Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 24.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11   

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https://dejure.org/2012,2957
OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11 (https://dejure.org/2012,2957)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.02.2012 - 14 U 27/11 (https://dejure.org/2012,2957)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 14 U 27/11 (https://dejure.org/2012,2957)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer abgetretenen Forderung auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens in der Insolvenz der Gesellschaft

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Nachrang der Forderung auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens auch bei Abtretung innerhalb der Jahresfrist vor Insolvenzantragstellung

  • Betriebs-Berater

    Anfechtung der Darlehensrückzahlung an den Zessionar durch Insolvenzschuldnerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung einer abgetretenen Forderung auf Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens in der Insolvenz der Gesellschaft

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens trotz Abtretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenzrechtliche Behandlung einer durch einen Gesellschafter abgetretenen Darlehensforderung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anfechtung der Darlehensrückzahlung an den Zessionar durch Insolvenzschuldnerin

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Anfechtbarkeit der Rückführung von Gesellschafterdarlehen trotz Abtretung

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Tilgung eines abgetretenen Gesellschafterdarlehens - Rückerstattung in der Insolvenz?

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Anfechtbarkeit der Rückführung von Gesellschafterdarlehen trotz Abtretung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 879
  • NZI 2012, 324
  • BB 2012, 713
  • DB 2012, 1378
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 11/11

    Insolvenz einer GmbH: Freiwerden der Sicherheit eines Gesellschafters durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11
    Diese Regelung stellt insoweit einen Sonderfall im System des Anfechtungsrechts dar, als der Anspruch sich nicht gegen den Empfänger der Leistung - der Darlehensrückzahlung - richtet, sondern gegen einen Dritten, nämlich den Gesellschafter, der hierdurch nur mittelbar - durch Freiwerden der von ihm gestellten Sicherheit - begünstigt worden ist (vgl. BGH, ZIP 2011, 2417, juris Rz. 20).

    Hintergrund dieser Vorschrift ist, dass der Gesellschafter durch die Rückzahlung einer von ihm besicherten Forderung von seiner von ihm gestellten Sicherheit frei wird und hierdurch zu Lasten der Masse begünstigt wird, obwohl die Gesellschaftersicherheit wirtschaftlich vorrangig verwertet werden soll (vgl. BGH, ZIP 2011, 2417, juris Rz. 10).

    Angefochtene Rechtshandlung ist deshalb im Fall des §§ 143 Abs. 3, 135 Abs. 2 InsO nicht die Befriedigung des Anspruchs, sondern die Befreiung des Gesellschafters, der die Sicherheit gestellt hat (vgl. BGH, ZIP 2011, 2417, juris Rz. 7).

  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 223/80

    Rückforderungsmöglichkeit hinsichtlich einer gegen § 30 GmbHG verstoßenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11
    Entgegen der Auffassung des Klägers ist diese Konstellation nicht mit der von dem BGH mit Urteil vom 28.09.1981 (ZIP 1981, 1332) entschiedenen Fallgestaltung einer Auszahlung an einen Dritten auf Weisung des Gesellschafters vergleichbar, bei der der BGH eine Rückzahlungsverpflichtung des Dritten aus § 31 GmbHG angenommen hat.

    Dabei führt der BGH ausdrücklich aus, dass die Leistung eine solche an den Gesellschafter bleibe, solange dem Dritten die einredebehaftete Darlehensforderung nicht abgetreten werde und dieser an die Stelle des Gesellschafters trete (BGH ZIP 1981, 1332, juris Rz. 12).

  • BGH, 02.02.2006 - IX ZR 67/02

    Rechtsfolgen des Erwerbs eines an die Gesellschaft vermieteten Grundstücks durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11
    Nach dem bis zu dem Inkrafttreten des MoMiG geltenden Recht war in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Qualifikation eines Gesellschafterdarlehens als eigenkapitalersetzend nicht durch eine Abtretung verloren geht, vielmehr der eigenkapitalersetzende Charakter eines Darlehens auch nach Abtretung der Rückzahlungsforderung des Gesellschafters dem Zessionar nach § 404 BGB entgegengehalten werden kann (vgl. BGH, ZIP 2011, 328, juris Rz. 24; BGH ZIP 2006, 2272, juris Rz. 9; BGH, ZIP 2006, 578, juris Rz.12; BGH NJW 1988, 1841, juris Rz. 11).

    Auch der Entscheidung des BGH vom 02.02.2006 (ZIP 2006, 578), ist - entgegen der Auffassung des Landgerichts - nicht zu entnehmen, dass auf Grund der Finanzierungsverantwortung des Gesellschafters dieser Adressat des Rückzahlungsanspruchs sein muss.

  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 238/87

    Anspruch des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG auf Rückgewähr eines Darlehens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11
    Nach dem bis zu dem Inkrafttreten des MoMiG geltenden Recht war in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Qualifikation eines Gesellschafterdarlehens als eigenkapitalersetzend nicht durch eine Abtretung verloren geht, vielmehr der eigenkapitalersetzende Charakter eines Darlehens auch nach Abtretung der Rückzahlungsforderung des Gesellschafters dem Zessionar nach § 404 BGB entgegengehalten werden kann (vgl. BGH, ZIP 2011, 328, juris Rz. 24; BGH ZIP 2006, 2272, juris Rz. 9; BGH, ZIP 2006, 578, juris Rz.12; BGH NJW 1988, 1841, juris Rz. 11).

    Die auf seiner schon vor der Abtretung begründeten Eigenkapitalfunktion beruhende Bindung des Darlehens zugunsten der Gesellschaftsgläubiger richte sich gegen die Durchsetzbarkeit des Rückzahlungsanspruchs und sei nicht an die Person des Abtretenden gebunden und könne deshalb dem Zessionar nach § 404 BGB entgegen gehalten werden (BGH, NJW 1988, 1841, juris Rz. 11).

  • BGH, 17.02.2011 - IX ZR 131/10

    Insolvenzverfahren: Gleichstellung des von einer nahestehenden Person des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11
    Der Anwendungsbereich des vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23. Oktober 2008 (MoMiG) geltenden § 32 a Abs. 3 Satz 1 GmbHG sollte in personeller Hinsicht übernommen werden, so dass auch von der Neuregelung Rechtshandlungen Dritter erfasst werden, die der Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter wirtschaftlich entsprechen (vgl. BGH, ZIP 2011, 575, juris Rz. 10).

    Dies gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH insbesondere für den Gesellschafter-Gesellschafter, der an einer Gesellschafterin der Gesellschaft beteiligt ist, wenn er einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschafterin, vornehmlich auf Grund einer qualifizierten Mehrheit der Anteile oder der Stimmrechte, ausüben kann (vgl. BGH, ZIP 2006, 279, juris Rz. 20 m.w.N.; BGH, ZIP 2011, 575, juris Rz. 10).

  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 118/98

    Grundsatzentscheidung zum Kapitalehaltungsrecht bei der GmbH

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11
    Die Auszahlung an den Dritten auf Anweisung des Gesellschafters wirkt deshalb als Erfüllung gegenüber dem Gesellschafter, so dass die Leistung als an ihn bewirkt gilt und er folgerichtig Adressat des Rückforderungsanspruchs ist (so auch BGH, ZIP 2000, 1251, juris Rz. 30, ebenfalls für den Fall des Anspruchs aus § 31 GmbHG).
  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 32/12

    Insolvenzanfechtung: Tilgung einer gegen die Gesellschaft gerichteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11
    nicht rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde ist eingelegt; Az. des BGH: IX ZR 32/12.
  • BGH, 11.01.2011 - II ZR 157/09

    GmbH: Versuchte Umgehung der Folgen der Eigenkapitalersatzregeln durch Abtretung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11
    Nach dem bis zu dem Inkrafttreten des MoMiG geltenden Recht war in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Qualifikation eines Gesellschafterdarlehens als eigenkapitalersetzend nicht durch eine Abtretung verloren geht, vielmehr der eigenkapitalersetzende Charakter eines Darlehens auch nach Abtretung der Rückzahlungsforderung des Gesellschafters dem Zessionar nach § 404 BGB entgegengehalten werden kann (vgl. BGH, ZIP 2011, 328, juris Rz. 24; BGH ZIP 2006, 2272, juris Rz. 9; BGH, ZIP 2006, 578, juris Rz.12; BGH NJW 1988, 1841, juris Rz. 11).
  • BGH, 15.11.2011 - II ZR 6/11

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Nichtzulassungsbeschwerde im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11
    Dies gilt nach neuer Rechtsprechung des BGH für den ausgeschiedenen Gesellschafter (vgl. BGH, ZIP 2012, 86, juris Rz. 13 ff.) und dürfte für den Zessionar ebenso gelten.
  • BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05

    Rechtsfolgen der Abtretung einer zu funktionalem Eigenkapital umqualifizierten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2012 - 14 U 27/11
    Nach dem bis zu dem Inkrafttreten des MoMiG geltenden Recht war in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Qualifikation eines Gesellschafterdarlehens als eigenkapitalersetzend nicht durch eine Abtretung verloren geht, vielmehr der eigenkapitalersetzende Charakter eines Darlehens auch nach Abtretung der Rückzahlungsforderung des Gesellschafters dem Zessionar nach § 404 BGB entgegengehalten werden kann (vgl. BGH, ZIP 2011, 328, juris Rz. 24; BGH ZIP 2006, 2272, juris Rz. 9; BGH, ZIP 2006, 578, juris Rz.12; BGH NJW 1988, 1841, juris Rz. 11).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - I-14 U 27/11   

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https://dejure.org/2011,71440
OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - I-14 U 27/11 (https://dejure.org/2011,71440)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2011 - I-14 U 27/11 (https://dejure.org/2011,71440)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2011 - I-14 U 27/11 (https://dejure.org/2011,71440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 2
    Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers, da die Gesellschafter schon längere Zeit vor Ausspruch der Kündigung Kenntnis und dem die Kündigung rechtfertigenden Abschluss eines Beratervertrages mit einem ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 35 O 28/09

    Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 14 U 27/11
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 02.11.2010 Az. 35 O 28/09 dahin gehend abgeändert, dass festgestellt wird, dass die Kündigung des Dienstvertrages vom 14.05.2003 zwischen dem Kläger und der Beklagten durch das Schreiben der alleinigen Gesellschafterin der Beklagten, der S, vom 16.02.2009, unwirksam ist.

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 02.11.2010 Az. 35 O 28/09 dahin gehend abgeändert, dass festgestellt wird, dass die Kündigung des Dienstvertrages vom 14.05.2003 zwischen dem Kläger und der Beklagten durch das Schreiben der alleinigen Gesellschafterin der Beklagten, der S, vom 16.02.2009, unwirksam ist.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 02.11.2010 Az. 35 O 28/09, zugestellt am 17.11.2000, abzuändern und festzustellen, dass die Kündigung seines Dienstvertrages vom 14.05.2003 durch das Schreiben der alleinigen Gesellschafterin, der S-KBG, vom 16.02.2009 unwirksam ist.

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88

    Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 14 U 27/11
    Denn noch etwa notwendige Ermittlungen sind mit gebotener Eile durchzuführen (BAG Urteil vom 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 = NJW 1994, 1891; Urteil vom 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 = NJW 1989, 733).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 14 U 27/11
    Denn noch etwa notwendige Ermittlungen sind mit gebotener Eile durchzuführen (BAG Urteil vom 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 = NJW 1994, 1891; Urteil vom 10.06.1988 - 2 AZR 25/88 = NJW 1989, 733).
  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 14 U 27/11
    a) Bei juristischen Personen ist grundsätzlich die Kenntnis des zur Kündigung berechtigten Organs entscheidend, bei der GmbH demnach deren Gesellschafterversammlung (alle Rechtsprechungszitate nach Juris: BGH Urteil vom 15.06.1998 - II ZR 318/96 = NJW 1998, 3274 unter Berufung auf die st. Rspr.), mithin die Gesellschafterversammlung der Beklagten.
  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 267/05

    Rechtsfolgen der Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG für das

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 14 U 27/11
    b) Bereits das Landgericht hat im Ansatz zutreffend auf die Kenntnis der beiden Geschäftsführer der alleinigen Gesellschafterin der Beklagten als aus § 46 Nr. 5 GmbHG folgend (vgl. BGH Urteil vom 16.07.2007 - II ZR 109/06 = DStR 2007, 1640; Urteil vom 08.01.2007 - II ZR 267/05 = DStR 2007, 1090) abgestellt.
  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 109/06

    Kündigung des organschaftlichen Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 14 U 27/11
    b) Bereits das Landgericht hat im Ansatz zutreffend auf die Kenntnis der beiden Geschäftsführer der alleinigen Gesellschafterin der Beklagten als aus § 46 Nr. 5 GmbHG folgend (vgl. BGH Urteil vom 16.07.2007 - II ZR 109/06 = DStR 2007, 1640; Urteil vom 08.01.2007 - II ZR 267/05 = DStR 2007, 1090) abgestellt.
  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 107/07

    Kündigung des GmbH-Geschäftsführers durch Bevollmächtigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 14 U 27/11
    In der bereits vom Landgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt dieser ausdrücklich auf die organschaftlichen Vertreter ab und nicht auf eine interne Vollmachtserteilung (BGH Urteil vom 20.10.2008 - II ZR 107/07 = DStR 2008, 2430).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.1984 - 8 U 22/84
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2011 - 14 U 27/11
    In diesem Zusammenhang vermag sie sich nicht erfolgreich auf eine Entscheidung des 8. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (Urteil vom 15.11.1984 - 8 U 22/84 = ZIP 1984, 1476, 1480) zu berufen, weil die Sachverhalte nicht vergleichbar sind, zumal der 8. Senat in seiner Gesamtschau auf eine hier nicht erteilte Abmahnung verwiesen hat.
  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines

    Das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 2011 - 14 U 27/11, juris) hat ausgeführt, die gegenüber dem Kläger ausgesprochene außerordentliche fristlose Kündigung sei unwirksam, weil sie nicht innerhalb der Frist gemäß § 626 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB erfolgt sei.
  • OLG Naumburg, 30.04.2014 - 1 U 103/13

    Verjährung von Mängelansprüchen aus Bauvertrag mit einer ARGE:

    Die Hemmungshandlung kann aber nicht gegenüber einem am Vertrag nicht beteiligten Dritten erfolgen, selbst wenn dieser Dritte - vorliegend - Gesellschafter der Beklagten zu 2) ist (GmbH-Großkommentar § 35, Rn. 120; Scholz/Schneider GmbHG, 11. Aufl., § 35, Rn. 127), weil diese als GmbH eine selbständige juristische Person darstellt (und Ihrerseits durch ihre Organe handelt, sodass grundsätzlich nur dann eine Wissenszurechnung von Gesellschaftern in Betracht kommt, wenn diese im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben handeln [z.B. § 46 Nr. 5 GmbHG - dazu OLG Düsseldorf Urteil vom 24.11.2011 - 14 U 27/11 - hier: zitiert nach juris]).
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