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Rechtsprechung
   KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03, 1 W 35/03, 1 W 36/03, 1 W 37/03, 1 W 38/03   

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KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03, 1 W 35/03, 1 W 36/03, 1 W 37/03, 1 W 38/03 (https://dejure.org/2003,2232)
KG, Entscheidung vom 23.09.2003 - 1 W 34/03, 1 W 35/03, 1 W 36/03, 1 W 37/03, 1 W 38/03 (https://dejure.org/2003,2232)
KG, Entscheidung vom 23. September 2003 - 1 W 34/03, 1 W 35/03, 1 W 36/03, 1 W 37/03, 1 W 38/03 (https://dejure.org/2003,2232)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • openjur.de
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    Eintragung von Familiennamen in Geburtenbücher; Türkischer Familienname; Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in Personenstandsbüchern; Wiedergabe von diakritischen Zeichen; Übernahme von sprachlichen Eigenarten bei dem Personenstandseintrag; ...

  • Wolters Kluwer

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  • Judicialis

    NamÜbK Art. 2 Abs. 1; ; PStV § 2 Abs. 1

  • Judicialis

    NamÜbK Art. 2 Abs. 1; ; PStV § 2 Abs. 1

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    NamÜbK Art. 2 Abs. 1; PStV § 2 Abs. 1
    Schreibweise von sich durch diakritische Zeichen unterscheidenden einzelnen Buchstaben des lateinischen Alphabets, hier der türkische Buchstabe "I"

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    NamÜbK Art. 2 Abs. 1; PStV § 2 Abs. 1
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    Schreibweise von sich durch diakritische Zeichen unterscheidenden einzelnen Buchstaben des lateinischen Alphabets, hier der türkische Buchstabe "I"

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    Schreibweise von sich durch diakritische Zeichen unterscheidenden einzelnen Buchstaben des lateinischen Alphabets, hier der türkische Buchstabe "I"

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    ZPO § 286; BGB § 823 Abs. 1
    Anscheinsbeweis für Verletzung einer Person auf einer Baustelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 91/93

    Begriff der anderen Urkunde

    Auszug aus KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03
    Dafür spricht nach Auffassung des Senats der Zweck des Übereinkommens, das gemäß seiner Präambel eine einheitliche Angabe von Namen in den Personenstandsregistern der einzelnen Staaten gewährleisten soll (vgl. BTDrucks 7/5203, S. 9; BGH StAZ 1994, 42, 44).
  • LG Stuttgart, 13.02.1986 - 2 T 1040/85
    Auszug aus KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03
    Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht angenommen, dass die unveränderte Eintragung des Schriftzeichens "I" nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil dieses dem deutschen bzw. lateinischen Alphabet schlechthin fremd wäre (vgl. dazu OLG Celle, StAZ 1998, 176, 177; s. aber auch LG Stuttgart, StAZ 1986, 168 und Staudinger/Hepting, BGB, 13. Aufl., Art. 10 EGBGB Rn. 38).
  • KG, 04.04.2000 - 1 W 8107/99
    Auszug aus KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03
    Die Beteiligte zu 8) ist nicht Beteiligte i.S.v. § 13a Abs. 1 FGG, weil sie als Standesamtsaufsichtsbehörde öffentliche Interessen wahrnimmt (BGH, a.a.O., S. 45; Senat, StAZ 2000, 216, 217).
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 29/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden - Mehrfamilienhaus

    Enthalten die zur Baugenehmigung gehörenden Bauvorlagen eine von den tatsächlichen Geländeverhältnissen auf dem Baugrundstück wesentlich abweichende Darstellung, so begründet das von daher zum einen keine Verletzung von Nachbarrechten durch die angefochtene Genehmigung, deren Inhalt den Beurteilungsgegenstand im Anfechtungsstreit bildet.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40) Zum anderen steht aber eine solche Baugenehmigung, von der die Bauherrin oder der Bauherr rechtlich im Ergebnis keinen Gebrauch gemacht hat beziehungsweise nach den faktischen Gegebenheiten des Baugrundstücks vielleicht sogar (von vorneherein) gar keinen Gebrauch machen konnte, späteren Einschreitensansprüchen der betroffenen Nachbarn auf Erlass und Durchsetzung einer Beseitigungsanordnung (§ 82 Abs. 1 LBO 2004) für ein abweichend von der Genehmigung ins Werk gesetztes Gebäude zur Ausräumung dadurch bewirkter etwaiger Nachbarrechtsverstöße grundsätzlich nicht entgegen.

    Was die - mit den Worten der Beigeladenen - "festgelegte" Geländeoberfläche(vgl. etwa zu den dabei eingeengten Entscheidungsspielräumen der Bauaufsichtsbehörden OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, Urteil vom 27.9.1994 - 2 R 46/93 -, SKZ 1995, 113 Leitsatz Nr. 20, wonach die Befugnis zur Festlegung einer vom natürlichen Geländeverlauf abweichenden Geländeoberfläche nicht dazu missbraucht werden darf, Verstöße gegen Bauvorschriften, die an die Höhe von Gebäudeteilen über der Geländeoberfläche anknüpfen (zum Beispiel die Abstandsflächenbestimmungen oder die planerische Begrenzung der Vollgeschoßzahl), zu "kaschieren" oder auszuräumen, ebenso Beschluss vom 17.9.1979 - II W 1.2047/79 -, BRS 35 Nr. 99, zu den Möglichkeiten bauaufsichtsbehördlicher "Festlegungen" von Geländeoberflächen OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.9.1997 - 2 R 30/96 -, BRS 59 Nr. 121 = BauR 1998, 314, wonach es nicht zu beanstanden ist, dass die Behörde die Geländeoberfläche als unteren Bezugspunkt für die Ermittlung der Wandhöhe einer Grenzgarage abweichend vom natürlichen Gelände gestaltend festlegt, wenn der ursprüngliche natürliche Geländeverlauf aufgrund von Veränderungen, die im Zuge einer vor mehr als 25 Jahren ausgeführten Bebauung vorgenommen wurden, nicht mehr in Erscheinung tritt und er sich auch aus den Geländeverhältnissen in der Umgebung nicht mehr zuverlässig ableiten lässt) als unteren Bezugspunkt der Berechnung angeht, ist für die rechtliche Überprüfung der Baugenehmigung davon auszugehen, dass diesen Berechnungen entsprechend den Vorgaben den § 7 Abs. 4 LBO 2004 die vermessungstechnisch ermittelte beziehungsweise angesichts auf dem Gelände vorgenommener Geländeveränderungen rekonstruierte (ehemalige) zur Rückseite hin abfallende "natürliche" Geländeoberfläche (§ 2 Abs. 7 LBO 2004) zugrunde liegt, und zwar - wie in der Beschwerde vorgetragen - in dem maßgeblichen Bereich der Außenwände des genehmigten Gebäudes.

  • OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

    (vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung) Das hat das Verwaltungsgericht im konkreten Fall zu Recht angenommen.
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden (Mehrfamilienhaus)

    Enthalten die zur Baugenehmigung gehörenden Bauvorlagen eine von den tatsächlichen Geländeverhältnissen auf dem Baugrundstück wesentlich abweichende Darstellung, so begründet das von daher zum einen keine Verletzung von Nachbarrechten durch die angefochtene Genehmigung, deren Inhalt den Beurteilungsgegenstand im Anfechtungsstreit bildet.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40) Zum anderen steht aber eine solche Baugenehmigung, von der die Bauherrin oder der Bauherr rechtlich im Ergebnis keinen Gebrauch gemacht hat beziehungsweise nach den faktischen Gegebenheiten des Baugrundstücks vielleicht sogar (von vorneherein) gar keinen Gebrauch machen konnte, späteren Einschreitensansprüchen der betroffenen Nachbarn auf Erlass und Durchsetzung einer Beseitigungsanordnung (§ 82 Abs. 1 LBO 2004) für ein abweichend von der Genehmigung ins Werk gesetztes Gebäude zur Ausräumung dadurch bewirkter etwaiger Nachbarrechtsverstöße grundsätzlich nicht entgegen.

    Was die - mit den Worten der Beigeladenen - "festgelegte" Geländeoberfläche(vgl. etwa zu den dabei eingeengten Entscheidungsspielräumen der Bauaufsichtsbehörden OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, Urteil vom 27.9.1994 - 2 R 46/93 -, SKZ 1995, 113 Leitsatz Nr. 20, wonach die Befugnis zur Festlegung einer vom natürlichen Geländeverlauf abweichenden Geländeoberfläche nicht dazu missbraucht werden darf, Verstöße gegen Bauvorschriften, die an die Höhe von Gebäudeteilen über der Geländeoberfläche anknüpfen (zum Beispiel die Abstandsflächenbestimmungen oder die planerische Begrenzung der Vollgeschoßzahl), zu "kaschieren" oder auszuräumen, ebenso Beschluss vom 17.9.1979 - II W 1.2047/79 -, BRS 35 Nr. 99, zu den Möglichkeiten bauaufsichtsbehördlicher "Festlegungen" von Geländeoberflächen OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.9.1997 - 2 R 30/96 -, BRS 59 Nr. 121 = BauR 1998, 314, wonach es nicht zu beanstanden ist, dass die Behörde die Geländeoberfläche als unteren Bezugspunkt für die Ermittlung der Wandhöhe einer Grenzgarage abweichend vom natürlichen Gelände gestaltend festlegt, wenn der ursprüngliche natürliche Geländeverlauf aufgrund von Veränderungen, die im Zuge einer vor mehr als 25 Jahren ausgeführten Bebauung vorgenommen wurden, nicht mehr in Erscheinung tritt und er sich auch aus den Geländeverhältnissen in der Umgebung nicht mehr zuverlässig ableiten lässt) als unteren Bezugspunkt der Berechnung angeht, ist für die rechtliche Überprüfung der Baugenehmigung davon auszugehen, dass diesen Berechnungen entsprechend den Vorgaben des § 7 Abs. 4 LBO 2004 die vermessungstechnisch ermittelte beziehungsweise angesichts auf dem Gelände vorgenommener Geländeveränderungen rekonstruierte (ehemalige) zur Rückseite hin abfallende "natürliche" Geländeoberfläche (§ 2 Abs. 7 LBO 2004) zugrunde liegt, und zwar - wie in der Beschwerde vorgetragen - in dem maßgeblichen Bereich der Außenwände des genehmigten Gebäudes.

  • OVG Saarland, 08.03.2007 - 2 R 9/06

    Reichweite der Privilegierung von Grenzgaragen

    (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 86 Leitsatz Nr. 40).
  • OVG Saarland, 09.02.2005 - 1 W 1/05

    Nachbarklage gegen grenzständiges Mehrfamilienhaus

    - vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung -.

    - vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.10.2003 - 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40 -.

  • OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10

    Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    (vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung) Das hat das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss bezogen auf die Rechtsstellung der Antragsteller als Eigentümer des dem Baugrundstück an der P straße gegenüber liegenden Wohnanwesens Nr. 8 (Parzelle Nr. 520/47) zutreffend verneint.
  • OLG Nürnberg, 31.03.2015 - 11 W 2502/14

    Personenstandssache auf Berichtigung der Namensangabe im Geburtseintrag für ein

    Wird ein Vorname in einer nach dem Namensstatut unzulässigen Schreibweise in ein Personenstandsregister eingetragen, so ist dieses zu berichtigen (BGHZ 121, 305/311; KG StAZ 2003, 361; OLG Celle StAZ 2012, 144; OLG Rostock StAZ 1994, 287/288; OLG Zweibrücken StAZ 1993, 11/12; Staudinger/ Reinhard Hepting/ Rainer Hausmann a. a. O. Rn 50, 54).
  • OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß BauGB §

    Maßgebend ist daher nicht die objektive (umfassende) Zulässigkeit des bekämpften Bauvorhabens, sondern allein die Frage des Vorliegens einer für den Erfolg des Nachbarwiderspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage des Antragstellers unabdingbaren Verletzung seinem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.8.1998 - 2 V 15/98 -, SKZ 1999, 120, Leitsatz Nr. 52, wonach der Umstand, dass eine Baugenehmigung lediglich gegen im öffentlichen Interesse erlassene Vorschriften verstößt und sich insoweit als erkennbar rechtswidrig erweist, keinen Grund darstellt, dem Nachbarinteresse an der Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit den Vorrang einzuräumen; ebenso etwa Beschlüsse vom 26.1.2007 - 2 W 27/06 -, SKZ 2007, 135, vom 16.12.2003 - 1 W 42/03 -, vom 24.6.2004 - 1 W 18/04 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 26, und vom 6.9.2004 - 1 W 26/04 -, SKZ 2005, 94, Leitsatz Nr. 35) Lassen sich die Erfolgsaussichten im Aussetzungsverfahren aufgrund der verfahrensformbedingt eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten nicht abschließend positiv beurteilen, so ist für eine Anordnung der kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung (§§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB) ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung nur Raum, wenn die überschlägige Rechtskontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der nachbarrechtlichen Unbedenklichkeit der angefochtenen Genehmigung ergibt.(vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung) Seit der Einführung des § 212a Abs. 1 BauGB rechtfertigt entgegen der Ansicht des Antragstellers aufgrund der dieser Vorschrift zu entnehmenden Gewichtungsvorgabe des Bundesgesetzgebers für eine grundsätzlich von der Einlegung von Rechtsbehelfen Dritter nicht gehinderten Ausnutzbarkeit der Baugenehmigungen der Umstand, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens aufgrund der eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten im vorläufigen Rechtsschutz als "offen" bewertet werden muss, es nicht mehr, unter Hinweis lediglich auf eine drohende Schaffung "vollendeter Tatsachen" den Suspensiveffekt des Nachbarrechtsbehelfs anzuordnen.(vgl. in dem Zusammenhang auch BVerfG, Beschluss vom 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08 -, NVwZ 2009, 240, wonach die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) es nicht gebietet, dass der Rechtsbehelf des Dritten gegen einen drittbelastenden Verwaltungsakt "im Regelfall automatisch aufschiebende Wirkung haben muss") Der Bundesgesetzgeber hat dem "Bauen auf eigenes Risiko" in dem Bereich den Vorrang eingeräumt und in diesen Fällen den Nachbarn für eine Realisierung etwaiger Abwehransprüche auf den Zeitpunkt nach einem Obsiegen in der Hauptsache mit gegebenenfalls gravierenden wirtschaftlichen Konsequenzen für die Bauherrinnen und Bauherren verwiesen.
  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    (vgl. hierzu im Einzelnen etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 und 1 W 35/03 -, SKZ 2004, 85, Leitsatz Nr. 40, st. Rechtsprechung) Das ist nicht der Fall.
  • VG Saarlouis, 21.07.2009 - 5 L 419/09

    Nachbarrechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 09.08.2001 - 2 V 4/01 - AS RP-SL 29, 182 = BRS 64 Nr. 191, vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 - und vom 15.01.2009 - 2 B 376/07 - m.w.N.

    BVerwG, Urteil vom 28.10.1993, a.a.O.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.10.2003 - 1 W 34/03 -.

  • OLG München, 19.01.2010 - 31 Wx 152/09

    Kindesname: Vorrang des EU-Gemeinschaftsrechts bei Eintragung eines aus den Namen

  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

  • OVG Saarland, 19.10.2008 - 2 B 347/08

    Nachbarschutz gegen Kfz-Werkstatt

  • OVG Saarland, 05.07.2007 - 2 B 144/07

    Nachbarschutz im Bereich genehmigungsfreien Bauens

  • OLG Hamm, 24.11.2004 - 20 U 157/04

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen verspäteter Meldung eines

  • OLG Karlsruhe, 12.08.2013 - 11 Wx 15/12

    Personenstandssache: Eintragung eines ergänzenden Zusatzes zur Großschreibweise

  • OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres

  • VG Saarlouis, 02.05.2006 - 5 F 9/06

    Zumutbarkeit eines Außenbereichsvorhabens für einen im Innenbereich wohnenden

  • OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08

    Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert

  • OLG Hamm, 04.08.2005 - 20 U 157/04

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers bei verspäteter Anzeige eines

  • OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18

    Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18

    Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige

  • VG Saarlouis, 31.07.2018 - 5 L 2652/16

    Anfechtung einer Baugenehmigung; Erteilung eines Bauscheins unter einer

  • OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 196/10

    Nachbarklage gegen vereinfachte Baugenehmigung-Carportanlage

  • OVG Saarland, 26.11.2010 - 2 B 275/10

    Nachbarschutz gegen Verbrauchermarkt

  • OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09

    Nachbarrechtschutz gegen Außengastronomie im Innenbereich; Aussetzungsantrag

  • OVG Saarland, 28.10.2010 - 3 B 180/10

    Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte bei Beschäftigung ausländischer

  • OVG Saarland, 11.05.2005 - 1 W 4/05

    Nachbarschutz gegen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • VG Saarlouis, 05.09.2018 - 5 L 2434/17

    Ersetzung des fehlenden Einvernehmens der Gemeinde

  • VG Saarlouis, 11.03.2013 - 5 L 1880/12

    Erfolgloser Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für ein grenzständiges

  • VG Saarlouis, 04.11.2011 - 5 L 624/11

    Eilrechtsschutzantrag einer Gemeinde gegen die Baugenehmigung für zwei

  • VG Saarlouis, 21.06.2022 - 5 L 544/22

    Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben

  • VG Saarlouis, 28.10.2021 - 5 L 1081/21

    Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen eine Teilbaugenehmigung bezüglich des

  • VG Saarlouis, 06.10.2010 - 5 L 915/10

    Einzelfall einer Zwangsgeldfestsetzung nach Erlass einer bauaufsichtlichen

  • VG Saarlouis, 01.10.2008 - 5 L 682/08

    Nachbarrechtswidrigkeit der Genehmigung einer Nutzungsänderung eines

  • VG Saarlouis, 25.07.2023 - 5 L 800/23

    Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus (rückwärtige

  • VG Saarlouis, 04.11.2021 - 5 L 1076/21

    Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen eine Teilbaugenehmigung für den Aushub

  • VG Saarlouis, 29.06.2016 - 5 L 815/16

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen eine

  • OVG Saarland, 23.09.2010 - 2 A 296/10

    Vorliegen einer Nachbarrechtsverletzung als eingeschränkter Entscheidungsinhalt

  • VG Saarlouis, 25.06.2019 - 5 L 799/19

    Im vereinfachten Verfahren erteilte Baugenehmigung für einen Carport, der

  • VG Saarlouis, 03.08.2018 - 5 L 808/18

    Baurechtliche Nachbarstreitigkeit gegen die Umnutzung einer Einlieger- zur

  • VG Saarlouis, 08.05.2012 - 5 L 240/12

    Baugenehmigung für Verbrauchermarkt in ausgewiesenem Überschwemmungsgebiet

  • VG Saarlouis, 14.09.2010 - 5 L 756/10

    Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung für eine Wohnhauserweiterung

  • VG Saarlouis, 09.06.2016 - 5 L 477/16

    Zulässigkeit eines Aufenthaltsgebäudes für Asylsuchende angrenzend an ein

  • VG Saarlouis, 15.09.2009 - 5 L 699/09

    Erfolgloser Nachbarrechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für einen nicht

  • VG Saarlouis, 24.05.2011 - 5 L 324/11

    Nachbarklage gegen die Erweiterung eines grenzständigen Wohnhauses

  • VG Saarlouis, 30.12.2011 - 5 L 1863/11

    Eilrechtsschutzantrag einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung wegen formell

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02   

Zitiervorschläge
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OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02 (https://dejure.org/2002,2564)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2002 - 14 U 36/02 (https://dejure.org/2002,2564)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 14 U 36/02 (https://dejure.org/2002,2564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Veröffentlichung des Ergebnisses vergleichender Warentests; Hinweis auf Belastung untersuchter Lebensmittel mit verbotenen Schadstoffen; Abgrenzung Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    EWG-VO Nr. 2377/90 Art. 5; ; EG-VO Nr. 1430/94 Art. 1; ; GG Art. 5; ; BGB § 823; ; BGB § 824; ; LMBG § 35

  • rechtsportal.de

    Veröffentlichung des Ergebnisses vergleichender Warentests; Hinweis auf Belastung untersuchter Lebensmittel mit verbotenen Schadstoffen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    ÖKO-TEST darf über belastete Shrimps berichten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 177
  • VersR 2004, 1060
  • afp 2003, 346
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02
    Der von einer zu erwartenden, seine wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigenden Presseäußerung Betroffene kann in entsprechender Anwendung von § 1004 i. V. m. § 823 Abs. 1 oder § 824 BGB - je nachdem, ob die Beeinträchtigung durch die Verbreitung von Werturteilen oder aber von Tatsachenbehauptungen erfolgt (hierzu BGHZ 65, S. 325 ff., 328 f.) - deren Unterlassung verlangen, wenn die mit ihr verbundene Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Wertschätzung nicht durch die gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (zur Maßgeblichkeit dieser Vorschrift auch für in Presseveröffentlichungen enthaltene Äußerungen vgl. BVerfGE 85, S. 1 ff., 11 f.) verfassungsrechtlich gewährte Meinungsäußerungsfreiheit gerechtfertigt wäre.

    Dabei steht außer Frage, daß die - wie hier - nicht zu Wettbewerbszwecken erfolgende Veröffentlichung vergleichender Warentests nicht schon als solche unzulässig ist (vgl. etwa BGHZ 65, S. 325 ff., 328; BGH NJW 1987, S. 2222 ff., 2223; NJW 1997, S. 2593 ff., 2594; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, Rn. 407 zu § 1 UWG; Prinz/Peters, Medienrecht 1999, Rn. 208; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse- und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, Rn. 416 - jeweils m. w. N.).

    Als wertende Meinungsäußerungen (zur diesbezüglichen Qualifizierung BGHZ 65, S. 325 ff., 328 f., BGH NJW 1989, S. 1923 f.) ist die Veröffentlichung derartiger Tests ebenso wie der zum Testergebnis hinführenden Aussagen im Text vielmehr nur dann unzulässig - mit der Folge, daß ein Unterlassungsanspruch besteht -, wenn die Untersuchung nicht neutral, sachkundig und im Bemühen um objektive Richtigkeit vorgenommen worden ist (BGH NJW 1989, S. 1923 f. m. w. N.).

    Bezüglich im Testbericht enthaltener Tatsachenbehauptungen kann ein Unterlassungsanspruch ferner bestehen, wenn diese Behauptungen unwahr sind (BGHZ 65, S. 325 ff., 329; BGH NJW 1989, S. 1923 f.).

  • BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88

    Unterlassungsanspruch des Herstellers beim Warentest

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02
    Als wertende Meinungsäußerungen (zur diesbezüglichen Qualifizierung BGHZ 65, S. 325 ff., 328 f., BGH NJW 1989, S. 1923 f.) ist die Veröffentlichung derartiger Tests ebenso wie der zum Testergebnis hinführenden Aussagen im Text vielmehr nur dann unzulässig - mit der Folge, daß ein Unterlassungsanspruch besteht -, wenn die Untersuchung nicht neutral, sachkundig und im Bemühen um objektive Richtigkeit vorgenommen worden ist (BGH NJW 1989, S. 1923 f. m. w. N.).

    Bezüglich im Testbericht enthaltener Tatsachenbehauptungen kann ein Unterlassungsanspruch ferner bestehen, wenn diese Behauptungen unwahr sind (BGHZ 65, S. 325 ff., 329; BGH NJW 1989, S. 1923 f.).

    Dies ergibt sich aus Art. 5 Abs. 1 GG und entspricht zudem der auf Markttransparenz und Verbraucheraufklärung bezogenen Funktion derartiger Veröffentlichungen (vgl. BGH NJW 1989, S. 1923 f. [1923]).

  • BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86

    Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02
    Dabei steht außer Frage, daß die - wie hier - nicht zu Wettbewerbszwecken erfolgende Veröffentlichung vergleichender Warentests nicht schon als solche unzulässig ist (vgl. etwa BGHZ 65, S. 325 ff., 328; BGH NJW 1987, S. 2222 ff., 2223; NJW 1997, S. 2593 ff., 2594; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, Rn. 407 zu § 1 UWG; Prinz/Peters, Medienrecht 1999, Rn. 208; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse- und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, Rn. 416 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 17.06.1997 - VI ZR 114/96

    Sachgerechte Durchführung einer von der Stiftung Warentest vorgenommenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02
    Dabei steht außer Frage, daß die - wie hier - nicht zu Wettbewerbszwecken erfolgende Veröffentlichung vergleichender Warentests nicht schon als solche unzulässig ist (vgl. etwa BGHZ 65, S. 325 ff., 328; BGH NJW 1987, S. 2222 ff., 2223; NJW 1997, S. 2593 ff., 2594; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, Rn. 407 zu § 1 UWG; Prinz/Peters, Medienrecht 1999, Rn. 208; Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz in Presse- und Rundfunk, 2. Aufl. 2001, Rn. 416 - jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 36/02
    Der von einer zu erwartenden, seine wirtschaftlichen Interessen beeinträchtigenden Presseäußerung Betroffene kann in entsprechender Anwendung von § 1004 i. V. m. § 823 Abs. 1 oder § 824 BGB - je nachdem, ob die Beeinträchtigung durch die Verbreitung von Werturteilen oder aber von Tatsachenbehauptungen erfolgt (hierzu BGHZ 65, S. 325 ff., 328 f.) - deren Unterlassung verlangen, wenn die mit ihr verbundene Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Wertschätzung nicht durch die gem. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG (zur Maßgeblichkeit dieser Vorschrift auch für in Presseveröffentlichungen enthaltene Äußerungen vgl. BVerfGE 85, S. 1 ff., 11 f.) verfassungsrechtlich gewährte Meinungsäußerungsfreiheit gerechtfertigt wäre.
  • OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14

    Unterlassungsansprüche des Herstellers einer Nussschokolade wegen der

    Aussagen sind mit einem erläuternden Zusatz zu versehen, soweit dies für deren richtige Einordnung und Bewertung erforderlich ist (OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2002 - 14 U 36/02, Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 24 U 177/07

    Fristlose Kündigung aufgrund ständig verspäteter Mietzahlungen

    Ständig verspätete Mietzahlungen, ohne dass die in § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB umschriebenen Rückstände erreicht werden, rechtfertigen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, jedenfalls nach vorheriger Abmahnung, die fristlose Kündigung (BGH WM 2008, 31; 2007, 155; 2006, 193; 1997, 540; NJW-RR 1988, 77; vgl. auch OLG Rostock OLGR 2003, 30; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 945; Senat n.v. Beschluss vom 11.09.2007 - I-24 U 68/07).
  • VG Münster, 02.04.2019 - 11 K 5015/16

    Veröffentlichung der Ergebnisse eines Warentests für Mastferkel rechtswidrig

    vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 -, juris, Rn. 28 ff.; OLG München, Urteil vom 9. September 2014 - 18 U 516/14 -, juris, Rn. 98; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Oktober 2002 - 14 U 36/02 -, juris, Rn. 28.
  • OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 16 U 24/05

    Vergleichender Warentest: Anforderungen an die Veröffentlichung von

    Von der Veröffentlichung vergleichender Warentests betroffene Produzenten können verlangen, dass zur Missdeutung des Untersuchungsergebnisses führende Äußerungen unterlassen werden und Aussagen, für deren richtige Einordnung oder Bewertung dies erforderlich ist, nur mit einem erläuternden Zusatz - der nicht seinerseits missverständlich, verzerrend oder gar unwahr sein darf - veröffentlicht werden (OLG Karlsruhe - 25. Oktober 2002 - 14 U 36/02 = NJW-RR 2003, 177).
  • KG, 10.04.2006 - 9 U 108/05
    Nicht mehr hinzunehmen ist die Veröffentlichung eines Testberichts erst dann, wenn in ihm unter Verstoß gegen § 824 Abs. 1 BGB unwahre Tatsachen behauptet werden oder wenn durch eine als Werturteil anzusehende Testaussage rechtswidrig in den nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des betroffenen Unternehmens eingegriffen wird (vgl. zu diesen Kriterien BGH, NJW 1976, 620/622 [BGH 09.12.1975 - VI ZR 157/73] - Warentest II; BGH, NJW 1987, 2222/2223 [BGH 10.03.1987 - VI ZR 144/86] - Warentest IV; NJW 1989, 1922/1923 [BGH 16.03.1989 - VII ZR 23/88] - Warentest V; NJW 1997, 2593/2594 [BGH 17.06.1997 - VI ZR 114/96] - PC-Drucker; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 1697/1698 - FINANZtest; Senat, Urt. vom 20.2.1998 - 9 U 1536/97; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 177/178; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1634/1635; Baumbach/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl. (2006), Einl UWG Rn. 7.30).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.07.2002 - 14 U 36/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16259
OLG Hamburg, 03.07.2002 - 14 U 36/02 (https://dejure.org/2002,16259)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.07.2002 - 14 U 36/02 (https://dejure.org/2002,16259)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 14 U 36/02 (https://dejure.org/2002,16259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Haftung einer Versicherungsmaklerin nach den Grundsätzen der Sachwalterhaftung; Haftung des Handelsmaklers; Erlaubnisverfahren für Drittlandunternehmen; Beweislast hinsichtlich der Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten bei der Sachwalterhaftung; Darlegungslast ...

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Haftung des Versicherungsmaklers

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; HGB § 48; HGB § 93; HGB § 98; HGB § 343; HGB § 347; HGB § 348; VAG § 5; VAG § 6; VAG § 140; VAG § 144 a; VVG § 6; VVG § 61
    Vermittlung einer Luftfahrtversicherung mit einem Versicherungsunternehmen ohne Zulassung für die EU

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des VM, Vermittlung einer Luftfahrtversicherung mit einem VU ohne Zulassung für die EU

  • competence-site.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Maklerhaftung bei unklaren Leistungserklärungen des BU-Versicherers

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Wegen schlechter Versichererwahl bestraft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1507
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Hamburg, 08.11.2001 - 327 O 292/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 14 U 36/02
    327 0 292/00.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.11.2001 (Az.: 327 O 292/00) wird zurückgewiesen.

  • BGH, 22.05.1985 - IVa ZR 190/83

    Versicherungsmakler als Sachwalter

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2002 - 14 U 36/02
    a) Zunächst ist das Landgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass die Beklagte zu 1) als gewerbsmäßige Versicherungsmaklerin nach den Grundsätzen der Sachwalterhaftung (vgl. u. a. BGHZ 94 359 ff [richtig: BGHZ 94, 356, 359 ff - d. Red.] ; Senat, Urteil vom 8.12.2000, 14 U 81/00) verpflichtet war, die Interessen der ihr anvertrauten Versicherungsinteressenten umfassend und intensiv wahrzunehmen.
  • BGH, 09.06.2004 - IV ZR 454/02

    Zulassungsgründe der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung ; Rechtliche

    Die behauptete Divergenz zwischen dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (VersR 1998, 839) und dem Berufungsurteil (VersR 2002, 1507) besteht nicht.
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