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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 202/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20938
OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,20938)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.05.2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,20938)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,20938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall zwischen PKW mit einem Fahrrad beim Rückwärtsfahren aus einer Parkbucht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungsrecht: Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB VII; Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen rückwärts ausparkendem PKW und Radfahrer; Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls bei Mithaftung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 14.12.2006 - 14 U 73/06

    Anforderungen an die ausreichende Substanz bei der Darlegung eines

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 202/06
    Hierzu hätte die Klägerin jedoch im Einzelnen darlegen müssen, welche Tätigkeiten, die sie vor dem Unfall im Haus verrichtete, unfallbedingt nicht oder nicht mehr vollständig ausgeübt werden können (vgl. nur Senat , Urteil vom 14. Dezember 2006 - 14 U 73/06 , OLGR 2007, 41).
  • OLG Celle, 04.07.2005 - 14 W 18/05

    Abgrenzung zwischen einem "normalen" Weg und einem in die Haftungsbeschränkung

    Auszug aus OLG Celle, 30.05.2007 - 14 U 202/06
    - 14 W 18/05,Schaden-Praxis 2005, 337 = OLGR 2005, 604).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    b) Nach der Rechtsprechung zu § 9 Abs. 5 StVO spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (vgl. etwa OLGR Celle 2007, 585; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, juris Rn. 17 f.; LG Saarbrücken, DAR 2013, 520, 521; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 9 StVO Rn. 69; König, aaO, § 9 StVO Rn. 55).
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    aa) Zu § 9 Abs. 5 StVO entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer spricht, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (statt vieler: OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, zit. nach juris; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; KG, VRS 108, 190; OLG Celle, OLGR Celle 2007, 585 f.; OLG Köln, DAR 2006, 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker aaO § 9 Rdn. 69; Hentschel/König/Dauer aaO § 9 Rdn. 55).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    aa) Zu § 9 Abs. 5 StVO entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer spricht, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (statt vieler: OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, zit. nach juris; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; KG, VRS 108, 190; OLG Celle, OLG-Report 2007, 585; OLG Köln, DAR 2006, 27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 9 StVO Rn. 69; Hentschel aaO § 9 StVO Rn. 55).
  • OLG München, 23.03.2018 - 10 U 2647/17

    Unfall, Fahrzeug, Kollision, Geschwindigkeit, Ersatzfahrzeug, Gutachten,

    Nach der Rechtsprechung zu § 9 V StVO spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrenden, wenn es in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Rückwärtsfahren zu einem Zusammenstoß kommt (vgl. etwa OLGR Celle 2007, 585; OLG Dresden, Schaden-Praxis 2010, 174; OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 4431/09, juris Rn. 17 f.).
  • KG, 15.01.2015 - 22 U 68/11

    Verkehrsunfallhaftung: Feststellung einer Halswirbelsäulen-Distorsion durch

    Die Klägerin hätte zunächst ihren vor dem Unfall im Haushalt tatsächlich geleisteten Aufwand konkret unter Beweisantritt darzulegen gehabt (vgl. Schulz-Borck/Pardey, Der Haushaltsführungsschaden, 7. Aufl., S. 52 zu 3.1.; Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 11. Aufl., Rn. 186; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 11 StVG Rn. 15; Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 23. Aufl., § 842 BGB Rn. 113; OLG Celle mit Urteil vom 30. Mai 2007 - 14 U 202/06 - OLGR Celle 2007, 585 [zu II.3.]; KG mit Urteil vom 5. Juni 2008 - 12 U 188/04 - NJOZ 2008, 4695, 4696 [zu C.I.1.]; KG mit Urteil vom 04. Mai 2006 12 U 42/05 - KGR Berlin 2006, 749 [zu II.3.a)]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.06.2007 - 14 U 202/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31737
OLG Hamburg, 22.06.2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,31737)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.06.2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,31737)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,31737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Innenausgleich zwischen dem Halter der Zugmaschine und dem Halter des Aufliegers nach der VVG-Änderung

  • Wolters Kluwer

    Ausgleichsansprüche einer belgischen Versicherung aus Anlass eines Verkehrsunfalls; Regressmöglichkeit des Halters einer Zugmaschine gegenüber dem Halter eines Anhängers im Innenverhältnis seit Einführung der selbstständigen Gefährdungshaftung für Anhänger durch das 2. ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 07.06.1994 - 9 U 81/94

    Anhänger; Verlieren eines Reserverades während der Fahrt; Unfallfolgen; Haftung;

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2007 - 14 U 202/06
    Das gilt auch, wenn der Anhänger - wie vorliegend - während der durch die Zugmaschine betriebenen Fahrt Zubehörteile verliert (vgl. OLG Köln VersR 1995, 163 zu § 10 a AKB m.w.N.).
  • OLG München, 19.12.1997 - 10 U 2963/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 22.06.2007 - 14 U 202/06
    Diese Norm, die in § 10 a AKB umgesetzt wurde, sah nicht nur die Erstreckung der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs auf vom Anhänger verursachte Schäden vor, sondern aus ihr wurde nach der bis dahin geltenden Rechtslage zugleich auch die Anordnung einer vorrangigen Haftung für den Innenausgleich der Versicherer hergeleitet (vgl. OLG München NZV 1999, 124, 125; Feyock/Jacobsen/Lemor Kraftfahrtversicherung, 2. Aufl. 2002, § 10 a AKB Rdnr. 11; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl. 2000, § 10 a AKB Rdnr. 1 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.2010 - IV ZR 279/08

    Doppelversicherung eines Gespanns aus Kraftfahrzeug und Anhänger: Schadensteilung

    Diesem Verständnis ist jedoch mit Einführung einer selbständigen Gefährdungshaftung für - auch mit dem Zugfahrzeug verbundene - Anhänger nach § 7 StVG, dem damit einhergehenden Wegfall des früheren § 3 Abs. 2 KfzPflVV zum 31. Dezember 2002 (vgl. BT-Drucks. 14/8770, S. 9, 18) und der oben zitierten Fassung des § 10a Abs. 2 AKB a.F. zum 30. September 2003 jede Grundlage entzogen (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 29; Lang/Stahl/Suchomel, NZV 2003, 441, 443; Wilms, DAR 2008, 671, 672; a.A. OLG Hamburg, DAR 2008, 649, 650).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.06.2007 - 14 U 202/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11622
OLG Celle, 18.06.2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,11622)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.06.2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,11622)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - 14 U 202/06 (https://dejure.org/2007,11622)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs. 1 S. 3 GKG; § 45 Abs. 2 GKG
    Streitwertfestsetzung bei sich gegenseitig ausschließenden Anträgen auf Schmerzensgeld und bei wechselseitig eingelegten Rechtsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung bei sich gegenseitig ausschließenden Anträgen auf Schmerzensgeld und bei wechselseitig eingelegten Rechtsmitteln

  • rechtsportal.de

    GKG § 45 Abs. 1 S. 3, Abs. 2
    Streitwertfestsetzung bei wechselseitig eingelegten Rechtsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1286
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2007 - 14 U 202/06
    Darüber hinaus entspricht die vorgenommene Wertfestsetzung auch der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 , NJW-RR 2005, 506; [...]Rdnrn. 8 und 9 m.w.N.).

    Eine solche wirtschaftliche Identität der Rechtsmittel liegt aber nur dann vor, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33 [BGH 16.12.1964 - VIII ZR 47/63] ; BGH, Beschl. v. 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 , NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2004 a.a.O. m.w.N. auch aus der Literatur; ebenso Senat, Beschl. v. 8. Juni 2007 - 14 U 64/07, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • OLG Celle, 06.06.2007 - 14 U 64/07

    Festsetzung des Streitwertes für ein Berufungsverfahren; Maßgeblichkeit des

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2007 - 14 U 202/06
    Eine solche wirtschaftliche Identität der Rechtsmittel liegt aber nur dann vor, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33 [BGH 16.12.1964 - VIII ZR 47/63] ; BGH, Beschl. v. 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 , NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2004 a.a.O. m.w.N. auch aus der Literatur; ebenso Senat, Beschl. v. 8. Juni 2007 - 14 U 64/07, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2007 - 14 U 202/06
    Eine solche wirtschaftliche Identität der Rechtsmittel liegt aber nur dann vor, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33 [BGH 16.12.1964 - VIII ZR 47/63] ; BGH, Beschl. v. 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 , NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2004 a.a.O. m.w.N. auch aus der Literatur; ebenso Senat, Beschl. v. 8. Juni 2007 - 14 U 64/07, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2007 - 14 U 202/06
    Eine solche wirtschaftliche Identität der Rechtsmittel liegt aber nur dann vor, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33 [BGH 16.12.1964 - VIII ZR 47/63] ; BGH, Beschl. v. 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 , NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2004 a.a.O. m.w.N. auch aus der Literatur; ebenso Senat, Beschl. v. 8. Juni 2007 - 14 U 64/07, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • RG, 25.09.1934 - III B 11/34

    Wann betreffen wechselseitig eingelegte Rechtsmittel denselben Streitgegenstand?

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2007 - 14 U 202/06
    Eine solche wirtschaftliche Identität der Rechtsmittel liegt aber nur dann vor, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33 [BGH 16.12.1964 - VIII ZR 47/63] ; BGH, Beschl. v. 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 , NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschl. v. 6. Oktober 2004 a.a.O. m.w.N. auch aus der Literatur; ebenso Senat, Beschl. v. 8. Juni 2007 - 14 U 64/07, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • OLG München, 18.05.2010 - 32 W 1288/10

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung

    Derselbe Gegenstand liegt vor, wenn sich die geltend gemachten Ansprüche gegenseitig ausschließen mit der Folge, dass die Zuerkennung des einen Anspruchs zugleich die Aberkennung des anderen Anspruchs zur Folge hat (BGHZ 43, 33; BGH NJW-RR 2005, 506; OLG Celle MDR 2007, 1286).
  • OLG Celle, 31.01.2014 - 14 U 113/13

    Streitwert eines Berufungsverfahrens bei gegenläufigen Anträgen der Parteien

    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat deswegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m. w. N.; Senat, Urteil v. 23. Januar 2008 - 14 U 98/07; Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, Nds. Rpfl.
  • LG Freiburg, 06.08.2013 - 3 S 134/13

    Gebührenstreitwert einer Direktklage des Geschädigten gegen die

    Rechtsprechung und Schrifttum gehen daher davon aus, dass derselbe Gegenstand dann vorliegt, wenn sich die geltend gemachten Ansprüche gegenseitig ausschließen mit der Folge, dass die Zuerkennung des einen Anspruchs zugleich die Aberkennung des anderen Anspruchs zur Folge hat (BGH NJW 1965, 444; BGH NJW-RR 2005, 506; OLG Celle MDR 2007 1286; OLG München NZM 2011 175; speziell auch für die Drittwiderklage: OLG Celle, Beschluss vom 24.08.2009 - 11 W 34, 39/09 - Beck online ; Binz, GKG, § 45 GKG Rn 4 Beck online ), anders ausgedrückt: Das Gericht darf zwar die Klage wie die Widerklage abweisen.
  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

    In der Berufungsinstanz hatte eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte gemäß § 45 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 GKG zu unterbleiben, weil die gegenläufigen Anträge bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise den Wert nicht erhöhen, sondern die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zieht (vgl. hierzu OLG Celle, MDR 2007, 1286; s. auch BGH, Beschl. v. 27.2.2003 - III ZR 115/02 - NJW-RR 2003, 713 zu einer Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsantrag bei § 19 GKG a.F.).
  • OLG Celle, 23.01.2008 - 14 U 98/07
    Eine Zusammenrechnung der jeweiligen Rechtsmittelwerte hat dagegen nur dann zu erfolgen, wenn durch das Nebeneinander der gegenläufigen Anträge eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht, die aber nur dann vorliegt, wenn die gegenseitigen Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass das Gericht unter Umständen beiden stattgeben kann, hingegen nicht, wenn die Verurteilung nach dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des andern Antrags nach sich zieht (vgl. RGZ 145, 164, 166; BGHZ 43, 31, 33; BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02 , NJW-RR 2003, 713 [II.]; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03 , NJW-RR 2005, 506, juris-Rdnrn. 8 und 9 m.w.N.; Senat , Beschlüsse vom 8. Juni 2007 - 14 U 64/07 - und vom 18. Juni 2007 - 14 U 202/06 , Nds. Rpfl.
  • OLG Oldenburg, 28.08.2019 - 1 U 19/19
    Es findet eine Addition der beiden Streitwerte statt (gegen OLG Celle Urteil vom 23. Januar 2008 - 14 U 98/07, juris; OLG Celle Urteil vom 6. Juni 2007 - 14 U 64/07, juris; OLG Celle Urteil vom 18. Juni 2007 - 14 U 202/06, juris).
  • OLG Celle, 24.08.2009 - 11 W 39/09

    Verfahrensrecht - Streitwert bei auf Feststellung gerichteter Drittwiderklage

    Derselbe Gegenstand liegt vor, wenn sich die geltend gemachten Ansprüche gegenseitig ausschließen mit der Folge, dass die Zuerkennung des einen Anspruchs zugleich die Aberkennung des anderen Anspruchs zur Folge hat (BGHZ 43, 33; BGH NJW-RR 2005, 506; OLG Celle MDR 2007, 1286).
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