Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.10.2004 - 14 U 35/04   

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https://dejure.org/2004,8072
OLG Celle, 14.10.2004 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,8072)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.10.2004 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,8072)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,8072)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurücktreten der von einem Bus ausgehenden Betriebsgefahr bei grobem Verschulden eines hinter dem Bus herlaufenden Fahrgastes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Rückschaupflicht eines Busfahrers nach Verlassen einer Bushaltestelle; Pflichtverletzung eines Busfahrers in kausalem Zusammenhang mit dem Sturz einer dem Bus nacheilenden Passantin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Rückschaupflicht eines Busfahrers nach Verlassen einer Bushaltestelle; Pflichtverletzung eines Busfahrers in kausalem Zusammenhang mit dem Sturz einer dem Bus nacheilenden Passantin

  • Judicialis

    BGB § 823 aF; ; BGB § 847 aF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 (aF); BGB § 847 (aF)
    Keine Haftung des Busfahreres bei Unfall wegen Hinterherlaufen hinter einem Bus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Opfer eines tragischen Busunfalls erhält kein Schmerzensgeld für amputiertes Bein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LG Essen, 26.05.2011 - 3 O 55/11

    Haftung des Busfahrers bei Sturz einer an den anfahrenden Bus heraneilenden

    In einem solchen Fall tritt die von dem anfahrenden Bus ausgehende Betriebsgefahr hinter dem groben eigenen Mitverschulden des Fußgängers zurück; vgl. dazu auch OLGR Celle 2005, 5 - 6.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 U 35/04   

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https://dejure.org/2005,32462
OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2005,32462)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.2005 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2005,32462)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2005,32462)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Schadensersatzpflicht der Bahn für Verunreinigung von Mineralquellen in den 80er Jahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 U 35/04
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage gibt (vgl. etwa BGH, NJW 2003, S. 3480 f.; BGHZ 159, S. 245 ff., 249; BGHZ 159, S. 254 ff., 258 f.; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl. 2005, Rdn. 9 zu § 529).

    Konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des vom Gericht eingeholten Gutachtens können nicht dadurch ersetzt werden, daß eine der Parteien es nicht für überzeugend hält (BGH, NJW 2003, S. 3480 f.).

  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 157/79

    Anlage i.S. v. § 22 WHG; Äthylacetat; Erdaushub; Grundwasser; Zustandsstörer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 U 35/04
    Dies entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHZ 80, S. 1 ff., 4; BGHZ 142, S. 227 ff., 231) und ist in der Literatur anerkannt (vgl. Czychowski/Reinhardt, WHG, 8. Aufl. 2003, Rdn. 50 zu 22).

    Der von der Berufungsführerin gezogene Vergleich mit dem "Tankaufliegerfall" (BGHZ 80, S. 1 ff.) ist nicht geeignet, eine Verneinung ihrer Einstandspflicht für aus dem Betrieb des Spritzzuges resultierende Schäden zu begründen.

  • BGH, 29.11.1979 - III ZR 101/77

    Anlagenhaftung für Tankerlöschbrücke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 U 35/04
    Zu Unrecht nimmt die Berufungsführerin für ihre Rechtsauffassung, wonach es sich haftungsrechtlich nicht um eine einheitliche Anlage gehandelt hat und die Inhaberschaft nach einzelnen Elementen getrennt aufzuspalten ist, die Entscheidung des BGH vom 29.11.1979 - III ZR 101/77 - (BGHZ 76, S. 35 ff., 40 f.) in Anspruch.
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 U 35/04
    Mit Recht weist zwar die Beklagte Nr. 1 darauf hin, daß der Nachweis des Haftungsgrundes auch dann den Regeln des § 286 ZPO unterliegt, wenn der Geschädigte Beweisschwierigkeiten hat (BGH, NJW 2004, S. 777 ff.).
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 144/63

    Wassergefährdung durch Tankfahrzeug sowie zum Anlagenbegriff; Benzinversickerung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 U 35/04
    Dies ergibt sich schon daraus, daß die Begriffe "Einbringen" und "Einleiten" in § 22 Abs. 2 WHG keine andere Bedeutung haben als in Abs. 1 derselben Vorschrift, und im übrigen aus dem Bestreben des Gesetzgebers, einen umfassenden Schutz des Wassers und eine entsprechende Haftung für solche Schäden zu erzielen, die infolge einer Änderung seiner Beschaffenheit entstehen (vgl. BGHZ 47, S. 1 ff., 7 mit Hinweis auf die Gesetzesmaterialien).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 U 35/04
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage gibt (vgl. etwa BGH, NJW 2003, S. 3480 f.; BGHZ 159, S. 245 ff., 249; BGHZ 159, S. 254 ff., 258 f.; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl. 2005, Rdn. 9 zu § 529).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 U 35/04
    Für die Frage, ob eine streitige Behauptung erwiesen ist, ist vielmehr die nach den Regeln des Prozeßrechts gewonnene persönliche Überzeugung des Tatrichters maßgeblich, die sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad der Gewissheit begnügen darf und muß, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, S. 245 ff., 256; Zöller/Greger, a.a.O., Rdn. 19 zu § 286 m.w.N.).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 U 35/04
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage gibt (vgl. etwa BGH, NJW 2003, S. 3480 f.; BGHZ 159, S. 245 ff., 249; BGHZ 159, S. 254 ff., 258 f.; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl. 2005, Rdn. 9 zu § 529).
  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2005 - 14 U 35/04
    Dies entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHZ 80, S. 1 ff., 4; BGHZ 142, S. 227 ff., 231) und ist in der Literatur anerkannt (vgl. Czychowski/Reinhardt, WHG, 8. Aufl. 2003, Rdn. 50 zu 22).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04   

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https://dejure.org/2004,25485
OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,25485)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.2004 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,25485)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 2004 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,25485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 331 O 130/03
  • OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 30.01.2002 - 14 U 85/01

    Pflichten des Fahrzeugführers beim Aussteigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04
    Der unter die gesteigerte Sorgfaltspflicht des § 14 Abs. 1 StVO fallende Vorgang des "Aussteigens" erstreckt sich bis zum endgültigen Verlassen des Fahrzeugs (vgl. Senat vom 30.01.2002, Gesch.-Nr. 14 U 85/01).
  • KG, 04.01.1973 - 12 U 764/72

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.06.2004 - 14 U 35/04
    Das gleiche gilt übrigens für die Entscheidung des Kammergerichts in DAR 73, 156 (so schon Senat a.a.O.).
  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - [...] Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f. ; LG Berlin, VersR 2002, 864 f. ).
  • LG Stuttgart, 22.04.2015 - 13 S 172/14

    Verkehrsunfallhaftung: Zurücktreten der Betriebsgefahr eines vorbeifahrenden Pkw

    Gerade bei dem plötzlichen Öffnen der Fahrertür eines parkenden Pkws unter Verstoß gegen § 14 StVO ist nach ganz herrschender Ansicht, welcher die Kammer folgt, von einem solchen schweren Verschulden auszugehen, weil das Fließen des Verkehrs nur dann gewährleistet ist, wenn sich die mit angemessener Geschwindigkeit und regelgerechtem Abstand Vorbeifahrenden darauf verlassen können, dass nicht unerwartet eine Fahrzeugtür in den Fahrbereich hinein geöffnet wird (vgl. beispielhaft LG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2010 - 13 S 228/09; KG Beschluss vom 06.03.2008 - 12 U 59/07; LG Limburg Urteil vom 09.10.2009 - 4 O 341/08; OLG Hamburg Beschluss vom 11.06.2004 - 14 U 35/04; OLG Stuttgart Urteil vom 07.04.2010 - 3 U 216/09).
  • LG Hagen, 20.12.2017 - 3 S 46/17

    Zusammenstoß zwischen einem im fließenden Verkehr befindlichen und einem

    In der Rechtsprechung wird zutreffenderweise bei einem (auch durch Anscheinsbeweis) erwiesenen Verstoß gegen die Vorschrift des § 14 Abs. 1 StVO und nicht erwiesenem Sorgfaltspflichtverstoß auf der Seite des Unfallgegners (hier also des Klägers) in der Regel eine vollständige Haftung des Ein- und Aussteigenden nach § 17 Abs. 1 StVG angenommen, da die Betriebsgefahr des gegnerischen Fahrzeugs hinter dem Verursachungsbeitrag des sorgfaltswidrig Ein- oder Aussteigenden vollständig zurücktrete (LG Stuttgart, Urteil vom 22. April 2015 - 13 S 172/14 m.V.a. LG Saarbrücken Beschluss vom 28.01.2010, Az. 13 S 228/09; KG, Beschluss vom 06.03.2008, Az. 12 U 59/07; LG Limburg, Urteil vom 09.10.2009, Az. 4 O 341/08; OLG Hamburg, Beschluss vom 11.06.2004, Az. 14 U 35/04; OLG Stuttgart Urteil vom 07.04.2010, Az. 3 U 216/09).
  • LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen;

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - zu finden in juris; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408; LG Berlin, VersR 2002, 864).
  • LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Das Aussteigen ist danach noch nicht beendet, solange die von ihm ausgehende Gefahr noch nicht vollständig beseitigt ist, etwa weil der Fahrer nach dem Schließen der Tür noch eine weitere Tür öffnet oder die Fahrbahn noch nicht verlassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 aaO mwN.; OLG Hamburg, OLGR Hamburg 2005, 84 f.).
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür

    Erfasst sind darüber hinaus insbesondere auch Situationen, in denen - wie hier vorliegend - der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 -.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84;OLG Hamm, NZV 2004, 408 f.; LG Berlin, VersR 2002, 864 f.).
  • LG Essen, 24.02.2022 - 3 O 17/20

    Verkehrsunfall

    Erfasst sind insbesondere auch Situationen, in denen der Insasse eines Kraftfahrzeugs sich im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Ein- oder Aussteigevorgang bei geöffneter Tür in das Kraftfahrzeug beugt, um etwa Gegenstände ein- oder auszuladen oder - wie hier - einem Kind beim Ein- oder Aussteigen zu helfen (vgl. OLG Bremen, NJW-RR 2008, 1203 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2006 - I-1 U 102/05 - Juris Rn. 5 ff.; OLG Hamburg, OLGR 2005, 84; OLG Hamm, NZV 2004, 408 f.; LG Berlin, VersR 2002, 864 f.).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2009 - L 14 U 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,116234
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2009 - L 14 U 35/04 (https://dejure.org/2009,116234)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.10.2009 - L 14 U 35/04 (https://dejure.org/2009,116234)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - L 14 U 35/04 (https://dejure.org/2009,116234)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.10.1998 - B 8 KN 1/97 U R

    Berufskrankheit - anhängiges Verwaltungsverfahren - unzuständiger Leistungsträger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2009 - L 14 U 35/04
    Zwar ist etwa in einem Urteil vom 8. Oktober 1998 (B 8 KN 1/97 U R = BSGE 83, 30 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1) der 8. Senat des BSG davon ausgegangen, dass ein solcher Herstellungsanspruch in bestimmten Konstellationen auch im Rahmen des § 59 Satz 2 SGB I gegeben sein könne (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Dezember 2008 - L 17 U 46/08).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2009 - L 14 U 35/04
    Grundsätzlich hat der sozialrechtliche Herstellungsanspruch aber zur Voraussetzung, dass der Sozialleistungsträger eine ihm auf Grund Gesetzes oder eines Sozialrechtsverhältnisses obliegende Pflicht, insbesondere zur Beratung und Auskunft (§§ 14, 15 SGB I), verletzt hat, sodann ist erforderlich, dass zwischen der Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers und dem Nachteil des Betroffenen ein ursächlicher Zusammenhang besteht und schließlich muss der durch das pflichtwidrige Verwaltungshandeln eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden können, wobei die Korrektur durch den Herstellungsanspruch dem jeweiligen Gesetzeszweck nicht widersprechen darf (vgl. etwa BSG, Urteil vom 1. April 2004 - B 7 AL 52/03 R = BSGE 92, 267 (279) = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 17.12.2003 - 1 BvR 2412/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2009 - L 14 U 35/04
    Die von der Klägerin im Schriftsatz vom 11. September 2006 erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 2412/03), der nach ihrer Auffassung insbesondere in Bezug auf § 287 Zivilprozessordnung Bedeutung für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits zukommen soll, ließ sich im Rahmen einer juris-Recherche weder auffinden, noch fand sich eine andere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit ähnlichem Aktenzeichen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - L 17 U 46/08

    Verletzung der Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2009 - L 14 U 35/04
    Zwar ist etwa in einem Urteil vom 8. Oktober 1998 (B 8 KN 1/97 U R = BSGE 83, 30 = SozR 3-5670 § 5 Nr. 1) der 8. Senat des BSG davon ausgegangen, dass ein solcher Herstellungsanspruch in bestimmten Konstellationen auch im Rahmen des § 59 Satz 2 SGB I gegeben sein könne (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3. Dezember 2008 - L 17 U 46/08).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.05.2010 - L 14 U 269/09
    Im vorausgegangenen Verfahren L 14 U 35/04 (S 71 U 55/00 des Sozialgerichts (SG) Oldenburg) machte die Klägerin als Rechtsnachfolgerin ihrer Mutter, diese wiederum als Rechtsnachfolgerin ihres Ehemannes, zugleich des Vaters der Klägerin, die Zahlung von Verletztengeld für den Zeitraum vom 11. Mai 1991 bis zum 31. Mai 1991 geltend.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - I-14 U 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25230
OLG Düsseldorf, 05.11.2004 - I-14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,25230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.11.2004 - I-14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,25230)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. November 2004 - I-14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,25230)
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