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   OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18   

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https://dejure.org/2018,41783
OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18 (https://dejure.org/2018,41783)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.11.2018 - 14 U 59/18 (https://dejure.org/2018,41783)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. November 2018 - 14 U 59/18 (https://dejure.org/2018,41783)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; StVO § 2 Abs. 3; StVO § 9 Abs. 1 S. 4; StVO § 9 Abs. 3 S. 1; StVO § 11; HaftPflG § 13
    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen eingescherten Linksabbieger

  • verkehrslexikon.de

    Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers im Hinblick auf das Ausschwenken des Hängers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen eingescherten Linksabbieger

  • Wolters Kluwer

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen eingescherten Linksabbieger

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen eingescherten Linksabbieger

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kollision eines ausscherenden Lkw-Gespanns mit einer Straßenbahn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen eingescherten Linksabbieger

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen eingescherten Linksabbieger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 217
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17

    Straßenbahnunfall - Haftung

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
    Ein Straßenbahnführer braucht nicht damit zu rechnen, dass ein vor ihm fahrendes Fahrzeug bei Annäherung der Straßenbahn in den Gleisbereich einbiegt - auch dann nicht, wenn der andere Fahrer seine Abbiegeabsicht bereits angekündigt hat (Anschluss an OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2018 - 7 U 36/17).

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der andere Fahrer seine Abbiegeabsicht bereits angezeigt hat (OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2018 - 7 U 36/17, juris-Rdnr. 63 m.w.N.).

    Von einem Straßenbahnführer ist wegen der gebotenen Rücksicht auf die von ihm in der Straßenbahn beförderten Fahrgäste nicht zu verlangen, ohne weiteres vorsorglich eine Vollbremsung durchzuführen, sobald ein PKW in einiger Entfernung auf die Schienen fährt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2018 - 7 U 36/17, juris-Rdnr. 63; OLG Hamm, Urt. v. 05.03.1991 - 9 U 106/90, NZV 1991, 313).

    Erst in dem Moment, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereichs unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert, entfällt die Berechtigung des Straßenbahnführers, auf seinen Vorrang zu vertrauen, mit der Folge, dass er gegebenenfalls zur Einleitung einer Schnellbremsung verpflichtet ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 22.11.2004 - 13 U 131/04, NZV 2005, 414; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.12.2006 - 1 U 121/06, juris; OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2018 - 7 U 36/17, juris-Rdnr. 63).

    (3) Die nach §§ 17 StVG, 13 HPflG vorzunehmenden Abwägung des Maßes der beiderseitigen Unfallverursachung ergibt, dass der Verursachungsbeitrag des Beklagten zu 2 gegenüber der allein verbleibenden Betriebsgefahr der Straßenbahn derart überwiegt, dass die Betriebsgefahr zurücktritt (vgl. ebenso OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2018 - 7 U 36/17, juris-Rdnr. 75 ff.).

    Dies hat zur Folge, dass sich eine alleinige Haftung des Fahrers eines PKW nach Abwägung der allgemeinen Betriebsgefahr der Straßenbahn einerseits und schuldhafter Verursachungsbeiträge des Pkw-Fahrers andererseits nur dann ergibt, wenn dem Pkw-Fahrer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2018 - 7 U 36/17, juris-Rdnr. 77).

  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 13 U 131/04

    Haftungsquote bei Straßenbahnunfall

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
    (1) Ein Straßenbahnführer darf darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer §§ 2 Abs. 3, 9 Abs. 3 Satz 1 StVO beachten und die Schienen nicht besetzen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 05.03.1991 - 9 U 106/90, NZV 1991, 313; OLG Hamm, Urt. v. 22.11.2004 - 13 U 131/04, NZV 2005, 414).

    Erst in dem Moment, in dem sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereichs unwahrscheinlich ist oder sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert, entfällt die Berechtigung des Straßenbahnführers, auf seinen Vorrang zu vertrauen, mit der Folge, dass er gegebenenfalls zur Einleitung einer Schnellbremsung verpflichtet ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 22.11.2004 - 13 U 131/04, NZV 2005, 414; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.12.2006 - 1 U 121/06, juris; OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2018 - 7 U 36/17, juris-Rdnr. 63).

  • OLG Hamm, 05.03.1991 - 9 U 106/90
    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
    (1) Ein Straßenbahnführer darf darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer §§ 2 Abs. 3, 9 Abs. 3 Satz 1 StVO beachten und die Schienen nicht besetzen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 05.03.1991 - 9 U 106/90, NZV 1991, 313; OLG Hamm, Urt. v. 22.11.2004 - 13 U 131/04, NZV 2005, 414).

    Von einem Straßenbahnführer ist wegen der gebotenen Rücksicht auf die von ihm in der Straßenbahn beförderten Fahrgäste nicht zu verlangen, ohne weiteres vorsorglich eine Vollbremsung durchzuführen, sobald ein PKW in einiger Entfernung auf die Schienen fährt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 13.04.2018 - 7 U 36/17, juris-Rdnr. 63; OLG Hamm, Urt. v. 05.03.1991 - 9 U 106/90, NZV 1991, 313).

  • KG, 20.07.2009 - 12 U 192/08

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltspflichten des Führers eines beim Abbiegen

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist einhellig anerkannt, dass sich der Führer eines abbiegenden und dabei ausschwenkenden Fahrzeugs gegenüber den Verkehrsteilnehmern auf dem daneben befindlichen Fahrstreifen, in den das Fahrzeug ausschwenkt, äußerst sorgfältig verhalten muss und sicherzustellen hat, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Geradeausverkehrs ausgeschlossen ist (vgl. u. a. KG, Urteil vom 19. April 2004 - 12 U 325/02 - Rn. 6 mit Verweis auf OLG Stuttgart, DAR 1974, 163, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juni 2004 - I-1 U 191/03 - Rn. 30, juris; OLG München, Urteil vom 7. Juli 2006 - 10 U 2270/06 - Rn. 21 f., juris; KG, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 12 U 192/08 - Rn. 17 und 25, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Juni 2014 - 3 U 15/14 - Rn. 7, juris).

    Der Abbiegende hat sein Vorhaben so lange zurückzustellen, bis er sicher sein kann, dass er keinen Verkehrsteilnehmer auf dem neben ihm befindlichen Fahrstreifen gefährdet (KG, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 12 U 192/08 - Rn. 25, juris, OLG Stuttgart, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2017 - 1 U 33/17

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf ein auf den Schienen

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
    Schließlich spricht auch gegen eine auffahrende Straßenbahn nicht der Beweis des ersten Anscheins, den Unfall verursacht und verschuldet zu haben (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.12.2017 - 1 U 33/17, VersR 2018, 1276, juris-Rdnr. 30; OLG Dresden, Urt. v. 16.10.1995 - 2 U 268/95, VersR 1997, 332).

    Um einen Anscheinsbeweis gegen den Straßenbahnfahrer bzw. die Straßenbahn zu begründen, müsste feststehen, dass der Abstand zwischen Straßenbahn und Pkw zum Zeitpunkt der gebotenen Reaktionseinleitung so groß war, dass unter normalen Umständen eine räumliche Vermeidung des Unfalls durch Abbremsen der Straßenbahn möglich war (OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.12.2017 - 1 U 33/17, VersR 2018, 1276, juris-Rdnr. 30).

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
    Ein Verkehrsunfall ist unabwendbar, wenn dieser auch bei der äußersten möglichen Sorgfalt nicht abgewendet werden kann (BGHZ 117, 337).
  • KG, 19.04.2004 - 12 U 325/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines linksabbiegenden Sattelzugs durch

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist einhellig anerkannt, dass sich der Führer eines abbiegenden und dabei ausschwenkenden Fahrzeugs gegenüber den Verkehrsteilnehmern auf dem daneben befindlichen Fahrstreifen, in den das Fahrzeug ausschwenkt, äußerst sorgfältig verhalten muss und sicherzustellen hat, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Geradeausverkehrs ausgeschlossen ist (vgl. u. a. KG, Urteil vom 19. April 2004 - 12 U 325/02 - Rn. 6 mit Verweis auf OLG Stuttgart, DAR 1974, 163, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juni 2004 - I-1 U 191/03 - Rn. 30, juris; OLG München, Urteil vom 7. Juli 2006 - 10 U 2270/06 - Rn. 21 f., juris; KG, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 12 U 192/08 - Rn. 17 und 25, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Juni 2014 - 3 U 15/14 - Rn. 7, juris).
  • KG, 26.01.2004 - 12 U 182/02

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision einer Straßenbahn mit einem auf

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
    Zwar ist die Betriebsgefahr einer Straßenbahn wegen ihrer Schienengebundenheit, des längeren Bremswegs und der größeren Aufprallwucht gegenüber der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kfz grundsätzlich deutlich erhöht (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 26.02.2009 - 12 U 145/08, Schaden-Praxis 2009, 209 f.; KG, Urt. v. 26.01.2004 - 12 U 182/02, juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 191/03

    Unfall im Straßenverkehr wegen Hineinstellen eines Lastzuges vor einer Rotlicht

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist einhellig anerkannt, dass sich der Führer eines abbiegenden und dabei ausschwenkenden Fahrzeugs gegenüber den Verkehrsteilnehmern auf dem daneben befindlichen Fahrstreifen, in den das Fahrzeug ausschwenkt, äußerst sorgfältig verhalten muss und sicherzustellen hat, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Geradeausverkehrs ausgeschlossen ist (vgl. u. a. KG, Urteil vom 19. April 2004 - 12 U 325/02 - Rn. 6 mit Verweis auf OLG Stuttgart, DAR 1974, 163, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Juni 2004 - I-1 U 191/03 - Rn. 30, juris; OLG München, Urteil vom 7. Juli 2006 - 10 U 2270/06 - Rn. 21 f., juris; KG, Beschluss vom 20. Juli 2009 - 12 U 192/08 - Rn. 17 und 25, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Juni 2014 - 3 U 15/14 - Rn. 7, juris).
  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1236/04

    Verkehrsunfallschaden: Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses, Idealfahrer

    Auszug aus OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18
    Gefordert wird nicht absolute Unvermeidbarkeit, sondern ein an durchschnittlichen Verhaltensanforderungen gemessenes ideales, also überdurchschnittliches Verhalten (BGH NJW 1986, 183; OLG Koblenz NZV 2006, 201), welches sachgemäß, geistesgegenwärtig und über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinausgeht, wobei alle möglichen Gefahrenmomente zu berücksichtigen sind (BGH 113, 164).
  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

  • OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08

    Haftung für einen Verkehrsunfall mit einer Straßenbahn: Verschulden durch

  • BGH, 28.05.1985 - VI ZR 258/83

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem radfahrenden Schulkind um die Mittagszeit

  • OLG Dresden, 16.10.1995 - 2 U 268/95

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem im Schienenbereich

  • OLG Stuttgart, 18.02.1974 - 3 Ss 696/73

    Lkw; Überstehende Ladung; Abbiegen nach links; Fahrspur für Geradeausverkehr;

  • OLG München, 07.07.2006 - 10 U 2270/06
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 1 U 121/06

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß einer Straßenbahn mit der geöffneten

  • OLG Stuttgart, 04.06.2014 - 3 U 15/14

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines nach links abbiegenden und

  • LG Verden, 28.02.2018 - 5 O 218/16

    Verkehrsunfall - Kollision Lkw-Gespann und Straßenbahn

  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20

    Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit;

    Die Betriebsgefahr einer Straßenbahn ist ihrerseits bereits im Vergleich zu einem Pkw erhöht (vgl. hierzu: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 12 U 145/08 , Rn. 8, juris, das 30% Betriebsgefahr für eine Straßenbahn festgesetzt hat; KG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2004 - 12 U 182/02 , Rn. 5, juris, jedenfalls nicht über 50%; Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 14 U 59/18 - ZfSch 2019, 316, 318, für eine deutliche Erhöhung der Betriebsgefahr einer Straßenbahn).
  • OLG Dresden, 09.07.2019 - 4 U 333/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall einer Straßenbahn mit einem LKW

    Ein Straßenbahnfahrer darf darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer § 2 Abs. 3 StVO beachten und die Schienen nicht besetzen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 27.11.2018 - 14 U 59/18 - juris; OLG Hamm, Urteil vom 13.04.2018 - 7 U 36/17 - juris).

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung (OLG Hamm Urteil vom 13.04.2018 - 7 U 36/17 - juris; OLG Celle Urteil vom 27.11.2018 -14 U 59/18 -juris) entfällt die Berechtigung des Straßenbahnführers, auf seinen Vorrang zu vertrauen, nämlich nicht nur dann, wenn sich die Gefahr einer Kollision aufdrängt und eine rechtzeitige Räumung des Gleisbereiches unwahrscheinlich ist, sondern auch dann, wenn sich die Straßenbahn sonst einer unklaren Verkehrssituation nähert.

  • OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 10/23

    Verkehrsunfall zwischen Schienenbahn und LKW-Gespann - Haftungsverteilung

    In diesem Fall ist der Schienenbahnführer erforderlichenfalls zur Einleitung einer Schnellbremsung verpflichtet (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 13.4.2018 - I-7 U 36/17, juris Rn. 63; OLG Celle, Urteil vom 27.11.2018 - 14 U 59/18, juris Rn. 31; OLG Dresden, Urteil vom 9.7.2019 - 4 U 333/19, Rn. 8 juris).
  • OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 146/22

    Bahnunfall; Bahnübergang; Zusammenstoß von Zug und Lkw; Betriebsgefahr;

    Die Betriebsgefahr einer Straßenbahn ist ihrerseits bereits im Vergleich zu einem Pkw erhöht (vgl. hierzu: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 12 U 145/08 , Rn. 8, juris, das 30% Betriebsgefahr für eine Straßenbahn angesetzt hat; KG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2004 - 12 U 182/02 , Rn. 5, juris, jedenfalls nicht über 50%; Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 14 U 59/18 - ZfSch 2019, 316, 318, für eine deutliche Erhöhung der Betriebsgefahr einer Straßenbahn).
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