soweit der Kläger für seine Auffassung, durch die Veröffentlichung der Bilder sei sein allgemeines Persönlichkeitsrecht in unzulässiger Weise beeinträchtigt worden, die Entscheidungen BGHZ 131, S. 332 ff., BVerfGE 101, S. 361 ff. sowie EGMR, NJW 2004, S. 2647 ff. in Anspruch nimmt, kann dem nicht gefolgt werden.
  • LG Köln, 13.11.2014 - 14 O 315/14

    Altkanzler prüft Klage: Verlag liefert umstrittenes Kohl-Buch aus

    Grundsätzlich hat jeder, auch der in der Öffentlichkeit stehende Politiker, einen durch Art. 1 und 2 GG geschützten Anspruch auf Wahrung seiner Privatsphäre (OLG Karlsruhe, Urt.v. 18.11.2005, 14 U 169/05), zu der andere nur insoweit Zugang haben, als er ihnen den Einblick gestattet.

    Die für die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs erforderliche Wiederholungsgefahr wird durch die vorausgegangene Rechtsverletzung indiziert (vgl. Wenzel, Recht der Wort-und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Rn. 12.8; OLG Karlsruhe, Urt.v. 18.11.2005, 14 U 169/05, NJW 2006, 617 ff, zitiert nach juris Rn. 39).

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 2622/05

    Wegen Nichtbeachtung des Grundsatzes der materiellen Subsidiarität unzulässige

    a) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Zivilsenate in Freiburg - vom 18. November 2005 - 14 U 169/05 -,.

    Das Oberlandesgericht hat in seinem Berufungsurteil (abgedruckt in NJW 2006, S. 617 ff.) allein die Veröffentlichung des Lichtbilds untersagt, welches den Beschwerdeführer zusammen mit seiner Partnerin zeigt.

  • OLG Köln, 14.04.2016 - 15 U 193/15

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Präsidenten der

    Hier ist vielmehr nur die Privatsphäre des Klägers, diese allerdings in ihrem Kernbereich, betroffen (vgl. insoweit auch: BGH, Urt. v. 29.6.1999 - VI ZR 264/98, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.11.2005 - 14 U 169/05, juris Rn. 42).

    Mit der Geburt des Kindes wird insoweit, da die intime Beziehung zwischen seiner Mutter und dem Kläger eben nicht unstreitig ist, keine für die Außenwelt wahrnehmbare Auswirkung geschaffen, weil - ebenso wie die Beziehung als solche - die Erzeugerstellung des Klägers gerade nicht feststeht und man damit nicht aus der Existenz des Kindes auf das intime Verhältnis seiner Mutter zum Kläger zurückschließen kann (vgl. dazu OLG Hamburg, Urt. v. 13.9.1990 - 3 U 129/90, NJW-RR 1991, 98; OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.11.2005 - 14 U 169/05, juris Rn. 42).

  • LG Kassel, 05.07.2007 - 8 O 1854/06
    Die Privatsphäre beinhaltet denjenigen Lebensbereich, zu dem andere Menschen nach der sozialen Anschauung nur mit Zustimmung des Betroffenen Zugang haben (OLG Karlsruhe NJW 2006, 617), insbesondere das Leben im häuslichen oder Familienkreis und das sonstige Privatleben im eigenen häuslichen Bereich (KG NJW 2005, 2320) sowie je nach den Umständen auch außerhalb, wenn sich der Betroffene in eine örtliche Abgeschiedenheit zurückgezogen hat, in der er objektiv erkennbar für sich allein sein will und in der er sich in der konkreten Situation im Vertrauen auf die Abgeschiedenheit so verhält, wie er es in der breiten Öffentlichkeit nicht tun würde (BVerfG NJW 2000, 1021; BGH NJW 1996, 1128).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.01.2006 - 14 U 169/05   

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https://dejure.org/2006,4784
OLG Celle, 17.01.2006 - 14 U 169/05 (https://dejure.org/2006,4784)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.01.2006 - 14 U 169/05 (https://dejure.org/2006,4784)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 14 U 169/05 (https://dejure.org/2006,4784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung: Kollision zweier Pkw auf einer mit Ampeln versehenen Kreuzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge auf einer Kreuzung wegen Überfahren einer roten Ampel; Bestimmung der Haftungsverteilung lediglich nach bewiesenen Tatsachen

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung beim Zusammenstoß zweier Fahrzeuge auf einer Kreuzung wegen Überfahren einer roten Ampel; Bestimmung der Haftungsverteilung lediglich nach bewiesenen Tatsachen

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1167
  • MDR 2006, 1167 (Volltext mit red. LS)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Nürnberg-Fürth, 13.11.2014 - 8 O 1426/14

    Übliche Vergütung des Sachverständigen

    Da sich im Streitfall weitere Anhaltspunkte, die für eine unfallursächliche Erhöhung der jeweiligen Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge sprechen könnten nicht feststellen lassen, ist die Haftung zwischen beiden Parteien hälftig zu teilen (z. B. OLG Celle v. 17.1. 2006 - 14 U 169/05 = MDR 2006, 1167 OLG Rostock v. 18.3.2011 - 5 U 144/10 = NJW 2011, 1973).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 27.05.2008 - 14 U 169/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,40017
OLG Frankfurt, 27.05.2008 - 14 U 169/05 (https://dejure.org/2008,40017)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.05.2008 - 14 U 169/05 (https://dejure.org/2008,40017)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 14 U 169/05 (https://dejure.org/2008,40017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.05.2008 - 14 U 169/05
    Insoweit war maßgeblich, wie der Vorprozess unter Berücksichtigung dieses Vorbringens richtigerweise zu entscheiden gewesen wäre (BGH Urteil vom 16.06.2005 - IX ZR 27/04; BGHZ 163, 223 - 243).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 14 U 169/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,113414
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 14 U 169/05 (https://dejure.org/2007,113414)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.01.2007 - L 14 U 169/05 (https://dejure.org/2007,113414)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - L 14 U 169/05 (https://dejure.org/2007,113414)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 14 U 169/05
    Dieses aber ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich auch der Senat anschließt, im Wege der Feststellungsklage zu verfolgen (vgl. BSG vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R -, BSG vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R -).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 14 U 169/05
    Der von den Beweggründen für den Entschluss, tätig zu werden, zu unterscheidenden Handlungstendenz, mit der die handelnde Person ihre Tätigkeit ausübt, kommt in der sozialrechtlichen Rechtsprechung ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BSG SozR 4-2700 § 2 Nr. 6, BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2007 - L 14 U 169/05
    Dieses aber ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich auch der Senat anschließt, im Wege der Feststellungsklage zu verfolgen (vgl. BSG vom 7. September 2004 - B 2 U 46/03 R -, BSG vom 15. Februar 2005 - B 2 U 1/04 R -).
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