Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36976
OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10 (https://dejure.org/2012,36976)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.06.2012 - 14 U 193/10 (https://dejure.org/2012,36976)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 14 U 193/10 (https://dejure.org/2012,36976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 842; SGB X § 116 Abs. 1; SGB X § 116 Abs. 10; SGB X § 119; SGB XII § 93 Abs. 1; SGB XII § 93 Abs. 4
    Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitslosen durch einen Verkehrsunfall: Voraussetzungen eines Erwerbsschadens; Prozessführungsbefugnis des Geschädigten für schon vor Rechtshängigkeit auf den Sozialleistungsträger übergegangene Erwerbsschadensrückstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB X §§ 116, 119; SGB XII § 93; BGB § 842
    Sachliche Kongruenz liegt bei Ersatz für ein ohne das Unfallereignis an die Stelle der Sozialleistung getretenes Erwerbseinkommen vor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitslosen durch einen Verkehrsunfall: Voraussetzungen eines Erwerbsschadens; Prozessführungsbefugnis des Geschädigten für schon vor Rechtshängigkeit auf den Sozialleistungsträger übergegangene Erwerbsschadensrückstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zum Ersatz des Erwerbsschadens bei einem Empfänger von Sozialleistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 1052
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • LG Bautzen, 07.03.2008 - 2 O 567/06
    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10
    Aufgrund eines im Vorprozess 2 O 567/06 - Landgericht Stade - erstrittenen Feststellungsurteils macht der Kläger im vorliegenden Rechtsstreit behauptete unfallbedingte Verdienstausfallansprüche geltend.

    Die Akten des Vorprozesses 2 O 567/06 - Landgericht Stade / 14 U 115/09 - OLG Celle lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Im Vorprozess 2 O 567/06 - Landgericht Stade (= 14 U 115/09 - OLG Celle) ist (erst) am 24. Juni 2009 das Urteil des Landgerichts verkündet worden, welches den Feststellungsausspruch hinsichtlich des unfallbedingten Verdienstausfallschadens des Klägers enthielt.

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10
    Das ist jedenfalls der Fall für Zeiträume, wo bereits Leistungen erbracht worden sind (vgl. Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rdnr. 716; ebenso letztlich BGH, BGHZ 131, 274 - juris-Rdnr. 17).

    Auch der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nimmt nämlich bei der Festlegung des Umfangs der aus dem Nachrangprinzip der Sozialhilfe bzw. des Arbeitslosengeldes II abgeleiteten gesetzlichen Einziehungsbefugnis Einschränkungen vor; so darf der Hilfeempfänger z. B. nicht auf übergegangene Schadensersatzansprüche ohne angemessenen Ausgleich verzichten (vgl. BGHZ 131, 274 - juris-Rdnr. 29).

  • BGH, 20.03.1984 - VI ZR 14/82

    Ersatzansprüche eines Erwerbslosen

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. z. B BGHZ 90, 334 - juris-Rdnr. 9) kommt der Arbeitskraft als solcher kein Vermögenswert zu; ihr Wegfall allein stellt deshalb auch bei "normativer" Betrachtung keinen Schaden im haftungsrechtlichen Sinne dar.

    Auch der BGH bejaht in diesem Sinne eine "Lohnersatzfunktion", wenn die Sozialleistung ebenso wie der Arbeitslohn dem Lebensunterhalt des Leistungsempfängers dient (vgl. BGHZ 90, 334 - juris-Rdnr. 18: dort bejaht für Krankengeld).

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 243/02

    Prozessführungsbefugnis des Geschädigten nach gesetzlichem Forderungsübergang

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10
    Ein Anspruch auf Ersatz einer Rentenminderung kommt daneben nicht mehr in Betracht (vgl. zum Ganzen: Küppersbusch, a. a. O., Rdnrn. 44 und 763 m. w. N. aus der Rechtsprechung; BGH, VersR 2004, 492 - insbesondere juris-Rdnr. 15).
  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10
    Die damit für das rechtskräftig festgestellte Stammrecht geltende Verjährungsfrist von 30 Jahren gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB n. F. ist auch für die zur Zeit der Urteilsverkündung bereits fälligen Einzelansprüche anzuwenden (BGH, VersR 2009, 230 - juris-Rdnr. 21 m. w. N.; BGH, VersR 1998, 1387 - juris-Rdnr. 12 und Leitsatz; BGH NJW-RR 1989, 215; Palandt-Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 197 Rdnr. 10 a. E.; Küppersbusch, a. a. O., Rdnr. 784 bei Fn. 16).
  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 101/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, die vor Rechtshängigkeit der Klage auf

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10
    Die familiengerichtliche Rechtsprechung bejaht ebenfalls ein fortbestehendes Einziehungsrecht des Hilfeempfängers, verneint aber eine Prozessführungsbefugnis für schon vor Rechtshängigkeit fällig gewordene Unterhaltsrenten (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1207 und FamRZ 2000, 1358 sowie FamRZ 2008, 1950; ferner Grote-Seifert in jurisPK-SGB II, § 33 Rdnr. 101), weil der Leistungsberechtigte an deren gerichtlicher Geltendmachung kein eigenes schutzwürdiges Interesse habe.
  • BGH, 23.06.1998 - VI ZR 327/97

    Auslegung eines Verzichts auf die Geltendmachung der Verjährungseinrede "wie bei

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10
    Die damit für das rechtskräftig festgestellte Stammrecht geltende Verjährungsfrist von 30 Jahren gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB n. F. ist auch für die zur Zeit der Urteilsverkündung bereits fälligen Einzelansprüche anzuwenden (BGH, VersR 2009, 230 - juris-Rdnr. 21 m. w. N.; BGH, VersR 1998, 1387 - juris-Rdnr. 12 und Leitsatz; BGH NJW-RR 1989, 215; Palandt-Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 197 Rdnr. 10 a. E.; Küppersbusch, a. a. O., Rdnr. 784 bei Fn. 16).
  • BGH, 31.05.2000 - XII ZR 119/98

    Verhältnis Kindesunterhalt und Sozialhilfe; Zurechnung fiktiven Einkommens

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10
    Die familiengerichtliche Rechtsprechung bejaht ebenfalls ein fortbestehendes Einziehungsrecht des Hilfeempfängers, verneint aber eine Prozessführungsbefugnis für schon vor Rechtshängigkeit fällig gewordene Unterhaltsrenten (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1207 und FamRZ 2000, 1358 sowie FamRZ 2008, 1950; ferner Grote-Seifert in jurisPK-SGB II, § 33 Rdnr. 101), weil der Leistungsberechtigte an deren gerichtlicher Geltendmachung kein eigenes schutzwürdiges Interesse habe.
  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 337/04

    Übergang von Ansprüchen eines Unfallgeschädigten wegen vermehrter Bedürfnisse auf

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10
    Soweit dem Kläger Sozialleistungen bereits gezahlt worden sind, hat er nach der Rechtsprechung des BGH dem aber durch Umstellung des Klagantrags Rechnung zu tragen: Er muss dann Zahlung an den Sozialleistungsträger verlangen (vgl. Pardey, Berechnung von Personenschäden, 4. Aufl., Rdnr. 1557 m. w. N.; BGH, VersR 2006, 1383 - juris-Rdnrn. 14 und 15).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2012 - 14 U 193/10
    Die damit für das rechtskräftig festgestellte Stammrecht geltende Verjährungsfrist von 30 Jahren gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB n. F. ist auch für die zur Zeit der Urteilsverkündung bereits fälligen Einzelansprüche anzuwenden (BGH, VersR 2009, 230 - juris-Rdnr. 21 m. w. N.; BGH, VersR 1998, 1387 - juris-Rdnr. 12 und Leitsatz; BGH NJW-RR 1989, 215; Palandt-Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 197 Rdnr. 10 a. E.; Küppersbusch, a. a. O., Rdnr. 784 bei Fn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 2 UF 5/08

    Minderung der Verdienstmöglichkeit nach 30-jähriger Ehe als ehebedingter Nachteil

  • OLG Köln, 27.01.2009 - 3 U 124/08

    Ersatzfähigkeit des Verlustes des Anspruchs auf ALG II als Erwerbsschaden

  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 321/88

    Bemessung des Verdienstausfallschadens bei wiederholtem Arbeitsplatzwechsel

  • BGH, 11.11.1997 - VI ZR 376/96

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 20.04.1999 - VI ZR 65/98

    Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten

  • BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II

    (b) Aus diesen Gründen verneint ein Teil der Literatur und der Instanzgerichte den Eintritt eines Erwerbsschadens, wenn ein hilfebedürftiger Erwerbsfähiger verletzungsbedingt seinen Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld II verliert (OLG Köln, OLGR 2009, 611 ff.; OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 2012 - 14 U 193/10, juris Rn. 89; Plagemann/Probst, DAR 2012, 61, 67; BeckOK BGB/Spindler, § 842 Rn. 5 [Stand: 1. Februar 2013]; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 10. Aufl., Rn. 168; Pardey, Berechnung von Personenschäden, 4. Aufl., Rn. 2120, 2123; Rüßmann in jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 842 Rn. 4; Erman/Schiemann, BGB, 13. Aufl., § 842 Rn. 3).
  • OLG Braunschweig, 27.10.2015 - 7 U 61/14

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall - Ersatz des sog. Rentenkürzungsschadens

    Gleichwohl wird in Literatur und Rechtsprechung angenommen, dass auch ein Anspruch auf Ersatz eines Rentenkürzungsschadens, der aus wie auch immer gearteter Nichtzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen resultiert, gem. § 119 Abs. 1 SGB X vom Geschädigten auf den Rentenversicherungsträger bereits im Zeitpunkt des Unfalls übergeht (OLG Celle VersR 2013, 1052 - in Juris Rz. 191ff - Küppersbusch / Höher / Küppersbusch , Personenschäden, 11. Aufl., Rz. 44, 2. Stichpunkt; Luckey a.a.O. Rz. 1631 Fn. 1744; Burmann / Heß / Jahnke / Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., Rz. 164 zu § 842 BGB).
  • OLG Bamberg, 12.07.2017 - 5 U 63/17

    Anspruchsübergang des Sozialversicherten auf Ersatz von Beiträgen zur

    Ein Anspruch auf Ersatz einer Rentenminderung kommt daneben nicht mehr in Betracht (OLG Celle VersR 2013, 1052, OLG München NZS 2012, 862, Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, Rdnrn. 44 und 763, 12. Aufl. m. w. N. aus der Rechtsprechung; Jahnke, Der Verdienstausfallschaden im Schadensersatzrecht, 3. Aufl, Rn. 955, BGH, VersR 2004, 492 - insbesondere juris-Rdnr. 15).

    Verbleibt gleichwohl eine Rentenminderung, weil der Rentenversicherungsträger - aus welchen Gründen auch immer - den Beitragsanspruch nicht oder nicht in der gerechtfertigten Höhe durchsetzt, steht dem Verletzten nur ein Schadensersatzanspruch gegen den Rentenversicherungsträger zu, der im sozialgerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden muss (vgl. OLG Celle, Az. 14 U 193/10, Rn. 194, zit. nach juris).

  • LSG Hessen, 31.08.2021 - L 2 R 302/20

    Vormerkung von Beitragszeiten gemäß § 119 Abs. 3 SGB X im Wege des Regresses in

    Der Anspruch geht somit vollständig auf den Rentenversicherungsträger als Treuhänder über, dem Geschädigten verbleibt keinerlei "Einzugsermächtigung" (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19. Februar 2020, 14 W 4/20, juris; OLG Bamberg, Urteil vom 4. September 2017, 5 U 63/17, r+s 2019, 117; OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 2012, 14 U 193/10, VersR 2013, 1052, 1058; Jahnke, VersR 2016, 1283, 1288; Lang, jurisPR-VerkR 9/2019 Anm. 1).

    Erfüllt der Rentenversicherungsträger seine sozialrechtlichen Pflichten zum Einzug der Beiträge nicht und kommt es daher zu einer Rentenminderung, hat der Geschädigte keinen persönlichen Schadensersatzanspruch gegen den Schädiger, sondern allenfalls einen Schadensersatzanspruch gegen den Rentenversicherungsträger (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 21. August 2018, VI ZR 375/17, BeckRS 2018, 25175; OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 2012, 14 U 193/10, VersR 2013, 1052, 1058).

  • LG Frankfurt/Main, 18.11.2013 - 8 O 215/13

    Verkehrsunfall - Minderung der Erwerbsunfähigkeitsrente

    Kommt es infolge der unterlassenen Durchsetzung des auf den Rentenversicherungsträgers übergegangenen Anspruchs durch diesen daher zu einer Rentenminderung, besteht kein persönlicher Schadenersatzanspruch gegen den Schädiger; der Geschädigte hat allenfalls einen Anspruch gegen seinen Rentenversicherungsträger (OLG Celle, Urteil vom 27. Juni 2012, Az.: 14 U 193/10, zitiert nach juris).
  • SG Lüneburg, 26.03.2014 - S 2 U 94/11

    Anerkennung einer Berufskrankheit eines Fleischers in der gesetzlichen

    Da bezüglich der Konstellation B 6 der Konsensempfehlungen in der medizinischen Wissenschaft kein Konsens für das Vorliegen einer BK 2108 besteht, kann eine Anerkennung nicht erfolgen (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 01.02.2007 - L 6 U 168/05; Beschl. v. 07.10.2010 - L 14 U 193/10).
  • SG Lüneburg, 12.02.2014 - S 2 U 50/11

    Anerkennung einer Wirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit bei einer

    Da bezüglich der Konstellation B 6 der Konsensempfehlungen in der medizinischen Wissenschaft kein Konsens für das Vorliegen einer BK 2108 besteht, kann eine Anerkennung nicht erfolgen (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 01.02.2007 - L 6 U 168/05; Beschl. v. 07.10.2010 - L 14 U 193/10).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2006 - L 14 U 193/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,104300
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2006 - L 14 U 193/10 (https://dejure.org/2006,104300)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.02.2006 - L 14 U 193/10 (https://dejure.org/2006,104300)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - L 14 U 193/10 (https://dejure.org/2006,104300)
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Wird zitiert von ...

  • SG Lüneburg, 13.02.2014 - S 2 U 50/11

    Anerkennung einer Berufskrankheit nach der Ziffer 2108 der Anlage 1 zur

    Da bezüglich der Konstellation B 6 der Konsensempfehlungen in der medizinischen Wissenschaft kein Konsens für das Vorliegen einer BK 2108 besteht, kann eine Anerkennung nicht erfolgen (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 01.02.2007 - L 6 U 168/05; Beschl. v. 07.10.2010 - L 14 U 193/10).
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