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   OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98   

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https://dejure.org/1999,6238
OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98 (https://dejure.org/1999,6238)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.11.1999 - 14 U 43/98 (https://dejure.org/1999,6238)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. November 1999 - 14 U 43/98 (https://dejure.org/1999,6238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anbringen eines Bettgitters; Patientenschutz; Sturz; Krankenhausaufenthalt; Schadensersatz; Schmerzensgeld

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sorgfaltspflichten gegenüber Patienten - Bettgitter - früherer Sturz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.07.1976 - 8 U 47/76
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
    b) Deshalb bedarf es, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, besonderer Gründe im Einzelfall, wenn aufgrund der Obhuts- und Fürsorgepflicht des Krankenhausträgers zum Schutz des Patienten ein Gitter angebracht werden soll (vgl. OLG Düsseldorf AHRS 3500/22 - halbseitig gelähmter Patient nach Krampfanfall und Fieber, besondere Gründe zur Anbringung eines Schutzgitters bejaht; zu anderen Schutzmaßnahmen OLG Frankfurt VersR 1995, 1498 - Schlaganfallpatientin, die auf dem Weg zur Toilette gestürzt war, besondere Gründe verneint; OLG Düsseldorf VersR 1977, 456 = AHRS 3020/4 - sehbehinderte Patientin nach Staroperation, besondere Gründe verneint; OLG Düsseldorf AHRS 3215/4 - auf dem OP-Tisch gelagerter prämedizierter Patient, Gefahrenlage verneint).

    Die Medikation oder die Vorerkrankungen der Klägerin können - wie schon ausgeführt - hierzu nicht angeführt werden (vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 1977, 456 = AHRS 302014 - vor dem Ereignis verabreichte Schmerz- und Schlafmittel, Sturz nicht vorhersehbar).

  • BGH, 25.06.1991 - VI ZR 320/90

    Sorgfaltspflicht bei Krankentransport im Krankenhaus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
    Es geht vorliegend auch nicht um einen Bereich, in weichem etwa vom Pflegepersonal sichere Vorsorge gegen bekannte Gefahren - wie bei speziellen Verrichtungen - zu erwarten war (BGH v. 18.12.90 - VI ZR 169/90 = VersR 1991, 1540 = AHRS 6338/1 - Sturz des Patienten beim Krankentransport; BGH v. 25.06.91 - VI ZR 320/90 = VersR 1991, 1058 = AHRS 3500/23 - Sturz des Patienten aus dem Duschstuhl; OLG Köln VersR 1990, 1240 = AHRS 3500/18 - Sturz des Patienten von der Untersuchungsliege; OLG Köln AHRS 3215/5 - Sturz aus dem Bett bei unterlegter Bettpfanne).
  • OLG Köln, 21.06.1989 - 27 U 156/88

    Diagnostik; Therapie; Augenärztliche Krankenhaus-Ambulanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
    Es geht vorliegend auch nicht um einen Bereich, in weichem etwa vom Pflegepersonal sichere Vorsorge gegen bekannte Gefahren - wie bei speziellen Verrichtungen - zu erwarten war (BGH v. 18.12.90 - VI ZR 169/90 = VersR 1991, 1540 = AHRS 6338/1 - Sturz des Patienten beim Krankentransport; BGH v. 25.06.91 - VI ZR 320/90 = VersR 1991, 1058 = AHRS 3500/23 - Sturz des Patienten aus dem Duschstuhl; OLG Köln VersR 1990, 1240 = AHRS 3500/18 - Sturz des Patienten von der Untersuchungsliege; OLG Köln AHRS 3215/5 - Sturz aus dem Bett bei unterlegter Bettpfanne).
  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
    Es geht vorliegend auch nicht um einen Bereich, in weichem etwa vom Pflegepersonal sichere Vorsorge gegen bekannte Gefahren - wie bei speziellen Verrichtungen - zu erwarten war (BGH v. 18.12.90 - VI ZR 169/90 = VersR 1991, 1540 = AHRS 6338/1 - Sturz des Patienten beim Krankentransport; BGH v. 25.06.91 - VI ZR 320/90 = VersR 1991, 1058 = AHRS 3500/23 - Sturz des Patienten aus dem Duschstuhl; OLG Köln VersR 1990, 1240 = AHRS 3500/18 - Sturz des Patienten von der Untersuchungsliege; OLG Köln AHRS 3215/5 - Sturz aus dem Bett bei unterlegter Bettpfanne).
  • OLG Frankfurt, 28.06.1994 - 14 U 155/91

    Anforderungen an die Betreuung eines Schlaganfallpatienten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
    b) Deshalb bedarf es, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, besonderer Gründe im Einzelfall, wenn aufgrund der Obhuts- und Fürsorgepflicht des Krankenhausträgers zum Schutz des Patienten ein Gitter angebracht werden soll (vgl. OLG Düsseldorf AHRS 3500/22 - halbseitig gelähmter Patient nach Krampfanfall und Fieber, besondere Gründe zur Anbringung eines Schutzgitters bejaht; zu anderen Schutzmaßnahmen OLG Frankfurt VersR 1995, 1498 - Schlaganfallpatientin, die auf dem Weg zur Toilette gestürzt war, besondere Gründe verneint; OLG Düsseldorf VersR 1977, 456 = AHRS 3020/4 - sehbehinderte Patientin nach Staroperation, besondere Gründe verneint; OLG Düsseldorf AHRS 3215/4 - auf dem OP-Tisch gelagerter prämedizierter Patient, Gefahrenlage verneint).
  • OLG Oldenburg, 14.01.1997 - 5 U 139/95

    Behandlung nach Unfall im Schwimmbad; Vorliegen schwerer traumatischer Befunde im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.11.1999 - 14 U 43/98
    Denn eine deshalb an sich in Betracht kommende Beweiserleichterung hat auszuscheiden, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen Fehler und Gesundheitsschaden - auch im Sinne einer Mitursächlichkeit - ganz unwahrscheinlich ist (vgl. Steffen/Dressier, Arzthaftungsrecht, 7. Aufl., Rn. 520 m.w.N.; OLG Oldenburg VersR 1997, 1405 - unterlassene Abklärung einer Schädelverletzung durch CT bei ausgeschlossener operativer Beseitigung der Schädigung).
  • OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06

    Arzthaftung; TEP-Operation; Risikoaufklärung; Robodoc

    Dies zeigt ein Vergleich mit anderen in der Rechtsprechung entschiedenen Fallgestaltungen: So hat das OLG Stuttgart eine besondere Sicherung des Bettes nur bei drohender Bewusstseinstrübung oder Verwirrtheit, von der hier nicht ausgegangen werden kann, für notwendig gehalten (OLGR 2001, 239).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2002 - 22 U 98/99

    Pflegevertrag: Sturz eines pflegebedürftigen Heimbewohners aus dem Bett;

    Diese Frage ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn bei dem Pflegebedürftigen infolge der bei ihm vorliegenden geistigen Behinderung und der damit einhergehenden Bewusstseinstrübung, Verwirrtheit und Desorientiertheit die Gefahr besteht, dass er aus dem Bett stürzen und sich dabei gesundheitlichen Schaden zufügen kann (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt am Main in VersR 95, 1498 f.; OLG Stuttgart in OLGR Stuttgart 01, 239 if.; LG Heidelberg in MedR 93, 300 und in NJW 98, 2747).
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