Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2009

Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.06.2003 - 14 U 49/03   

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https://dejure.org/2003,2658
OLG Celle, 30.06.2003 - 14 U 49/03 (https://dejure.org/2003,2658)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.06.2003 - 14 U 49/03 (https://dejure.org/2003,2658)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 14 U 49/03 (https://dejure.org/2003,2658)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Abstürzen des Computers kurz vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Erhebung einzelner in der vorgelegten Berufungsbegründungsschrift unterlassener Begründungen

  • JurPC

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung bei Computerabsturz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Erhebung einzelner in der vorgelegten Berufungsbegründungsschrift unterlassener Begründungen

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233; ZPO § 234
    Wiedereinsetzung bei Abstürzen des Computers kurz vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Wiedereinsetzung nach Ausfall des Computers vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Wiedereinsetzung nach Ausfall des Computers vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 30 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Wiedereinsetzung nach Ausfall des Computers vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3497 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1439
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90

    Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2003 - 14 U 49/03
    Eine Partei ist nämlich berechtigt, die ihr vom Gesetz eingeräumte prozessuale Frist bis zu ihrer Grenze auszunutzen (BVerfG, NJW 1991, 2076).
  • BGH, 18.11.1999 - III ZR 87/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2003 - 14 U 49/03
    Jedoch ist es auch zulässig, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einzelner (in der vorgelegten Berufungsbegründungsschrift unterlassener) Begründungen zu verlangen (vgl. BGH NJW 2000, 364).
  • BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn sie das rechtzeitige Erstellen oder Absenden eines Schriftsatzes verhindern (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2015 - V ZB 75/13, NJW-RR 2015, 1196 Rn. 10; Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 9; vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2003, 1439, 1440, juris Rn. 10).
  • OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12

    Droht der Ablauf einer Frist vor Gericht, kann eine Sekunde entscheidend sein -

    Zwar kann eine technische Störung, die die fristgerechte Herstellung eines Schriftsatzes verhindert, einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn diese unvorhersehbar und unvermeidbar ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1439).
  • BGH, 23.06.2004 - IV ZB 9/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlustes des Schriftsatzes im

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von solchen Fällen, in denen es infolge einer Computerpanne kurz vor Fristablauf gänzlich unmöglich wird, einen Text rechtzeitig zu erstellen (OLG Celle NJW-RR 2003, 1439 f.) oder in denen ein defektes Faxgerät die rechtzeitige Übermittlung unmöglich macht (BGH, Beschluß vom 20. Februar 2003 - V ZB 60/02 - NJW-RR 2003, 861 f.).
  • BGH, 12.02.2015 - V ZB 75/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Spracherkennungssoftware als

    Zwar stellen nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare Störungen einer EDV-Anlage einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn sie das rechtzeitige Erstellen oder Absenden eines Schriftsatzes verhindern (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 9; OLG Celle, NJW-RR 2003, 1439, 1440; Hk-ZPO/Saenger, ZPO, 6. Aufl., § 233 Rn. 30; PG/Milger, ZPO, 6. Aufl., § 233 Rn. 63; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 233 Rn. 23 unter "Technische Störung").
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 22 U 34/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Denn selbst wenn der Senat die von der Prozessbevollmächtigten der Beklagten mitgeteilten Störungen der EDV-Anlage der Kanzlei bzw. deren Server-Verbindung (zu einem externen Server) als wahr unterstellt (vgl. Zöller-Greger, a.a.O., § 233, Rn 23, Stichwort: Technische Störung; BGH, Beschluss vom 09.05.2006, a.a.O.; OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2003, 14 U 49/03, NJW-RR 2003, 1439; BGH, Beschluss vom 17.05.2004, II ZB 22/03, NJW 2004, 2525), diese - entsprechend der o.a. Grundsätze - als unnormale, unvorhersehbare Verzögerungen bewerten und daher annehmen wollte, dass es der Prozessbevollmächtigten der Beklagten vor etwa 23.30 Uhr nicht möglich gewesen sein soll, ein vollständiges Exemplar der Berufungsbegründung (nebst den zuvor bereits vom Sekretariat vorbereiteten Anlagen, vgl. 1720/1725 GA) zu erstellen, stellt es sich als den Beklagten zuzurechnendes anwaltliches Verschulden i.S.v. §§ 233, 85 Abs. 2 BGB dar, dass sich die Prozessbevollmächtigte der Beklagten in den bis zum Fristablauf um 24.00 Uhr verbleibenden etwa 30 Minuten zunächst mit der Erstellung von Kopien der 55-seitigen Berufungsbegründungsschrift (d.h. zur Erstellung für die Fristwahrung nicht zwingend notwendiger Abschriften i.S.v. § 133 ZPO, vgl. dort: "... sollen ...", vgl. auch Zöller-Greger, a.a.O., § 133, Rn 3 mwN) beschäftigt hat, statt pflichtgemäß und im Sinne eines - jedenfalls in diesem späten Zeitpunkt - "sichersten Weges" das vollständige Exemplar der Berufungsbegründung (nebst Anlagen) schleunigst von der T.-straße zum Nachtbriefkasten des OLG an der C. zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 03.05.2011, a.a.O., dort Rn 12/13 mwN; BGH, Beschluss vom 09.05.2006, a.a.O., Musielak, a.a.O., § 233, Rn 27 mwN), zumal dies - nach eigenen Angaben der Prozessbevollmächtigten der Beklagten - innerhalb von 30 Minuten auch durchaus realisierbar gewesen wäre (vgl. 1725 GA unten: "... nur wenige Minuten ...").
  • OLG Frankfurt, 29.12.2016 - 26 Sch 11/16

    Fehlen von Datum und Ort bei Schiedsspruch

    Der Umstand, dass sich unmittelbar aus dem Schiedsspruchs selbst der Tag, an dem er erlassen wurde, sowie der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens nicht ergeben (§ 1054 Abs. 3 ZPO), führt nicht zur Unwirksamkeit des Schiedsspruchs (vgl. Zöller-Geimer, ZPO, 31. Auflage 2016, Rdnr. 9, 10 zu § 1054 ZPO; Musilak/Voit, ZPO, 13. Auflage 2016, Rdnr. 7 zu § 1053 ZPO; OLG München, SchiedsVZ 2013, 230 ff.; a.A. MüKo-Münch, ZPO, 4. Auflage 2013, Rdnr. 35 zu § 1054 ZPO), zumal sich die fehlenden Angaben durch Hinzuziehung des Protokolls der Schiedsgerichtsverhandlung vom 22.12.2014 ermitteln lassen (vgl. hierzu OLG Stuttgart, NJW-RR 2003, 1439).
  • OLG München, 05.01.2010 - 34 Sch 7/07
    Die fehlende Ortsangabe machte ihn nicht unwirksam (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2003, 1439).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2009 - L 14 U 49/03   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.06.2009 - L 14 U 49/03 (https://dejure.org/2009,117221)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - L 14 U 49/03 (https://dejure.org/2009,117221)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2009 - L 14 U 49/03
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 5. Februar 2008 - Az. B 2 U 8/07 R -) setzt dieses die eigenständige Bewertung der verfahrensentscheidenden Tatsachenfragen voraus.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2014 - L 1 R 332/11
    Der Kläger hat seinen Vortrag ergänzend ein im Parallelverfahren in Angelegenheiten der gesetzlichen Unfallversicherung (SG Bremen, S 5 U 99/00 und LSG Niedersachsen-Bremen, L 14 U 49/03) erstelltes Gutachten (Prof. Dr. T., Gutachten vom 29.09.2008 und ergänzende Stellungnahme vom 09.03.2009) vorgelegt.
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