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   OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 57/97   

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https://dejure.org/1999,14496
OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 57/97 (https://dejure.org/1999,14496)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.08.1999 - 14 U 57/97 (https://dejure.org/1999,14496)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. August 1999 - 14 U 57/97 (https://dejure.org/1999,14496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 906; BGB § 1004; BGB § 823; BGB § 862; GenTG § 23
    Zuführung gentechnisch veränderter DNA auf landwirtschaftlich genutztes Nachbargrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 906 § 1004
    Grenzen einer Haftung für Zuführung gentechnisch veränderter DNA auf landwirtschaftlich genutzte Nachbargrundstücke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 70
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 57/97
    In die wertende Abwägung sind die Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung einzubeziehen (vgl. BVerfG NJW 1997, 2509 [BVerfG 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96] ).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 57/97
    Dabei ist die Wesentlichkeit einer Beeinträchtigung i.S.d. § 906 BGB nach dem Empfinden des verständigen Durchschnittsmenschen im Hinblick auf die Natur und Zweckbestimmung des konkret betroffenen Grundstücks zu beurteilen (BGHZ 120, 239, 255).
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 157/75

    Enteignende Wirkung verkehrsregelnder Maßnahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 57/97
    Nach § 906 Abs. 1 BGB können der Kläger Ziff. 1 als Grundstückseigentümer und entsprechend die Kläger Ziff. 2 und 3 als Nutzungsberechtigte (vgl. hierzu BGHZ 146 [148]; 30, 273, 276 f; 70, 212, 220) die Zuführung gentechnisch veränderter DNA auf natürlichem Wege, die sich als ähnliche Einwirkung im Sinne dieser Vorschrift darstellt, insoweit nicht verbieten, als diese die Benutzung ihres Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
  • BGH, 15.04.1959 - V ZR 3/58

    Ortsüblichkeit von Immissionen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 57/97
    Nach § 906 Abs. 1 BGB können der Kläger Ziff. 1 als Grundstückseigentümer und entsprechend die Kläger Ziff. 2 und 3 als Nutzungsberechtigte (vgl. hierzu BGHZ 146 [148]; 30, 273, 276 f; 70, 212, 220) die Zuführung gentechnisch veränderter DNA auf natürlichem Wege, die sich als ähnliche Einwirkung im Sinne dieser Vorschrift darstellt, insoweit nicht verbieten, als diese die Benutzung ihres Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 57/97
    Die Kläger können unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt die Durchführung der begehrten Kontrolluntersuchungen bzw. Kostenersatz für solche Untersuchungen verlangen, die allenfalls der Feststellung und vorsorgenden Überwachung dienen, ob überhaupt eine Beeinträchtigung ihres Eigentums oder Besitzes eintritt (vgl. hierzu BGH NJW 92, 1043 und die weiteren Nachweise in Palandt, BGB, 58. Aufl., Vor § 249 Rn. 44).
  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 57/97
    Beide Rechtswege sind nach der in Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Meinung, der sich der Senat anschließt, gleichwertig (vgl. BGHZ 122, 1 ff) und können nebeneinander beschritten werden.
  • LG Stuttgart, 09.05.1997 - 2 O 15/97
    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 57/97
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 9.5.1997 ( AZ.: 2 O 15/97 ) wird - unter Abweisung auch der weitergehenden Klage -;.
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 213/94

    Eindringen von Ungeziefer vom Baum eines Nachbarn

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.08.1999 - 14 U 57/97
    Diese wäre nur dann ausgeschlossen, wenn die Einwirkungen, deren Abwehr die Kläger erstreben, ausschließlich auf das Wirken von Naturkräften zurückgehen (vgl. hierzu die Entscheidung des BGH vom 7.7.1995, NJW 95, 2633 - Wolläusefall -).
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Wie die bisherige Rechtsprechungspraxis zeigt, ist die Haftung staatlicher Forschungseinrichtungen nach privatem Nachbarrecht nicht ausgeschlossen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 24. August 1999 - 14 U 57/97 -, ZUR 2000, S. 29).
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