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   OLG Celle, 15.05.2003 - 14 U 240/02   

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https://dejure.org/2003,4886
OLG Celle, 15.05.2003 - 14 U 240/02 (https://dejure.org/2003,4886)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.05.2003 - 14 U 240/02 (https://dejure.org/2003,4886)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 14 U 240/02 (https://dejure.org/2003,4886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher Unfallverursachung und Beweislastverteilung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 152 VVG; § 3 PflVG
    Alkoholgenuss; Alkoholisierung; Außenhaftung; bedingter Vorsatz; Beifahrer; Beweislast; billigende Inkaufnahme; Darlegungslast; Dritter; Eventualvorsatz; Fahrzeugführer; fehlende Fahrerlaubnis; fehlender Führerschein; grober Fahrfehler; Haftung; ...

  • Judicialis

    VVG § 152; ; PflVG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 152; PflVG § 3
    Einstandspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung für die Folgen eines vorsätzlich herbeigeführten Verkehrsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 29.04.1998 - 2 U 264/97

    Vorsatz, Schadensersatz, Halter, Risikoausschluß, Obhutspflicht,

    Auszug aus OLG Celle, 15.05.2003 - 14 U 240/02
    Nach zutreffender und ganz überwiegender Auffassung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung dann nicht nach § 3 PflVG eintrittspflichtig, wenn der Verkehrsunfall, dessen Regulierung geltend gemacht wird, vorsätzlich herbeigeführt worden ist (vgl. OLG Hamm, OLGR 1997, 163 ff., OLG Oldenburg, VersR 1999, 482 f.).
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision eines Pkw mit einem Kraftrad: Notwendige

    Insbesondere die ausgesprochen riskante und unbeherrschte Fahrweise des Beklagten zu 1) lässt einen sicheren Rückschluss auf einen Vorsatz hinsichtlich der Verletzungsfolgen, den zudem beide Parteien in Abrede stellen, nicht zu (vgl. OLG Celle, Urteil vom 15. Mai 2003 - 14 U 240/02, ZfS 2004, 122).
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