Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017

Rechtsprechung
   KG, 11.04.2017 - 14 U 43/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,62898
KG, 11.04.2017 - 14 U 43/15 (https://dejure.org/2017,62898)
KG, Entscheidung vom 11.04.2017 - 14 U 43/15 (https://dejure.org/2017,62898)
KG, Entscheidung vom 11. April 2017 - 14 U 43/15 (https://dejure.org/2017,62898)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 19.01.2017 - 23 U 1843/16

    Geltendmachung rückständiger Kommanditeinlage im Liquidationsstadium einer

    Soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 28.11.2016 ein weiteres Urteil des OLG Stuttgart vom 23.11.2016 (14 U 43/15) zur MLR Beteiligung-GmbH & Co KG i.L. vorlegt, ergibt sich daraus kein Widerspruch zur Ansicht des Senats.

    Soweit die Klägerin im Schriftsatz vom 28.11.2016 auf das beigefügte Urteil des OLG Stuttgart vom 23.11.2016, 14 U 43/15 zu einer Schwestergesellschaft der Klägerin verweist, verkennt sie, dass nach Ansicht des OLG Stuttgart im dortigen Verfahren die Einlage zur Durchführung der Liquidation weiterhin erforderlich ist (S. 14 unten).

  • OLG Saarbrücken, 29.03.2017 - 1 U 82/16

    Publikumskommanditgesellschaft: Einlagepflicht des Kommanditisten im

    Abgesehen davon, dass ein Widerrufsrecht aufgrund einer Haustürsituation im Streitfall zweifelhaft ist, ist ein Widerruf nach vom Senat vertretener Auffassung während des Liquidationsverfahrens nicht mehr zulässig (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2016 - 14 U 43/15).
  • OLG Koblenz, 11.08.2017 - 8 U 1297/16

    Liquidation einer Publikumskommanditgesellschaft: Rechtliches Interesse bei einer

    Vorliegend kann dahinstehen, ob ein Widerruf während des Liquidationsverfahrens bereits deshalb unzulässig ist, weil das Interesse an der reibungslosen und zügigen Liquidation es verbietet, einem einzelnen Gesellschafter ein gesondertes Ausscheiden noch während des Auseinandersetzungsverfahrens zu gestatten (so: Saarländisches OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.03.2017 - 1 U 82/16 -, juris Rn. 121 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 11.12.1978 - II ZR 41/78 -, juris im Fall einer außerordentlichen Kündigung wegen arglistiger Täuschung; OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2016 - 14 U 43/15 -, juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 14 U 43/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,96425
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 14 U 43/15 (https://dejure.org/2017,96425)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.07.2017 - L 14 U 43/15 (https://dejure.org/2017,96425)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - L 14 U 43/15 (https://dejure.org/2017,96425)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 14 U 43/15
    Auch reicht für die Annahme des Kausalzusammenhangs das bloße zeitnahe Auftreten der Gesundheitsstörungen nach einem Unfall nicht aus; dies gilt auch dann, wenn andere - konkurrierende Ursachen - als Erklärung für die Entstehung der Gesundheitsstörungen nicht erkennbar sind [vgl. BSG, Urteile vom 9. Mai 2006, B 2 U 26/04 R und B 2 U 40/05 R; vom 27. Juni 2000, B 2 U 29/99 R, juris].
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 14 U 43/15
    Beim vernünftigen Abwägen aller Umstände müssen die auf eine unfallbedingte Verursachung hinweisenden Faktoren so stark überwiegen, dass hierauf die Entscheidung gestützt werden kann [vgl. BSG, Urteil vom 2. Februar 1978, 8 RU 66/77, juris; Schönberger/Mehrtens/Valentin Arbeitsunfall und Berufskrankheit 9. Aufl. 2017, S. 25ff m.w.N.].
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 14 U 43/15
    Auch reicht für die Annahme des Kausalzusammenhangs das bloße zeitnahe Auftreten der Gesundheitsstörungen nach einem Unfall nicht aus; dies gilt auch dann, wenn andere - konkurrierende Ursachen - als Erklärung für die Entstehung der Gesundheitsstörungen nicht erkennbar sind [vgl. BSG, Urteile vom 9. Mai 2006, B 2 U 26/04 R und B 2 U 40/05 R; vom 27. Juni 2000, B 2 U 29/99 R, juris].
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 14 U 43/15
    Auch reicht für die Annahme des Kausalzusammenhangs das bloße zeitnahe Auftreten der Gesundheitsstörungen nach einem Unfall nicht aus; dies gilt auch dann, wenn andere - konkurrierende Ursachen - als Erklärung für die Entstehung der Gesundheitsstörungen nicht erkennbar sind [vgl. BSG, Urteile vom 9. Mai 2006, B 2 U 26/04 R und B 2 U 40/05 R; vom 27. Juni 2000, B 2 U 29/99 R, juris].
  • BSG, 21.09.2010 - B 2 U 25/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - kombinierte Anfechtungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 14 U 43/15
    An dieser Klagebefugnis fehlt es jedoch, wenn hinsichtlich des konkreten Klagebegehrens, hier Gewährung von Verletztenrente, eine gerichtlich überprüfbare Verwaltungsentscheidung nicht vorliegt [vgl. Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom 21. September 2010, B 2 U 25/09 R, juris].
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 46/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Pflegeperson -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 14 U 43/15
    Geht es, wie vorliegend, zunächst nur um die Frage, ob ein Versicherungsfall - hier ein Arbeitsunfall - vorliegt, steht im Entscheidungszeitpunkt nicht fest, welche der in Frage kommenden Leistungen im konkreten Fall tatsächlich beansprucht werden können und für welchen Zeitraum sie ggf. zu erbringen sind [vgl. BSG Urteil vom 7. September 2004, B 2 U 46/03 R, juris].
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 14 U 43/15
    Eine Tatsache ist erst dann bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen [vgl. BSG in BSGE 45, 19; BSGE 7, 103, 106 sowie 19, 52, 53].
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2017 - L 14 U 43/15
    Dabei müssen der Gesundheitserstschaden wie auch die längerdauernden (Folge-)Gesundheitsschäden sicher feststehen (Vollbeweis) und durch Einordnung in eines der gängigen Diagnosesysteme (z.B. ICD-10, DSM IV) unter Verwendung der dortigen Schlüssel exakt bezeichnet werden [vgl. BSG, u.a. Urteil vom 15. Mai 2012, B 2 U 31/11 R, juris].
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