Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verdachtsberichterstattung in Anzeigenblatt; Presserechtlicher Unterlassungsanspruch; Abgrenzung des Begriffs "Tatsachenbehauptung" von "Meinungsäußerung"; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Qualifizierung als wahr oder unwahr; Preisgabe der Identität des Betroffenen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Betrug
Art. 5 Abs. 1 GG
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; StGB §§ 185 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Presserechtlicher Unterlassungsanspruch: Abgrenzung Tatsachenbehauptung / Meinungsäußerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 25.01.2001 - 1 O 347/00
- OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 688
- afp 2003, 338
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01
a) Weiteres Erfordernis zu einem Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung ist neben einer rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers, daß es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. etwa BGHZ 128, S. 1 ff., 12;… Löffler/Ricker, a.a.O., Kap. 44, Rn. 32 ff.;… Wenzel, a.a.O., Rn. 14.95;… Steffen, a.a.O., Rn. 334 ff. zu § 6 LPG;… Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 744 - jeweils m.w.N.).Auch der Präventionsgedanke (BGHZ 128, S. 1 ff., 15;… Prinz/Peters, a.a.O., Rn. 767 - jeweils m.w.N.) gebietet im vorliegenden Fall nicht die Zahlung einer Entschädigung.
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2002 - 14 U 48/01
Der von einer zu erwartenden ehrverletzenden Presseäußerung Betroffene kann in entsprechender Anwendung der §§ 1004, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, §§ 185 ff. StGB deren Unterlassung verlangen, wenn der mit ihr verbundene Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht nicht durch die gemäß Art. 5 Abs. 1 S.1 GG (zur Maßgeblichkeit dieser Vorschrift auch für in Presseveröffentlichungen enthaltene Äußerungen vgl. BVerfGE 85, S. 1ff., 11f.) verfassungsrechtlich gewährleistete Meinungsäußerungsfreiheit gerechtfertigt wäre.
- AG Hamburg-Altona, 11.12.2007 - 316 C 127/07
Weitergabe von Daten zu IP-Adresse rechtswidrig
Grundsätzlich wird eine Person durch den Vorwurf eines moralisch verwerflichen Handelns erheblich in ihrem Persönlichkeitsrecht betroffen (…so BVerfG, B.v. 24.5.2006, NJW 2006, S. 3769, 3773; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt.v. 17.5.2002, NJW-RR 2003, S. 688ff für Betrugsvorwurf;… LG Mannheim, Urt.v. 24.11.2006, PStR 2007, S. 145, zitiert nach juris,für Vorwurf der Untreue).Grundsätzlich tritt die Meinungsfreiheit bei unwahren Tatsachenbehauptungen hinter das Persönlichkeitsrecht zurück (…BVerfG, B.v. 10.11.1998, NJW 1999, S. 1322, 1324; OLG Karlsruhe, Urt.v. 17.5.2002, NJW-RR 2003, S. 688, 690).
Allgemein wird die konkrete Gefahr einer künftigen, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzenden Äußerung vermutet, wenn eine solche Äußerung bereits erfolgt ist und Wiederholungsgefahr nicht durch das Verhalten des Verletzers ausgeräumt ist (OLG Karlsruhe, Urt.v. 17.5.2002, NJW-RR 2003, S. 688, 689).
- OLG Düsseldorf, 22.06.2011 - 15 U 17/08
Grundsätze der Verdachtsberichterstattung durch die Presse
Weder darf sie entlastende Umstände verschweigen, noch eine Vorverurteilung enthalten (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.5.2002, 14 U 48/01 = NJW-RR 2003, 681, 690). - LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13
Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr
Für die Beurteilung, ob ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht, ist indes der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2002, 14 U 48/01, NJW-RR 2003, 688).
- OLG Karlsruhe, 17.06.2005 - 14 U 16/05
Presseberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsanwalt: …
b) Es ist unstreitig, daß sich das den Gegenstand der streitgegenständlichen Presseveröffentlichung bildende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft M. weder zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch zu dem - für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs maßgeblichen (hierzu OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, S. 688 ff., 690 unter I 2 b bb) - Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (Senatstermin am 13.05.2005) gegen den Kläger gerichtet hat. - VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1231/03
Anspruch eines Beamten auf Widerruf einer seine Berufsehre verletzenden Äußerung …
Für die Qualifizierung einer Tatsachenbehauptung als wahr oder unwahr ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.05.2002 - 14 U 48/01 -). - OLG München, 28.07.2015 - 18 U 169/15
Schadensersatzanspruch wegen einer Bezeichnung als Antisemit in einer Sendung
Das gilt jedenfalls dann, wenn sich wie im vorliegenden Fall aus dem Kontext der Äußerung nicht entnehmen lässt, aufgrund welcher Umstände die Äußernde zu ihrem negativen Urteil gelangt ist (vgl. BGH VersR 1982, 904; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 688-695). - LG Karlsruhe, 08.08.2006 - 2 O 564/05
Bürgermeister Eidenmüller unterliegt mit Schmerzensgeldklage gegen das Land …
Voraussetzung für eine Geldentschädigung ist nach der Rechtsprechung, dass erstens eine schwerwiegende Verletzung vorliegen muss, bei der zweitens die Beeinträchtigung nach der Art der Verletzung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. nur BGH NJW 1971, 698; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 692 [OLG Karlsruhe 17.05.2002 - 14 U 48/01] ).
Rechtsprechung
OLG Hamburg, 21.11.2001 - 14 U 48/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)