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   OLG München, 13.07.2017 - 14 U 3092/15   

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https://dejure.org/2017,30290
OLG München, 13.07.2017 - 14 U 3092/15 (https://dejure.org/2017,30290)
OLG München, Entscheidung vom 13.07.2017 - 14 U 3092/15 (https://dejure.org/2017,30290)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 14 U 3092/15 (https://dejure.org/2017,30290)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Versicherungsbedingungen, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Überschwemmungsschäden, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Witterungsniederschläge, Regulierungsbeauftragter, Wohngebäudeversicherung, Berufungserwiderung, Versicherungsfall, Niederschlagswasser, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schaden durch Anstauung von Regenwasser auf einer Terrasse - Versicherung zahlt nicht

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Überschwemmungs-/ Rückstauschaden in der Elementarschadenversicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anstauung von Regenwasser auf einer mit einer Mauer umgegebenen Terrasse stellt keine Überschwemmung dar - Wohngebäudeversicherung für Wasserschaden im Haus nicht einstandspflichtig

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bamberg, 30.04.2015 - 1 U 87/14

    Versicherungsfall Überschwemmung und Rückstau in der Elementarschadenversicherung

    Auszug aus OLG München, 13.07.2017 - 14 U 3092/15
    1) Zwar lassen sich im Streitfall die Drainageleitungen durchaus als gebäudeeigene Ableitungsrohre einordnen, da sie unstreitig die Lichtschächte entwässern und die Lichtschächte bei dieser Bauweise zwingend einen Entwässerungsanschluss haben müssen (anders wohl der OLG Bamberg, VersR 2016, 1247, zit. nach juris zugrunde liegende Sachverhalt).

    Denn dafür ist nicht ausreichend, dass ein Drainagesystem überlastet ist und es infolgedessen zu einem bestimmungswidrigen Nichteintritt von Wasser kommt, also das Drainagesystem schlicht nicht in der Lage ist, das sich ansammelnde Wasser abzuleiten (s. dazu näher OLG Bamberg, VersR 2016, 1247, zit. nach juris Rn. 46).

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2011 - 12 U 92/11

    Wohngebäudeversicherungsvertrag: Niederschlagswasser in einem Lichtschacht als

    Auszug aus OLG München, 13.07.2017 - 14 U 3092/15
    Im Anschluss an das OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.9.2011, Az.: 12 U 92/11, geht es jedoch davon aus, dass die Anstauung von Wassermassen auf Flachdächern, Terrassen oder Balkonen aufgrund mangelnder Entwässerung in der Regel nicht dem Versicherungsschutz unterfallen.

    auf diesen Gebäudeteilen zur Anstauung von Wassermassen führt, also keine Überflutung des Grundstücks für die Beeinträchtigung des Abflusses ursächlich ist (s. OLG Karlsruhe, VersR 2012, 231, zit. nach juris Rn. 15; OLG Köln, VersR 2013, 1174, zit. nach juris Rn. 11).

  • OLG Köln, 09.04.2013 - 9 U 198/12

    Eintrittspflicht des Elementarschadenversicherers bei Eindringen von Wasser in

    Auszug aus OLG München, 13.07.2017 - 14 U 3092/15
    auf diesen Gebäudeteilen zur Anstauung von Wassermassen führt, also keine Überflutung des Grundstücks für die Beeinträchtigung des Abflusses ursächlich ist (s. OLG Karlsruhe, VersR 2012, 231, zit. nach juris Rn. 15; OLG Köln, VersR 2013, 1174, zit. nach juris Rn. 11).
  • LG Mönchengladbach, 30.04.2020 - 1 O 278/18

    Überschwemmungsschaden

    (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. September 2011 - 12 U 92/11 -, Rn. 15, juris; OLG Köln, VersR 2013, 1174, Rn. 11, juris; OLG München, Urteil vom 13. Juli 2017- 14 U 3092/15 -, Rn. 17 juris).
  • OLG Bamberg, 30.06.2020 - 1 U 269/19

    Berufung, Versicherungsbedingungen, Rechtsfehler, Nachweis, Rechtsverletzung,

    Eine "Überschwemmung" im Sinne der Versicherungsbedingungen ist daher nach herrschender obergerichtliche Rechtsprechung nicht anzunehmen, wenn nicht Grund und Boden, sondern lediglich Gebäudeteile, wie zum Beispiel Balkon, Terrasse oder Flachdächer überflutet werden und infolgedessen Schäden eintreten (vgl. OLG München, Urteil v. 13.07.2017, 14 U 3092/15; OLG Oldenburg. Beschluss v. 20.10.2011, 5 U 160/11; KG Berlin, Beschluss v. 18.06.2019, 6 U 52/19, jew. m.w.N.).
  • LG Bayreuth, 16.07.2019 - 21 O 12/19

    Starkwetterereignis, Überschwemmung, Rückstau

    Die von der Klägerin berichtete und von der Zeugin bestätigte Ansammlung des Wassers auf der Terrasse reicht somit als Überschwemmung "des Grund und Bodens" gem. § 3 b) der Besonderen Versicherungsbedingungen nicht aus (so auch OLG München, ZfSch 2017, 577 zu dem Fall, dass eine Terrasse überschwemmt wird, weil Niederschlagswasser nicht in die Entwässerung abfließt).
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