Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.03.2013 - 14 U 613/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4577
OLG Nürnberg, 19.03.2013 - 14 U 613/12 (https://dejure.org/2013,4577)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.03.2013 - 14 U 613/12 (https://dejure.org/2013,4577)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. März 2013 - 14 U 613/12 (https://dejure.org/2013,4577)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,4577) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwendungsersatzanspruch eines Abschleppunternehmers wegen der Verwahrung eines geleasten Sattelaufliegers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Abschleppunternehmers gegen den Leasinggeber wegen der Bergung eines gelasten Fahrzeugs in der Insolvenz des Leasingnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Abschleppunternehmers gegen den Leasinggeber wegen der Bergung des gelasten Fahrzeugs in der Insolvenz des Leasingnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1325
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59

    Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.03.2013 - 14 U 613/12
    Da ein vormals berechtigter Besitzer nicht schlechter gestellt werden darf als ein von Anfang an unberechtigter, ist es ausreichend, dass eine Vindikationslage zwischen den Parteien später entstanden ist (BGH NJW 2002, 2875 ff., Rn. 9 nach juris u. BGHZ 34, 122, 132).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1008/68

    ausgelaufenes Heizöl - öffentlich-rechtliche Gefahrenabwehr, § 677 BGB, keine GoA

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.03.2013 - 14 U 613/12
    Die mittelbare Beziehung zu den Interessen der Klägerin als Leasinggeberin reicht nicht aus, um darin auch die Besorgung ihres Geschäfts zu sehen, da sonst die Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag unangemessen ausgeweitet würden (vgl. zum Ganzen Palandt, a.a.O., § 677 BGB Rn. 4 u. BGHZ 54, 157 ff., Rn. 9 f. nach juris).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.03.2013 - 14 U 613/12
    Unter diesen Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof (NJW 1996, 921 ff., Rn. 8 ff. nach juris) die eigene Arbeitsleistung unabhängig davon, ob dadurch anderweitiger Verdienst entgangen ist, als ersatzfähig anerkannt.
  • BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99

    Anspruch auf Zahlung von Nutzungsersatz aufgrund eines formnichtigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.03.2013 - 14 U 613/12
    Die vom Bundesgerichtshof in NJW 2002, 1050 ff., Rn. 20 ff. nach juris, behandelte Fallkonstellation des formfehlerhaften Erwerbsvertrags liegt nicht vor.
  • BGH, 24.06.2002 - II ZR 266/01

    Anforderungen an die Erteilung einer Genehmigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.03.2013 - 14 U 613/12
    Da ein vormals berechtigter Besitzer nicht schlechter gestellt werden darf als ein von Anfang an unberechtigter, ist es ausreichend, dass eine Vindikationslage zwischen den Parteien später entstanden ist (BGH NJW 2002, 2875 ff., Rn. 9 nach juris u. BGHZ 34, 122, 132).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01

    Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.03.2013 - 14 U 613/12
    Diese betreffen auch die Zeit vor dem Herausgabeverlangen der Klägerin und sind gegenüber dem Sachwert nicht unverhältnismäßig gering (vgl. BGH NJW 2004, 3484 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 10.07.2019 - 1 U 121/18

    Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs:

    Zwar kann das kostenpflichtige Abstellen eines Fahrzeugs auf einem eingefriedeten Gelände je nach den Umständen des Einzelfalls durchaus eine "erhaltende" Aufwendung und damit eine Verwendung im Sinne von § 994 Abs. 1 BGB darstellen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 19.3.2013 - 14 U 613/12, bei Juris Rn. 12).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Abstellen einen "Marktwert" hat, insoweit gilt dieselbe Rechtslage wie für Arbeitsleistungen (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.1995 - V ZR 88/95, bei Juris Rn. 9 f.; OLG Nürnberg, Urteil vom 19.3.2013 - 14 U 613/12, bei Juris Rn. 12).

    Eine Konstellation wie in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 19.3.2013 (14 U 613/12, bei Juris), in der das Abstellen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche bei einem großen Transportfahrzeug nicht als akzeptable Alternative zur Verwahrung auf einem sicheren Standplatz auf dem Gelände eines Bergungs- und Abschleppunternehmen angesehen wurde, liegt hier nicht vor.

  • AG Brandenburg, 14.10.2016 - 31 C 63/15

    Höhe der privat veranlassten Abschleppkosten

    Die Klägerin/Widerbeklagte blieb als Eigentümer des Anhängers nämlich Mitbesitzer des Anhängers, da sie ununterbrochenen einen Besitzwillen hatte ( OLG Nürnberg , Urteil vom 19.03.2013, Az.: 14 U 613/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 1325 f.; LG Aachen , Urteil vom 16.02.2000, Az.: 4 O 64/00, u.a. in: VerkMitt 2001, Seite 15, Nr. 17 = ADAJUR Dok.Nr. 42896 ).

    Gegenansprüche der Beklagten/Widerklägerin führen nämlich nur zu einem Zurückbehaltungs- und nicht unbedingt auch zu einem Besitzrecht ( OLG Saarbrücken , Beschluss vom 30.09.2015, Az.: 2 U 25/15, u.a. in: FD-ZVR 2016, 378892 = BeckRS 2016, Nr.: 09652 = "juris"; OLG Nürnberg , Urteil vom 19.03.2013, Az.: 14 U 613/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 1325 f. ).

    Die zulässige Klage auf Herausgabe des Anhängers ist jedoch - unter Berücksichtigung der ebenso zulässigen Widerklage - aufgrund des Zurückbehaltungsrechts der Beklagten/Widerklägerin (§ 273 BGB i.V.m. § 1000 BGB) wegen der Ersatzansprüche der Beklagten/Widerklägerin in Höhe von 150, 00 Euro brutto (incl. MwSt.) gegenüber der Klägerin/Widerbeklagte (§§ 823, 858 BGB) nur Zug-um-Zug gegen Zahlung dieses Geldbetrages durch die Klägerin/Widerbeklagte an die Beklagte/Widerklägerin begründet ( BGH , Urteil vom 11.03.2016, Az.: V ZR 102/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 2407 ff. OLG Nürnberg , Urteil vom 19.03.2013, Az.: 14 U 613/12, u.a. in: NJW-RR 2013, Seiten 1325 f. ).

  • AG Viersen, 11.12.2020 - 32 C 480/19

    Besteller in Annahmeverzug: Eigene Lagerkosten werden nicht erstattet!

    Dabei ist anerkannt, dass auch das Abstellen auf dem eigenen Gelände eine solche Verwendung darstellen kann (OLG Nürnberg, NJW-RR 2013, 1325).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2015 - 2 U 25/15

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung: Erlass eines

    Zu keinem anderen Ergebnis zwingt die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 19. März 2013 (NJW-RR 2013, 1325), weil es sich nicht um einen vergleichbaren Fall (dort: Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Sattelaufliegers, dessen Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum nicht möglich war) handelt.
  • OLG Brandenburg, 14.09.2023 - 10 U 43/23

    Schadensersatz wegen verzögerte Rückgabe eines vermieteten Wohnmobils

    Verwendungen sind Vermögensaufwendungen, die der Sache zugute kommen, indem sie ihrer Wiederherstellung oder Unterhaltung dienen (BGH, NJW 1996, 921), wie zum Beispiel Kosten für Reparaturen oder Aufbewahrung (BGH, NJW 78, 1256; OLG Nürnberg, NJW-RR 2013, 1325).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht