Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 26.10.2001

Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.02.2003 - 14 U 31/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3920
OLG Celle, 27.02.2003 - 14 U 31/01 (https://dejure.org/2003,3920)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.02.2003 - 14 U 31/01 (https://dejure.org/2003,3920)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 14 U 31/01 (https://dejure.org/2003,3920)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ingenieurvertrag: Zusatzvergütung für Ingenieurleistungen bei Bauzeitüberschreitung und Fehlen einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 HOAI; § 74 HOAI
    Anspruch auf Ingenieurhonorar; Vereinbarung von Zusatzvergütung für Mehraufwendungen ; Verzögerung der Bauzeit; Methode zur Berechnung der Honorarmehrforderung; Erforderlichkeit eines Einzelnachweises

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ingenieurhonorar; Vereinbarung von Zusatzvergütung für Mehraufwendungen ; Verzögerung der Bauzeit; Methode zur Berechnung der Honorarmehrforderung; Erforderlichkeit eines Einzelnachweises

  • Judicialis

    HOAI § 73; ; HOAI § 74

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI § 73; HOAI § 74
    Vergütung von Mehraufwendungen für Ingenieurleistungen infolge Bauzeitverlängerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zusatzvergütung bei Bauzeitüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeitverlängerung: Zusatzhonorar für den Bauleiter? (IBR 2003, 259)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1088 (Ls.)
  • BauR 2003, 1248
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1997 - VII ZR 319/95

    Nachweis von Mehraufwand durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2003 - 14 U 31/01
    Folglich ist für den Mehraufwand, der den Klägern durch die Bauzeitüberschreitung entstanden ist, ein Einzelnachweis erforderlich (vgl. BGH BauR 1998, 184, 185; Jochem, a. a. O.).

    In jedem Fall ist von diesem aber zu verlangen, dass er die Tätigkeiten, die er auf die Bauzeitverlängerung zurückführt, im Einzelnen nachweist, d. h. nach Zeit (= Tagen und Stunden), Personen und Tätigkeitsinhalten darlegt und unter Beweis stellt (vgl. BGH BauR 1998, 184, 185).

  • OLG Brandenburg, 16.12.1999 - 12 U 34/99

    Ansprüche des Architekten bei Bauzeitüberschreitung

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2003 - 14 U 31/01
    Nach § 74 Abs. 2 i. V. m. § 16 Abs. 2 und 3 HOAI kann eine Abrechnung nach Zeithonorar aber nur bei anrechenbaren Kosten bis zu 50.000 DM oder über 50 Mio. DM wirksam vereinbart werden (vgl. auch OLG Brandenburg, BauR 2001, 1772 ff., 1774 f.).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 82/02

    Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage im Rahmen einer

    Auszug aus OLG Celle, 27.02.2003 - 14 U 31/01
    Selbst wenn man unterstellt, dass es sich hierbei um eine klärungsbedürftige Rechtsfrage handelt, müsste sie darüber hinaus auch entscheidungserheblich sein (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X ZR 82/02 - m. w. N.; zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • OLG Celle, 06.10.2021 - 14 U 39/21

    Zulässigkeit der nachträglichen Geltendmachung eines Umbauzuschlags bei

    Der tatsächliche Mehraufwand muss in der Weise dokumentiert werden, dass der Zeitaufwand für das überlange konkrete Bauvorhaben demjenigen im Normalfall gegenüberzustellen ist (Senat, Urteil vom 27. Februar 2003 - 14 U 31/01 -, Rn. 27; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 16. Dezember 1999 - 12 U 34/99 -, Rn. 56, juris).
  • LG Lübeck, 26.02.2015 - 12 O 82/14

    Keine pauschale Abrechnung von Bauzeitverlängerungsansprüchen!

    Leistungen, die erstmals und ausschließlich in der Bauverzögerungsphase angefallen sind, sind nämlich grundsätzlich bereits durch das für die Objektüberwachung vereinbarte Honorar abgegolten (OLG Celle, Urteil vom 27. Februar 2003, 14 U 31/01).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.10.2001 - 14 U 31/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5579
OLG Schleswig, 26.10.2001 - 14 U 31/01 (https://dejure.org/2001,5579)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.10.2001 - 14 U 31/01 (https://dejure.org/2001,5579)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 14 U 31/01 (https://dejure.org/2001,5579)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 328; 334; 415; ZPO § 416
    Wegfall der zugunsten des Maklers vereinbartenProvisionspflicht bei Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Judicialis

    BGB § 328 II; ; BGB § 334; ; BGB § 652; ; ZPO § 416

  • rechtsportal.de

    BGB § 328 Abs. 2 § 334 § 652; ZPO § 416
    Schicksal einer Maklerforderung aus Vertrag zugunsten Dritter bei Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag

  • ibr-online

    Courtage bei Rücktritt des Käufers?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maklerforderung ; Vertrag zugunsten Dritter ; Rücktritt ; Kaufvertrag

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, Sog. Maklerklausel im Kaufvertrag

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 17 O 208/00
  • OLG Schleswig, 26.10.2001 - 14 U 31/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 782
  • NZM 2002, 176 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.1991 - IV ZR 53/90

    Mitbeurkundung einer Maklerlohnklausel

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.10.2001 - 14 U 31/01
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung (BGH WM 91, 1129, 1130) ist hier nicht einschlägig, denn dort war - nach der Formulierung der Klausel - eine eigenständige Provisionspflicht der Käufer begründet worden.
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2004 - 15 U 39/03

    Vergütung des Maklers: Anfall der Provision bei Ausübung eines im Hauptvertrag

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag in der Regel auch die Wirkungen der Maklerklausel beseitigt (vgl. beispielsweise OLG Frankfurt, NJW-RR 1986, 1176; OLG Schleswig, NJW-RR 2002, 782; Schwerdtner, a. a. O., Rn. 826).
  • BPatG, 23.11.2011 - 26 W (pat) 56/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung trotz Einigungsvereinbarung in der

    Mit der Einigungsvereinbarung vom 23. Juni 2011 hat die Widersprechende eine inzwischen von beiden Parteien unterzeichnete Privaturkunde i. S. d. § 416 ZPO i. V. m. § 82 MarkenG vorgelegt, die - ungeachtet des Zeitpunktes ihrer Entstehung - zwischen den Vertragspartnern die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit begründet (vgl. BGH WM 1987, 938 - 939; BGH NJR 2002, 3164; KG OLGZ 77, 487; Schlesw NZM 2002, 176).
  • BPatG, 23.11.2011 - 26 W (pat) 58/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung trotz Einigungsvereinbarung in der

    Mit der Einigungsvereinbarung vom 23. Juni 2011 hat die Widersprechende eine inzwischen von beiden Parteien unterzeichnete Privaturkunde i. S. d. § 416 ZPO i. V. m. § 82 MarkenG vorgelegt, die - ungeachtet des Zeitpunktes ihrer Entstehung - zwischen den Vertragspartnern die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit begründet (vgl. BGH WM 1987, 938 - 939; BGH NJR 2002, 3164; KG OLGZ 77, 487; Schlesw NZM 2002, 176).
  • LG Aachen, 18.07.2017 - 2 T 255/16
    Der Käufer hat keine Veranlassung, Verpflichtungen zugunsten des Maklers auch für den Fall einzugehen, dass der Kaufvertrag rückgängig gemacht wird, denn dann würde ihm ein Äquivalent im Rahmen des kaufvertraglichen Leistungsaustauschs nicht mehr zustehen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2002, 782).
  • BPatG, 23.11.2011 - 26 W (pat) 57/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung trotz Einigungsvereinbarung in der

    Mit der Einigungsvereinbarung vom 23. Juni 2011 hat die Widersprechende eine inzwischen von beiden Parteien unterzeichnete Privaturkunde i. S. d. § 416 ZPO i. V. m. § 82 MarkenG vorgelegt, die - ungeachtet des Zeitpunktes ihrer Entstehung - zwischen den Vertragspartnern die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit begründet (vgl. BGH WM 1987, 938 - 939; BGH NJR 2002, 3164; KG OLGZ 77, 487; Schlesw NZM 2002, 176).
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