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   OLG Karlsruhe, 20.06.2008 - 14 U 195/07   

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https://dejure.org/2008,6776
OLG Karlsruhe, 20.06.2008 - 14 U 195/07 (https://dejure.org/2008,6776)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2008 - 14 U 195/07 (https://dejure.org/2008,6776)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2008 - 14 U 195/07 (https://dejure.org/2008,6776)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtshängigkeit der Klage bei fehlender Zustellung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Haftung des Versenders einer Gewinnmitteilung

  • Judicialis

    ZPO § 253 Abs. 2; ; ZPO § 295 Abs. 1; ; ZPO § 461 Abs. 1; ; BGB § 661a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtshängigkeit der Klage bei fehlender Zustellung nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Haftung des Versenders einer Gewinnmitteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eignung einer Gewinnmitteilung, beim Empfänger den Eindruck zu erwecken, er habe einen bestimmten Preis bereits gewonnen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.05.1972 - IV ZR 65/71

    Anforderungen an die Erhebung einer Klage - Geltendmachung der mangelnden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2008 - 14 U 195/07
    Wird mit einem Prozesskostenhilfegesuch der Entwurf einer beabsichtigten Klage eingereicht, so gilt die Klage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung als eingereicht, wenn der Antragsteller in der mündlichen Verhandlung auf die im Klageentwurf enthaltenen Anträge Bezug nimmt und dadurch eindeutig zu erkennen gibt, daß er den eingereichten Entwurf nunmehr als Klageschrift behandelt sehen will (Anschluss an BGH NJW 1972, S. 1373 f, = Rpfleger 1972, S. 304 f.).

    Unter diesen Umständen gilt die Klage als in der Verhandlung vom 14.11.2007 eingereicht (vgl. BGH, NJW 1972, S. 1373 f., 1374).

  • BGH, 01.12.2005 - III ZR 191/03

    Gerichtsstand für eine Klage aus einer Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2008 - 14 U 195/07
    b) Ein Zahlungsanspruch in Höhe von 50.000,00 EUR muss nach Auffassung des Senats jedenfalls daran scheitern, daß die hier in Rede stehende Mitteilung nach Inhalt und Gestaltung nicht geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher in der Lage des Empfängers den Eindruck zu erwecken, er werde einen bereits gewonnenen Preis in der genannten Höhe erhalten (vgl. BGH, NJW 2006, S. 230 ff., 232 [Tz. 26]; Staudinger/Bergmann, BGB, 2006, Rdn. 30 zu § 661 a).
  • OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11

    Bei fehlender Anhängigkeit einer Klage ist eine Kostenentscheidung nach § 269

    Durch dessen Zuleitung an die Antragsgegnerin im Prozesskostenhilfeverfahren ist noch kein Prozessrechtsverhältnis zwischen den Parteien zustande gekommen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2008 - 14 U 195/07, zitiert nach juris, Tz. 13; OLG Dresden, Beschluss vom 17. April 1997 - 6 W 0287/97, NJW-RR 1997, 1424).

    Die Klage hätte vielmehr frühestens in einer etwaigen mündlichen Verhandlung als eingereicht angesehen werden können, wenn der Antragsteller in einer solchen Verhandlung zu erkennen gegeben hätte, dass er den Prozesskostenhilfeantrag nunmehr als Klageschrift ansehen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1373, 1374; BGH, Urteil vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, zitiert nach juris, Tz. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2008 - 14 U 195/07, zitiert nach juris, Tz. 13; OLG Dresden, Beschluss vom 17. April 1997 - 6 W 0287/97, NJW-RR 1997, 1424, 1425).

  • OLG Frankfurt, 17.11.2010 - 9 U 7/10

    Insolvenzanfechtung: Bestimmung des Tagessaldos bzw. des Sollstandes im

    Der Anspruch auf Zahlung von Rechtshängigkeitszinsen aus diesem Betrag seit dem 09.07.2009 folgt aus §§ 291 S. 1, 288 Abs. 1 S. 2 BGB, wobei mangels in der Akte feststellbarer förmlicher Zustellung der Klageschrift nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe in erster Instanz Rechtshängigkeit mit rügeloser Stellung der Anträge aus der Klageschrift bzw. auf Klageabweisung in der mündlichen Verhandlung gemäß § 295 ZPO eingetreten ist (BGH NJW 1972, 1373; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.06.2008, 14 U 195/07, Rz. 13, zitiert nach juris).
  • KG, 10.01.2012 - 21 W 23/11
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den die beantragte Prozesskostenhilfe zurückweisenden Beschluss des Landgerichts Berlin vom 24. Februar 2011 war zurückzuweisen, da das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 20. April 2011 im Ergebnis zu Recht davon ausgegangen ist, dass der Zulässigkeit der beabsichtigten Klage die Rechtskraft der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 20.06.2008 - 14 U 195/07- entgegensteht, so dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichenden Erfolgsaussichten hat, § 114 ZPO.
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