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   OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14741
OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04 (https://dejure.org/2005,14741)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2005 - 14 U 273/04 (https://dejure.org/2005,14741)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2005 - 14 U 273/04 (https://dejure.org/2005,14741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente an einen zur Unfallzeit Auszubildenden; Begriff des Berufs im Sinne der privatrechtlichen Berufsunfähigkeits - Zusatzversicherung ; Verweigerung der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2
    Beurteilung der Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsrente - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Maurerlehrling verunglückt - Berufsunfähigkeitsversicherung kann ihn auf eine andere Lehre verweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BB-BUZ § 1 § 2
    Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 966
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 17.03.1988 - 5 U 253/87
    Auszug aus OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04
    Selbst wenn der Kläger in seinem zuletzt ausgeübten "Beruf" als Maurerlehrling berufsunfähig gewesen sein sollte, so könnte er auf ein vergleichbares Lehrverhältnis verwiesen werden (OLG Köln RuS 1988, 310; OLG München VersR 1993, 1000).
  • OLG München, 10.02.1993 - 30 U 823/92

    Verweisung einer Auszubildenden auf vergleichbare Lehrverhältnisse bei

    Auszug aus OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04
    Selbst wenn der Kläger in seinem zuletzt ausgeübten "Beruf" als Maurerlehrling berufsunfähig gewesen sein sollte, so könnte er auf ein vergleichbares Lehrverhältnis verwiesen werden (OLG Köln RuS 1988, 310; OLG München VersR 1993, 1000).
  • OLG Hamm, 30.03.1990 - 20 U 143/89
    Auszug aus OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04
    Eine zukünftige berufliche Tätigkeit könnte nicht einmal dann als ausgeübter Beruf i.S.v. § 2 BUZ verstanden werden, wenn insoweit bereits ein Arbeits- oder Anstellungsvertrag vorliegen würde (Prölss/Martin a.a.O.; OLG Hamm RuS 1990, 355).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1997 - 1 U 19/96

    Anforderungen an die Substantiierung einer vertragsgemäßen Berufsunfähigkeit zur

    Auszug aus OLG München, 27.01.2005 - 14 U 273/04
    Wenn nämlich der Versicherer einen Auszubildenden versichert, dann muss dieser die Ausbildung als Beruf gegen sich gelten lassen (Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., BUZ § 2 Rdnr. 11; OLG Zweibrücken RuS 1999, 390).
  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

    b) Deshalb ist der Berufsbegriff, sofern der Versicherer einen Auszubildenden versichert, auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen (OLG Zweibrücken VersR 1998, 1364; OLG München VersR 2005, 966; OLG Dresden VersR 2008, 1251; Bruck/Möller/Winter, VVG 8. Aufl. Bd. V/2 Anm. G 19; Höra in Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht 2. Aufl. § 26 Rdn. 83; Voit/Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 46 Rdn. 32).
  • OLG Köln, 08.05.2009 - 20 U 165/08

    Maßgeblicher Zeitpunkt des Wegfalls der Berufsunfähigkeit

    Unproblematisch ist noch der Ausgangspunkt, dass - wenn eine Versicherung - wie hier - in einem Vertrag ohne Sonderklauseln einen Auszubildenden gegen Berufsunfähigkeit versichert, damit zumindest stillschweigend der Berufsbegriff auf die Ausbildung ausgedehnt wird, letztere mithin wie ein Beruf anzusehen ist (OLG Zweibrücken, VersR 1998, 1364; OLG München, VersR 2005, 966; Voit/Knappmann in: Prölss/Martin, Versicherungsrecht 27. Aufl. § 2 BUZ Rdn. 11; Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. 2009 F Rdn. 34).

    Das OLG München stellt allein auf die konkrete Tätigkeit in der Ausbildung ab (OLG München VersR 2005, 966).

  • LG München I, 21.09.2009 - 12 O 8407/09
    Dies ist nur Kraft Vereinbarung der Fall (OLG München VersR 2005, 966).
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