Rechtsprechung
OLG Celle, 07.10.2004 - 14 U 27/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aus Anlass eines schweren Verkehrsunfalles ; Angemessene Höhe einer Schmerzensgeldrente
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aus Anlass eines schweren Verkehrsunfalles ; Angemessene Höhe einer Schmerzensgeldrente
- rabüro.de
Zum Schadensersatz für entgangene Dienste des Vaters eines bei einem Verkehrsunfall schwerverletzen, im landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb mitarbeitenden 17-jährigen Gymnasiasten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OLG Celle: Celler Schmerzensgeldsammlung (Rechtsprechungsübersicht)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unfall: Sohn fällt im landwirtschaftlichen Betrieb aus - Eltern erhalten finanziellen Ausgleich für "entgangene Dienste"
Verfahrensgang
- LG Hannover, 19.12.2003 - 13 O 210/03
- OLG Celle, 07.10.2004 - 14 U 27/04
Papierfundstellen
- NZV 2006, 95
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
Unwirksame Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Vermieters von Kraftfahrzeugen
So hat das OLG Celle (Urteil vom 07. Oktober 2004 - 14 U 27/04 -, juris) im Fall eines 17-jährigen, bei dem nach dem Annähen eines Arms ein erheblicher Dauerschaden verblieb, und weitere Einschränkungen bestanden, insgesamt einen immateriellen Schadensersatz von ca. 115.000,00 EUR bejaht. - OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20
Bemessung Schmerzensgeld; Orientierung an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen; …
Schließlich ist noch eine Entscheidung des OLG Celle vom 7. Oktober 2004 - 14 U 27/04 -, juris zu nennen, die einem 17jährigen Schüler für erhebliche Verletzungen des Schultergürtels und des linken Beins mit Dauerfolgen ein Schmerzensgeld von 70.000,- EUR bei einem Grad der MdE von 80% zusprach. - LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13
Haftungsverteilung bei Verkehrunfall: Kollision eines Motorradfahrers mit einem …
i Zur Schmerzensgeldhöhe bei Oberarmamputation bzw. Verlust der Funktionsfähigkeit eines Armes: OLG Celle, Urteil v. 7.10.2004, Az. 14 U 27/04, NJOZ 2004, 4584; LG Lübeck, Urteil v. 9.7.2010, Az. 9 O 265/09; LG Dortmund, Urteil v. 14.4.2016, Az. 4 O 230/13, NJOZ 2016, 964; OLG Saarbrücken, Urteil v. 9.11.1984, Az. 3 U 49/84, r+s 1985, 291. - OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 175/07
Berechnung des Haushaltsführungsschadens; Schmerzensgeld bei schweren …
In Abgrenzung zu der Entscheidung des Senats vom 7. Oktober 2004 (OLGR 2005, 22: insgesamt rd. 115.000 EUR bei Kapitalisierung der zuerkannten Rente) hat das Landgericht zutreffend darauf verwiesen, dass der dortige Geschädigte erheblich stärker in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert (dauerhaft 80 %) und von der Verletzung bereits als Schüler betroffen war. - OLG Celle, 03.01.2007 - 14 U 45/06
Anspruch eines 17-Jährigen auf Erstattung von Erwerbsausfallschäden wegen des …
Die Akte 13 O 210/03 LG Hannover (= 14 U 27/04 OLG Celle) lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
Rechtsprechung
OLG Köln, 01.06.2006 - 14 U 27/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.09.2004 - 8 O 161/02
- OLG Köln, 01.06.2006 - 14 U 27/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.06.2005 - V ZB 48/05
Versäumung der Berufungsfrist wegen Nichtbefolgung einer Anweisung
Auszug aus OLG Köln, 01.06.2006 - 14 U 27/04
Wegen Versäumung der Berufungsfrist ist der Klägerin durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 2005 - V ZB 48/05 - unter Aufhebung eines ablehnenden Senatsbeschlusses vom 13. Januar 2005 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt worden. - BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 185/96
Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile; …
Auszug aus OLG Köln, 01.06.2006 - 14 U 27/04
Mit dem Landgericht folgt der Senat der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGHZ 138, 195ff = MDR 1998, 1039, 1041 m.w.N.), nach der der Käufer bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache Gewährleistungsansprüche (§ 459 ff BGB) grundsätzlich erst nach Gefahrübergang geltend machen kann und sich seine Rechte vor Gefahrübergang nach den allgemeinen Vorschriften insbesondere der §§ 320 ff BGB bestimmen.