Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 07.04.2006

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 207/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1819
OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 207/01 (https://dejure.org/2003,1819)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.07.2003 - 14 U 207/01 (https://dejure.org/2003,1819)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Juli 2003 - 14 U 207/01 (https://dejure.org/2003,1819)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1819) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Insolvenzrecht: Keine Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit Zustimmungsvorbehalt; keine Freigabe aus der Masse einer Personenhandelsgesellschaft mit persönlich haftender insolventer GmbH-Gesellschafterin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung eines anhängigen Rechtsstreits; Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Auferlegung eines Zustimmungsvorbehalts; Erlass eines Zwischenurteils

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Freigabe streitbefangener Massegegenstände

  • Judicialis

    InsO § 21 Abs 2 Nr 2; ; InsO § 80 Abs 1; ; InsO § 85 Abs 2; ; ZPO § 240

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschaftsinsolvenz; Freigabe streitbefangener Masseforderungen durch Verwalter; keine Beendigung der Prozeßunterbrechung bei Aufnahme durch Schuldner nach unwirksamer Freigabe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorläufiger Insolvenzverwalter: Verfahrensunterbrechung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 1510
  • WM 2004, 100
  • Rpfleger 2003, 614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 207/01
    Ein anhängiger Rechtsstreit wird durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nicht gemäß § 240 S. 2 ZPO unterbrochen, wenn dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot, sondern nur ein Zustimmungsvorbehalt i.S.v. § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO auferlegt wird (Anschluß an BGH NJW 1999, S. 2822 f.).

    Dies ergibt sich daraus, daß das Insolvenzgericht der Klägerin zusammen mit der zugleich erfolgten Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters kein allgemeines Verfügungsverbot (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1; 22 Abs. 1 Satz 1 InsO), sondern nur einen Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 InsO) auferlegt hat, so daß die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Klägerin nicht - wie von § 240 Satz 2 ZPO für eine Unterbrechung vorausgesetzt - gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist (vgl. BGH, NJW 1999, S. 2822 f.; Pape/Uhlenbruck, InsR, 2002, Rn. 569; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. 2002, Rn. 5 zu § 240).

  • RG, 05.02.1930 - I 220/29

    1. Wem gegenüber hat der Beklagte den Rechtsstreit aufzunehmen, wenn Klägerin

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 207/01
    aufgelöst wird, jedenfalls bis zur Abwicklung weiterbestehe und in Angelegenheiten, die nicht zur Konkursmasse und nicht zum Plichtenkreis des Konkursverwalters gehören, von ihren Organen weiter vertreten werde (so z.B. RGZ 127, S. 197 ff., 200; BGH, NJW 1966, S. 51; LG Osnabrück, ZIP 1994, S. 384).
  • LG Osnabrück, 24.09.1993 - 9 O 177/90
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 207/01
    aufgelöst wird, jedenfalls bis zur Abwicklung weiterbestehe und in Angelegenheiten, die nicht zur Konkursmasse und nicht zum Plichtenkreis des Konkursverwalters gehören, von ihren Organen weiter vertreten werde (so z.B. RGZ 127, S. 197 ff., 200; BGH, NJW 1966, S. 51; LG Osnabrück, ZIP 1994, S. 384).
  • BGH, 28.10.1981 - II ZR 129/80

    Pharmareferentin - § 176 Abs. 2 HGB, Haftung setzt keine Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 207/01
    Daß das Verfahren unterbrochen ist, war durch Zwischenurteil (§ 303 ZPO) auszusprechen (vgl. BGHZ 82, S. 209 ff., 218; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl. 2002, Rn. 3 vor § 239 m.w.N.).
  • LG Chemnitz, 15.11.1995 - 9 O 3353/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 207/01
    Ähnlicher Auffassung ist - für die GesO - offenbar auch der Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Klägerin in diesem Verfahren, der die Freigabe in der über das Vermögen einer GmbH eröffneten Gesamtvollstreckung als "unzulässig" und "unzweckmäßig" bezeichnet hat (vgl. Pluta, Anm. zu LG Chemnitz v. 15.11.1995 - 9 O 3353/94 -, EwiR 1996, S.265 [zitiert nach Smid/Rattunde, aaO, Rn. 30 zu § 80]).
  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.07.2003 - 14 U 207/01
    aufgelöst wird, jedenfalls bis zur Abwicklung weiterbestehe und in Angelegenheiten, die nicht zur Konkursmasse und nicht zum Plichtenkreis des Konkursverwalters gehören, von ihren Organen weiter vertreten werde (so z.B. RGZ 127, S. 197 ff., 200; BGH, NJW 1966, S. 51; LG Osnabrück, ZIP 1994, S. 384).
  • LG Hamburg, 30.09.2020 - 308 O 404/17
    Abgesehen davon, dass hier § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO zum Tragen käme, da das erledigende Ereignis - die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Auflösung der P(...) GmbH - zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit eingetreten ist (der Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO - der vorliegend bereits am 01.08.2017 beschlossen wurde - führte noch nicht zum Wechsel in der Prozessführungsbefugnis, vgl. BGH, NJW 1999, 2822; OLG Karlsruhe Urt. v. 25.7.2003 - 14 U 207/01, BeckRS 2003, 8267; Waltenberger, NZI 2018, 505, 506) und die Klage gegen die P(...) GmbH zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses begründet war, bedarf es vorliegend keiner Entscheidung über die Kosten der P(...) GmbH und der Mehrkosten des Parteiwechsels, da solche nicht angefallen sind.
  • BFH, 19.11.2007 - VII R 1/05

    Gerichtliche Geltendmachung des Kaufpreisanspruchs zur Erlangung einer

    Im Übrigen seien die Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 25. Juli 2003 14 U 207/01 (Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2003, 1510) und des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. Juni 1999 II ZR 70/98 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 2822) unzutreffend und bedürften der Korrektur.
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 249/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Insolvenz, Unterbrechung

    Dementsprechend ist in diesem Zeitpunkt auch noch nicht eine Unterbrechung des Rechtsstreits gem. § 240 ZPO eingetreten (OLG Karlsruhe Urteil vom 14.3.2003 - 14 U 207/01 - zitiert nach juris; OLG Celle Beschluss vom 13.6.2003 - 5 W 25/02 - zitiert nach juris; OLG Celle Beschluss vom 11.2.2000 - 11 U 12/00 - zitiert nach juris; KG Beschluss vom 9.10.2000 - 26 W 7002/00 - zitiert nach juris; BGH Urteil vom 21.6.1999 - II ZR 70/98 - DB 1999, 1650).
  • FG Hamburg, 29.11.2004 - IV 309/02

    Mineralölsteuerverordnung: Gerichtliche Geltendmachung der Forderung des

    Dass aber die Vorschrift des § 240 Satz 2 ZPO keine Anwendung findet, wenn - wie vorliegend - durch das Insolvenzgericht andere Sicherungsmaßnahmen im Sinne des § 21 InsO als ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden sind, ist in der Rechtsprechung und im wissenschaftlichen Schrifttum geklärt (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 5.5.2004 - IV 376/01 -, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.7.2003, in: ZIP 2003, S. 1510; Zöller, Zivilprozessordnung, 23. Aufl., § 240, Tz. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 61. Aufl., § 240 Tz. 3).
  • FG Hamburg, 05.05.2004 - IV 376/01

    Gerichtliche Verfolgung des Anspruchs auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Sind also - wie hier - durch das Insolvenzgericht andere Sicherungsmaßnahmen im Sinne des § 21 InsO als ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet worden, ist § 240 Satz 2 nicht anwendbar (Zöller,Zivilprozessordnung, 23. Aufl., § 240, Tz. 5; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann,Zivilprozessordnung, 61. Aufl., § 240 Tz. 3; so auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.7.2003, ZIP 2003, 1510).
  • BPatG, 06.03.2006 - 5 W pat 8/05

    Anspruch auf Übertragung von Schutzrechten gegenüber dem vorläufigen

    Sie meint, die Freigabe streitbefangener Massegegenstände durch den Verwalter auf den Schuldner sei unwirksam und beruft sich hierzu auf ein Zwischenurteil des OLG Karlsruhe vom 25. Juli 2003 (14 U 207/01 ).
  • BPatG, 06.03.2006 - 5 W (pat) 8/05
    Sie meint, die Freigabe streitbefangener Massegegenstände durch den Verwalter auf den Schuldner sei unwirksam und beruft sich hierzu auf ein Zwischenurteil des OLG Karlsruhe vom 25. Juli 2003 (14 U 207/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.04.2006 - 14 U 207/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6704
OLG Karlsruhe, 07.04.2006 - 14 U 207/01 (1) (https://dejure.org/2006,6704)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2006 - 14 U 207/01 (1) (https://dejure.org/2006,6704)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2006 - 14 U 207/01 (1) (https://dejure.org/2006,6704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Amtshaftungsanspruch gegen die Bundesanstalt für Arbeit: Presseinformation durch die Behörde als Amtsausübung; Aussagegehalt eines Zeitungsartikels; Herausgabe einer Pressemitteilung mit einem wahrheitsgemäßen und sachlichen Bericht über eine Gerichtsverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der analogen Anwendung des § 110 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) auf mittellose Kläger mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem der entsprechenden Staaten; Die Informierung der Presse über die Öffentlichkeit berührenden Vorgänge als Aufgabenerfüllung einer Behörde; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 34 Satz 1 GG

  • Judicialis

    GG Art. 34 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 824 Abs. 1; ; BGB § 826; ; BGB § 839

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34 S. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 824 Abs. 1; BGB § 839; BGB § 826
    Anforderungen an eine Pressemitteilung einer Behörde über das Ergebnis einer Gerichtsverhandlung

  • rechtsportal.de

    Schadenersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung - Herausgabe einer Pressemitteilung als Amtsausübung; Aussagegehalt eines Zeitungsartikels

  • ibr-online

    Pressemitteilung über illegale Beschäftigung durch Behörde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1225
  • afp 2006, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2006 - 14 U 207/01
    aa) Es gehört zu den fundamentalen und in Rechtsprechung und Literatur nirgendwo in Zweifel gezogenen Grundsätzen des Medienrechts, daß Gegenstand der rechtlichen Beurteilung von Äußerungen nicht einzelne in ihr enthaltene Wörter oder isolierte Passagen, sondern der in ihr als zusammenhängendem Ganzen unter Berücksichtigung des Kontextes zum Ausdruck kommende objektive Sinngehalt ist (vgl. BVerfGE 92, S. 266 ff., 295; BGHZ 132, S. 13 ff., 20; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Rdn. 4.1).
  • BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03

    Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2006 - 14 U 207/01
    Aufgrund des in dieser Sache ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 21.05.2005 - IX ZR 281/03 - (BGHZ 163, S. 32 ff.) steht fest, daß der Rechtsstreit nicht mehr durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen ist.
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    In allen Verfahrensstadien muss die Darstellung tatsächlich wahr und zutreffend sein (vgl. zum Ganzen BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 02.05.2018, 1 BvR 666/17, Rn. 19 f. bei juris; Nichtannahmebeschluss vom 19.10.2006, 1 BvR 152/01, Rn. 34 ff. bei juris - Verdachtsberichterstattung ; BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 505/14, Rn. 39 bei juris - Pressebericht über Organentnahme ; Urteil vom 18.11.2014, VI ZR 76/14, Rn. 16, 28 bei juris - Chefjustiziar ; Urteil vom 07.12.1999, VI ZR 51/99, Rn. 20, 30 bei juris; Urteil vom 17.03.1994, III ZR 15/93, Rn. 26 f. bei juris; Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart, 5/14, Rn. 50 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2014, I-11 U 129/13, Rn. 36 ff. bei juris - Herzzentrum ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2006, 14 U 207/01, Rn. 31 bei juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.08.2917, 1 S 1307/17, Rn. 21 ff.).

    Dass das Verfahren gegen andere Unternehmen eingestellt worden ist, weil der Verdacht der Tatbeteiligung sich nicht erhärtet hat, während das Verfahren gegen die Antragstellerinnen nicht aus demselben Grund eingestellt worden ist, lässt nicht darauf schließen, das Bundeskartellamt gehe weiterhin von einer Tatbeteiligung der Antragstellerinnen aus, und erweckt bei Zugrundelegung des maßgeblichen Verständnisses eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2016, VI ZR 505/14, Rn. 11 bei juris - Pressebericht über Organentnahme ; Senat, Beschluss vom 09.10.2014, VI-Kart 5/14 (V), Rn. 48 bei juris - Pressemitteilung des Bundeskartellamts ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.04.2006, 14 U 207/01, Rn. 33 bei juris) auch nicht einen solchen Eindruck.

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - Kart 5/14

    Verletzung von Unternehmenspersönlichkeitsrechten durch eine Pressemitteilung des

    Maßgeblich ist dabei das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums, mithin eines mit der Materie nicht speziell vertrauten unbefangenen Durchschnittsempfängers (vgl. zum Ganzen: OLG Karlsruhe, Urteil v. 7.4.2006 - 14 U 207/01 , BeckRS 2006, 05030, unter II.1.a.aa. mit Nachw. zur höchstrichterlichen Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht