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   OLG Celle, 27.06.2005 - 14 U 72/05   

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https://dejure.org/2005,11725
OLG Celle, 27.06.2005 - 14 U 72/05 (https://dejure.org/2005,11725)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.06.2005 - 14 U 72/05 (https://dejure.org/2005,11725)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 14 U 72/05 (https://dejure.org/2005,11725)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis gegen wartepflichtigen Einfahrenden aus einem Grundstück

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einfahren auf eine Straße mit kurzen Zwischenstops aus einem Grundstück als einheitliche Handlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfahren auf eine Straße mit kurzen Zwischenstops aus einem Grundstück als einheitliche Handlung

  • Judicialis

    StVO § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 10
    Haftungsverteilung bei Kollision beim Einfahren aus einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Im Rahmen des § 10 StVO gegen den Einfahrenden sprechenden Anscheinsgrundsätze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 309
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 04.02.2014 - 9 U 149/13

    Grenzen des "faktischen Überholverbots"

    Bei der Einfahrt vom Parkplatz auf die Straße hatte der Beklagte zu 1) die Gefährdung des Klägers als Teilnehmer des fließenden Verkehrs gem. § 10 StVO auszuschließen, wobei das Ausfahren erst endet, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Burmann: in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. A. 2012, § 10 StVO Rn.8).
  • OLG Köln, 16.04.2015 - 19 U 189/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines kurz zuvor vom Fahrbahnrand angefahrenen

    Der An-/Einfahrvorgang ist erst beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig im fließenden Verkehr eingeordnet hat (vergleiche OLG Celle, Urteil vom 27.06.2005, 14 U 72/05, zitiert nach juris).
  • AG Bad Segeberg, 06.10.2011 - 17 C 100/11

    Schadensteilung erfolgt wegen eines Unfalls infolge einer Kollision zwischen

    Ferner hatte der Kläger auch nach seinem eigenen Sachvortrag den Ausparkvorgang noch nicht vollständig beendet (vgl. hierzu OLG Köln, Urt. v. 19.07.2005 - 4 U 35/04, DAR 2006, 27 f.; OLG Celle, Beschl. v. 27.06.2005 - 14 U 72/05, NZV 2006, 309; OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.02.1978 - 12 U 169/77, VersR 1978, 852; KG, Beschl. v. 27.11.2006 - 12 U 181/06, NZV 2007, 359 f.; OLG Koblenz, Urt. v. 10.07.2006 - 12 U 449/05), vielmehr stand er mit seinem Fahrzeug noch teilweise in der Parktasche (vgl. zur Haftungsverteilung bei einem vollständigen Einfahren in die Fahrspur KG, Urt. v. 25.01.2010 - 12 U 108/09, NJW-RR 2010, 1116 f.).
  • OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ausweichlenkung vor einem verkehrswidrig aus einer

    § 10 StVO knüpft nicht an die ununterbrochene Bewegung des einfahrenden Kraftfahrzeugs, sondern an das Eindringen aus einem Grundstück auf eine dem durchgehenden Verkehr dienende Fahrbahn an, weshalb es unerheblich ist, ob es während dieses Vorganges zu kurzen Zwischenstops kommt, um den bevorrechtigten Verkehr zu beobachten oder passieren zu lassen (OLG Celle, NZV 2006, 309).
  • LG Potsdam, 28.08.2012 - 3 O 250/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Parkplatz

    Ereignet sich im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einfahrt vom Parkplatz in den verkehrsberuhigten Bereich ein Unfall, spricht der Anscheinsbeweis für eine Verletzung der Pflicht aus § 10 StVO durch den vom Parkplatz einfahrenden Fahrzeugführer sollte (vgl. OLG Celle vom 26.7.2005, 14 U 72/05).

    Der Einfahrvorgang wäre auch dann nicht beendet, selbst wenn der Kläger einige Sekunden gestanden haben sollte (vgl. OLG Celle vom 26.7.2005, 14 U 72/05).

  • OLG Köln, 13.03.2014 - 9 U 149/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Versicherungsverhältnis

    Bei der Einfahrt vom Parkplatz auf die Straße hatte der Beklagte zu 1) die Gefährdung des Klägers als Teilnehmer des fließenden Verkehrs gem. § 10 StVO auszuschließen, wobei das Ausfahren erst endet, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Burmann: in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. A. 2012, § 10 StVO Rn.8).
  • OLG München, 20.05.2011 - 10 U 3958/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Einfahren aus einer

    Das Ausfahren endet erst, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet oder sein Fahrzeug verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder an anderer Stelle abgestellt hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Jagow/Janker/Burmann , Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, § 10 Rz. 10 a.E.).
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