Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 07.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3486
OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 61/06 (https://dejure.org/2007,3486)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.07.2007 - 14 U 61/06 (https://dejure.org/2007,3486)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 14 U 61/06 (https://dejure.org/2007,3486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Richtigkeit eines Verkehrswertgutachtens im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens; Prüfung des Vorliegens einer groben Pflichtverletzung eines Sachverständigen wegen möglichen Nichterkennens von Baumängeln

  • Judicialis

    BGB § 839 a; ; WertV § 21 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839a; WertV § 21 Abs. 3
    Schadensersatz wegen fehlerhaftem Verkehrswertgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrswertgutachten: Müssen Baumängel festgestellt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baumängel müssen in einem Verkehrswertgutachten nicht festgestellt werden! (IBR 2008, 364)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 25
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.03.2006 - III ZR 143/05

    Haftung des Sachverständigen wegen Erstattung eines Wertgutachtens im

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 61/06
    Dabei muss der entstandene Vermögensschaden in den Schutzbereich der verletzten Sachverständigenpflicht fallen (vgl. BGH WuM 2006, S. 262/263. Soweit der Kläger meint, dass die Sachverständige an dem ersteigerten Objekt vorhandene (Bau-) Mängel nicht festgestellt bzw. nicht richtig bewertet habe, vermag dies der Berufung nicht zum Erfolg zu verhelfen.
  • BGH, 10.10.2013 - III ZR 345/12

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Unrichtiges Verkehrswertgutachten im

    Für das Verkehrswertgutachten nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG ist zu berücksichtigen, dass es der Feststellung des Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts dient und gerade auch in dieser Hinsicht, also bezüglich des festgestellten Verkehrswerts, "unrichtig" sein muss (OLG Schleswig, DS 2008, 32 f; OLG Rostock, DS 2008, 386, 387; Hintzen in Hintzen/Engels/Rellermeyer, ZVG, 14. Aufl., § 74a Rn. 71).

    Dieser Maßstab gilt gleichermaßen für die Haftung des Sachverständigen nach § 839a BGB; der Gutachter muss unbeachtet gelassen haben, was jedem Sachkundigen hätte einleuchten müssen, und seine Pflichtverletzung schlechthin unentschuldbar sein (s. OLG Schleswig, DS 2008, 32, 33; OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 196, 198; OLG Köln, BeckRS 2011, 25253; vgl. auch OLG Celle, DS 2010, 32, 33 und OLG Rostock, OLGR 2006, 803, die allerdings - entgegen der Ansicht des erkennenden Senats - darauf abstellen wollen, dass die Unrichtigkeit des Gutachtens jedermann, also auch den entscheidenden Richtern, auf Grund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen).

  • OLG Frankfurt, 16.05.2012 - 23 Kap 1/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Kiefer ./. Deutsche Telekom AG

    In ähnlicher Weise wird auch im vergleichbaren Bereich der Wertermittlung durch gerichtliche Sachverständige eine Toleranz von bis zu 12, 5% als hinnehmbar angesehen (OLG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2007, 14 U 61/06, zit. nach juris, Rn. 32).
  • OLG Frankfurt, 03.07.2013 - 23 Kap 2/06

    Musterentscheid im Kapitalanleger-Musterverfahren Winkler ./. Deutsche Telekom AG

    In ähnlicher Weise wird auch im vergleichbaren Bereich der Wertermittlung durch gerichtliche Sachverständige eine Toleranz von bis zu 12, 5% als hinnehmbar angesehen (OLG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2007, 14 U 61/06, zit. nach juris, Rn. 32).
  • OLG Rostock, 27.06.2008 - 5 U 50/08

    Amtshaftung des im Zwangsversteigerungsverfahren zur Grundstücksbewertung

    Nach der Rechtsprechung sind Abweichungen innerhalb eines gewissen Toleranzrahmens hinzunehmen und führen nicht per se zur Unrichtigkeit der Wertermittlung (Schleswig-Holstein. OLG, MDR 2008, 25; dort: Abweichung von 12, 5 % innerhalb der Toleranz).

    Baumängel haben nur Bedeutung für die Feststellung des Verkehrswertes, als diese gemäß § 23 Abs. 3 der WertV zu berücksichtigen sind; die Feststellungen im Gutachten haben hingegen keine eigenständige Außenwirkung dergestalt, dass sich ein Ersteigerer auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der festgestellten Baumängel und Bauschäden und deren kostenmäßige Bewertung berufen oder verlassen kann (Schleswig-Holstein. OLG, Urteil vom 06.07.2007, MDR 2008, 25).

  • OLG Braunschweig, 19.01.2017 - 2 U 119/14

    Wohnflächenberechnung fehlerhaft: Wann haftet der Sachverständige?

    Für das Verkehrswertgutachten nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG ist zu berücksichtigen, dass es der Feststellung des Verkehrswerts des Versteigerungsobjekts dient und gerade auch in dieser Hinsicht, also bezüglich des festgestellten Verkehrswerts, "unrichtig" sein muss (BGH, Urteil vom 10.10.-, III ZR 345/12, Rn. 17f.; OLG Schleswig, Urteil vom 06.07.2007, 14 U 61/06; Hintzen/Engels/Rellermeyer-Hintzen, ZVG, 15. Aufl., § 74a Rn. 71).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 3 U 56/07

    Schadenersatzanspruch - Ersteigerer im Zwangsversteigerungsverfahren gegen

    Bei einem Sachverständigen kommt es dabei darauf an, was einem Sachkundigen sofort in den Sinn kommt (OLG Schleswig, MDR 2008, 25; MK/Grundmann, 5. Aufl., § 276, Rdnr. 94).
  • OLG Hamm, 12.03.2012 - 22 U 53/11

    Fehlen einer Baugenehmigung als Mangel; Feststellung des arglistigen

    Dieses entspricht nämlich der herrschenden Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.08.2005, Az. 11 U 100/04; OLG Bamberg, Urteil vom 08.08.2002, Az. 1 U 5/02; OLG Schleswig, Urteil vom 06.07.2007, Az. 14 U 61/06; OLG Rostock, Urteil vom 27.06.2008, Az. 5 U 50/08).
  • OLG Hamm, 03.02.2021 - 11 U 63/20

    Schadensersatz nach der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für eine

    Die sich rechnerisch ergebende Größe der Abweichung ist eine Richtschnur für die Beurteilung als erheblich bzw. unerheblich, wobei in der obergerichtlichen Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen Abweichungen in einer Größenordnung von 12 % toleriert worden sind (vgl. OLG Schleswig, Urt. v. 06.07.2007, 14 U 61/06, Tz.32, juris).
  • OLG Köln, 08.12.2010 - 2 U 8/10
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass in der Rechtsprechung, weil es sich bei der Verkehrswertermittlung um eine Schätzung handelt, Toleranzen eingeräumt werden, innerhalb derer nicht von einer Unrichtigkeit der Begutachtung ausgegangen werden könne (Schleswig-Holsteinisches OLG MDR 2008, 25: 12, 5 % genügen noch nicht; s. a. OLG Rostock MDR 2009, 146).
  • LG Ulm, 06.11.2009 - 3 O 261/09

    Haftung des gerichtlichen Sachverständigen: Haftung des Wertgutachters gegenüber

    Da es sich auch bei einem solchen Verkehrswertgutachten naturgemäß um eine Schätzung handelt, die das Marktverhalten wiedergeben soll, kann eine exakte Feststellung eines bestimmten Betrags als Verkehrswert nicht gefordert werden (Schleswig-Holsteinisches OLG vom 06.07.2007, 14 U 61/06, MDR 2008, 25).
  • OLG Celle, 31.07.2013 - 4 U 15/13

    Ehemalige Chemiefabrik auf dem Grundstück nicht aufgeführt: Gutachten fehlerhaft

  • LG Karlsruhe, 18.02.2009 - 6 O 48/06

    Haftung eines Sachverständigen für Immobilienbewertungen für Fehler in einem vom

  • LG Oldenburg, 23.03.2011 - 13 O 3477/07

    Sachverständiger eines bebauten Grundstücks muss keine exakte Feststellung eines

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11218
OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06 (https://dejure.org/2006,11218)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.2006 - 14 U 61/06 (https://dejure.org/2006,11218)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 14 U 61/06 (https://dejure.org/2006,11218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Urkundenklage aus geprüfter Schlussrechnung? (IBR 2007, 170)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.03.1979 - VII ZR 35/78

    Rechtsnatur und rechtliche Folgen der Schlusszahlung

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Wegen dieser Interessenlage geht die Rechtsprechung, der sich auch der erkennende Senat anschließt, davon aus, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten ( BGH, BauR 1979, 249 und 1982, 283; OLG Celle, OLGR 1999, 203).

    Eine Auslegung des Schreibens der Beklagten vom 7. November 2005 als deklaratorisches Schuldanerkenntnis käme deshalb nur dann in Betracht, wenn dies entweder ausdrücklich vereinbart worden wäre (woran es hier jedoch fehlt) oder wenn eindeutige Anzeichen zweifelsfrei eine entsprechende Schlussfolgerung rechtfertigen würden ( BGH, BauR 1979, 249 ).

    Dies stellt aber nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls im Regelfall kein Schuldanerkenntnis dar, da es sich dabei nicht um eine Willenserklärung mit rechtsgeschäftlichem Erklärungswert handelt, sondern um eine reine Wissenserklärung zur Information über die durchgeführte Prüfung und deren Ergebnis (Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 2030 und 2032; BGH, BauR 1979, 249 juris Rn. 24; BGH, BauR 2005, 94 juris Rn. 18 a. E.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 526).

  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Bei dem deklaratorischen Schuldanerkenntnis handelt es sich um eine Regelung mit dem Ziel, ein Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Punkten dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen (vgl. z. B. BGH, NJW-RR 1988, 962).

    Ein solcher besteht lediglich dann, wenn zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrschte ( BGH, NJW-RR 1988, 962).

  • BGH, 08.06.1989 - X ZR 50/88

    Anerkenntnis durch Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Die Erklärung der Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung gegen eine unbestrittene Forderung enthält aber wenn sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles etwas anderes ergibt grundsätzlich kein Anerkenntnis der unbestrittenen Forderung (vgl. BGH, NJW 1972, 525 [BGH 24.01.1972 - VII ZR 171/70] und NJW 1989, 2469 [BGH 08.06.1989 - X ZR 50/88] ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 2043).

    Soweit der Bundesgerichtshof der Aufrechnung in Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen im Einzelfall verjährungsunterbrechende Wirkung beimisst (vgl. NJW 1989, 2469 [BGH 08.06.1989 - X ZR 50/88] ), ist dies im Übrigen auf die vorliegende Fallkonstellation, wo nicht die Auslegung eines tatsächliches Verhaltens (um das es bei dem verjährungsunterbrechenden Anerkenntnis geht, vgl. Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 212 Rn. 2), sondern die Abgabe einer rechtsgeschäftlichen Erklärung mit weitreichenden Rechtsfolgen in Frage steht, nicht übertragbar.

  • BGH, 14.10.2004 - VII ZR 190/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer Limitierung der Auftragssumme beim

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Dies stellt aber nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls im Regelfall kein Schuldanerkenntnis dar, da es sich dabei nicht um eine Willenserklärung mit rechtsgeschäftlichem Erklärungswert handelt, sondern um eine reine Wissenserklärung zur Information über die durchgeführte Prüfung und deren Ergebnis (Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 2030 und 2032; BGH, BauR 1979, 249 juris Rn. 24; BGH, BauR 2005, 94 juris Rn. 18 a. E.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 526).
  • BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70

    Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Die Erklärung der Aufrechnung mit einer bestrittenen Forderung gegen eine unbestrittene Forderung enthält aber wenn sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles etwas anderes ergibt grundsätzlich kein Anerkenntnis der unbestrittenen Forderung (vgl. BGH, NJW 1972, 525 [BGH 24.01.1972 - VII ZR 171/70] und NJW 1989, 2469 [BGH 08.06.1989 - X ZR 50/88] ; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 2043).
  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Nach der Rechtsprechung ( BGHZ 62, 286 ) kann unter Umständen auch im Urkundenprozess der Beweis durch Urkunden für solche klagebegründenden Tatsachen entbehrlich sein, die unstreitig sind.
  • BGH, 14.01.1982 - VII ZR 296/80

    Öffentliche Auftraggeber: Vergleiche, Schuldanerkenntnisse, Rückforderung von

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Wegen dieser Interessenlage geht die Rechtsprechung, der sich auch der erkennende Senat anschließt, davon aus, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten ( BGH, BauR 1979, 249 und 1982, 283; OLG Celle, OLGR 1999, 203).
  • OLG Frankfurt, 29.02.1996 - 1 U 283/94

    Vergütung: Rückforderungsanspruch des öffentlichen Auftraggebers wegen

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Dies stellt aber nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls im Regelfall kein Schuldanerkenntnis dar, da es sich dabei nicht um eine Willenserklärung mit rechtsgeschäftlichem Erklärungswert handelt, sondern um eine reine Wissenserklärung zur Information über die durchgeführte Prüfung und deren Ergebnis (Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 2030 und 2032; BGH, BauR 1979, 249 juris Rn. 24; BGH, BauR 2005, 94 juris Rn. 18 a. E.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 526).
  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 31/82

    Begründung und Beweis eines im Urkundsprozess geltend gemachten Anspruchs -

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Die Höhe und Fälligkeit des Vergütungsanspruchs kann zwar stattdessen auch durch eine privatschriftliche Urkunde über ein vom Besteller abgegebenes deklaratorisches Schuldanerkenntnis bewiesen werden, da diese Privaturkunde geeignet ist, dem Gericht im Wege der freien Würdigung des vorgelegten Beweismittels den Beweis für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs zu erbringen (vgl. BGH, WM 1983, 22).
  • OLG Köln, 07.01.1993 - 18 U 117/92

    Statthaftigkeit einer Klage im Urkundenprozess; Zeitpunkt für die Abstandnahme

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 61/06
    Vielmehr gibt das Nichtbestreiten lediglich die Möglichkeit, gewisse Lücken in der Beweisführung, die bei ansonsten geführtem Urkundenbeweis vorhanden sind, dadurch auszufüllen, dass auch in dieser Prozessart unstreitige, zugestandene und offenkundige Tatsachen als nicht beweisbedürftig gewertet werden (so auch Musielak Voit, ZPO, 4. Aufl., § 592 Rn. 11 a. E. und Zöller Greger, ZPO, 25. Aufl., § 592 Rn. 11, § 597 Rn. 4 f. und OLG Köln, VersR 1993, 901/902 [OLG Köln 07.01.1993 - 18 U 117/92] ).
  • OLG Celle, 30.12.1998 - 14a (6) U 127/97

    Geprüfte Schlußrechnung als Anerkenntnis? Zinsklausel des öffentlichen

  • AG Bad Segeberg, 05.03.2015 - 17a C 87/14

    Zahlungsklage für die Vergütung einer esoterische Dienstleistung:

    Nach einer Auffassung soll eine quantitative Einschränkung in dem Sinne zu machen sein, dass lediglich für "kleinere Lücken" eine Beweisführung mit Urkunden für unstreitige Tatsachen entbehrlich sein soll (OLG München, Urt. v. 06.03.1998 - 21 U 5432/97, MDR 1998, 1180, 1181 juris Rn. 42; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 61/06, OLGR 2007, 279, 280 f., juris Rn. 24 ebenso OLG Köln, Urt. v. 07.01.1993 - 18 U 1772/92, VersR 1993, 901 f., wobei im unklar bleibt, welche anspruchsbegründende, aber unstreitige Tatsache in dem konkreten Fall nicht durch Urkunden bewiesen worden sein soll).
  • OLG Celle, 31.01.2017 - 14 U 200/15

    Kein Hinweis auf offenkundigen Ausschreibungsfehler: Kein Anspruch auf

    Denn insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass aus der strengen Haushaltskontrolle, der diese unterworfen sind, eine auch der Klägerin als einem Zusammenschluss von in der Realisierung von Aufträgen der öffentlichen Hand erfahrenen Unternehmen bekannte, zumindest aber erkennbare besondere Interessenlage folgt, die dazu führt, dass Dienststellen der öffentlichen Hand in aller Regel keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen: Vielmehr wollen und müssen es sich Behörden aufgrund ihrer besonderen Situation regelmäßig offen halten, Einwendungen gegen Vergütungsforderungen von Bauunternehmen geltend machen zu können (BGH, Urteil vom 08.03.1979 - VII ZR 35/78; BGH, Urteil vom 14.01.1982 - VII ZR 296/80; OLG Celle, Urteil vom 30.12.1998 - 14a U 127/97; Senat, Urteil vom 07.12.2006 - 14 U 61/06).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2007 - 23 U 163/06

    Zum Verjährungsbeginn nach § 199 BGB : Übergang vom alten Verjährungsrecht -

    Regelmäßig ist davon auszugehen, dass Dienststellen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Überprüfung von Rechnungen und der Anweisung von Zahlungen keine rechtsgeschäftlichen Schuldanerkenntnisse abgeben wollen, insbesondere nicht durch schlüssiges Verhalten (BGH, Urt. v. 8.3.1979 - VII ZR 35/78, BauR 1979, 249; BGH Urt. v. 14.1.1982 - VII ZR 296/80, BauR 1982, 283; OLG Celle Urt. v. 7.12.2006 - 14 U 61/06, IBR 2007, 170).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2008 - 22 U 86/08

    Rechtsnatur von Anmerkungen im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung;

    Zur Statthaftigkeit der Werklohnklage im Urkundsprozess müssen durch Urkunden grundsätzlich der Abschluss des Werkvertrags sowie die Fälligkeit und Höhe des Vergütungsanspruchs durch Urkunden bewiesen werden können (OLGR Celle 2007, 279 ff. - zitiert nach Juris, dort Rn. 14; OLG Köln, BauR 2008; 129 ff. - zitiert nach Juris dort Rn. 27; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl. 2008, 20. Teil, Rn. 67 - zitiert nach Beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2014 - 19 U 122/13

    Wann ist die Schlussrechnung prüfbar?

    Denn einem entsprechenden Erklärungswert ihres Verhaltens steht entgegen, dass sich die Behörde aufgrund ihrer besonderen Situation erkennbar offen halten will und muss, auch später noch Einwendungen gegen die Vergütungsforderung des Bauunternehmers geltend zu machen (vgl. BGH NJW 1979, 1306, Rn. 29; OLG Celle OLGR 2007, 279).
  • OLG Köln, 08.11.2016 - 9 U 38/16

    Zulässigkeit der Berufung des Rechtsschutzversicherers auf die Erschöpfung der

    Ein Vertrag, dem eine so weitgehende Rechtswirkung zukommt, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur unter engen Voraussetzungen angenommen werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 07.12.2006, Az: 14 U 61/06, zitiert nach juris).
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