Weitere Entscheidung unten: SG Braunschweig, 17.05.2010

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   OLG Celle, 22.09.2010 - 14 U 63/10   

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https://dejure.org/2010,33497
OLG Celle, 22.09.2010 - 14 U 63/10 (https://dejure.org/2010,33497)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.09.2010 - 14 U 63/10 (https://dejure.org/2010,33497)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 (https://dejure.org/2010,33497)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Auszug aus OLG Celle, 22.09.2010 - 14 U 63/10
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08, NZV 2010, 24, Rdnr. 11) gilt die Sorgfaltsanforderung des § 14 Abs. 1 StVO für die gesamte Dauer des Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Ein- oder Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist.

    Der BGH hat in einem etwa vergleichbaren Fall (NZV 2010, 24, Rdnr. 9 und 14) eine hälftige Schadensteilung revisionsrechtlich nicht beanstandet.

  • OLG Celle, 04.12.2019 - 14 U 127/19

    Verkehrsunfall im Zusammenhang mit dem Ein- und Aussteigen zur Fahrbahnseite

    Die Sorgfaltsanforderung des § 14 Abs. 1 StVO gilt für die gesamte Dauer eines Ein- oder Aussteigevorgangs, also für alle Vorgänge, die in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang damit stehen, wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtür und dem Verlassen der Fahrbahn beendet ist (Senat, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, Rn. 5, juris; BGH, Urteil vom 06. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, Rn. 11 m. w. N., juris; Müther in: Freymann/Wellner, a.a.O., Rn. 11).

    Denn diese Vorschrift schützt den entgegenkommenden und den nachfolgenden Verkehr, für die Pflichten gegenüber dem haltenden Fahrzeug gilt § 1 StVO (vgl. König in: Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 6 Rn. 3; Helle in: Freymann/Wellner, a.a.O., § 6 StVO, Rn. 3, 22, 30; anders noch Senat, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, Rn. 6, juris).

    Beim Vorbeifahren an haltenden Fahrzeugen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu halten, dessen Größe sich nach den Umständen richtet (Senat, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, Rn. 6, juris).

    Ein Seitenabstand von weniger als 1 m soll nach der Rechtsprechung auch dann zu gering sein, wenn auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn ein Pkw mit geöffneter Fahrzeugtür steht und jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden muss oder in der geöffneten Fahrzeugtür eine Person steht (vgl. Senat, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, Rn. 6, juris).

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2023 - 3 U 9/23

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Fahrzeugtür

    Kommt es - wie hier - zur Kollision zwischen einem ohne ausreichenden Seitenabstand vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der in die Fahrbahn ragenden Fahrzeugtür eines Fahrzeugs, während sich jemand in dieses Fahrzeug beugt, kann eine Haftungsteilung angemessen sein, wenn es - wie hier - an einem deutlich überwiegenden Verschulden einer der Beteiligten fehlt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. Juni 2012 - 1 U 149/11 -, juris; s.a. OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 3 U 232/16 -, Rn. 15, juris; OLG Celle, Urteil vom 22. September 2010 - 14 U 63/10 -, juris, jeweils zur Haftungsteilung bei Kollision mit einer bereits länger geöffneten Tür).
  • LG Amberg, 19.07.2017 - 24 S 77/17

    Zu geringer Seitenabstand als Fahrfehler

    Ein Seitenabstand von weniger als einem Meter soll aber dann zu gering sein, wenn auf dem Seitenstreifen neben der Fahrbahn ein Pkw mit geöffneter Fahrzeugtür steht und jederzeit mit einem weiteren Öffnen der Tür gerechnet werden muss oder in der geöffneten Fahrzeugtür eine Person steht (OLG Celle, Urteil vom 22.09.2010, 14 U 63/10, BeckRS 2010, 30839 unter Verweis auf Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Heß, Straßenverkehrsrecht, 21. Auflage, § 6 StVO, Rn. 6).
  • AG Ansbach, 16.02.2018 - 4 C 707/17

    Parkplatzsuche mit Folgen

    Damit hat der Beklagte zu 2) gegen § 6 StVO verstoßen, da er mit zu geringem Seitenabstand an dem haltenden Fahrzeug des Klägers vorbeigefahren ist, vgl. OLG Celle Urt. v. 22.9.2010 - 14 U 63/10.
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Rechtsprechung
   SG Braunschweig, 17.05.2010 - S 14 U 63/10   

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https://dejure.org/2010,126896
SG Braunschweig, 17.05.2010 - S 14 U 63/10 (https://dejure.org/2010,126896)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 17.05.2010 - S 14 U 63/10 (https://dejure.org/2010,126896)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 17. Mai 2010 - S 14 U 63/10 (https://dejure.org/2010,126896)
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