Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 07.08.2002

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 67/02   

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https://dejure.org/2002,1949
OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 67/02 (https://dejure.org/2002,1949)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2002 - 14 U 67/02 (https://dejure.org/2002,1949)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2002 - 14 U 67/02 (https://dejure.org/2002,1949)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Roberto Blanco: Keine Gegendarstellung gegen Vermutung, Grundsatz des "ganz oder gar nicht"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Äußerung einer Vermutung als Tatsachenbehauptung; Gegendarstellungsbegehren bei Äußerung einer Vermutung als Meinungsäußerung; Relativierende Form der Äußerung nur als bloßes Stilmittel ; Zum Grundsatz "Ganz oder gar nicht" bei mehrgliedrigen Äußerungen; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 11 BadWürttPresseG

  • Judicialis

    Bad-württ. PresseG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bad-württ. PresseG § 11; GG Art. 5
    Gegendarstellungsbegehren bei Äußerung einer Vermutung; zum Grundsatz "Ganz oder gar nicht" bei mehrgliedrigen Äußerungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Presserechtlicher Gegendarstellungsanspruch besteht nur "ganz oder gar nicht"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 109
  • ZUM 2003, 314
  • afp 2003, 439
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Offenburg, 12.03.2002 - 2 O 23/02
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 67/02
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Offenburg vom 12.03.2002 - 2 O 23/02 - wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • OLG München, 26.06.1998 - 21 U 3494/98

    Zulässigkeit der Kürzung einer Gegendarstellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 14 U 67/02
    Allerdings wird eine Einschränkung des "Alles-oder-nichts-Prinzips" für den Fall der mehrgliedrigen - also aus mehreren voneinander unabhängigen und jeweils aus sich heraus verständlichen Punkten bestehenden - Gegendarstellung gemacht (vgl. OLG München, NJW-RR 1998, S. 1632 f.; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rdn. 739; Prinz/Peters, a.a.O., Rdn. 618 ff.).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 4 U 221/05

    Anspruch auf Verbreitung einer modifizierten Gegendarstellung im Südwestrundfunk:

    Es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip (OLG Stuttgart, ZUM 2000, 733; OLG Düsseldorf, AfP 2001, 327; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 109; Löffler-Sedelmeier, a.a.O., Rn. 215).

    Bei mehrgliedrigen Gegendarstellungen mit selbständigen Punkten werden hiervon allerdings Ausnahmen zugelassen, das Gericht soll selbständige Kürzungen vornehmen können (Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 739; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 109).

    b) Darüber hinaus ist das Gericht zu einer selbständigen Kürzung jedenfalls ohne eine persönliche Ermächtigung des Verfügungsklägers nicht befugt (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 109; OLG München NJW-RR 1998, 1632; Seitz/Schmidt/Schoener, a.a.O., Rn. 739; Löffler-Sedelmeier, a.a.O., Rn. 216; Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Rn. 266).

  • OLG Karlsruhe, 13.02.2009 - 14 U 156/08

    Presserechtliche Gegendarstellung: Umfang und Inhalt der Gegendarstellung;

    Einzelne selbständige Aussagen einer beantragten mehrgliedrigen Gegendarstellung, welche die gesetzlichen Voraussetzungen einer Veröffentlichungspflicht nicht erfüllen, können vom Gericht dann gestrichen werden, wenn die Streichung durch eine persönliche Ermächtigung des Antragstellers gedeckt ist (Fortführung von Senat, NJW-RR 2003, S. 109 f. = ZUM 2003, S. 314 f. = OLGR Karlsruhe 2003, S. 190 f. = AfP 2003, S. 439 f.).

    Allerdings ist die Frage der Zulässigkeit von Änderungen an einer beantragten Gegendarstellung umstritten (vgl hierzu Burkhardt aaO Kap.11 Rn 255ff; Sedelmeier aaO § 11 LPG Rn 208ff; Seitz/Schmidt/Schöner aaO Rn 704ff; OLG Karlsruhe NJW-RR 00, 323 unter II. und -Senat- NJW-RR 03, 109).

  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2020 - 14 Ca 5677/19

    Unterlassungsklage Kötter gegen ver.di

    Die Ausrichtung am konkreten Kontext führt dann dazu, dass die immanenten Tatsachenbehauptungen nicht herausgefiltert und selbständig beurteilt werden dürfen (vgl. BayObLG, Beschl.v. 13.7.2001 - 1St RR 75/01; VGH München, Beschl. v. 24.04.2018 - 4 ZB 17.1488; OLG Karlsruhe, Urt. v. 25.10.2002 - 14 U 67/02).
  • KG, 09.11.2004 - 9 U 215/04

    Voraussetzungen eines Gegendarstellungsanspruchs

    Der erkennende Senat hält insoweit an seiner bisherigen Linie (vgl. KG AfP 1984, 228) fest, die der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur entspricht (vgl. OLG Frankfurt a. M. AfP 1980, 225; OLG Celle NJW-RR 1995, 794; OLG München NJW-RR 1998, 1632 und ZUM-RD 1999, 8; OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 326, 327; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 109; Wenzel/Burckhardt, a. a. O. Kap. 11 Rn. 50 und 259 ff.; Löffler/Sedelmeier, a. a. O., Rn. 220 f.; Seitz/Schmidt/Schoener, a. a. O., Rn. 715 ff.; Prinz/Peters, a. a. O., Rn. 618; anderer Auffassung: OLG Hamburg AfP 1978, 158, 159 und AfP 1979, 405, 406; OLG Köln NJW-RR 1990, 1119; Soehring, a. a. O., Rn. 29.45c).
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2011 - 14 U 185/10

    Presserechtliche Gegendarstellung: Gegendarstellungsfähigkeit einer mit

    Der beanstandete Satz ziehe ersichtlich aus der mitgeteilten Hilfsbereitschaft des Klägers den Rückschluß, hierfür müssten normalerweise ("auch") emotionale Gründe mitursächlich gewesen sein, ohne daß dies als feststehend behauptet werde (Hinweis auf Senat, NJW-RR 2003, 109 - Roberto Blanco).
  • OLG Frankfurt, 28.08.2008 - 16 U 232/07

    Einstweilige Verfügung: In Gang setzen der Vollziehungsfrist für den Abdruck

    Zwar ist in der Rechtsprechung ebenfalls anerkannt, dass dieser Grundsatz für die Fälle selbständiger Kürzungen einzuschränken ist, also die Fälle, in denen - wie hier - eine mehrgliedrige Gegendarstellung selbständige Punkte enthält, die aus sich heraus verständlich sind und bei denen die Streichung einzelner Punkte das Verständnis der anderen nicht ändert (vgl. Senat NJW-RR 1986, 606; OLG München NJW-RR 1998, 1632; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 109).
  • LG Offenburg, 30.11.2010 - 2 O 414/10

    Kein Recht auf Gegendarstellung, wenn Redaktion nur Vermutungen anstellt

    Daraus wird ersichtlich der Rückschluss gezogen, für diese nicht bestrittene Handlung könnten oder müssten normalerweise ("auch") emotionale Beweggründe mitursächlich gewesen sein, ohne dass dies als feststehend behauptet wird (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 109).
  • LG Hechingen, 07.01.2008 - 2 O 309/07
    Anderes gilt aber, wenn die Gegendarstellung wie hier selbständig gegliederte Unterpunkte enthält (OLG Stuttgart NJW-RR 1987, 373; OLG Stuttgart OIGR 2006, 400; OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 109, 110; OLG München NJW-RR 1998, 1632).
  • LG Düsseldorf, 18.05.2016 - 12 O 384/14

    Anschwärzung eines Mitbewerbers von Dienstleistungen für Kommunen durch ein

    Hiernach ist es so, dass dann, wenn es sich bei der Äußerung eines als Vermutung dargestellten Lebenssachverhalts erkennbar um eine Schlussfolgerung aus ebenfalls mitgeteilten Tatsachen handelt, eher eine nicht gegendarstellungsfähige Meinungsäußerung vorliegt, während von einer Tatsachenbehauptung auszugehen ist, wenn die relativierende Form, in der der Lebenssachverhalt dargestellt wird, nicht ein bloßes Stilmittel darstellt (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2003, 109).
  • LG Offenburg, 29.04.2003 - 3 O 143/03
    Eine Gegendarstellung, die in einzelnen Punkten nicht den Erfordernissen entspricht und daher nicht wörtlich oder ungekürzt übernommen werden kann, muss insgesamt nicht abgedruckt werden und zwar nach dem Grundsatz "ganz oder gar nicht" (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2002, Az: 14 U 67/02).
  • LG Offenburg, 27.10.2006 - 3 O 399/06
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.08.2002 - 14 U 67/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24003
OLG Hamburg, 07.08.2002 - 14 U 67/02 (https://dejure.org/2002,24003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.2002 - 14 U 67/02 (https://dejure.org/2002,24003)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 2002 - 14 U 67/02 (https://dejure.org/2002,24003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.1965 - VI ZR 257/63

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des die tatsächliche Gewalt über das

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2002 - 14 U 67/02
    Im Rahmen der Verschuldenshaftung wegen schuldhaft rechtswidriger Verletzung des Eigentums gemäß § 823 Abs. 1 BGB würde nach wohl herrschender Ansicht § 9 StVG allerdings nicht zur Anwendung kommen (vgl. BGH NJW 65, 1273; VersR 80, 740; OLG Hamm, NJW 95, 2233; Full, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, § 9 Rn. 6; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 9 Rn. 2; Krumme in Heymanns Handkommentar für die Praxis, § 9 Rn. 2; anders Klimke VersR 88, 329; unklar LG Hamburg, VersR 88, 1302) mit der Folge, dass der Leasinggeber sich bei bewiesenem Verschulden des Gegners ein Verschulden des Fahrers des eigenen Fahrzeuges nicht anrechnen lassen müsste.

    Insoweit gilt nämlich allein § 254 BGB , und der Fahrer ist weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfe des Leasinggebers, so dass dessen Mithaftung insoweit nicht in Betracht kommt (vgl. insbesondere BGH NJW 65, 1273).

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2002 - 14 U 67/02
    Im Rahmen der Verschuldenshaftung wegen schuldhaft rechtswidriger Verletzung des Eigentums gemäß § 823 Abs. 1 BGB würde nach wohl herrschender Ansicht § 9 StVG allerdings nicht zur Anwendung kommen (vgl. BGH NJW 65, 1273; VersR 80, 740; OLG Hamm, NJW 95, 2233; Full, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, § 9 Rn. 6; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 9 Rn. 2; Krumme in Heymanns Handkommentar für die Praxis, § 9 Rn. 2; anders Klimke VersR 88, 329; unklar LG Hamburg, VersR 88, 1302) mit der Folge, dass der Leasinggeber sich bei bewiesenem Verschulden des Gegners ein Verschulden des Fahrers des eigenen Fahrzeuges nicht anrechnen lassen müsste.
  • OLG Hamm, 14.11.1994 - 6 U 101/94

    Haftungsabwägung - Leasing

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2002 - 14 U 67/02
    Im Rahmen der Verschuldenshaftung wegen schuldhaft rechtswidriger Verletzung des Eigentums gemäß § 823 Abs. 1 BGB würde nach wohl herrschender Ansicht § 9 StVG allerdings nicht zur Anwendung kommen (vgl. BGH NJW 65, 1273; VersR 80, 740; OLG Hamm, NJW 95, 2233; Full, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, § 9 Rn. 6; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 9 Rn. 2; Krumme in Heymanns Handkommentar für die Praxis, § 9 Rn. 2; anders Klimke VersR 88, 329; unklar LG Hamburg, VersR 88, 1302) mit der Folge, dass der Leasinggeber sich bei bewiesenem Verschulden des Gegners ein Verschulden des Fahrers des eigenen Fahrzeuges nicht anrechnen lassen müsste.
  • LG Hamburg, 29.04.1988 - 6 O 197/87
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.08.2002 - 14 U 67/02
    Im Rahmen der Verschuldenshaftung wegen schuldhaft rechtswidriger Verletzung des Eigentums gemäß § 823 Abs. 1 BGB würde nach wohl herrschender Ansicht § 9 StVG allerdings nicht zur Anwendung kommen (vgl. BGH NJW 65, 1273; VersR 80, 740; OLG Hamm, NJW 95, 2233; Full, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, § 9 Rn. 6; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 9 Rn. 2; Krumme in Heymanns Handkommentar für die Praxis, § 9 Rn. 2; anders Klimke VersR 88, 329; unklar LG Hamburg, VersR 88, 1302) mit der Folge, dass der Leasinggeber sich bei bewiesenem Verschulden des Gegners ein Verschulden des Fahrers des eigenen Fahrzeuges nicht anrechnen lassen müsste.
  • LG Dessau, 24.02.2006 - 1 S 269/05

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug;

    Der Frage, ob § 9 StVG einer analogen Anwendung auf den nichthaltenden Eigentümer im Bereich der verschuldensabhängigen Haftung zugänglich ist und sich der Leasinggeber, obgleich er regelmäßig nicht Halter des Leasingfahrzeugs ist, die von diesem ausgehende Betriebsgefahr zurechnen lassen muss, kommt angesichts der Vielzahl der Fälle und den in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen unterschiedlichen Auffassungen grundsätzliche Bedeutung bei (wie hier: OLG Naumburg, aaO sowie Urteil vom 18.12.2002 - 12 U 128/02 - OLG Hamburg, OLGR 2003, 141, zit. nach juris; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., Rdn. 17 zu § 9 StVG; Reinking, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdn. 952; a. A. OLG Hamm, Urteil vom 30.05.1996 - 6 U 16/96 - zit. nach juris; a. A. OLG Celle, Urteil vom 27.09.2001 - 14 U 296/00 - LG Nürnberg-Fürth, DAR 2002, Schmitz, aaO, - dieser Ansicht folgt die Kammer nicht -).
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