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   OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20   

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OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20 (https://dejure.org/2020,18539)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.07.2020 - 14 U 27/20 (https://dejure.org/2020,18539)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 14 U 27/20 (https://dejure.org/2020,18539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegung eines Haushaltsführungsschadens

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20
    a) Der Senat verkennt nicht, dass es eine absolut angemessene Entschädigung für nichtvermögensrechtliche Nachteile nicht gibt, da diese nicht in Geld messbar sind (BGH GSZ 18, 149 [156, 164]; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]).

    Der Maßstab für die billige Entschädigung i.S.v. § 253 BGB muss deshalb unter Berücksichtigung ihrer Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Wägung aller ihn prägenden Umstande neu gewonnen werden (BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]); das auf diese Weise gewonnene Ergebnis ist anschließend im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz anhand von in sog. Schmerzensgeldtabellen erfassten Vergleichsfällen zu überprüfen, wobei aber die dort ausgewiesenen Beträge schon wegen der meist nur begrenzt vergleichbaren Verletzungsbilder nicht schematisch übernommen werden dürfen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2020 - 14 U 69/19, juris-Rn. 53 - 54 mwN).

    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; Senat, a. a. O.; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]).

  • BGH, 19.02.1991 - X ZR 90/89

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei Ungewißheit über die zukünftige Entwicklung

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20
    Steht der vom Kläger geltend gemachte Anspruch (hier: Verdienstausfall) nur zur Höhe im Streit, während der Anspruch dem Grunde nach unstreitig ist, darf kein (Teil-)Grundurteil ergehen (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - X ZR 90/89).

    Ist nur der Betrag streitig, nicht dagegen der Grund, darf kein Grundurteil ergehen (vgl. Feskorn in: Zöller, 33. Auflage, § 304 Rn. 5 mwN, u. a. BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - X ZR 90/89, juris-Rn. 6).

    Insoweit lässt sich das Urteil im Übrigen auch nicht als Endurteil aufrechterhalten (vgl. insofern BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - X ZR 90/89, juris-Rn. 7), weil das Landgericht nach dem Inhalt der Entscheidungsgründe zweifelsfrei ersichtlich nur ein Zwischenurteil zum Grund treffen wollte; das schließt ein Verständnis als Teilendurteil aus.

  • LG Hanau, 10.06.1994 - 8 O 170/92

    Berücksichtigung eines 3-jährigen Klinikaufenthaltes und eines 4-monatigen Komas

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20
    LG Hanau, 10.6.1994 -1/8 O 170/92-.

    zfs 1994, 443.

  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20
    Dies gilt auch, soweit es um die Möglichkeit einer unterschiedlichen Beurteilung von bloßen Urteilselementen geht, die weder in Rechtskraft erwachsen, noch das Gericht gem. § 318 ZPO für das weitere Verfahren binden (BGH, Urteil vom 12.4.2016 - XI ZR 305/14, Rn. 29, juris).

    Die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ist dann gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann (BGH, Urteil vom 12.4.2016 - XI ZR 305/14, Rn. 29, juris; vgl. auch Senat, Urteil vom 08. Januar 2020 - 14 U 96/19, juris-Rn. 28).

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 437/14

    EGBGB Art. 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20
    Ein Teilurteil darf auch bei grundsätzlicher Teilbarkeit eines Streitgegenstands nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen - auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht - ausgeschlossen ist (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 437/14).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teilurteil auch bei grundsätzlicher Teilbarkeit eines Streitgegenstands nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen - auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht - ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 1.3.2016 - VI ZR 437/14, Rn. 30; BGH, Urteil vom 20.8.2019 - II ZR 121/16, Rn. 17; BGH, Urteil vom 16.8.2007 - IX ZR 63/06, Rn. 26 mwN, alle zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 14.12.2006 - 14 U 73/06

    Anforderungen an die ausreichende Substanz bei der Darlegung eines

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20
    Zur Darlegung eines Haushaltsführungsschadens muss der Geschädigte daher im Einzelnen darlegen, welche Tätigkeiten, die vor dem Unfall im Haushalt verrichtet wurden, unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeübt werden können; ein bloßer allgemeiner Verweis auf eine bestimmte prozentuale Minderung der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit zur Haushaltsführung genügt nicht (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 14 U 73/06, juris).

    Denn zur Darlegung eines Haushaltsführungsschadens muss der Geschädigte im Einzelnen darlegen, welche Tätigkeiten, die vor dem Unfall im Haushalt verrichtet wurden, unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeübt werden können; ein bloßer allgemeiner Verweis auf eine bestimmte prozentuale Minderung der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit zur Haushaltsführung genügt nicht (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2006 - 14 U 73/06 -, juris).

  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20
    Der Haushaltsführungsschaden ist nicht anhand von Tabellenwerken, sondern auf der Basis der konkreten Lebensverhältnisse des Geschädigten zu ermitteln (Senat, Urteil vom 26. Juni 2019 - 14 U 154/18, VersR 2019, 1157, NJW-RR 2019, 1306, juris-Rn. 156ff. mwN, 173).

    Der Haushaltsführungsschaden ist nicht anhand von Tabellenwerken, sondern auf der Basis der konkreten Lebensverhältnisse des Geschädigten zu ermitteln (Senat, Urteil vom 26. Juni 2019 - 14 U 154/18, VersR 2019, 1157, NJW-RR 2019, 1306, juris-Rn. 156ff. mwN, 173).

  • OLG Frankfurt, 24.03.2020 - 22 U 82/18

    Haushaltsführungsschadensrente - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20
    Eine zeitliche Begrenzung für den Ersatz des Haushaltsführungsschadens, z. B. bis zum 75. Lebensjahr, ist nicht vorzunehmen, sofern keine konkreten Umstände in der Person des Geschädigten vorliegen, die eine Begrenzung rechtfertigen würden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 24. März 2020 - 22 U 82/18, juris-Rn. 11 mwN).

    Angesichts der als allgemein bekannt zu unterstellenden Tatsache, dass die Lebenserwartung der Bevölkerung und deren Selbständigkeit im Alter fortgehend steigt, muss davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Klägerin ohne das Schadensereignis wie die weit überwiegende Zahl der Bevölkerung den Haushalt auch nach dem 75. Lebensjahr noch selbständig führen wird (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 24. März 2020 - 22 U 82/18, juris-Rn. 11 mwN [auch zu früheren obergerichtlichen gegenteiligen Entscheidungen]).

  • OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Zusammenstoß mit einer minderjährigen

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20
    Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Funktionsbeeinträchtigungen bestimmt; besonderes Gewicht kommt etwaigen Dauerfolgen der Verletzungen zu (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2020 - 14 U 69/19, juris-Rn. 53 - 54 mwN).

    Der Maßstab für die billige Entschädigung i.S.v. § 253 BGB muss deshalb unter Berücksichtigung ihrer Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion für jeden einzelnen Fall durch Würdigung und Wägung aller ihn prägenden Umstande neu gewonnen werden (BGH VersR 1976, 967; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]); das auf diese Weise gewonnene Ergebnis ist anschließend im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz anhand von in sog. Schmerzensgeldtabellen erfassten Vergleichsfällen zu überprüfen, wobei aber die dort ausgewiesenen Beträge schon wegen der meist nur begrenzt vergleichbaren Verletzungsbilder nicht schematisch übernommen werden dürfen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Februar 2020 - 14 U 69/19, juris-Rn. 53 - 54 mwN).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20
    Die Höhe des zuzubilligenden Schmerzensgeldes hängt entscheidend vom Maß der durch das haftungsbegründende Ereignis verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Geschädigten ab, soweit diese bei Schluss der mündlichen Verhandlung bereits eingetreten sind oder zu diesem Zeitpunkt mit ihnen als künftiger Verletzungsfolge ernstlich gerechnet werden muss (BGH VersR 1976, 440; 1980, 975; 1988, 299; Senat, a. a. O.; OLG Hamm zfs 2005, 122 [123]).
  • OLG Schleswig, 04.01.2018 - 7 U 146/15

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Unabwendbares Ereignis bei reflexhaftem

  • BGH, 04.09.2019 - VII ZR 69/17

    Prüfungsmaßstab des Berufungsgerichts

  • LG Kleve, 20.05.2005 - 1 O 522/03
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2009 - 1 U 113/05

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Erwerbsschadens; Schmerzensgeld für

  • BGH, 20.08.2019 - II ZR 121/16

    Wirksamkeit eines Anstellungsvertrages nach Grundsätzen zum fehlerhaften

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 24/12

    Gewährleistungsklage wegen Baumängeln an einem neu errichteten Mehrfamilienhaus:

  • OLG Celle, 08.01.2020 - 14 U 96/19

    Folgen eines Verstoßes gegen die Formvorschriften des § 7 Abs. 1 HOAI für

  • BGH, 04.12.1975 - III ZR 41/74

    Bemessung von Schmerzensgeld - Verletzungsfolgen

  • KG, 25.05.1992 - 12 U 3342/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Nürnberg, 16.09.1986 - 3 U 2021/84

    Schmerzensgeldes; Fehlerhafte Implantation einer Penisprothese; Ärztlicher

  • OLG Hamm, 14.05.2012 - 6 U 187/11

    Mitverschulden eines Fahrgastes einer Busreise wegen Nichtanlegen des Sitzgurts;

  • OLG Celle, 18.09.2013 - 14 U 167/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schmerzensgeldbemessung bei

  • BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Anfechtungsklage; Rechtsfolgen der

  • LG Wiesbaden, 17.03.2011 - 9 O 342/08

    Zum Zurechnungszusammenhang bei einem sog. Zweitunfall

  • BGH, 08.09.2016 - VII ZR 168/15

    Zulässigkeit eines Grundurteils: Inanspruchnahme eines Ingenieurs auf

  • OLG München, 10.03.2021 - 10 U 176/20

    Berechnung des fiktiven Haushaltführungsschadens

    Der vom Senat im Rahmen des eröffneten Schätzungsermessens nach § 287 ZPO regelmäßig als angemessen erachtete Stundensatz im Bereich von 8, 00 - 8, 50 EUR bewegt sich entgegen den Ausführungen der Klägerin - worauf in der Berufungserwiderung bereits zu Recht hingewiesen wurde (vgl. Seite 14 = Bl. 421 d. A.) - in einer Größenordnung, die auch aktuellen Entscheidungen anderer OLG-Bezirke entnommen werden kann (vgl. Heranziehung der 5. Stufe der Tabelle des TVöD, OLG Dresden, Urteil vom 29. Mai 2020 - 22 U 699/19 -Rn. 56f., juris: 7,08 bis 8, 15 EUR; Heranziehung der EG 2 des TVöD, OLG Brandenburg, Urteil vom 20. Juni 2019 - 12 U 143/18 - Rn. 9, juris: 9,00 EUR; Heranziehung der EG 3 nach TVöD, OLG Brandenburg, Urteil vom 22. November 2018 - 12 U 223/17- Rn. 5, juris - unter Bezugnahme auf das Urteil vom 13. Oktober 2016 - 12 U 180/15 - Rn. 16, juris: 7,66 EUR - 8, 28 EUR; Schätzung nach § 287 ZPO ohne Heranziehung eines bestimmten Entgeltsystems auf 8, 00 EUR: OLG Celle, Urteil vom 08. Juli 2020 - 14 U 27/20 - Rn. 69, juris - vorgehend LG Lüneburg, 15. Januar 2020, 6 O 53/17; OLG Celle, Urteil vom 26. Juni 2019 - 14 U 154/18 - Rn. 179, juris; LG, Stuttgart, NJW-RR 2018, 1500; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10. März 2017 - 14 U 112/15- Rn. 25, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 08.04.2019 - 12 U 565/18 - Rn. 56, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 18. Oktober 2016 - 12 U 35/16 - Rn. 71, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 01. Oktober 2020 - 9 U 87/18 - Rn. 51, 52, juris mit Ansatzpunkt "Mindestlohn"; auf 9, 00 EUR: OLG Hamm, Urteil vom 26. April 2019 - I-9 U 102/18 - Rn. 34, juris; auf 10, 00 EUR: OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Dezember 2014 - I-1 U 92/14 - Rn. 17, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 14. Januar 2019 - 29 U 69/17 -Rn. 57, juris; HansOLG Hamburg, Urteil vom 8. November 2019 - 1 U 155/18 - Rn. 91, juris).
  • OLG Celle, 08.06.2022 - 14 U 118/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Überholen einer Kolonne; Kollision mit

    Zweifel im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - VII ZR 170/17, Rn. 15, juris; Senat, Urteil vom 08. Juli 2020 - 14 U 27/20, Rn. 61, juris).
  • OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22

    Kind; Unfall; Fahrzeug; Straßenverkehr; Radfahrer; Zebrastreifen; Schmerzensgeld;

    Zweifel im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - VII ZR 170/17, juris Rn. 15; Senat, Urteil vom 08. Juli 2020 - 14 U 27/20 juris Rn. 61).

    Gleiches gilt, wenn das erstinstanzliche Gericht Tatsachenvortrag der Parteien übergangen oder von den Parteien nicht vorgetragene Tatsachen verwertet hat (Senat, Urteil vom 08. Juli 2020 aaO, mwN zur ständigen Rspr. des BGH).

    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (Senat, Senat, Urteil vom 08. Juli 2020 aaO).

  • OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 77/19

    Schadensersatzansprüche des Beifahrers gegenüber dem Halter und dem Fahrer eines

    Aufhebende und zurückverweisende Urteile sind für vorläufig vollstreckbar zu erklären (Heßler in: Zöller, a.a.O., Rn. 59 m. w. N.; Senat, Urteil vom 08. Juli 2020 - 14 U 27/20 -, Rn. 75 m.w.N., juris).
  • OLG Celle, 31.01.2023 - 14 U 133/22

    Bahnunfall; Haftpflichtgesetz; Zusammenstoß von Zug und Pkw mit schweren

    - Senat, 8.7.2020 - 14 U 27/20 / Berstungsfraktur des BWK 6; Kompressionsfrakturen der BWK 11, 12 und LWK 1; Schürfwunde der linken Gesichtshälfte; Schürfwunde präpatellar rechts mit Knieprellung rechts; Handprellung links, OP am Unfalltag, 11 Tage stationär, davon 3 Tage intensivmedizinische Behandlung; Reha-Maßnahmen: 5 Tage (stationär), weiterer Monat (stationär).
  • OLG Celle, 09.12.2020 - 14 U 107/20

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei unstreitigem Haftungsgrund; Zulässigkeit

    Steht die Haftung des in Anspruch genommenen Unfallgegners bzw. des Versicherers dem Grunde nach außer Streit, kann hinsichtlich einzelner Schadenspositionen (hier: Schmerzensgeld, Verdienstausfall) dann nicht durch abschließendes Teilurteil entschieden werden, wenn nicht auszuschließen ist, dass die anstehende Beweisaufnahme zu der offenen Schadensposition (hier: Haushaltsführungsschaden) ein Ergebnis erbringen kann, das Auswirkung auf die weiteren Streitpunkte hat (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 08. Juli 2020 - 14 U 27/20 -, juris).

    Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig ist, grundsätzlich alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind, und wenn nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht (st. Rspr., u. a. BGH, Urteil vom 08.09.2016 - VII ZR 168/15, Rn. 21 mwN, juris; vgl. aktuell auch Senat, Urteil vom 08. Juli 2020 - 14 U 27/20 -, Rn. 14, juris).

    Die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ist dann gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann (BGH, Urteil vom 12.4.2016 - XI ZR 305/14, Rn. 29, juris; vgl. auch Senat, Urteile vom 08. Januar 2020 - 14 U 96/19, juris-Rn. 28, und vom 08. Juli 2020 - 14 U 27/20 -, juris-Rn. 18).

    Soweit der Senat in der Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 14 U 27/20 -, vgl. LS 2 und juris-Rn. 19, eine Abhängigkeit von Schmerzensgeldanspruch und Haushaltsführungsschaden vom noch nicht entschiedenen Verdienstausfall verneint hat, steht dies hier nicht entgegen.

  • OLG Celle, 04.11.2020 - 14 U 81/20

    Höhe des Schmerzensgeldes bei innerhalb vier Monaten zum Tode führenden schweren

    Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Funktionsbeeinträchtigungen bestimmt; besonderes Gewicht kommt etwaigen Dauerfolgen der Verletzungen zu (vgl. Senat, Urt. v. 08. Juli 2020 - 14 U 27/20 - 3. LS und Rn. 23f., und Urt. v. 19. Februar 2020 - 14 U 69/19 -, Rn. 53f. mwN, jew. zit. n. juris).
  • OLG Hamm, 11.09.2020 - 9 U 96/20

    Schmerzensgeldbemessung, Haushaltsführungsschaden

    Der Haushaltsführungsschaden ist nicht anhand von Tabellenwerken, sondern auf der Basis der konkreten Lebensverhältnisse des Geschädigten zu ermitteln (OLG Celle vom 08.07.2020 - 14 U 27/20 - Rn. 63, juris).
  • OLG Celle, 11.11.2020 - 14 U 119/19

    Wirksamkeit eines Urteils im Streitgenossenprozess wegen eines angeblich

    Die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ist dann gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann (BGH, Urt. v. 12.4.2016, Az.: XI ZR 305/14, Rn. 29; Senat, Urt. v. 08.01.2020, Az.: 14 U 96/19, Rn. 28; Urt. v. 08.07.2020, Az.: 14 U 27/20, Rn. 18 - 19, alle zitiert nach juris).
  • LG Lübeck, 20.12.2021 - 10 O 347/20

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung des Schmerzensgeldes bei Versteifung

    In der Rechtsprechung werden für vergleichbare Schädigungen Schmerzensgeldbeträge zwischen 15.000 Euro (vgl. LG Wiesbaden, Urteil vom 17. März 2011 - 9 O 342/08 -, bei Juris) und 60.000 Euro (vgl. OLG Celle, Urteil vom 8. Juli 2020 - 14 U 27/20 -, bei Juris) ausgeurteilt.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 27/20   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - L 14 U 27/20 (https://dejure.org/2020,77465)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 2 U 123/09

    Deliktische Haftung eines Jugendlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 27/20
    Der Kläger hatte daneben bereits im Oktober 2009 ein (erstes) Verfahren nach § 44 SGB X auf Überprüfung des Bescheides der Beklagten vom 27. April 2004 sowie Gewährung von Rentenleistungen wegen der Folgen aus dem Stromunfall vom 20. März 2001 (Vorhofflimmern mit nachfolgenden Beschwerden) geführt, welches sowohl im Verwaltungsverfahren (Bescheid der Beklagten vom 11. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 18. Dezember 2009) als auch im erstinstanzlichen Verfahren (klagabweisendes Urteil des SG Bremen vom 15. Oktober 2010 - Az.: S 2 U 123/09) und im Berufungsverfahren (berufungszurückweisendes Urteil des Senats vom 24. September 2014 - Az.: L 14 U 185/10) erfolglos blieb.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2012 - L 14 U 170/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 27/20
    Am 14. Juli 2011 erhob der Kläger gegen das Senatsurteil vom 18. Dezember 2008 Wiederaufnahmeklage (Az.: L 14 U 170/11 WA), die der erkennende Senat mit Urteil vom 22. November 2012 als unzulässig verwarf.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 14 U 75/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 27/20
    Es laufe aktuell ein Verfahren beim Landessozialgericht unter dem Aktenzeichen L 14 U 75/16, welches sich erneut mit den verbliebenen Unfallfolgen des Stromunfalls vom 20. März 2001 befasse.
  • BSG, 08.04.2013 - B 2 U 18/13 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 27/20
    Die von ihm erneut eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde verwarf das BSG mit Beschluss vom 8. April 2013 (Az.: B 2 U 18/13 B) ebenfalls als unzulässig.
  • BSG, 13.08.2009 - B 2 U 142/09 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 27/20
    Die gegen die Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde verwarf das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 13. August 2009 (B 2 U 142/09 B) als unzulässig.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 185/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 27/20
    Der Kläger hatte daneben bereits im Oktober 2009 ein (erstes) Verfahren nach § 44 SGB X auf Überprüfung des Bescheides der Beklagten vom 27. April 2004 sowie Gewährung von Rentenleistungen wegen der Folgen aus dem Stromunfall vom 20. März 2001 (Vorhofflimmern mit nachfolgenden Beschwerden) geführt, welches sowohl im Verwaltungsverfahren (Bescheid der Beklagten vom 11. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 18. Dezember 2009) als auch im erstinstanzlichen Verfahren (klagabweisendes Urteil des SG Bremen vom 15. Oktober 2010 - Az.: S 2 U 123/09) und im Berufungsverfahren (berufungszurückweisendes Urteil des Senats vom 24. September 2014 - Az.: L 14 U 185/10) erfolglos blieb.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2016 - L 14 U 156/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 27/20
    Die Berufung des Klägers hat der Senat in seiner Besetzung nach § 153 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) mit Urteil vom 31. August 2017 (Az.: L 14 U 156/16) zurückgewiesen und dem Kläger Verschuldenskosten nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGG in Höhe von Euro 225, 00 auferlegt.
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