Rechtsprechung
   OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 54/11   

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OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 54/11 (https://dejure.org/2011,639)
OLG Celle, Entscheidung vom 26.10.2011 - 14 U 54/11 (https://dejure.org/2011,639)
OLG Celle, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 14 U 54/11 (https://dejure.org/2011,639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zustandekommen eines Architektenvertrages, Abgrenzung zur kostenlosen Akquise

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einstufung der Leistungserbringung bis hin zur Leistungsphase 4 des § 15 HOAI a.F. als unentgeltlich in Abhängigkeit eines entsprechenden Parteiwillens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstufung der Leistungserbringung bis hin zur Leistungsphase 4 des § 15 HOAI a.F. als unentgeltlich in Abhängigkeit eines entsprechenden Parteiwillens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HOAI (a.F.) § 15; BGB § 133; BGB § 157
    Abgrenzung von unentgeltlicher Akquise und entgeltlicher Leistungserbringung beim Architektenvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigungsplanung noch Akquisition?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Genehmigungsplanung noch Akquisition? (IBR 2012, 210)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 21
  • NZBau 2011, 6
  • NZBau 2012, 118
  • BauR 2012, 139
  • BauR 2012, 527
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZR 143/06

    Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 54/11
    Der Abschluss eines Architektenvertrages setzt nach alledem darauf bezogene, übereinstimmende Willenserklärungen voraus, wobei der Vertragsschluss auch konkludent erfolgen oder durch die Entgegennahme bestimmter Leistungen in Betracht kommen kann, sofern ein entsprechender Wille der Parteien festzustellen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 110 - juris-Rdnr. 14; OLG Celle, IBR 2011, 341 - juris-Rdnr. 4).

    Auch wenn eine vorherige Beauftragung mit den Leistungsphasen 1 bis 3 nicht festgestellt werden kann, kommt ein Vertragsschluss über diese Leistungen durch den ausdrücklichen Auftrag, die Baugenehmigung für das geplante Bauvorhaben zu beantragen und die Entgegennahme und Verwertung dieser Leistungen durch die Beklagten in Betracht (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 2008, 110 - juris-Rdnr. 14).

  • OLG Celle, 17.02.2010 - 14 U 138/09

    Abgrenzung von Akquisitionen und zu vergütender Tätigkeit eines Architekten

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 54/11
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senates, dass der Architekt für den Abschluss eines wirksamen Architektenvertrages vortrags- und beweispflichtig ist und sich Umfang und Inhalt der Beauftragung nicht nach der HOAI bemessen, sondern nach allgemeinem bürgerlichen Recht (BGH, BauR 2008, 543 - juris-Rdnr. 21; BauR 2007, 571; OLG Celle, IBR 2011, 341 - juris-Rdnr. 3 ff.; IBR 2010, 214 - juris-Rdnrn. 28 ff.).

    Insbesondere die wirtschaftliche Bedeutung einer Angelegenheit, das erkennbare Interesse des Begünstigten und die nicht ihm, wohl aber dem Leistenden erkennbare Gefahr, in die er durch eine fehlerhafte Leistung geraten kann, können auf einen rechtlichen Bindungswillen schließen lassen (vgl. hierzu nochmals Senat, IBR 2010, 214 - juris-Rdnr. 29).

  • OLG Hamm, 09.09.2008 - 19 U 23/08

    Akquisition endet nicht bei Leistungsphase 4!

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 54/11
    Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass Leistungen bis hin zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) noch in den Bereich der nicht vergütungspflichtigen Akquise fallen können (vgl. z. B. OLG Hamm, BauR 2009, 1189 - nachgehend BGH, IBR 2009, 2878; OLG Düsseldorf, BauR 2008, 142 - nachgehend BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 83/07, jeweils auch unter juris abrufbar).

    Dagegen sprechen das erhebliche eigene Interesse der Klägerin an der Fortführung und Umsetzung des Projektes (vgl. hierzu auch OLG Hamm, IBR 2009, 278 - juris-Rdnr. 15) sowie die ihr bekannte Unsicherheit der Realisierung.

  • OLG Celle, 07.03.2011 - 14 U 7/11

    Architektenvertrag: Abgrenzung zwischen unentgeltlicher Akquisition und

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 54/11
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senates, dass der Architekt für den Abschluss eines wirksamen Architektenvertrages vortrags- und beweispflichtig ist und sich Umfang und Inhalt der Beauftragung nicht nach der HOAI bemessen, sondern nach allgemeinem bürgerlichen Recht (BGH, BauR 2008, 543 - juris-Rdnr. 21; BauR 2007, 571; OLG Celle, IBR 2011, 341 - juris-Rdnr. 3 ff.; IBR 2010, 214 - juris-Rdnrn. 28 ff.).

    Der Abschluss eines Architektenvertrages setzt nach alledem darauf bezogene, übereinstimmende Willenserklärungen voraus, wobei der Vertragsschluss auch konkludent erfolgen oder durch die Entgegennahme bestimmter Leistungen in Betracht kommen kann, sofern ein entsprechender Wille der Parteien festzustellen ist (vgl. BGH, NJW-RR 2008, 110 - juris-Rdnr. 14; OLG Celle, IBR 2011, 341 - juris-Rdnr. 4).

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 83/07

    Immer wieder: Entgeltpflichtiger Architektenvertrag oder kostenfreie Akquisition?

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 54/11
    Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass Leistungen bis hin zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) noch in den Bereich der nicht vergütungspflichtigen Akquise fallen können (vgl. z. B. OLG Hamm, BauR 2009, 1189 - nachgehend BGH, IBR 2009, 2878; OLG Düsseldorf, BauR 2008, 142 - nachgehend BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 83/07, jeweils auch unter juris abrufbar).
  • BGH, 23.11.2006 - VII ZR 110/05

    Einbeziehung der Leistungsphase 1 in einen Ingenieurvertrag über die

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 54/11
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senates, dass der Architekt für den Abschluss eines wirksamen Architektenvertrages vortrags- und beweispflichtig ist und sich Umfang und Inhalt der Beauftragung nicht nach der HOAI bemessen, sondern nach allgemeinem bürgerlichen Recht (BGH, BauR 2008, 543 - juris-Rdnr. 21; BauR 2007, 571; OLG Celle, IBR 2011, 341 - juris-Rdnr. 3 ff.; IBR 2010, 214 - juris-Rdnrn. 28 ff.).
  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 157/06

    Anforderungen an den Nachweis der Beauftragung eines Architekten mit den

    Auszug aus OLG Celle, 26.10.2011 - 14 U 54/11
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Senates, dass der Architekt für den Abschluss eines wirksamen Architektenvertrages vortrags- und beweispflichtig ist und sich Umfang und Inhalt der Beauftragung nicht nach der HOAI bemessen, sondern nach allgemeinem bürgerlichen Recht (BGH, BauR 2008, 543 - juris-Rdnr. 21; BauR 2007, 571; OLG Celle, IBR 2011, 341 - juris-Rdnr. 3 ff.; IBR 2010, 214 - juris-Rdnrn. 28 ff.).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2018 - 5 U 32/17

    Vergütungsansprüche aus Architektenvertrag

    Selbst Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4 können grundsätzlich im Rahmen der Akquise durch den Architekten unentgeltlich erbracht werden (OLG Celle, Urteil vom 17.02.2011, 14 U 138/09, juris und BauR 2010, 926; Urteil vom 02.03.2011, 14 U 140/10, jurs und BauR 2011, 1187; Urteil vom 26.10.2011, 14 U 54/11, juris und BauR 2012, 139).
  • OLG Celle, 24.09.2014 - 14 U 114/13

    Vertrag vor Unterschrift zu Stande gekommen: Architekt kann nur die Mindestsätze

    Unter Anwendung der allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts sind unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls etwaige vorhandene Dokumente, die Interessenlage der Parteien sowie ggf. weitere Umstände in einer Gesamtbetrachtung zu bewerten, um festzustellen, ob und inwieweit die Parteien übereinstimmend mit Rechtsbindungswillen eine vergütungspflichtige Beauftragung gewollt haben (OLG Celle, BauR 2012, 527 ff.).
  • OLG Jena, 19.12.2014 - 1 U 509/14

    Zustandekommen eines Architektenvertrages über die Leistungsphasen 5 u. 6 HOAI

    Die Vermutungsregel des §§ 632 Abs. 1 BGB , wonach eine Vergütung als vereinbart gilt, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist, betrifft nur die Frage der Entgeltlichkeit des Auftrages, nicht aber die Frage, ob überhaupt ein Auftrag erteilt worden ist (BGH, Urteil vom 29.02.1996 - VII ZR 90/98, juris Rn. 12; Urteil vom 05.06.1997 - VII ZR 124/96, juris Rn. 11; Beschluss vom 11.10.2007 - VII ZR 143/06, juris Rn. 14; OLG Celle, Urteil vom 17.02.2010 - 14 U 138/09, juris Rn. 29; Beschluss vom 07.03.2011 - 14 U 7/11, juris Rn. 26; Urteil vom 26.10.2011 - 14 U 54/11, juris Rn. 7 ff., 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2008 - I-23 U 85/07, 23 U 85/07, juris Rn. 15, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 25.10.2007 - VII ZR 83/07, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.09.2005 - 22 U 210/02, juris Rn. 37; Urteil vom 07.12.2012 - 10 U 183/11, juris Rn. 28).
  • OLG Naumburg, 23.07.2014 - 1 U 24/14

    Architektenvertrag: Voraussetzungen für ein Zustandekommen des Vertrags

    Dies ist nicht immer einfach zu beantworten, denn entgegen dem Vorbringen des Klägers kommt es nicht selten vor, dass Architekten im Vorfeld von Verträgen nicht unerhebliche Leistungen erbringen, ohne dafür eine Vergütung zu beanspruchen (so bspw. OLG Celle NJW-RR 2012, 21, 22).
  • KG, 20.10.2017 - 21 U 84/16

    Anspruch eines Architekten auf Honorar nur bei Nachweis eines Vertragsschlusses

    Erforderlich wäre ein beiderseitiger rechtsgeschäftlicher Bindungswille, d.h. neben dem Angebot des Klägers ein rechtsgeschäftlicher Annahmewille des Beklagten bzw. des für diesen als Vertreter tätigen Projektleiters x. Für einen rechtsgeschäftlichen Willen zur Beauftragung spricht in der Regel die Verwertung der Architektenleistung, wie die Verwendung von Ausschreibungsunterlagen (BGH, NJW-RR 1986, 18; OLG Celle, Urteil vom 26.10.2011, 14 U 54/11, Rn. 26; Locher/Koeble/Frik(-Koeble), HOAI, 13. Aufl. 2017, Einl. Rn. 50f).
  • LG Hannover, 07.11.2012 - 14 O 11/12

    Beweispflicht über den Abschluss eines Architektenvertrages bzgl. Ausgleichs

    Auch Leistungen im Bereich der Genehmigungsplanung können noch "vergütungsfrei" erbracht werden (vgl. nur beispielhaft OLG Celle, Urteil vom 26.10.2011 - 14 U 54/11 , NJW-RR 2012, 21; OLG Hamm, Urteil vom 9. September 2008 - 19 U 23/08 , BauR 2009, 1189 - nachgehend BGH, Beschluss vom 10. März 2009 - VII ZR 204/08, IBR 2009, 2878; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. April 2007 - 5 U 113/06, BauR 2008, 142 - nachgehend BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - VII ZR 83/07 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen], jeweils auch unter [...] abrufbar).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 14 U 54/11   

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https://dejure.org/2014,102765
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 14 U 54/11 (https://dejure.org/2014,102765)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.07.2014 - L 14 U 54/11 (https://dejure.org/2014,102765)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Juli 2014 - L 14 U 54/11 (https://dejure.org/2014,102765)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 16/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2014 - L 14 U 54/11
    Auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit den Kriterien der Konsensempfehlungen, deren Anwendung das BSG für die Feststellung als derzeitigen aktuellen unfallmedizinischen Erkenntnisstands nicht beanstandet hat (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2009 -B 2 U 16/08 R, Randnrn.15 ff. des Juris-Ausdrucks), haben die Sachverständigen aus orthopädischer und radiologischer Sicht plausibel dargelegt, dass im Falle der Klägerin keine Befundkonstellation vorliegt, für die zwischen den Mitgliedern der o.g. Arbeitsgruppe im Konsens ein hinreichend wahrscheinlicher Zusammenhang zwischen der LWS-Erkrankung und den die Wirbelsäule belastenden beruflichen Tätigkeiten erzielt wurde.
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Rechtsprechung
   SG Braunschweig, 23.07.2012 - S 14 U 54/11   

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https://dejure.org/2012,132605
SG Braunschweig, 23.07.2012 - S 14 U 54/11 (https://dejure.org/2012,132605)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 23.07.2012 - S 14 U 54/11 (https://dejure.org/2012,132605)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - S 14 U 54/11 (https://dejure.org/2012,132605)
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