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   OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 14 U 63/02   

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https://dejure.org/2004,9900
OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 14 U 63/02 (https://dejure.org/2004,9900)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.03.2004 - 14 U 63/02 (https://dejure.org/2004,9900)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. März 2004 - 14 U 63/02 (https://dejure.org/2004,9900)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung im Berufungsverfahren: Kosten der Anschlussberufung nach Berufungszurückweisung durch Beschluss

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung einer Berufung durch Beschluß; Kostentragung für die Anschließung, die durch den Beschluss ihre Wirkung verliert; Auswirkungen der Unbegründetheit der Anschließung auf die Frage der Kostentragung

  • Judicialis

    ZPO § 91 a Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 516; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 524 Abs. 1; ; ZPO § 524 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Kostentragung der Anschließung bei Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufung zurückgewiesen: Trägt Kläger die Anschließungskosten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 16.10.2002 - 2 U 110/02

    Gebühren und Kosten; Rechtsmittelkosten; Hinweisverfügung; Abmahnung; Fristlose

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 14 U 63/02
    Da der Bestand der Anschließung in diesem Fall nicht vom Willen des Berufungsklägers abhängt, können ihm die Kosten der Anschließung nach herrschender Meinung nicht auferlegt werden (OLG Celle, NJW 2003, 2755; OLG Düsseldorf, MDR 2003, 288; ebenso Hannich/Meyer-Seitz, ZPO-Reform 2002 § 524 Rdn. 10; Rimmelspacher a.a.O.; Musielak/Ball a.a.O. § 516 Rdn. 16; Zöller/Gummer/Heßler § 524 Rdn. 44; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 25. Aufl. § 516 Rdn. 11; Baumbach/Albers, ZPO 62. Aufl. § 524 Rdn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2002 - 24 U 81/02

    Kostenverteilung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 14 U 63/02
    Da der Bestand der Anschließung in diesem Fall nicht vom Willen des Berufungsklägers abhängt, können ihm die Kosten der Anschließung nach herrschender Meinung nicht auferlegt werden (OLG Celle, NJW 2003, 2755; OLG Düsseldorf, MDR 2003, 288; ebenso Hannich/Meyer-Seitz, ZPO-Reform 2002 § 524 Rdn. 10; Rimmelspacher a.a.O.; Musielak/Ball a.a.O. § 516 Rdn. 16; Zöller/Gummer/Heßler § 524 Rdn. 44; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO 25. Aufl. § 516 Rdn. 11; Baumbach/Albers, ZPO 62. Aufl. § 524 Rdn. 22).
  • OLG Oldenburg, 24.07.2002 - 6 U 25/02

    Kostentragung einer Anschlussberufung durch den Berufungskläger nach Rücknahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 14 U 63/02
    Wird die Berufung zurückgenommen und verliert die Anschließung damit ihre Wirkung (§ 524 Abs. 4 ZPO), hat der Berufungskläger nach herrschender Meinung (vgl. schon BGHZ 4, 229; zum neuen Recht OLG Oldenburg, NJW 2002, 3555; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO 24. Aufl. § 524 Rdn. 43; Musielak/Wolst, ZPO 3. Aufl. § 97 Rdn. 2; Rimmelspacher in MüKo-ZPO Aktualisierungsband ZPO-Refom 2. Aufl. § 524 Rdn. 64) gemäß § 516 Abs. 3 S. 1 ZPO nicht nur die durch sein Rechtsmittel, sondern auch die durch die Anschließung entstandenen Kosten zu tragen.
  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 14 U 63/02
    Vielmehr sollen die Grundsätze entsprechend gelten, die der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 80, 146) für die Kosten der Anschlussrevision im Fall der Nichtannahme der Revision entwickelt hat (so insbesondere auch Pape, NJW 2003, 1150).
  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.03.2004 - 14 U 63/02
    Wird die Berufung zurückgenommen und verliert die Anschließung damit ihre Wirkung (§ 524 Abs. 4 ZPO), hat der Berufungskläger nach herrschender Meinung (vgl. schon BGHZ 4, 229; zum neuen Recht OLG Oldenburg, NJW 2002, 3555; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO 24. Aufl. § 524 Rdn. 43; Musielak/Wolst, ZPO 3. Aufl. § 97 Rdn. 2; Rimmelspacher in MüKo-ZPO Aktualisierungsband ZPO-Refom 2. Aufl. § 524 Rdn. 64) gemäß § 516 Abs. 3 S. 1 ZPO nicht nur die durch sein Rechtsmittel, sondern auch die durch die Anschließung entstandenen Kosten zu tragen.
  • OLG Nürnberg, 23.07.2012 - 5 U 256/11

    Berufung und Anschlussberufung: Kostenverteilung nach Zurückweisung der

    Teilweise wird auch auf die Erfolgsaussicht der Anschlussberufung abgestellt; die Kosten einer nach dem Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Beschlusszurückweisung nicht begründeten Anschlussberufung soll hiernach der Berufungskläger nicht zu tragen haben (so OLG Karlsruhe, 14 U 63/02, AGS 2004, 405).
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