Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09   

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https://dejure.org/2009,10119
OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09 (https://dejure.org/2009,10119)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.06.2009 - 14 U 5/09 (https://dejure.org/2009,10119)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - 14 U 5/09 (https://dejure.org/2009,10119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Masselose Liquidation einer GmbH: Befriedigung vorrangig eigener Ansprüche durch den Liquidator; Wirksamkeit des Verjährungsverzichts des Geschäftsführers für die GmbH hinsichtlich eigener Vergütungsansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Befriedigung eigener Ansprüche des Liquidators im Falle einer masselosen Liquidation; Wirksamkeit von Erklärungen des GmbH-Geschäftsführers hinsichtlich seiner Vergütungsansprüche

  • Judicialis

    GmbHG § 43 Abs. 2; ; GmbHG § 46 Nr. 5; ; GmbHG § 70; ; GmbHG § 71 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsfolgen der Befriedigung eigener Ansprüche des Liquidators im Falle einer masselosen Liquidation; Wirksamkeit von Erklärungen des GmbH-Geschäftsführers hinsichtlich seiner Vergütungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Verzicht auf Verjährungseinrede gegenüber eigenen Ansprüchen des GmbH-Geschäftsführers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09
    Der von ihr pauschal behauptete Eintritt einer verschärften Haftung gem. § 819 Abs. 1 BGB setzt nicht nur die positive Kenntnis der Tatsachen voraus, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt, sondern auch der Rechtsfolgen des fehlenden Rechtsgrundes (BGHZ 118, 383, 392; Münchener Kommentar zum BGB/Schwab, Band 5, 5. Auflage 2009, § 819 Rn. 2 ff.; Palandt/Sprau BGB, 68. Auflage 2009, § 819 Rn. 2).
  • FG Hamburg, 24.01.2007 - 4 V 201/06

    Ausfuhrerstattung: Primärnachweis - Aussetzung der Vollziehung ohne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09
    Vielmehr wurde der Klägerin und den außenstehenden Gläubigerin das soeben erst durch die Aufhebung eines Rückforderungs- und Sanktionsbescheids des Hauptzollamts H. durch das Finanzgericht H. (Az.: 4 V 201/06) erworbene Vermögen umgehend wieder entzogen.
  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09
    Genau wie beim Geschäftsführer einer werbenden GmbH (vgl. dazu BGH NJW 1991, 1680, 1681; BGH NJW 1995, 1750, 1751; BGH NJW 2000, 2983, 2983; Ulmer/Habersack/Winter/Hüffer aaO § 46 Rn. 52 ff.; Scholz/Schmidt aaO § 46 Rn. 70 f. jeweils m.w.N.) liegt die Zuständigkeit für das Anstellungsverhältnis umfassend bei der Gesellschafterversammlung und nicht bei anderen Geschäftsführern oder Liquidatoren.
  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 255/07

    Zur Alleinvertretungsbefugnis des GmbH-Geschäftsführers bei Liquidation

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09
    Dabei kann der Senat dahinstehen lassen, ob der Beklagte beim Abschluss der Vereinbarung vom 30.12.2003 gegen das Verbot des Insichgeschäfts gem. § 181 BGB verstoßen hat (vgl. zu den Beschränkungen der Vertretungsbefugnis der Liquidatoren bei fehlender Satzungsbestimmung: Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 27.10.2008 - Az.: II ZR 255/07; Reymann GmbHR 2009, 176 ff.).
  • BGH, 03.07.2000 - II ZR 282/98

    Abschluß eines Geschäftsführeranstellungsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09
    Genau wie beim Geschäftsführer einer werbenden GmbH (vgl. dazu BGH NJW 1991, 1680, 1681; BGH NJW 1995, 1750, 1751; BGH NJW 2000, 2983, 2983; Ulmer/Habersack/Winter/Hüffer aaO § 46 Rn. 52 ff.; Scholz/Schmidt aaO § 46 Rn. 70 f. jeweils m.w.N.) liegt die Zuständigkeit für das Anstellungsverhältnis umfassend bei der Gesellschafterversammlung und nicht bei anderen Geschäftsführern oder Liquidatoren.
  • BGH, 09.12.1996 - II ZR 240/95

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für einen Beratungsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09
    Bei der Einmanngesellschaft entfällt nach der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes das Erfordernis eines förmlichen Beschlusses der Gesellschafterversammlung gem. §§ 69 Abs. 1, 46 Nr. 8, 48 Abs. 3 GmbHG als Voraussetzung der Anspruchsgeltendmachung (BGH NJW 1997, 741, 742; ausdrücklich zustimmend: Baumbach/Hueck/Zöllner aaO § 46 Rn. 63; Scholz/Schmidt, GmbH-Gesetz, Band 11, 10. Auflage 2007, § 46 Rn. 153).
  • BGH, 18.11.1969 - II ZR 83/68

    GmbH: Abtretung der Einlageforderung und Aufrechnung gegen sie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09
    Unabhängig davon ist es einem Liquidator nach der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes im Fall einer masselosen Liquidation verwehrt, Ansprüche von sich selbst, ihm besonders nahestehender Gläubiger oder Gesellschafter zum Nachteil der anderen Gesellschaftsgläubiger vorrangig zu befriedigen (BGH NJW 1970, 469, 470 f. zur Abtretung einer Einlageforderung gegen einen Mitgesellschafter; ausdrücklich zustimmend: Ulmer/Habersack/Winter/Paura aaO § 70 Rn. 12 a. E.; Scholz/Schmidt aaO § 70 Rn. 8; Rowedder/Schmidt-Leithoff/Rasner aaO § 70 Rn. 12).
  • BGH, 25.03.1991 - II ZR 169/90

    Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für Änderungen des Dienstvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.06.2009 - 14 U 5/09
    Genau wie beim Geschäftsführer einer werbenden GmbH (vgl. dazu BGH NJW 1991, 1680, 1681; BGH NJW 1995, 1750, 1751; BGH NJW 2000, 2983, 2983; Ulmer/Habersack/Winter/Hüffer aaO § 46 Rn. 52 ff.; Scholz/Schmidt aaO § 46 Rn. 70 f. jeweils m.w.N.) liegt die Zuständigkeit für das Anstellungsverhältnis umfassend bei der Gesellschafterversammlung und nicht bei anderen Geschäftsführern oder Liquidatoren.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.12.2009 - 14 U 5/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,35501
OLG Celle, 30.12.2009 - 14 U 5/09 (https://dejure.org/2009,35501)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.12.2009 - 14 U 5/09 (https://dejure.org/2009,35501)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Dezember 2009 - 14 U 5/09 (https://dejure.org/2009,35501)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Regulierung eines Unterhaltsschadens nach tödlichem Verkehrsunfall: Annahme eines Vergleichsvertrages zwischen Geschädigtem und Versicherer aufgrund des außergerichtlichen Regulierungsverhaltens; Unwirksamkeit eines Regulierungsvergleichs bei nachträglichen Zweifeln am ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 844 Abs 1 BGB; § 779 Abs 1 BGB; § 123 BGB
    Abrechnung; Anfechtung; arglistige Täuschung ; Aufklärung; Aufklärungspflicht; Einkommen; Geschädigter; Hinterbliebener; Hinweis; Hinweispflicht; Insolvenz; Insolvenzverfahren; Kenntnis; Nachlassinsolvenz; Nachlassinsolvenzverfahren; Offenbarungspflicht; Regulierung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Vergleich unwirksam? (IBR 2010, 1087)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.03.2002 - X ZR 157/99

    Beschränkungen der Handlungsvollmacht

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2009 - 14 U 5/09
    Denn eine daraus gegebenenfalls folgende Einschränkung von Entscheidungsbefugnissen betrifft nicht notwendig die Frage der Vertretungsmacht, sondern kann sich - wie vom Landgericht zutreffend gewürdigt - auch allein auf die Befugnisse des Mitarbeiters im Innenverhältnis beziehen, von denen die Vertretungsmacht grundsätzlich nicht abhängt (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2002, 967 - juris-Rdnr. 7).

    Bei einem großen Unternehmen können jedoch auch Vertragsabschlüsse von erheblicher finanzieller Tragweite noch zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb zu rechnen sein, sodass ein Dritter in Ermangelung gegenteiliger Äußerungen davon ausgehen kann, eine aus schlüssigem Verhalten zu entnehmende Handlungsvollmacht erstrecke sich auch auf derartige Verträge (vgl. BGH, NJW-RR 2002, 967 - Rdnr. 8 f. m. w. N.).

  • OLG Zweibrücken, 25.10.2007 - 6 UF 10/07

    Störung der Geschäftsgrundlage: Anpassung eines Vergleichs über den

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2009 - 14 U 5/09
    Ein Irrtum über Umstände, die der Vergleich gerade beheben soll, die mithin selbst Gegenstand des Vergleichs sein sollen, ist dagegen unbeachtlich (vgl. OLG Zweibrücken, OLGR 2008, 104 - juris-Rdnr. 12).

    Sie sind insbesondere dann anwendbar, wenn beide Parteien von falschen tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen sind, der gemeinsame Irrtum sich aber nicht auf Streit ausschließende Umstände bezogen hat (OLG Zweibrücken, OLGR 2008, 104, juris-Rdnr. 15; Staudinger-Marburger, a. a. O., Rdnr. 85).

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 230/97

    Wirksamkeit eines Vergleichs zwischen einem Transportversicherer und einem

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2009 - 14 U 5/09
    Er braucht deshalb nicht auf Umstände hinzuweisen, von denen er annehmen kann, dass darauf Wert gelegt und dementsprechend nach ihnen gefragt wird (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 1989, 763 - juris-Rdnr. 11 m. w. N. und BGH, NJW 2000, 2497 - juris-Rdnr. 27 m. w. N.).

    Zwar ist die Anwendbarkeit der für das Fehlen oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage geltenden allgemeinen Grundsätze nicht durch die Bestimmung des § 779 BGB ausgeschlossen (vgl. dazu BGH, NJW 2000, 2497 - juris-Rdnr. 22).

  • OLG Hamm, 21.02.2005 - 13 U 25/04

    Beachtlichkeit eines Irrtums über ungewisse Umstände bei einem Vergleich

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2009 - 14 U 5/09
    Für streitige oder ungewisse Umstände, deren Bedeutung und Folgen die Parteien zur Streitbeilegung im Vergleich regeln, die in Wahrheit aber von den angenommenen Größen abweichen, übernehmen die Parteien selbst das Risiko (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 65 - juris-Rdnr. 9).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2009 - 14 U 5/09
    Er braucht deshalb nicht auf Umstände hinzuweisen, von denen er annehmen kann, dass darauf Wert gelegt und dementsprechend nach ihnen gefragt wird (vgl. zum Ganzen BGH, NJW 1989, 763 - juris-Rdnr. 11 m. w. N. und BGH, NJW 2000, 2497 - juris-Rdnr. 27 m. w. N.).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 274/02

    Rechtsstellung des Verletzten und der beteiligten Versicherungsträger nach einem

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2009 - 14 U 5/09
    Voraussetzung ist danach, dass die Parteien sich beim Abschluss des Vergleichs über tatsächliche Gegebenheiten geirrt haben, die sich außerhalb des Streits oder der Ungewissheit befanden (vgl. BGH, BGHZ 155, 342 - juris-Rdnr. 26 m. w. N.).
  • BGH, 13.04.1970 - III ZR 75/69

    Grundsatzentscheidung zum Streitwert in der Unfallregulierung und zum

    Auszug aus OLG Celle, 30.12.2009 - 14 U 5/09
    Zwar hält es der Bundesgerichtshof (vgl. NJW 1970, 1122 - juris-Rdnr. 45 m. w. N.) für möglich, dass ein Haftpflichtversicherer den Weg wählen kann, den Schadensfall im Wege einer bloßen "Abrechnung" zu bereinigen, ohne dazu einen Vergleich im Sinne von § 779 BGB schließen zu müssen.
  • OLG München, 23.06.2021 - 10 U 5138/20

    Fixkosten bei Ermittlung des Unterhaltsschadens nach Verkehrsunfall

    Ein Vertrag erfordert wechselseitige, übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien (vgl. OLG Celle, Urteil vom 30. Dezember 2009 - 14 U 5/09, juris Rn. 25).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 14 U 5/09   

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https://dejure.org/2010,118430
LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 14 U 5/09 (https://dejure.org/2010,118430)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.11.2010 - L 14 U 5/09 (https://dejure.org/2010,118430)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. November 2010 - L 14 U 5/09 (https://dejure.org/2010,118430)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 3/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abgrenzung abhängiger Beschäftigung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 14 U 5/09
    Ihre Einschätzung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 2 U 3/08 R - m. w. N.).
  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 21/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Stützrente - Aufhebung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 14 U 5/09
    Maßgebend ist das jeweilige materielle Recht (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), vgl. Urteil vom 20. März 2007 - B 2 U 21/06 R - juris Rn. 11 - m. w. N.).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2010 - L 14 U 5/09
    Die zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind deshalb bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 2 U 25/05 R - m. w. N.).
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