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   OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 232/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8223
OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 232/04 (https://dejure.org/2005,8223)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.05.2005 - 14 U 232/04 (https://dejure.org/2005,8223)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 14 U 232/04 (https://dejure.org/2005,8223)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verkehrsunfallschädigung von Fußgängern: Haftung des Kraftfahrers aus Betriebsgefahr bei Kollision mit einem Kind an einer Straßenbahnhalteinsel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 StVO; § 20 StVO
    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Pflicht eines Kraftfahrers zum Fahren mit Schrittgeschwindigkeit bei Fahren an einer Straßenbahnhalteinsel ; Haftung nur unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr ; Fahren zur Hauptverkehrszeit auf einen der bedeutenden ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kraftfahrer bei Vorbeifahrt an Straßenbahninsel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Pflicht eines Kraftfahrers zum Fahren mit Schrittgeschwindigkeit bei Fahren an einer Straßenbahnhalteinsel ; Haftung nur unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr ; Fahren zur Hauptverkehrszeit auf einen der bedeutenden ...

  • Judicialis

    StVO § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorbeifahren an einer Straßenbahnhalteinsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1967 - VI ZR 79/65

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger im Bereich einer

    Auszug aus OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 232/04
    Die Vorschrift greift schon deswegen nicht ein, weil sich die Straßenbahnhaltestelle im vorliegenden Fall nicht auf der von Autos befahrenen Fahrbahn der P.straße befand, sondern an einer eigenen Haltestelleninsel, an der ein Kraftfahrer darauf vertrauen darf, dass Wartende und Aussteigende nicht unverhofft auf die Fahrbahn treten (vgl. BGH NJW 1967, 981 = MDR 1967, 579, auch Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, Rn. 8 zu § 20 StVO).
  • OLG Naumburg, 11.10.1995 - 5 U 96/95

    Haftungsverteilung bei einem Unfall mit einem Kind in einem Wohngebiet

    Auszug aus OLG Celle, 12.05.2005 - 14 U 232/04
    In dieser Hinsicht unterscheidet sich der zu beurteilende Sachverhalt auch von dem, der der Entscheidung des OLG Naumburg (OLGR Naumburg 1996, 61 f.) zugrunde liegt und bei dem ein Kraftfahrer in einem Wohngebiet, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt war, mit einer Geschwindigkeit von 31 km/h gefahren ist.
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