Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11   

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https://dejure.org/2012,47563
OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11 (https://dejure.org/2012,47563)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.02.2012 - 14 U 36/11 (https://dejure.org/2012,47563)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2012 - 14 U 36/11 (https://dejure.org/2012,47563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Haftung für Sturz des Geschädigten nach Aussteigen aus dem Unfallwagen erlittene Verletzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88

    Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
    Der BGH hat einen haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhang auch dann verneint, wenn ein zunächst unverletzter Unfallbeteiligter aufgrund der unfallbedingten und durch das Verhalten des Unfallgegners nach dem Unfall verursachten Aufregung später einen Schlaganfall erleidet (BGH, Urteil vom 6.Juni 1989 - VI ZR 241/88, VersR 1989, 923).

    Welche Gefahrenmomente insoweit zu berücksichtigen sind, hängt wiederum von deren Schutzzweck ab (vgl. BGH, Urteil vom 6.Juni 1989 - VI ZR 241/88, VersR 1989, 923).

    Gleiches kommt in Betracht, wenn sich in dem anlässlich der Bergung oder Unfallaufnahme erlittenen gesundheitlichen Schaden gerade die Gefahren des Straßenverkehrs an der Unfallstelle verwirklichen (BGH, Urteil vom 6. Juni 1989 - VI ZR 241/88, VersR 1989, 923, 924).

  • BGH, 10.02.2004 - VI ZR 218/03

    Zurechnungszusammenhang bei Unfall aufgrund einer Sperrung der Autobahn

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
    In einem weiteren Urteil hat der BGH den erforderlichen Zurechnungszusammenhang verneint, wenn ein nachfolgendes Fahrzeug in eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäß abgesicherte Unfallstelle hineinfährt (Urteil vom 10.02.2004 - VI ZR 218/09, NJW 2004, 1375).

    Hierfür bedarf es eines unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen dem Unfallereignis und der Gesundheitsverletzung (BGH, Urteil vom 10. Februar 2004 - VI ZR 218/03, NJW 2004, 1375 f).

  • OLG Saarbrücken, 27.08.1998 - 3 U 1018/97

    Nichtangurten im Oldtimer: Mitverschulden?

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
    Andererseits hat das OLG Saarbrücken (Urteil vom 27. August 1998 - 3 U 1018/97 - VersR 2000, 987) einen Zurechnungszusammenhang mit einem Erstunfall bejaht, wenn sich das zunächst unverletzte Opfer des Erstunfalls in den Straßengraben setzt und wenige Minuten später von einem nachfolgenden Fahrzeug bei dem Versuch, der noch ungesicherten Unfallstelle auszuweichen, überrollt wird.
  • BGH, 28.10.1969 - VI ZR 61/68

    Haftung - Unfallschädiger - Unfall - Unfallstelle

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
    Nach einem Urteil des BGH vom 28. Oktober 1969 (VI ZR 61/68, Versicherungsrecht 1970, 61) soll es dem Erstschädiger nicht mehr zuzurechnen sein, wenn das stark unter Alkoholeinfluss stehende Unfallopfer in der Folgezeit selbst grob verkehrswidrig nach bei dem Unfall verlorenen Kleidungsstücken sucht und dabei von einem Zweitfahrzeug erfasst und getötet wird.
  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
    Vielmehr fehlt es an der erforderlichen Zurechnung eines Schadens zum Betrieb des Fahrzeugs, wenn dieser Schaden sich in einem Gefahrenkreis verwirklicht hat, der unabhängig von der Betriebsgefahr besteht (BGH, Urteil vom 2. Juli 1991 - VI ZR 6/91 - NZV 1991, 387).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 33/90

    Deliktische Haftung des Verfolgten für Schäden des Verfolgers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
    Demgemäß ist ein Schaden bereits dann bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeug entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren verwirklicht haben, wenn das Schadensgeschehen also bei wertender Betrachtung durch das Fahrzeug wenigstens mitgeprägt worden ist (BGH, Urteil vom 3. Juli 1990 - VI ZR 33/90 - NZV 1990, 425).
  • OLG Frankfurt, 03.07.1990 - 14 U 43/89

    Schaden durch Selbsttötung nach Unfall

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
    Nach OLG Frankfurt, Urteil vom 3. Juli 1990 - 14 U 43/89, VersR 1991, 458 f fehlt es auch dann an einem Zurechnungszusammenhang, wenn der Geschädigte einen Verkehrsunfall erleidet und sich danach 250 m von der Unfallstelle entfernt aufgrund einer Fehlreaktion in Selbsttötungsabsicht vor ein anderes Fahrzeug wirft.
  • BGH, 04.05.1993 - VI ZR 283/92

    Ansprüche bei selbstgefährdendem Verhalten nach "Herausforderung"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.02.2012 - 14 U 36/11
    Aus diesem Grund hat der BGH mit Urteil vom 4. Mai 1993 (VI ZR 282/92, NJW 1993, 2234) die Haftung eines Brandverursachers für die Verletzung eines Feuerwehrmannes verneint, die er nach Löschen des Brandes beim Aufrollen der benutzten Feuerwehrschläuche erlitt.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - I-14 U 36/11   

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https://dejure.org/2011,57437
OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - I-14 U 36/11 (https://dejure.org/2011,57437)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.2011 - I-14 U 36/11 (https://dejure.org/2011,57437)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - I-14 U 36/11 (https://dejure.org/2011,57437)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer abgestuften Darlegungslast und Beweislast i.R.d. Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber einem Geschäftsführer der GmbH (hier: Schädigung durch eine überhöhte Steuerberatervergütung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 43 Abs. 2; StBGebV § 11
    Vorliegen einer abgestuften Darlegungslast und Beweislast i.R.d. Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber einem Geschäftsführer der GmbH (hier: Schädigung durch eine überhöhte Steuerberatervergütung)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerberaterhonorar kein Schaden der GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ausschluss, Ermessensspielraum, Gesellschaftsrecht, Haftung, Prozessvertreter, Schadensersatzklagen, überprüfbares Ermessen, Vertretungsbefugnis, Zwei-Personen-Gesellschaft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 05.06.1975 - II ZR 23/74

    ITT - Treuepflicht des GmbH-Mehrheitsgesellschafter gegenüber dem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11
    Die vorliegende Fallgestaltung kann jedoch keine andere Beurteilung erfahren als die praktisch gleichgelagerte Klage eines Gesellschafters einer GmbH gegen einen Mitgesellschafter, die ebenfalls auf Leistung an die Gesellschaft gerichtet ist (vgl. BGHZ 65, 15).

    Eine solche Klage kann auch ohne vorhergehenden Gesellschafterbeschluss, dessen Herbeiführung namentlich beim Vorliegen einer Pattsituation zwischen den Gesellschaftern (einer Zwei-Mann-GmbH) Schwierigkeiten indiziert, insbesondere dann erhoben werden, wenn - wie auch hier - eine Schädigung des Vermögens der Gesellschaft geltend gemacht wird (vgl. BGH WM 2005, 281; 1990, 1240; BGHZ 65, 15; BGH ZIP 1982, 1203).

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11
    Demgegenüber muss der Geschäftsführer Umstände dafür darlegen und beweisen, dass das schadensauslösende Verhalten nicht pflichtwidrig gewesen ist oder ihn zumindest kein Schuldvorwurf hinsichtlich der Pflichtverletzung trifft (BGH NJW 2003, 358; OLG Köln NZG 2009, 1223).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NZG 2008, 705; BGHZ 152, 280 ff.) greift zugunsten des Geschäftsführers einer GmbH ein Haftungsprivileg ein, wenn er im Rahmen unternehmerischen Ermessens handelt und sein Handeln auf einer sorgfältigen Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruht.

  • OLG Köln, 22.01.2009 - 18 U 142/07

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für eine ohne Zustimmung des Beirats

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11
    Demgegenüber muss der Geschäftsführer Umstände dafür darlegen und beweisen, dass das schadensauslösende Verhalten nicht pflichtwidrig gewesen ist oder ihn zumindest kein Schuldvorwurf hinsichtlich der Pflichtverletzung trifft (BGH NJW 2003, 358; OLG Köln NZG 2009, 1223).
  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11
    Eines rechtsgestaltenden Urteils bedarf es zur Ausschließung eines Gesellschafters aus der GmbH nur dann nicht, wenn schon die Satzung der Gesellschaft einen Ausschluss durch einen rechtsgestaltenden Gesellschafterbeschluss vorsieht (allgemeine Ansicht, vgl. etwa BGHZ 32, 17; BGH GmbHR 2003, 1062; OLG Düsseldorf OLGR 2008, 180; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 6 U 78/97 - juris).
  • BGH, 26.10.1981 - II ZR 72/81

    Wirksame Abberufung eines Geschäftsführers einer GmbH - Notgeschäftsführer als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11
    Der Mitgesellschafter/-geschäftsführer G, der nach dem unstreitigen Sachverhalt einzelvertretungsberechtigt ist (vgl. HR-Auszug, Anlage K 9 AH), kann die Gesellschaft jedoch prozessual wirksam vertreten, was aus den insoweit zutreffenden Gründen der Berufungsbegründung auch bei der Inanspruchnahme eines anderen Gesellschafter-Geschäftsführers zulässig ist (vgl. BGH Urt. v. 26.10.1981 - II ZR 72/81 - juris).
  • BGH, 28.06.1982 - II ZR 199/81

    Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Rückzahlung entnommener

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11
    Eine solche Klage kann auch ohne vorhergehenden Gesellschafterbeschluss, dessen Herbeiführung namentlich beim Vorliegen einer Pattsituation zwischen den Gesellschaftern (einer Zwei-Mann-GmbH) Schwierigkeiten indiziert, insbesondere dann erhoben werden, wenn - wie auch hier - eine Schädigung des Vermögens der Gesellschaft geltend gemacht wird (vgl. BGH WM 2005, 281; 1990, 1240; BGHZ 65, 15; BGH ZIP 1982, 1203).
  • BGH, 14.05.1990 - II ZR 125/89

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11
    Eine solche Klage kann auch ohne vorhergehenden Gesellschafterbeschluss, dessen Herbeiführung namentlich beim Vorliegen einer Pattsituation zwischen den Gesellschaftern (einer Zwei-Mann-GmbH) Schwierigkeiten indiziert, insbesondere dann erhoben werden, wenn - wie auch hier - eine Schädigung des Vermögens der Gesellschaft geltend gemacht wird (vgl. BGH WM 2005, 281; 1990, 1240; BGHZ 65, 15; BGH ZIP 1982, 1203).
  • BGH, 21.03.1996 - IX ZR 240/95

    Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen; Vereinbarung eines Entgelts für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11
    Zwar führt eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nicht schlechthin zur zivilrechtlichen Unwirksamkeit einer entsprechenden Gebührenvereinbarung (etwa nach § 134 BGB, vgl. hierzu BGH VersR 2002, 1570; NJW 1996, 1954); gleichwohl kann sie in mehrfacher Hinsicht zu rechtlichen Komplikationen führen.
  • BGH, 26.01.1998 - II ZR 279/96

    Vertretung einer Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit Vorstandsmitgliedern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11
    Ein Gesellschafterbeschluss ist zwar grundsätzlich materielles Erfordernis für die Geltendmachung einer Forderung einer GmbH, so dass eine ohne Beschluss der Gesellschafter erhobene Klage gegen den Geschäftsführer wegen materiellen Fehlens einer materiellen Anspruchsvoraussetzung abzuweisen wäre (vgl. BGH NZG 2004, 962; NJW 1999, 2115; 1998, 1646; jew. m.w.N.).
  • BGH, 03.05.1999 - II ZR 119/98

    Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.05.2011 - 14 U 36/11
    Ein Gesellschafterbeschluss ist zwar grundsätzlich materielles Erfordernis für die Geltendmachung einer Forderung einer GmbH, so dass eine ohne Beschluss der Gesellschafter erhobene Klage gegen den Geschäftsführer wegen materiellen Fehlens einer materiellen Anspruchsvoraussetzung abzuweisen wäre (vgl. BGH NZG 2004, 962; NJW 1999, 2115; 1998, 1646; jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 210/99

    Steuerberatergebühren bei nachträglicher Jahresbuchführung

  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 437/99

    Gebührenvereinbarung - Schriftform - Gesetzliche Vergütung - Übersteigender

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 224/02

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Geschäftsführer einer in

  • BGH, 29.11.2004 - II ZR 14/03

    Rechtstellung eines Gesellschafters einer zweigliedrigen, wegen

  • OLG Brandenburg, 05.06.2008 - 12 U 116/07

    Haftung des Geschäftsführers der GmbH wegen Untreue und Obliegenheitsverletzung

  • OLG Düsseldorf, 22.10.1998 - 6 U 78/97
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2001 - 23 U 27/01

    Honoraransprüche ; Steuerberatergebühren; Steuerberatung;

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2005 - 23 U 190/04

    Gebührenanspruch einer RA-Partnerschaft für "laufende Finanzbuchhaltung" und

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2006 - 15 U 39/06

    Zur Wirksamkeit des Ausschlusses eines GmbH-Gesellschafters

  • OLG Hamm, 19.08.1998 - 25 U 42/98

    Gebührenanspruch eines Steuerberaters; Anspruch eines Steuerberaters auf Zahlung

  • BGH, 30.06.2003 - II ZR 326/01

    Zeitpunkt des Ausscheidens eines kündigenden Gesellschafters

  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 202/07

    Haftungsprivilegierung eines GmbH-Geschäftsführers imRahmen des ihm zustehenden

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 14 U 36/11   

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https://dejure.org/2011,121652
LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2011 - L 14 U 36/11 (https://dejure.org/2011,121652)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12.12.2011 - L 14 U 36/11 (https://dejure.org/2011,121652)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - L 14 U 36/11 (https://dejure.org/2011,121652)
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