Rechtsprechung
OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht: Ordnungsgemäße Unterhaltung einer Schulanlage
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 253 BGB; § 823 BGB; § 108 Abs. 1 S. 1 NSchG
Umfang der Haftung bei der Überlassung einer Sporthalle an eine Lehrerin zu privaten Zwecken; Vorliegen der Voraussetzungen für die Haftung des Schulträgers; Bestimmung der Rechtsnatur der Überlassung einer Sporthalle an eine Lehrerin zu privaten Zwecken; Verletzung der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Haftung bei der Überlassung einer Sporthalle an eine Lehrerin zu privaten Zwecken; Vorliegen der Voraussetzungen für die Haftung des Schulträgers; Bestimmung der Rechtsnatur der Überlassung einer Sporthalle an eine Lehrerin zu privaten Zwecken; Verletzung der ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schulunfall - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- Judicialis
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; BGB § 253
Umfang der Verkehrssicherungspflicht auf Schulgelände bei Überlassung eines Schulraums für einen Kindergeburtstag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 253 § 823
Verkehrssicherungspflicht auf Schulgelände - herausragender Metallanker aus Backsteinnmauer- Haftung einer Lehrerin bei bei Benutzung einer Turnhalle zu privaten Zwecken - Kindergeburtstag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Verkehrssicherungspflicht - Verkehrssicherungspflicht auf dem Schulgelände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 30.12.2004 - 2 O 220/04
- OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05
Papierfundstellen
- VersR 2006, 1085
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91
Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit
Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05
Vielmehr handelte es sich, ganz abgesehen davon, dass der Rektor als Landesbediensteter nicht befugt war, die kommunale Schule der Beklagten zu verleihen, um ein reines Gefälligkeitsverhältnis, auf das die Haftungserleichterung des § 599 BGB keine Anwendung findet (vgl. BGHZ 21, 102 ff.; BGH NJW 1992, 2474, 2475 [jeweils m. w. N.]). - BGH, 20.11.1984 - IVa ZR 104/83
Kartoffelpülpe
Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05
Wie der Bundesgerichtshof nämlich bezogen auf die gleichartige Vorschrift des § 521 BGB ausgeführt hat, rechtfertigt die Großzügigkeit des Schenkers es nicht, die Haftungsmilderung auch da eingreifen zu lassen, wo es um die Verletzung von Schutzpflichten geht, die nicht im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehen (BGH NJW 1985, 794, 795). - BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54
ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher …
Auszug aus OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05
Vielmehr handelte es sich, ganz abgesehen davon, dass der Rektor als Landesbediensteter nicht befugt war, die kommunale Schule der Beklagten zu verleihen, um ein reines Gefälligkeitsverhältnis, auf das die Haftungserleichterung des § 599 BGB keine Anwendung findet (vgl. BGHZ 21, 102 ff.; BGH NJW 1992, 2474, 2475 [jeweils m. w. N.]).
- OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
Unwirksame Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Vermieters von Kraftfahrzeugen
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 64 Abs 2 GmbHG, § 314 ZPO, § 288 ZPO, § 19 Abs 2 S 2 InsO
Haftungsbegründende Voraussetzungen nach § 64 Abs. 2 GmbHG - Wolters Kluwer
Haftungsbegründende Voraussetzungen nach § 64 Abs. 2 GmbHG
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 29.12.2004 - 4 O 383/03
- OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 17/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 17/05
Zur Feststellung der Überschuldung ist eine Überschuldungsbilanz erforderlich, in welcher die Vermögenswerte der Gesellschaft mit ihren aktuellen Verkehrs- und Liquidationswerten auszuweisen ist (vgl. BGH NJW 2001, 1280).Maßgeblich ist deshalb nicht das Geschäftsinteresse der GmbH, sondern das Gläubigerinteresse (vgl. BGH NJW 2001, 1280, 1281).
Um dies auszuschließen, ist in dem Geschäftsführer die Ausführung seiner Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter nach Erstattung des Klagebetrages an die Masse vorzubehalten (vgl. BGH NJW 2001, 1280; OLG Schleswig WM 2003, 2473).
- OLG Schleswig, 10.04.2003 - 5 U 62/02
Zum Verhältnis von Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung nach § 64 II …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 17/05
Der Erstattungsanspruch aus § 64 Abs. 2 GmbHG besteht neben etwaigen Ansprüchen aus Insolvenzrecht (vgl. BGH NJW 1996, 850; OLG Schleswig WM 2003, 2473 (Bd. I Bl. 125 d. A.).Um dies auszuschließen, ist in dem Geschäftsführer die Ausführung seiner Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter nach Erstattung des Klagebetrages an die Masse vorzubehalten (vgl. BGH NJW 2001, 1280; OLG Schleswig WM 2003, 2473).
- BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98
Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 17/05
Für den subjektiven Tatbestand des § 64 Abs. 1 und 2 GmbHG genügt die Erkennbarkeit der Insolvenzreife für den Geschäftsführer, wobei ein entsprechendes Verschulden vermutet wird (vgl. BGH NJW 2000, 668; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1506).Dabei wird nach der Rechtsprechung ein Verschulden des Geschäftsführers vermutet, so dass er sich entlasten muss (vgl. BGH NJW 2000, 668; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1506).
- OLG Hamburg, 21.04.1995 - 11 U 195/93
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 17/05
Für den subjektiven Tatbestand des § 64 Abs. 1 und 2 GmbHG genügt die Erkennbarkeit der Insolvenzreife für den Geschäftsführer, wobei ein entsprechendes Verschulden vermutet wird (vgl. BGH NJW 2000, 668; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1506).Dabei wird nach der Rechtsprechung ein Verschulden des Geschäftsführers vermutet, so dass er sich entlasten muss (vgl. BGH NJW 2000, 668; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1506).
- BGH, 31.03.2003 - II ZR 150/02
Tilgung von Verbindlichkeiten der insolvenzreifen GmbH aus zweckgebunden zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 17/05
Dies würde dem Zweck des § 64 Abs. 2 GmbHG, der darin besteht, das Gesellschaftsvermögen im Interesse einer ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger zusammenzuhalten (vgl. BGH NJW 2003, 2316) zuwiderlaufen. - BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93
Restitution bei Treuhandübertragung
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 17/05
Desinteresse oder mangelnde Sachkunde entlasten den Geschäftsführer nicht, weil er insoweit fachkundigen Rat einholen muss oder sich der Hilfe von Experten bedienen muss (vgl. OLG Hamburg NJW 1995, 1506, 1507). - BGH, 18.12.1995 - II ZR 277/94
Rechte des Geschäftsführers gegenüber der Inanspruchnahme im Konkurs der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 17/05
Der Erstattungsanspruch aus § 64 Abs. 2 GmbHG besteht neben etwaigen Ansprüchen aus Insolvenzrecht (vgl. BGH NJW 1996, 850; OLG Schleswig WM 2003, 2473 (Bd. I Bl. 125 d. A.).
Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 23.06.2005 - 14 U 17/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Pflicht des Anlagenbetreibers zur Glaughaftmachung des Anspruchs auf Anschluss an den gesamtwirtschaftlich kostengünstigsten Einspeisepunkt im einstweiligen Verfügungsverfahren.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Fulda, 21.12.2005 - 4 O 581/05
Netzbetreiber sind zum vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom …
§ 12 Abs. 5 EEG beinhaltet keine Erleichterung hinsichtlich der Darlegung des Anordnungsanspruches, womit der Verfügungskläger als Anlagenbetreiber alle Voraussetzungen seines Anspruchs auf Stromeinspeisung gerade an dem ausgewählten, für ihn selbst kostengünstigsten Einspeisepunkt, darzulegen und zu beweisen, d.h., im einstweiligen Verfügungsverfahren zumindest ausreichend glaubhaft zu machen hat (OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.06.2005, Aktenzeichen 14 U 17/05).