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   KG, 03.09.2004 - 14 U 333/02   

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https://dejure.org/2004,7876
KG, 03.09.2004 - 14 U 333/02 (https://dejure.org/2004,7876)
KG, Entscheidung vom 03.09.2004 - 14 U 333/02 (https://dejure.org/2004,7876)
KG, Entscheidung vom 03. September 2004 - 14 U 333/02 (https://dejure.org/2004,7876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Nachschiebens von Anfechtungsgründen; Voraussetzungen für die Satzungsänderung einer Aktiengesellschaft; Änderung des Gesellschaftszwecks; Juristische Definition des "Vereinszwecks"; Anwendbarkeit vereinsrechtlicher Vorschriften auf eine ...

  • Judicialis

    BGB § 33; ; AktG § 179

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 33 Abs. 1 Satz 2; AktG § 179 Abs. 2 Satz 1
    Aktiengesellschaft: Zur Zulässigkeit der satzungsmäßigen Änderung des Unternehmensgegenstandes durch Mehrheitsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2005, 88
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1985 - II ZB 5/85

    Mehrheit für Änderung des Vereinszwecks; Auslegung der Satzung

    Auszug aus KG, 03.09.2004 - 14 U 333/02
    Danach ist Vereinszweck nur derjenige enge Satzungsbestandteil, in dem der oberste Leitsatz für die Vereinstätigkeit zum Ausdruck gebracht wird, und mit dessen Abänderung schlechterdings kein Mitglied bei seinem Beitritt zum Verein rechnen kann, dem Vereinzweck fällt mithin die Aufgabe zu, dem Verband ein festes Ziel zu geben, das nicht ohne weiteres geändert werden kann, der Zweck ändert sich daher nur, wenn der Charakter des Vereins sich ändert (BGHZ 96, S. 245/251f.).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus KG, 03.09.2004 - 14 U 333/02
    Denn der Rechtsstreit hat keine grundsätzliche Bedeutung, da er keine entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen oder die Interessen der Allgemeinheit berühren; ebenso erfordern auch die Fortbildung des Rechts oder die Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Zulassung nicht, da insbesondere von bisheriger Rechtsprechung nicht abgewichen wird (vgl. allg. u.a. BGH NJW 2002, S. 2473ff., NJW 2003, S. 65ff.).
  • BGH, 26.04.2004 - II ZR 154/02

    Zu "ungeschriebener Hauptversammlungszuständigkeit" bei grundlegenden

    Auszug aus KG, 03.09.2004 - 14 U 333/02
    Abschließend mag noch auf die Rechtsprechung des BGH zur Notwendigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen im Bereich der Geschäftsführungstätigkeit des Vorstands hingewiesen werden (vgl. zuletzt BGH, Urteile vom 26. April 2004, II ZR 154/02 und 155/02).
  • KG, 11.02.2005 - 14 U 193/03

    Aktiengesellschaft: Voraussetzungen für die wirksame Zustellung einer

    Für die Stellung der Gebrüder Mnn OHG i. L. in anderen Hauptversammlungen der Beklagten hat der Senat dies bereits in seinen auch die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits betreffenden und bekannten Entscheidungen vom 25. April 2003 - 14 U 231/01 - (S. 12 Urteilsausfertigung) und vom 03. September 2004 - 14 U 333/02 - (S. 4 Urteilsausfertigung) entschieden.
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