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   OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 14 U 24/01   

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https://dejure.org/2001,7084
OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 14 U 24/01 (https://dejure.org/2001,7084)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.09.2001 - 14 U 24/01 (https://dejure.org/2001,7084)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. September 2001 - 14 U 24/01 (https://dejure.org/2001,7084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unabwendbares Ereignis; Sorgfaltspflichten beim Abbiegevorgang; Verschulden im Straßenverkehr; Fahrtrichtungsanzeiger

  • Judicialis

    StPO § 170 Abs. 2; ; StVG § ... 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1 Satz 2; ; PflVG § 3 Ziff. 1; ; StVO § 9 Abs. 1 Satz 4; ; StVO § 9; ; StVO § 9 Abs. 5; ; StVO § 23 Abs. 1 Satz 1; ; StVZO § 56 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 284; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Traktors mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Oder - 11 O 15/00
  • OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 14 U 24/01
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 14 U 24/01
    Unabwendbar ist ein Ereignis nur dann, wenn es auch bei Einhaltung der äußerst möglichen Sorgfalt nicht hätte abgewendet werden können, wobei diese Sorgfaltsanforderung an dem Verhalten des idealen Kraftfahrers gemessen wird (BGHZ 117, 337; NJW 1985, 1950 ff).
  • OLG Nürnberg, 16.01.1980 - 4 U 110/79

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 14 U 24/01
    Er musste, wenn nicht gar das Abbiegen in einen Feldweg dem Abbiegen in eine Grundstückseinfahrt gleichzusetzen ist (a.A. OLG Nürnberg VersR 1981, 288) und die höchstmögliche Sorgfalt des § 9 Abs. 5 StVO verlangt, so doch ein erheblich gesteigertes Maß an Sorgfalt aufwenden, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
  • OLG Köln, 27.03.1996 - 13 U 165/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 14 U 24/01
    Reichen Rückspiegel nicht aus, muss sich der Fahrer unmittelbar orientieren; er muss den toten Winkel kennen, das Verkehrsgeschehen entsprechend länger beobachten und sich gegebenenfalls durch Herbeiführen einer abgeknickten Stellung des Gespanns zur Mittellinie hin eine den örtlichen Gegebenheiten optimale Rückschaumöglichkeit verschaffen, die ihm bestmöglichen Überblick auf den rückwärtigen Verkehr eröffnet (OLG Köln VRS 93, 277, 279).
  • BGH, 21.02.1985 - III ZR 205/83

    Umfang und Drittbezogenheit von Amtspflichten bei Teilnahme am allgemeinen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 14 U 24/01
    Unabwendbar ist ein Ereignis nur dann, wenn es auch bei Einhaltung der äußerst möglichen Sorgfalt nicht hätte abgewendet werden können, wobei diese Sorgfaltsanforderung an dem Verhalten des idealen Kraftfahrers gemessen wird (BGHZ 117, 337; NJW 1985, 1950 ff).
  • OLG München, 23.01.2015 - 10 U 299/14

    Anscheinsbeweis bei Kollision zwischen Grundstücksabbieger und alkoholisiertem

    Zulässiges und verkehrsgerechtes Überholen stellt - ebenso wie beispielsweise der bevorrechtigte Gegenverkehr - eine Grundvoraussetzung dar, dass sorgfaltswidriges Abbiegen überhaupt zu einem Unfall, dann allerdings mit einer entsprechenden Anscheinsbeweislage, führt (OLG Brandenburg, Urt. v. 26.09.2001 - 14 U 24/01 [BeckRS 2008, 17564]; OLG Frankfurt a. M., NZV 2000, 211; OLG Nürnberg NZV 2003, 89; KG NZV 2006, 309; OLG Rostock NJOZ 2011, 1564; KG NZV 2010, 156).
  • OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13

    Haftungsverteilung zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf

    Das OLG Brandenburg (26.09.2001 - 14 U 24/01) hat eine hälftige Schadensteilung angenommen.
  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11

    Verkehrsunfall: Beweis des ersten Anscheins für Sorgfaltspflichtverletzung des

    So hat das OLG Brandenburg (26.09.2001 - 14 U 24/01) eine hälftige Schadensteilung angenommen.
  • AG Nordhorn, 11.06.2002 - 3 C 285/02

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Unfall im Straßenverkehr; Einordnung des

    Unabwendbar ist ein Ereignis nach § 7 Abs. 2 StVG , das Halter oder Fahrer auch durch äußerste Sorgfalt, Aufmerksamkeit und Geistesgegenwart nicht verhindern können, wobei Maßstab das Verhalten eines "Idealfahrers" ist, der vorsichtiger, aufmerksamer, umsichtiger und reaktionsschneller fährt als ein Durchschnittsfahrer, aber auch nicht den Unfall verhindern kann (vgl. Jagusch/Hentschel, § 7 Rz. 30 m.w.N. sowie OLG Brandenburg, VRS 102, 28 m.w.N.).
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