Weitere Entscheidung unten: KG, 13.04.2006

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.06.2002 - 14 U 248/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7071
OLG Celle, 27.06.2002 - 14 U 248/01 (https://dejure.org/2002,7071)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.06.2002 - 14 U 248/01 (https://dejure.org/2002,7071)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 14 U 248/01 (https://dejure.org/2002,7071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung ; Auffahrunfall; Instabile Fahrzeugkolonne; Grundloses Abbremsen

  • Judicialis

    StVG § 7; ; StVG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 § 17
    Zur Haftungsfrage bei einem Auffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 26.04.1993 - 12 U 2137/92

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Sonderfahrspur für Busse und Taxen

    Auszug aus OLG Celle, 27.06.2002 - 14 U 248/01
    Im Hinblick auf das Berufungsvorbringen ist ergänzend anzumerken, dass entgegen der vom Kläger unter Zitat einer Entscheidung des Amtsgerichts München zur Frage der 'instabilen Fahrzeugkolonne' vertretenen Auffassung bei einem Auffahrunfall auch dann der Haftungsanteil des Auffahrenden grundsätzlich überwiegt, wenn (wie das Landgericht für bewiesen angesehen hat) der Vorausfahrende grundlos stark abbremst (Kammergericht, NZV 1993, 478 f.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., 2001, Rdnr. 17 zu § 4 StVO m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2003 - 1 U 28/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall in der Anfahrtphase nach

    Demgegenüber vertritt das OLG Celle den Standpunkt, dass "grundsätzlich" der Haftungsanteil des Auffahrenden auch dann überwiegen müsse, wenn der Vordermann grundlos stark gebremst habe (Urteil vom 27.06.2002, 14 U 248/01, n.v. - 60 : 40 zu Lasten des Auffahrenden; sogar für 100 : O LG Hannover (11. ZK) DAR 1981, 95).
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Rechtsprechung
   KG, 13.04.2006 - 1 AR 34/05 - 14 U 248/01, 1 AR 34/05, 14 U 248/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11582
KG, 13.04.2006 - 1 AR 34/05 - 14 U 248/01, 1 AR 34/05, 14 U 248/01 (https://dejure.org/2006,11582)
KG, Entscheidung vom 13.04.2006 - 1 AR 34/05 - 14 U 248/01, 1 AR 34/05, 14 U 248/01 (https://dejure.org/2006,11582)
KG, Entscheidung vom 13. April 2006 - 1 AR 34/05 - 14 U 248/01, 1 AR 34/05, 14 U 248/01 (https://dejure.org/2006,11582)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Ausgehen des Prozessgerichts in seiner Kostenentscheidung vom Vorliegen und von der Wirksamkeit einer Prozessvollmacht des Anwalts; Zulässigkeit einer Überprüfung dieser Frage im anschließenden Kostenansatzverfahren

  • Judicialis

    GKG a. F. § 5; ; GKG a. F. § 54 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    GKG a. F. § 5; GKG a. F. § 54 Nr. 1
    Keine Überprüfung der Prozessvollmacht für den Anwalt im Kostenansatzverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 139/96

    Einwendungen gegen den Kostenansatz

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 1 AR 34/05
    Der Erinnerungsführer wendet sich vielmehr gegen seine im Urteil des Kammergerichts ausgesprochene Kostenpflicht, an die sowohl der Kostenbeamte als auch der diesem nachfolgend zuständige Senat gebunden ist (BGH, NJW-RR 1998, 503).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.1995 - L 1 Ar 25/95
    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 1 AR 34/05
    Die Haftung der Berufungskläger als Antragsteller der Instanz (§ 49 GKG) kann nach alledem offen bleiben (zur Beachtlichkeit des Vollmachteinwandes vgl. KG JW 1983, 2908 und Senat, unveröff. Beschluss vom 2. Juni 1995 - 1 AR 25/95 -).
  • OLG Koblenz, 18.07.1984 - 14 W 378/84

    Kosten des Rechtsstreits; Erinnerung gegen Kostenansatz; Klageauftrag;

    Auszug aus KG, 13.04.2006 - 1 AR 34/05
    Ist das Prozessgericht in seiner Kostenentscheidung vom Vorliegen und von der Wirksamkeit einer Prozessvollmacht ausgegangen, kommt eine Überprüfung dieser Frage im anschließenden Kostenansatzverfahren nicht mehr in Betracht (BGH a.a.O., ebenso OLG Koblenz, VersR 1985, 672 Ls. 1.).
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