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   OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10   

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https://dejure.org/2010,37493
OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10 (https://dejure.org/2010,37493)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.10.2010 - 14 U 55/10 (https://dejure.org/2010,37493)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 14 U 55/10 (https://dejure.org/2010,37493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haushaltsführungsschaden nach Verkehrsunfall - Berechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 17.01.2007 - 14 U 101/06

    Konkrete Behinderung des Verletzten bei der Ausführung einzelner

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10
    Von der Rechtsprechung sind vielmehr in vergleichbaren Fällen Beträge zwischen 7.500 EUR und 10.000 EUR ausgeurteilt worden (vgl. dazu das Senatsurteil vom 17. Januar 2007 - 14 U 101/06 - abrufbar bei juris - m. w. N.).

    Die Tabelle 8 ist hingegen nach zutreffender Auffassung (vgl. dazu das Senatsurteil vom 17. Januar 2007 - 14 U 101/06 unter Abschnitt B. I. 2. b) a. E.; ebenso Pardey, DAR 2006, 671/672 f. und Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 8. Aufl., Rdnr. 193 i. V. m. Fußnote 349) nicht verwertbar, da diese Tabelle lediglich auf Befragungen beruht und nur subjektive Einschätzungen über die tatsächlich aufgewendete Zeit der Haushaltsführung wiedergibt.

  • OLG Celle, 23.10.2003 - 5 U 196/02

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Anspruch auf Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10
    7 Wochen mit verbleibenden Bewegungseinschränkungen und Beschwerden an Arm, Knie und Wirbelsäule; OLG Schleswig, OLGR 2009, 205: 30.000 EUR bei schwerer PTBS und Primärverletzungen in Form eines Schädelhirntraumas 1. Grades, eines stumpfen Bauchtraumas, einer Sternumprellung, Beckenprellungen und einer Radiusfraktur; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 761 - juris-Rdnr. 78 ff.: 25.000 EUR bei etwa gleicher Schwere der Primärverletzungen, aber zusätzlich verbliebenem ständigen Tinnitus; OLG Celle, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 5 U 196/02 -, Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., Nr. 2440: 31.022,58 EUR für eine von Suizidgedanken geprägte und langzeittherapierte PTBS und Primärverletzungen in Form eines Kapselrisses eines Wirbelgelenks mit Rissen der Flügelbänder bei HWS-Distorsion mit anschließender operativer Versteifung der HWS und daraus folgender dauerhafter 50 %iger körperlicher Schwerbehinderung) oder erheblich stärkere Auswirkungen der psychischen Erkrankung (vgl. Senatsurteil vom 6. Januar 2010 - 14 U 115/09: 22.000 EUR bei schwerer depressiver Erkrankung mit nahezu vollständigem Rückzug aus dem sozialen Leben).
  • OLG Schleswig, 15.01.2009 - 7 U 76/07

    Verkehrsunfall: Pflicht des erstinstanzlichen Gerichts zur Einholung eines

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10
    7 Wochen mit verbleibenden Bewegungseinschränkungen und Beschwerden an Arm, Knie und Wirbelsäule; OLG Schleswig, OLGR 2009, 205: 30.000 EUR bei schwerer PTBS und Primärverletzungen in Form eines Schädelhirntraumas 1. Grades, eines stumpfen Bauchtraumas, einer Sternumprellung, Beckenprellungen und einer Radiusfraktur; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 761 - juris-Rdnr. 78 ff.: 25.000 EUR bei etwa gleicher Schwere der Primärverletzungen, aber zusätzlich verbliebenem ständigen Tinnitus; OLG Celle, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 5 U 196/02 -, Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., Nr. 2440: 31.022,58 EUR für eine von Suizidgedanken geprägte und langzeittherapierte PTBS und Primärverletzungen in Form eines Kapselrisses eines Wirbelgelenks mit Rissen der Flügelbänder bei HWS-Distorsion mit anschließender operativer Versteifung der HWS und daraus folgender dauerhafter 50 %iger körperlicher Schwerbehinderung) oder erheblich stärkere Auswirkungen der psychischen Erkrankung (vgl. Senatsurteil vom 6. Januar 2010 - 14 U 115/09: 22.000 EUR bei schwerer depressiver Erkrankung mit nahezu vollständigem Rückzug aus dem sozialen Leben).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 55/07

    Schmerzensgeldklage des schwerverletzten Beifahrers gegen die

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10
    Soweit von der Rechtsprechung für psychische Folgereaktionen auf ein Unfallereignis vergleichbare Schmerzensgelder zugesprochen worden sind, liegen dem in der Regel entweder deutlich schwerere Primärverletzungen zugrunde (vgl. z. B. Oberlandesgericht Brandenburg vom 30. August 2007 - 12 U 55/07 - Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., Nr. 2113: 20.000 EUR für verbleibende PTBS nach mehrfachen Wirbelfrakturen, Oberschenkelfraktur, stumpfem Bauchtrauma mit Milzkapseleinriss, sublingualer Bissverletzung, Armbruch und Krankenhausaufenthalten von rd.
  • OLG Saarbrücken, 14.03.2006 - 4 U 326/03

    Körperverletzung durch Verkehrsunfall: Haftung für für seelisch bedingte

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10
    7 Wochen mit verbleibenden Bewegungseinschränkungen und Beschwerden an Arm, Knie und Wirbelsäule; OLG Schleswig, OLGR 2009, 205: 30.000 EUR bei schwerer PTBS und Primärverletzungen in Form eines Schädelhirntraumas 1. Grades, eines stumpfen Bauchtraumas, einer Sternumprellung, Beckenprellungen und einer Radiusfraktur; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 761 - juris-Rdnr. 78 ff.: 25.000 EUR bei etwa gleicher Schwere der Primärverletzungen, aber zusätzlich verbliebenem ständigen Tinnitus; OLG Celle, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 5 U 196/02 -, Hacks/Ring/Böhm, a. a. O., Nr. 2440: 31.022,58 EUR für eine von Suizidgedanken geprägte und langzeittherapierte PTBS und Primärverletzungen in Form eines Kapselrisses eines Wirbelgelenks mit Rissen der Flügelbänder bei HWS-Distorsion mit anschließender operativer Versteifung der HWS und daraus folgender dauerhafter 50 %iger körperlicher Schwerbehinderung) oder erheblich stärkere Auswirkungen der psychischen Erkrankung (vgl. Senatsurteil vom 6. Januar 2010 - 14 U 115/09: 22.000 EUR bei schwerer depressiver Erkrankung mit nahezu vollständigem Rückzug aus dem sozialen Leben).
  • OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92

    Hundehalterhaftung bei Körperverletzung

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10
    Dabei hat sich der Senat u. a. an den Entscheidungen des OLG Hamm vom 21. Februar 1994 (NJW-RR 1995, 599), des OLG München vom 24. November 1992 (NZV 1993, 434) und des OLG Brandenburg vom 8. April 2004 (Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 27. Aufl., Nr. 1451) orientiert.
  • KG, 26.02.2004 - 12 U 276/02

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Verneinung eines ersatzfähigen

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10
    Vielmehr geht es um eine Umverteilung der im Haushalt anfallenden Arbeit, bei der am Ende weder der Geschädigte noch sein Familienangehöriger oder Ehegatte mehr arbeiten muss als vor dem Unfall (vgl. KG, VersR 2005, 237 - juris-Rdnr. 11).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 183/08

    Schätzung des Haushaltsführungsschadens

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10
    Der Bundesgerichtshof hat zwar in einer Entscheidung vom 3. Februar 2009 - VI ZR 183/08 - nicht beanstandet, dass das Berufungsgericht dort die Tabelle 9 nach Schulz-Borck/Hofmann (welche auf Tabelle 8 aufbaut) herangezogen hat.
  • OLG München, 24.11.1992 - 5 U 2599/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 14 U 55/10
    Dabei hat sich der Senat u. a. an den Entscheidungen des OLG Hamm vom 21. Februar 1994 (NJW-RR 1995, 599), des OLG München vom 24. November 1992 (NZV 1993, 434) und des OLG Brandenburg vom 8. April 2004 (Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 27. Aufl., Nr. 1451) orientiert.
  • OLG Celle, 26.06.2019 - 14 U 154/18

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Betreuungsaufwand naher

    Lediglich kleinere Hilfeleistungen, die über eine geringfügige und zumutbare Unterstützung nicht hinausgehen, haben keinen vermögenswerten und damit ausgleichswürdigen Charakter (vgl. Senat, Urt. v. 06.10.2010 - 14 U 55/10, Schaden-Praxis 2011, 215, juris-Rn. 48 ff mwN).
  • OLG Köln, 19.11.2012 - 19 U 125/12

    Schätzung des Mehraufwandes bei haushaltsspezifischer Erwerbsminderung

    Hier ist jedenfalls der von der Beklagten veranschlagte Stundenlohn von 6, 12 EUR bis 6, 46 EUR nicht anwendbar, da die jüngere Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen jedenfalls von einem Stundensatz von 8 EUR bis 9 EUR ausgeht (s.o. und OLG Celle, Urt. v. 6.10.2010, 14 U 55/10, BeckRS 2011, 06347).

    Vielmehr geht es um eine Umverteilung der im Haushalt anfallenden Arbeit bei der am Ende weder der Geschädigte noch sein Familienangehöriger oder Ehegatte mehr arbeiten muss als vor dem Unfall (vgl. OLG Celle, Urt. vom 6.10.2010, 14 U 55/10, BeckRS 2011, 06347).

  • OLG Saarbrücken, 20.04.2023 - 3 U 7/23

    Ermittlung des Haushaltsführungsschadens infolge eines Verkehrsunfalls

    Dabei darf die Umorganisation nicht dazu führen, dass ein anderes Haushaltsmitglied als Folge des Unfalls in stärkerem Umfang als bisher im Haushalt mitarbeiten muss; vielmehr beschränkt sich die Obliegenheit zur Umverteilung darauf, die Arbeitsleistungen in dem vor dem Unfall praktizierten Umfang neu zu verteilen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. November 2012 - 19 U 125/12 -, Rn. 6, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 25. Juli 2013 - 4 U 244/12 -, Rn. 43, juris; OLG Celle, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 14 U 55/10 -, Rn. 48, juris).
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Je nach Umfang der selbst vorgenommenen Reparaturen und Renovierungsarbeiten kommt ein Zuschlag von 3 Stunden wöchentlich in Betracht (OLG Celle, Urteil vom 06. Oktober 2010 - 14 U 55/10 -, Rn. 55, juris).
  • OLG Celle, 28.08.2013 - 14 U 88/12

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 6. Oktober 2010 - 14 U 55/10), an der er auch weiterhin festhält, beträgt der anzusetzende Stundensatz nämlich lediglich 8 EUR.
  • LG Detmold, 04.07.2016 - 12 O 108/13

    Schmerzensgeld, Verkehrsunfall, Haushaltsführungsschaden

    Als eine diesem Fall vergleichbare Entscheidung hat das Gericht das Urteil des OLG Celle vom 06.10.2010, Az.: 14 U 55/10 ( Hacks u.a, Schmerzensgeldbeträge, 34. Auflage 2016, lfd. Nr. 34.2098) in seine Erwägungen einbezogen.
  • OLG Celle, 09.01.2013 - 14 U 28/12

    Quotenvorrecht unter Sozialversicherungsträgern

    Unter Zugrundelegung eines nach der Rechtsprechung des Senats anzusetzenden Stundensatzes in Höhe von 8,- EUR pro Stunde (Senat, Urteil v. 6. Oktober 2010 - 14 U 55/10) ergibt sich somit ein monatlicher Naturalunterhaltsanspruch der Witwe des Getöteten in Höhe von 104,- EUR (3 Stunden x 8, 00 EUR = 24,- EUR x 52 Wochen: 12 Monate).
  • LG Leipzig, 08.03.2013 - 5 O 2324/12

    Fluege.de und die Kreditkartengebühr

    Die Berufung der Beklagten wurde am 17.8.2010 (OLG Dresden, Az. 14 U 55/10) zurückgewiesen.
  • LG Berlin, 19.08.2014 - 2 O 125/14

    Skiunfall - Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden

    Bei einem gar nicht mitarbeitenden Angehörigen sind jedoch kleinere Belastungen, die über eine geringfügige und zumutbare Hilfe nicht hinausgehen, zumutbar (OLG Celle, Urteil vom 6. Oktober 2010, 14 U 55/10.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 14 U 55/10   

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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Mai 2011 - L 14 U 55/10 (https://dejure.org/2011,123988)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 14 U 55/10
    Mit ihr kann der Kläger neben der Aufhebung der angefochtenen Bescheide die gerichtliche Feststellung seiner Beschwerden als BK bzw. die Anerkennung als Versicherungsfall wie eine BK erreichen (vgl. hierzu BSG Urteile vom 30. Januar 2007 - Az.: B 2 U 6/06 R - und vom 2. April 2009 - Az.: B 2 U 30/07 R - m. w. N.).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 14 U 55/10
    Abgesehen davon, dass eine Listen-BK für die von dem Kläger geltend gemachte Erkrankung "Gonarthrose" nicht bestanden hat, kann letztlich vor dem Hintergrund der nicht erfüllten medizinischen Voraussetzungen auch dahinstehen, ob eine Anerkennung einer Listen-BK nach der zum 1. Juli 2009 durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Berufskrankheitenverordnung vom 11. Juni 2009 (BGBl I S. 1273) in Kraft getretenen Ziffer 2112 bereits aufgrund der Rückwirkungsregelung des § 6 Abs. 1 BKV (mit der Stichtagsregelung des Eintritts eines Versicherungsfalls nach dem 30. September 2002) scheitert (zur Verfassungsmäßigkeit von "Stichtagsregelungen" siehe Bundessozialgericht, BSG - Urteil vom 27. Juni 2006 - Az.: B 2 U 5/05 R, Rn. 20, 21).
  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 28/04 R

    Klageänderung - Zulässigkeit - Prozessvoraussetzung - Übergangsleistung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 14 U 55/10
    Nachdem somit die Voraussetzungen für die Anerkennung der vom Kläger geltend gemachten Versicherungsfälle nicht vorliegen, ist - unabhängig von der Frage der Zulässigkeit eines Leistungsantrags bei Fehlen eines konkret hierauf bezogenen Ausgangsbescheids (vgl. BSG, Urteil vom 16. November 2005 - B 2 U 28/04 R -) - kein Raum für die Zuerkennung von Renten- oder auch Übergangleistungen.
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 6/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2011 - L 14 U 55/10
    Mit ihr kann der Kläger neben der Aufhebung der angefochtenen Bescheide die gerichtliche Feststellung seiner Beschwerden als BK bzw. die Anerkennung als Versicherungsfall wie eine BK erreichen (vgl. hierzu BSG Urteile vom 30. Januar 2007 - Az.: B 2 U 6/06 R - und vom 2. April 2009 - Az.: B 2 U 30/07 R - m. w. N.).
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